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Wie kann man 9Live & Co. zur Einhaltung der Regeln zwingen?
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 13:09 
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Zunächst mal ein Vorschlag: Falls die Diskussion über die Daddelautomaten fortgeführt werden soll, dann bitte in einem anderen Thread, hier würde es dann OT werden.

Es ist ja keine Frage, dass die "Väter des Grundgesetzes" sich ja zu recht Gedanken über die Gestaltung der Freiheit der Berichterstattung gemacht haben. Das ist ein hohes Rechtsgut, und es sollte auch entpsrechend Niederschlag finden.

Sie konnten aber 1949 nicht einmal ansatzweise ahnen, was aus dem Rundfunk von damals einst werden würde. Genau so wenig konnten sie wissen, dass mittlerweile jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und eifersüchtig darüber wacht, dass bloß kein anderes Land einen klitzekleinen Vorteil durch einen Staatsvertrag erhält. Und bei einem Staatsvertrag muss jedes Bundesland diesen ratifizieren. Hinzu kommt, dass diese Unabhängigkeit von der Politik ist ja eigentlich auch nur Makulatur ist. So lange die Aufsichtsgremien von den jeweiligen Landesparlamenten ernannt werden, spielt die Politik eine Rolle. Und so kommt es dann zu den Auswüchsen, dass die eine LMA eben etwas strenger ist, während die andere ein "medienfreundliches Klima" zu Hause pflegt. Weil man eben Medienstandort Nr. 1 werden möchte...oder weil der Herr Ministerpräsident gern positive Berichte über sich sieht. Von den Lobbyisten mal ganz zu schweigen.

Deswegen meine ich, dass es Zeit dafür ist, grundsätzlich einmal darüber nachzudenken (wenigstens mal darüber nachzudenken), ob es richtig ist, reine Geschäftsmodelle, die sich lediglich des Mediums Rundfunk bzw. Fernsehen bedienen, aus der Zuständigkeit des RStV zu entlassen. Ich meine damit Formate, die einzig und allein darauf angelegt sind, Gewinne weit über das hinaus zu erzielen, was ein Sendebetrieb verlangt. Call-in wäre so ein Format.

Wenn das aber nicht gewollt ist, dann hilft wirklich nur die Aufnahme klarer und eindeutiger Gewinnspielregeln in den RStV, und zwar verbunden mit erheblicher Strafandrohung. Selbstverständlich gehört auch dazu, dass ein (von mir aus von den LMA beauftragter) unabhängiger Notar mindestens den Ablauf und die technische Realisierung einer Gewinnspielsendung überwacht. Warum nicht? Warum sollte dadurch die Rundfunkfreiheit angekratzt werden?

« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Und wie soll die Begrenzung bei Callin aussehen ?
Wie willste ein zbs, ein anonymes Prepaidhandy für Anrufe auf 01379 gesetzlich begrenzen ?


Ehrlich...das ist mir wurscht. Ich bin kein Techniker, sollen die sich Gedanken darüber machen. Wenn eine gesetzliche Vorgabe gegeben wird, dann ist sie bisher immer noch umgesetzt worden. Ich denke da an die Altersverifikation bei Zigarettenautomaten, ich denke an Vorgaben, die der Automobilindustrie gemacht wurden, die "unmöglich umzusetzen" waren, und wo es dann doch geklappt hat, als wenn nichts gewesen wäre.

Sollen sie doch nach zehn Anrufen bei Mehrwertnummern Wahlsperren einbauen. Sollen sie von mir ab dem elften Anruf ständig stärker werdende Elektroschocks in den Hörer jagen Shocked ..egal. Glaub mir: Wenn es die Vorgabe gäbe, dann ginge es.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Speculatius ist zur Zeit offline 
  judea1lopöl
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Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 15:55 
Titel:
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« MrNoname » hat Folgendes geschrieben:
(...) ob das aktive Aufrufen zu und Belohnen von Mehrfachteilnahmen im Rahmen einer Call-In-Sendung in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant sei. (...)


