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Strafanzeige gegen Astro TV
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Autor Nachricht
  Nico
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Montag, 17.09.2012, 16:10 
Titel:  Strafanzeige gegen Astro TV
Thema Beschreibung: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab
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Quelle: YouTube.com

In diesem Mitschnitt beschwert sich eine Anruferin, dass sie 15 Minuten lang warten und "schreckliche Musik" hören musste. Sie war also schon vor Beginn dieses Mitschnittes vom Zufallsgenerator ausgewählt worden.

Sie hatte sich nur ein Mal eingewählt und sollte vermutlich am Ende der Durchstellpause den Zuschauern als Nachweis dafür präsentiert werden, wie leicht es doch wäre, bei Astro TV durchzukommen. Zu der Frage "Wie oft hast Du Dich eingewählt?" kam es allerdings nicht mehr, weil sie sich sofort über die Wartezeit beschwerte.

Während der 10-minütigen Durchstellpause wurde bei allen anderen Anrufern abkassiert, obwohl eine Anruferin bereits ausgewählt war und auf die Durchstellung ins Studio wartete.

Die Anruferin aus Köln hat ihre Angaben in einem Telefongespräch bestätigt und die Abschrift der Aufzeichnung dieses Telefonates später unterschrieben.





Telefongespräch mit der Anruferin


Können Sie sich noch erinnern, wie oft Sie sich eingewählt haben?

Ein Mal!

Ein einziges Mal. Phantastisch.

Ich hatte Glück. Ich habe da aber eine Viertelstunde diese schreckliche Musik hören müssen. Und immer wieder "Bleiben Sie dran. Bleiben Sie dran." Ich denk, warte mal ab, was wird.

Danach wollte ich Sie noch fragen. Ich muss Sie nicht fragen, ob Sie mit der Beratung zufrieden waren. Das haben Sie in der Sendung ja schon gesagt, dass Sie mit der Beratung von Frau Hotan zufrieden waren.

Aber ja.

Gut. Sagen Sie, wie lange denken Sie denn, dass Sie warten mussten? Sie haben gesagt, eine Viertelstunde. Nun kann man sich da ja auch verschätzen. Kann das auch wesentlich kürzer gewesen sein?

Nein, ich habe nämlich auf die Uhr geguckt. Und dann weiß ich ja nicht, wie der Zufallsgenerator aussucht, aber ich verfolge die Sendungen schon mal öfter und denke immer, mein Gott, die Berater, die sitzen ja unheimlich lange, ehe wieder ein Gespräch hereinkommt. Und wenn sie nämlich dann versuchen anzurufen, dann heißt es immer "Leider hat Sie unser Generator nicht ausgesucht." Ich meine, es läge auch viel am Zufallsgenerator, schalten die nicht so oft durch, oder wo liegt es dran?

Das ist ein technischer Mechanismus. Der kann Sie nach einer Minute auswählen, es kann aber auch schon mal länger dauern, weil es ja nach den Regeln einer Gewinnspielsendung geht. Man könnte ja unmöglich die vielen Anrufer durchschalten.

Ja, ja, aber mitunter, ich habe auch schon mal auf die Uhr geguckt. Da saßen die über eine Viertelstunde, zwanzig Minuten und es klingelte nicht.

Dann löst der Zufallsgenerator nicht aus. Da hat keiner Einfluss drauf.

Ah, so.

Frau xxx, weil Sie ja zeitlich eng sind, versuche ich es kurz zu machen. Als Sie sich eingewählt haben, wussten Sie da schon, dass Sie eine XXL-Beratung bekommen?

Nein! - Nein, das wusste ich nicht. In dem, wo die Hilli noch beraten hat, habe ich mich eingewählt und dann sagten die, es wär eine XXL-Beratung.

Und als Sie sich eingewählt haben, gab es diese XXL-Beratung noch nicht?

Nein, da war die normale Beratung.

Da war die normale und die XXL-Beratung war noch gar nicht angekündigt?

Wie ich eingewählt habe und die sagten "Warten Sie" oder "Sie sind in der engeren Auswahl", dann sprang das ein, dass die das XXL machten.

