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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE LANDESMEDIENANSTALTEN » Antworten der LMA

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  Buddy39
nUrmaler
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Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 60
BeitragVerfasst am: Dienstag, 12.01.2010, 13:08 
Titel: re und beschwerde
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habe doch geschrieben das ich mich bei der bayrischen landesmedienanstalt münchen beschwert habe, diese teilte mir folgendes mit danach telte ich mit frau Freund und was da rauskam ist affig ehrlich gesagt aber zuerst die antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx,

die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat auf der Grundlage des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) eine bis zum 30.04.2011 befristete Genehmigung für die Verbreitung des Fernsehangebots 9Live erteilt. Ein vorzeitiger Entzug dieser Genehmigung ist nur möglich, wenn erhebliche Verstöße gegen die Programmgrundsätze gemäß Art. 5 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), gegen die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags oder Werberichtlinien vorliegen, die nicht auf andere Art und Weise zu beheben sind. Auf unserer Website finden Sie die entsprechenden Gesetzesgrundlagen. Dabei müssen die Fälle einzeln geprüft und bestätigt werden.

Die BLM widmet dem Programm von 9Live im Rahmen der Programmbeobachtung daher besondere Aufmerksamkeit. Denn schließlich ist die Landeszentrale - ebenso wie Sie - an einer zügigen Aufklärung von Beschwerden und einem ordnungsgemäßen Programmablauf von 9Live interessiert. Ob die Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen und Werberegeln der genehmigten Hörfunk- und Fernsehprogramme eingehalten werden, überprüft die Landeszentrale im Rahmen der Programmbeobachtung mittels Daueraufzeichnungen und Stichprobenkontrollen. Ferner erfolgt eine Überprüfung, indem die Landeszentrale den Beschwerden nachgeht, die von Zuhörern bzw. Zuschauern eingereicht werden. Voraussetzung ist allerdings insoweit, dass die Beschwerden - neben der postalischen Adresse des Beschwerdeführers - konkrete Angaben zur jeweiligen Sendung, der Sendezeit sowie zum Sachverhalt enthalten. Nur so kann die Landeszentrale im Einzelfall prüfen und bei Missachtung der Gewinnspielsatzung gegen den Programmanbieter vorgehen.

viel spass ich habe was versprochen
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Gesplittet am: Dienstag, 12.01.2010, 13:22 Uhr von DerFriese
Gesplittet vom Beitrag Hier bitte eure Anwortschreiben posten aus dem Forum Antworten der LMA
  Twipsy
Legende
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Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 21.01.2010, 18:42 
Titel:
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Wenn sie schon nichts tun, sollen sie wenigstens Spaß haben. Confused
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

2 Monate nach meiner ursprünglichen Nachfrage was die Sendung "betsson.tv" auf 9Live betrifft warte ich immer noch auf eine aussagekräftige Nachricht. Möglicherweise ist das Glücksspielwerbeverbot ja nicht so wichtig, als dass es zügig auf 9Live angewendet würde. Vielleicht sitzt der zuständige Dienstmann ja auch im Hofbräuhaus fest, wie einst bei Ludwig Thoma.
Grüße




"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Freitag, 22.01.2010, 18:40 
Titel:
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« Twipsy » hat Folgendes geschrieben:
(...) Wenn sie schon nichts tun, sollen sie wenigstens Spaß haben. Confused
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
2 Monate nach meiner ursprünglichen Nachfrage (...) warte ich immer noch auf eine aussagekräftige Nachricht. (...) wie einst bei Ludwig Thoma. Grüße

Laughing Laughing
Ich hatte –da ich auch lange nix gehört hatte—um Info über den Sachstand meiner beiden letzten Beschwerden gebeten. Jetzt kommt eine interessante Antwort:
--------------------------------------------------
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bereich Programm/Referat Fernsehen
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München

Sehr geehrter Herr XX,


bezüglich Ihrer Beschwerden zum Programm von 9Live kann ich Ihnen folgenden Zwischenstand mitteilen:

Für die Sendungen vom 28.07.2009 und 06.08.2009 wurde ein selbständiges Verfahren nach § 30 Abs. 4 OWiG eingeleitet.

