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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite 1 von 1 [9 Beiträge] Das Thema als ungelesen markieren
Gulli über die 20000Euro-Klage
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.06.2007, 17:27 
Titel: Gulli über die 20000Euro-Klage
Thema Beschreibung: 20.000 Euro Vertragsstrafe wegen umgangener Wortsperren in Forum gefordert
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen

Heute kann der interessierte Leser auf http://www.gulli.com lesen:

Klick>20.000 Euro Vertragsstrafe wegen umgangener Wortsperren in Forum gefordert...<Klick

redled
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  Marcus
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 85
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.06.2007, 17:58 
Titel:
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Jo, das sind ja nun inzw. alte Kamellen. Aber es trägt natürlich zur Verbreitung dieser Information bei. Ich möchte mal nebenbei anmerken das die Spenden, die auf Marc's Spendensammelkonto überwiesen wurden (u.a. auch meine) hoffentlich nur dafür genutzt werden um gegen die Klage anzukämpfen, bzw. gegen Callactive vorzugehen und NICHT um die 20.600 Euro Abmahnung zu begleichen! Kleiner zusätzlicher Tip noch an Marc: Versuche an ehemalige Mitarbeiter von Callactive zu kommen, die für dich aussagen, so wie es Bayerische Rundfunk in dem Beitrag der Sendung Plusminus gemacht hat! Dann hast du sie IM SACK!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Marcus ist zur Zeit offline 
  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1626
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 14:52 
Titel:
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Meiner Meinung nach haben solche Klagen bzw. Klageandrohungen wenig Aussicht auf Erfolg, denn kein Webmaster kann jeden Beitrag jederzeit bewerten und ggf. sofort entfernen, sollte er gegen irgendwelche Regeln verstossen. Ein guter Anwalt dürfte der Gegenseite ohne weiteres klarmachen können, dass sein Mandant ( der Webmaster bzw. Administrator d.A. ) einen solchen Eintrag natürlich gelöscht hätte, wenn er ihn nur rechtzeitig erkannt hätte Wink

Zitat:
Haftung für Einträge in Internet - Foren oder Gästebüchern

Immer mehr Internetauftritte privater wie kommerzieller Natur bieten heutzutage Diskussionsforen, Gästebücher oder Chat - Rooms an. In diesen virtuellen Räumen – zu denen mitunter mehrere tausend Teilnehmer angemeldet sind - werden alle erdenkliche Themen oder Fragen unter den Nutzern diskutiert. Die Foren dienen dazu, eine schnelle und für jedermann einsehbare Diskussion zu verschiedenen Fragen, Erfahrungen, Ideen oder Produkten zu ermöglichen. Regelmäßig bleiben die Nutzer des Forums anonym und treten nur unter einem frei gewählten Mitgliedsnamen auf.

Oftmals veröffentlichen Teilnehmer jedoch unter dem Schutz der Anonymität in den Foren strafbare oder rechtswidrige Inhalte. Dabei werden nicht selten auch Grenzen überschritten, auf deren Einhaltung ein Nutzer sonst aus verschiedenen Gründen genau achten würde. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage nach der Haftung des Forumanbieters für solche im Forum befindlichen Beiträge.

Klar ist, dass der jeweilige Autor eines Beitrages für dessen Inhalt zivil- und strafrechtlich haftet. Ebenfalls relativ einfach zu bejahen ist die Haftungsfrage für den Forumbetreiber, wenn er zustimmende oder billigende Zusätze zu solchen Forumbeiträgen macht. In diesem Fall haftet er genauso wie der Autor des rechtswidrigen Beitrages. Schließlich haftet auch derjenige Betreiber eines Forums für den Inhalt der Beiträge, wenn er einen maßgeblichen Einfluss auf die in seinem Forum verbreiteten Inhalte hat, indem er z.B. eine Vorauswahl der veröffentlichen Beiträge vornimmt.