Schürmann würde sagen:
"KANN sein, MUSS aber nicht.."! Wink

@speculatius hat wohl recht, dass man wenigstens anfangen sollte zu überdenken, ob solche Formate unter die Zuständigkeit des RSTV fallen sollen und dann unter den entsprechenden Grundrechtsschutz oder aber herausgenommen werden sollten.
Falls das nicht möglich sein sollte, müssten wenigstens scharfe Strafandrohungen bei Nichtbeachten der Gewinnspielregeln angedroht werden, zumindest wenn gegen diese wiederholt, vorsätzlich und im verschärften Maße verstossen werden.
Notarielle Überwachung insbesondere des "Hot Buttons" wäre natürlich besonders anzustreben, damit der "Zufälligkeit" auch wirklich Genüge getan werden kann.



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Nebelspalter
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


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Beiträge: 2520
Wohnort: Schweiz
BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 16:06 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:

Wenn das aber nicht gewollt ist, dann hilft wirklich nur die Aufnahme klarer und eindeutiger Gewinnspielregeln in den RStV, und zwar verbunden mit erheblicher Strafandrohung. Selbstverständlich gehört auch dazu, dass ein (von mir aus von den LMA beauftragter) unabhängiger Notar mindestens den Ablauf und die technische Realisierung einer Gewinnspielsendung überwacht. Warum nicht? Warum sollte dadurch die Rundfunkfreiheit angekratzt werden?


Die britische OFCOM Aufsichtsbehörde malt da schon deutliche Zeichen an den Himmel ---> HIER

Es stellt sich schon die Frage wieso das in Deutschland nicht möglich sein soll ?

Sinnvoll wäre sicherlich ein zusätzlicher Code den man jedesmal eingeben muss. --->

Sprich; Um überhaupt an einer Callinsendung mitmachen zu können, muss man sich vorher über das Internet oder Postalisch beim entsprechenden Sender einmalig Registrieren und mindestens in Kopie, über seine Identitäts- oder Passkarte ausweisen.
Anschliessend erhält man einen Code, analog eines Login im Internet oder der EC-Karte, den man jedesmal vor der Einwahl in das 01379 System eingeben muss, um Zugang zu erhalten.
Prepaidhandys sind zukünftig ausgeschlossen, da die Identität nicht Garantiert ist.
Sollte ein Mitspieler durch übertriebenes Mehrfachwählen auffallen, über ein gewisses definiertes Limit, müsste er einer Bonitätsprüfung (Schufa) unterzogen weden, bzw. telefonisch Befragt werden. (Sozialkonzept Vorlage analog Casinos ect.)
Sollte diese Prüfung gewissen definierten Kritierien nicht genügen, wird der Code gesperrt und er oder sie kommt in eine Sperrdatenbank sämtlicher Callinveranstalter.
Alles muss notariell beaufsichtig werden.

Das hätte 3 schützende, wesentliche Vorteile;
- Minderjährige wären zumindestens gegen 95% ausgeschlossen.
- Der Vorgang pro Wählversuch würde deutlich länger....
- Das ganze System würde für Zapper und unerfahrene unattraktiv.
- Spielsuchtschutzsystem, Sozialkonzept unter notarieller Aufsicht

Technisch sicher alles machbar.

Der politische Wille fehlt noch.......



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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BeitragVerfasst am: Montag, 18.08.2008, 18:35 
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« Nebelspalter » hat Folgendes geschrieben:
Technisch sicher alles machbar.

Der politische Wille fehlt noch.......

Na, is doch meine Rede. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Obwohl man zum Beispiel England anmerken sollte, dass der politische Wille auch erst geweckt wurde, als man einigen Call-in-Veranstaltern massive kriminelle Machenschaften nachweisen konnte.

Wer weiß, vielleicht kommt's in Deutschland auch mal ähnlich.



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