Für die Sendung vom 07.08.2009 ergab die Überprüfung durch die Landeszentrale, dass kein Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung vorliegt.

Für die Sendung vom 01.09.2009 wird Rolling Eyes eine Stellungnahme von 9Live angefordert. Dasselbe gilt dann für die Sendung vom 14.12.2009, bei der Sie sich über denselben Sachverhalt beschwerten.

Die Sendung vom 18.11.2009 wird derzeit noch durch das Referat Fernsehen der Landeszentrale geprüft Rolling Eyes und gegebenfalls (sic) auch eine Stellungnahme des Anbieters 9Live angefordert.


Ich hoffe, Ihnen mit den Informationen weitergeholfen zu haben. Sobald die einzelnen Verfahren und Prüffälle abgeschlossen sind, ergeht eine abschließende Meldung darüber an Sie als Beschwerdeführer.

Beste Grüße,

-------------------------------
(no comment)



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.

Zuletzt bearbeitet von eckberk am Freitag, 22.01.2010, 19:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
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  Twipsy
Legende
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Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Freitag, 22.01.2010, 19:05 
Titel:
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Meine Antwort bekam ich heute prompt:
Zitat:
wie ich Ihnen bereits in meiner E-Mail vom 16.12.2009 geschrieben hatte, wird die von Ihnen beschriebene Angelegenheit voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Freund
Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Medienwirtschaft
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München

Wie oft tagen die denn?
Zitat:
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Ah, verstehe. Die müssen natürlich erstmal einen gemeinsamen Termin finden...Das kann dauern. Rolling Eyes Vor allem kann so etwas Diffiziles wie "Glücksspielwerbung im Fernsehen - Ja oder Nein?" ja wohl auch kaum auf unterer Ebene entschieden werden. Rolling Eyes



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  Buddy39
nUrmaler
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Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 60
BeitragVerfasst am: Dienstag, 02.02.2010, 13:24 
Titel: Landesmedienanstalt nordrhein Westfalen
Thema Beschreibung: anschrieb NRW Landesmedienanstalt
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hatte auf https://www.lfm-nrw.de/web.select/beschwerde_rundfunk/
ein schreiben erfragt ob man sich auch um solche sachen kümmern könnte, dabei schrieb man an mich heute zurück 2 mails einmal:
Ich bin zurzeit nicht im Hause.
Sie erreichen mich ab dem 02. Februar 2010 wieder unter dieser Email-Adresse.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Frau Wolters, unter der Rufnummer 0211-77007-120.
Beschwerden, die über das Beschwerdeportal der LfM abgegeben wurden, werden automatisch weitergeleitet.


Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Jansen
danach ich denke ich hab was am auge diese notitz:
Beschwerde

Vielen Dank für Ihre Beschwerde und Ihr dadurch zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.
Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Über die Ergebnisse der Prüfung werden wir Sie dann selbstverständlich so bald wie möglich informieren.


das ist doch was ,oder liege ich falsch
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  Pfandbrief
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2930
BeitragVerfasst am: Dienstag, 02.02.2010, 14:02 
Titel:
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@eckberk,

kannst Du nochmal posten, welche Themenkreise von Deinen Beschwerden behandelt wurden, damit wir sehen welche Beschwerden tatsächlich zu Verfahren führten, und welche abgeschmettert wurde?
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  Buddy39
nUrmaler
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Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 60
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 15:12 
Titel: 9 live
Thema Beschreibung: antwort BLM München
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Das schreiben wurde von der BLM (Der Bayrischen Landeszentrale für neue Medien) am 26.02.2010 abgesendet und habe heute im Briefkasten gehabt
Die Überschrift Lautete: Ihre Beschwerde über 9live vom 08.01., 24.01. und 02.02.2010