Schwieriger wird es aber, wenn der Forumbetreiber einen rechtswidrigen Beitrag nicht bemerkt oder nicht erkennt, dass der Beitrag die Rechte von Dritten verletzt.

Nach der Neufassung des § 11 Teledienstgesetz (TDG) haftet der Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht, wenn er keine Kenntnis von den fremden Inhalten hat. Wird er jedoch über rechtswidrige Beiträge informiert oder erlangt er auf sonstige Weise Kenntnis davon, so muss er die fraglichen Inhalte unverzüglich löschen bzw. sperren

Bei rechtswidrigen oder beleidigenden Beiträgen muss der Forumsbetreiber insoweit sein „virtuelles Hausrecht“ zwingend ausüben. Von dieser Verpflichtung kann sich der Forumbetreiber im übrigen nicht befreien, indem er z.B. einen allgemeinen Haftungsausschluss in seinen Disclaimer schreibt oder sich pauschal von den Inhalten distanziert. Eine solche Regelung ist unwirksam.

Bei der Ausübung des Hausrechts darf der Anbieter jedoch nach Ansicht der Gerichte nicht willkürlich handeln, sondern muss vorher das Recht der Nutzer auf ihre freie Meinungsäußerung berücksichtigen. Eine Meinung ist jegliche Äußerung, wobei es auf den Wert und die Richtigkeit der Aussage nicht ankommt. Somit fallen höchstpersönliche Ansichten wie beispielsweise „Ich finde das Produkt der Firma XY nicht schön“ unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Abwertende Kritik, solange sie sachbezogen ist, darf also scharf und schonungslos sein und muss nicht aus dem Forum gelöscht werden.

Der Meinungsfreiheit wird jedoch durch die strafbare Beleidigung eine Grenze gesetzt. So liegt keine Meinungsäußerung mehr vor, wenn es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache, sondern um Diffamierungen, Herabsetzungen und Anprangerungen handelt.

Ebenso ist sog. „Schmähkritik“, deren Äußerung durch z.B. pauschale Boykott-Aufrufe oder pauschale Aufrufe zu Sammel-Klagen allein die Schädigung des von der Äußerung Betroffenen bezweckt, unzulässig.


Im Einzelfall kann die Abgrenzung, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder einen beleidigenden bzw. geschäftsschädigenden Eintrag handelt, aber sehr schwierig sein. Hier empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen.

In diesem Zusammenhang stellt sich des weiteren die Frage, ob der Betreiber eines Forums ständig den Inhalt der fremden Beiträge kontrollieren muss. Eine generelle Überwachungspflicht des Forumbetreiber sieht der Gesetzeswortlaut nicht vor. Deswegen lehnt mittlerweile auch die Mehrzahl der Gerichte eine ständige Kontrollpflicht eines Forumbetreibers ab.

Gleichwohl gibt es zahlreiche Gerichte, die von einem Betreiber eines Forums oder Gästebuches für eine Haftungsfreistellung verlangen, dass die Einträge mindestens einmal pro Woche auf rechtswidrige Inhalte überprüft werden. Diese Ansicht wird mit dem Argument vertreten, dass der Betreiber eines Forums quasi die „Gefahrenquelle“ für die Beleidigungen oder sonstigen rechtswidrigen Beiträge geschaffen habe und deswegen auch für „Ordnung“ in seinem Forum sorgen müsse. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage steht bisher noch aus.

Fazit: Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht oder gesperrt hat. Der Betreiber des Forums sollte sich aber der rechtlichen Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Insbesondere sollte er mit Rücksicht auf die unsichere Rechtsprechung mindestens einmal pro Woche die Beiträge auf ihre Rechtswidrigkeit überprüfen. Ansonsten droht ihm die Gefahr, dass er wegen rechtswidriger oder strafbarer Äußerungen in seinem Forum abgemahnt wird und hierbei die eventuell anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen hat.