Habe heute ein schreiben der Landesmedienanstalt münchen bekommen wo ich mich an den Tagen 08. Januar, 24. Januar mehrfach über die Praktiken bei 9live beschwert habe .
dort steht ich schreibe es wörtlich auf:
Zitat:
Sie beschweren sich mit schreiben vom 08. Januar und 24. Januar bei der Bayrischen Landeszentrale für neue Medien bzw am 02. Fabruar 2010 bei der LfM Nordrhein Westfalen über den Anbieter 9live. Sie hätten bemerkt, dass 9live das Regelwerk missachte und Durchstellpausen gemacht würden, die nicht in den Einblendungen stünden. Des weiteren störe sie, dass in den Mitmachregeln steht, dass ein Redakteur den Mechanismus des Hot Buttons auslöse und dieser somit nicht "automatisch" funktionieren würde. Im Schreiben vom 24. Januar verweisen Sie auf eine Videoliste und bitten die Landeszentrale, sich diese Videos ganz genau anzuschauen.

Besagte Videos thematisieren vorrangig die bereits von ihnen angesprochenen Durchstellpausen die Schwerpunkte mancher gesuchter Lösungen sowie die geringe chance, einen ausgelobten Jackpot zu knacken.

Wegen der grundrechtlich gesichtertten redaktionellen Freiheit kann dem Sender nicht vorgeschrieben werden, welchen Schwierigkeitsgrad er bei den Gewinnspielaufgaben oder den Jackpotspielen wählt. Ein Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung liegt nur dann vor, wenn die Gewinnspiele nicht tranbsparent gestaltet werden (§5 Abs. (1) Satz 1 GWS) oder wenn Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik, die Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spieles sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, getätigt werden (§6 Abs. (1) Satz 1 GWS).
Was die Durchstellpausen betrifft, so ist auch in der permanenten Bildschrimeinblendung zu lesen, dass ein Anruf nicht die Verbindung in die sendung garantiert. Wan ein Anrufer ausgewählt und in die Sendung zur Lösung des gewinnspieles gestellt wird, obliegt der redaktioniellen Freiheit des Senders. In §9 Abs.(7) GWS wurde zwar festgelegt, dass eine Auswahl einer Nutzerin oder Nutzers innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 30 Minuten zu erfolgen hat. Diese Norm innerhalb der Gewinnspielsatzung wurde leider im Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof vom 28.10.2009 zum - von der 9Live Fernsehen GmbH angestrengten - Normenkontrollverfahren in der ersten Instanz für unwirksam erklärt.
Die einzelnen Spielmodi sind jedoch ausführlich in den Mitmachregeln auf der Homepage von 9Live (http://www.9live.de/9live-mitmachregeln.html) oder im Videotext S.315ff. nachzulesen.
Dort steht unter anderem, dass es im "Hot Button-Modus" eben darum gehe, in dem Moment anzurufen bzw. eine SMS zu schicken, in dem der Zuschlag des Hot Buttons durch 9live ausgelöst wird. Bei 9live sei dies die Person des jeweiligen sendungsverantwortlichen Redakteurs. Einige zufällig ausgewählte Teilnehmer hätten bereits vor dem Zuschlag die Möglichkeit, sich zu regstieren. Nach dem Start der Spielrunde d.h. nach dem Start des Hot Buttons, werde der Zuschlag zu einem beliebigen Zeitpunkt von 180 Minuten manuell ausgelöst. Bis zum Zuschlag erhalte die überwiegende Anzahl der Anrufer/SMS-Teilnehmer eine Absage, immer wieder würden aber auch einzelne Teilnehmer durch einen technischen Zufallsmechanismus für die Auswahl des konkreten Teilnehmers in Gang. Hierdurch werde entweder der Zuschauer ausgewählt, der gerade im Moment des Zuschlages anrufe oder eine SMS schicke ("Direktteilnehmer) oder ein "Zwischengespeichter Teilnehmer", wobei in der Mehrzahl der Fälle der "Direktteilnehmer" ausgewählt werde.
Insofern haben sie recht, dass die Abstände zwischen zwei nacheinander ins Studio durchgestellten Anrufern mitunter stark variieren. Dies stellt allerdings keinen Verstoß dar, solange nicht über das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer (§ 6 Abs. (1) Satz 1 GWS) getäuscht wird.
Auch stellt es keinen Verstoß dar, dass die zeitliche Festlegung des Durchstellzeitpunkts im Ermessen des sendungsverantwortlichen Redakteurs liegt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informatioonen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Bereich Prgramm


Das war mein Antwortschreiben der BLM München Bitte verschieben danke

Edit Callpassive: Beitrag verschoben, Zitat kenntlich gemacht und Name gelöscht.
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Gesplittet am: Samstag, 27.02.2010, 17:02 Uhr von Callpassive
Gesplittet vom Beitrag 9LIVE: LIVE-Diskussion [12.02.2010 - 26.03.2010] aus dem Forum 9LIVE LIVEDISKUSSION
  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 17:44 
Titel:
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« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Wegen der grundrechtlich gesichtertten redaktionellen Freiheit kann dem Sender nicht vorgeschrieben werden, welchen Schwierigkeitsgrad er bei den Gewinnspielaufgaben oder den Jackpotspielen wählt.

Weil? Weil die BLM & Co in Deutschland dafür gesorgt haben, dass CI im Fernsehen gesendet werden darf. Das Geschäftsmodell wurde abgenickt und wird bis heute nur unzureichend reguliert.

Der Rest der Antwort besteht fast ausschließlich aus dem Text der Satzung und den MMR. Als ob ein "normaler" Zuschauer von Sh9 sich jemals die MMR durchlesen würde oder von der Satzung überhaupt etwas gehört hätte. Rolling Eyes

Ein Standard-Lemming kennt die Regeln bei CI nicht. Es geht doch eher darum, dass die ZAK den CI-Sendern konkrete Grenzen setzt, damit die Zuschauer und Anrufer vor Abzocke geschützt sind, auch wenn sie die Regeln nicht kennen.



Wir sind alle Individuen
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 51

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 18:20 
Titel:
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Wieso muss ich gerade daran und daran denken? Warum nur? Rolling Eyes



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
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  Kaktus
Gast




BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 18:28 
Titel:
 ­­­­

"Wegen der grundrechtlich gesichtertten redaktionellen Freiheit..."

Ein Freudscher Verschreiber der BLM? Wollten sie "Wegen der grundrechtlich gescheiterten redaktionellen Freiheit..." schreiben? HINTERHÄLTIG
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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
In den Olymp aufgenommen

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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1468
Wohnort: Essen-West
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 18:53 
Titel:
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Über "redaktionelle Freiheit" in Zusammenhang mit diesem Geschäftsmodell des Medienmißbrauchs zu lamentieren, klingt fast so peinlich wie die Bezeichnung "Redakteur" für einen Peakwatcher.



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  Pfandbrief
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2930
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 19:44 
Titel:
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Ich habe auf meine (zahlreichen) Beschwerden noch nie eine derart ausführliche Antwort erhalten. Scheinbar bequemt man sich vorzugsweise dann zu einer solchen Stellungnahme, wenn das Schreiben des Beschwerdeführer nicht völlig wasserdicht ist, wie es im Fall von buddy wohl war. Ist eine Beschwerde hingegen derart, dass man den Sender beim besten Willen nicht in Schutz nehmen kann, kommt nie etwas substanzielles retour. Evil or Very Mad
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  TommyAUT
Grüner geht nicht
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Wohnort: Österreich
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 19:47 
Titel:
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Entschuldigt schon, aber was habt ihr als Reaktion auf solche Beschwerdemails erwartet?! Beschwerden gegen Dinge, die eindeutig in den Mitmachregeln festgehalten sind, machen halt wenig Sinn ... Da bleibt den zuständigen Leuten auch nix anderes übrig, als die Mitmachregeln zu rezitieren ...