Quelle:
http://www.123recht.net/article.asp?a=14895&f=&p=1
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  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 13:34 
Titel:
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Domains kritischer Stimmen verpfänden?

http://www.gulli.com/news/der-fall-call-in-tv-de-domains-2008-05-29/
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  byteridr
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3774
Wohnort: Sachsen
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 14:02 
Titel:
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Ich finde es aber ziemlich seltsam, dass in dem zugehörigrn Forum Begriffe verwendet werden und Dinge geschrieben werden, die hier sofort zu einer Zensierung des Beitrags führen würden.

Hat Callactive das noch nicht entdeckt oder sehen sie darin keine Schadensmöglichkeiten für sie?



Mein youtube Kanal https://www.youtube.com/channel/UCd6dL8n-EztxnRT-KxF1Spw
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  Denken-Sie-Einfach
Grünes Mitglied

Alter: 32
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1242
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 14:12 
Titel:
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Das hat Callactive bestimmt entdeckt! Schließlich entdecken die ja auch Beiträge, die nur zwei Minutem bei uns online stehen. Shocked

mfg - D-S-E




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mfg - D-S-E
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 14:27 
Titel:
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« Marcus » hat Folgendes geschrieben:
Ich möchte mal nebenbei anmerken das die Spenden, die auf Marc's Spendensammelkonto überwiesen wurden (u.a. auch meine) hoffentlich nur dafür genutzt werden um gegen die Klage anzukämpfen, bzw. gegen Callactive vorzugehen und NICHT um die 20.600 Euro Abmahnung zu begleichen!


DU HAST DARAUF MEIN WORT !

Bislang wurden ALLE Spenden ausschliesslich dafür benutzt, um die Kosten aus vergangenen, und leider immer wieder verlorenen, Rechststreitigkeiten zu finanzieren.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 14:30 
Titel:
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« byteridr » hat Folgendes geschrieben:
Ich finde es aber ziemlich seltsam, dass in dem zugehörigrn Forum Begriffe verwendet werden und Dinge geschrieben werden, die hier sofort zu einer Zensierung des Beitrags führen würden.

Hat Callactive das noch nicht entdeckt oder sehen sie darin keine Schadensmöglichkeiten für sie?


naja, wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe.... Shocked

ca hat kein interesse, unwahre behauptungen aus dem netz zu entfernen, die wollen das forum kaputt machen....ein wenig surfen mit google und ca würde erkennen, dass in einigen comments zum thema ca permanent etwas abmahnwürdiges steht....interessiert sie aber nicht, denn vorrangiges ziel ist das forum....

gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Shocked
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  Ollowayne
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 76
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 15:41 
Titel:
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Zudem ist es ein Unterschied, ob ich etwas behaupte oder nur schreibe, dass jemand etwas behauptet hat.

Wenn ich schreibe: "Stefan Mustermann ist ein hinterlistiger und verlogener PURER ABZOCKER" ist das was anderes, als wenn jemand anders später schreibt:
"Ollowayne hatte über Stefan Mustermann behauptet, er sei ein hinterlistiger und verlogener PURER ABZOCKER und bekam dafür eine Abmahnung in Höhe von .....".

Da das in dem Fall dann ja genau so passiert wäre, darf darüber berichtet werden. Denn "eine Zensur findet nicht statt". Wink

Übrigens wäre es wieder etwas anders, wenn jemand noch später schreibt:
"Ollowayne hatte über Stefan Mustermann zurecht behauptet, er sei ein hinterlistiger und verlogener PURER ABZOCKER und bekam dafür eine Abmahnung in Höhe von ....."
Das beinhaltet dann wieder eine Wertung, wodurch man die Aussage dann nicht nur zitiert, sondern sich auch in gewisser weise auch selbst nochmal äußert.

So irgendwie habe ich das jedenfalls verstanden.

edit borkenkäfer- ich habe die Provokation der Schreibweise mal etwas entschärft, wenns recht ist.... Wink




Zeitreisen werden Grammatik komplizierter gemacht haben.
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