Mich interessieren da die Antworten auf Pfandbriefs Beschwerden schon viel mehr. Denn die haben wenigstens Hand und Fuß. Es ist geradezu bezeichnend, dass Pfandbrief eine derartig ausführliche Antwort noch nie bekommen hat!



VOOORSICHT!
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.08.2010, 22:42 
Titel:
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Von der blm erhielt ich heute folgende Mail:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...

Sie beschwerten sich am 12. November 2009 bei der Bayerischen Landeszentrale über den Anbieter 9Live. In der Sendung "Bei uns" sei am 12.11.2009 ab 13:00 Uhr das Spiel "Tiere mit Doppelbedeutung" gespielt und die Auflösung nicht korrekt vorgetragen worden. Nach Ihren Angaben erklärte der Anbieter nicht jede Doppelbedeutung. "Und das Problem dabei ist, dass man bei manchen Begriffen überhaupt nicht von Tieren sprechen kann (wie z. B. Rammbock). Da verwundert es auch nicht, dass man nicht jede Doppelbedeutung erklären konnte, weil es nicht immer ein Tier war, was da aufgedeckt wurde." Des Weiteren beschweren Sie sich über eine Aussage des Moderators Jürgen Milski, der gesagt haben soll, "dass man auf die Tiere hätte kommen können."



Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung am 12.11.2009 eingehend gesichtet und Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung (GWS) festgestellt. Nach Ansicht der Landeszentrale wurde durch Äußerungen des Moderators zur Schwierigkeit des Rätsels um 12:11 Uhr und 13:54 Uhr sowie zur Erforderlichkeit schnellen Anrufens zur Chancensteigerung um 12:12 Uhr zweimal gegen § 6 Abs. (1) Satz 1 und 2 GWS verstoßen. Diese Norm untersagt Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer. Der Aufbau von Zeitdruck ist ebenfalls untersagt. Darüber hinaus wurde durch die unterbliebene Erläuterung der Doppelbedeutungen im Programm gegen § 9 GWS verstoßen. Entgegen dieser Norm erfolgte eine verständliche Auflösung im Programm nicht, obwohl dies gerade bei Fragen nach einer Doppelbedeutung und zumindest ungewöhnlichen Tierbezeichnungen mehr als im Normalfall geboten wäre.



In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live Möglichkeit zur Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte. Allerdings konnten die Vorwürfe aus Sicht der Landeszentrale nicht entkräftet werden. Im Fall der Doppelbedeutungen wurden auch Referenzquellen angefordert, denn gemäß § 9 Abs. 3 GWS dürfen bei Wortfindungsspielen nur Begriffe verwendet werden, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind. Allerdings können nach Ansicht der Landeszentrale konstruierte Doppelbedeutungen wie Familiennamen und Schimpfworte trotz Listung in einem Nachschlagewerk nicht als nachgewiesene Doppelbedeutung in diesem Sinne gelten. Ein Familienname ist kein Begriff und daher liegt keine Doppelbedeutung vor. Schimpfworte können nur anerkannt werden, wenn sie in einem allgemeinen Standardwerk enthalten und somit gängig sind. Auf spezialisierte Nachschlagewerke, Fachjargon oder veraltete Begriffe hätte im Rahmen der Erläuterung der Aufgabenstellung und Moderation hingewiesen werden müssen.



Nach Prüfung des Falles und Abstimmung innerhalb der Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) wurde gegen den Geschäftsführer von 9Live ein Bußgeld in Höhe von 11.000.- Euro festgesetzt sowie eine medienrechtliche Beanstandung ausgesprochen. Gegen den Moderator wurde in einem gesonderten Verfahren ebenfalls ein wenn auch niedrigeres Bußgeld festgesetzt.



Weitere Informationen zur Gewinnspielsatzung finden Sie unter: http://www.blm.de/files/pdf1/gewinnspielsatzung.pdf





Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Meine Beschwerde-Mail vom 12.11.2009.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx

Zuletzt bearbeitet von Jigsaw am Dienstag, 10.08.2010, 22:47, insgesamt einmal bearbeitet
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