Das ist eigentlich so nicht in Ordnung. Frau xxx, da Sie gesagt haben, dass Sie zeitlich knapp sind, denke ich, dass wir jetzt hier Schluss machen an der Stelle.

23. Mai 2012


Anmerkung: Der Mitschnitt des Telefongespräches wurde vor Beginn genehmigt. Das Ziel dieses Telefonates war eine Recherche zu einem konkreten Sachverhalt. Es war deshalb an dieser Stelle nicht möglich, auf Fragen zum Zufallsgenerator ausführlich einzugehen.





Strafanzeige


Ich erstatte Strafanzeige wegen des Verdachts der Manipulation eines Gewinnspieles in der Sendung Astro TV Live vom 21. Mai 2012 gegen

1. den diensthabenden Redakteur der Sendung
2. den Betreiber von Astro TV, die Adviqo AG, Zimmerstraße 68, 10117 Berlin

Vorgang:

Das Gewinnspiel Astro TV Live wurde ausgestrahlt im Programm des Fernsehsenders Sport1 am 21.05.2012 von 8-11 Uhr, sowie im digitalen Kabelfernsehen von Kabel Deutschland, Unity Media, Kabel Baden Württemberg und Telecolumbus und als Live-Stream im Internet.

Die Teilnahme an den Gewinnspielen von Astro TV Live ist ausschließlich durch die Einwahl über einen kostenpflichtigen Mehrwertdienst möglich. Jeder Anruf kostet 50 Cent. Die Auswahl einer Anruferin oder eines Anrufers innerhalb einer Spielrunde erfolgt durch einen sogenannten Zufallsgenerator. Die ausgewählte Anruferin oder der ausgewählte Anrufer wird dann in die Sendung durchgestellt und erhält eine esoterische Beratung. Auch erfolglose Anrufe sind kostenpflichtig.

Die Sendungen von Astro TV Live sind Gewinnspiele im Sinne des § 8a RStV und unterliegen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten. Die zuständige Medienaufsicht liegt bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

In der Sendung Astro TV Live am 21.05.2012, ausgestrahlt auf Sport1 von 8-11 Uhr, wurden die Zuschauer während einer zehnminütigen Spielrunde zur kostenpflichtigen Einwahl aufgefordert, obwohl die Auswahl einer Gewinnerin bereits getroffen war und somit für die Anrufer keine Teilnahmemöglichkeit mehr am Gewinnspiel bestand.

Begründung:

Nach den Mitmachregeln/Teilnahmebedingungen wählt der sogenannte Zufallsgenerator nach seiner Auslösung durch den Redakteur innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zufällig eine Telefonleitung aus. Der Anrufer auf der entsprechenden Leitung wird dann in die Sendung durchgestellt.

Eine neue Spielrunde beginnt demzufolge jeweils nach der Durchstellung eines ausgewählten Anrufers in die Sendung. In der Sendung Astro TV Live am 21.05.2012 war die Gewinnerin regelkonform während einer noch laufenden Beratung ermittelt worden. Die Durchstellung in die Sendung erfolgte nach Beendigung der Beratung gegen 9.50 Uhr aber nicht.

Da die Auswahl der Gewinnerin bereits erfolgt war, bestand für die Anrufer bis zur Durchstellung der ausgewählten Gewinnerin gegen 10.01 Uhr keine Möglichkeit mehr, am Gewinnspiel teilzunehmen. Trotzdem wurden die Zuschauer zur Teilnahme am Gewinnspiel aufgefordert, etwa durch das Einspielen akustischer Geräusche durch die Regie und den Kommentar der Beraterin im Studio, dass man den Zufallsgenerator höre, der einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin suche.

Mutmaßlich gibt ein solches Vorgehen dem Redakteur der Sendung die Möglichkeit, den Durchstellzeitpunkt der ausgewählten Anruferin selbst zu bestimmen. Die Auswahl durch den technischen Mechanismus ist zwar regelkonform erfolgt, der Redakteur kann aber die Durchstellung und damit das Ende der Spielrunde hinauszögern, solange die Anzahl der eingehenden Anrufe hoch ist und damit für den Veranstalter zusätzliche Einnahmen und entsprechende Gewinne zu erzielen sind.

Geschädigte sind alle Anruferinnen und Anrufer, die sich in dem betreffenden Zeitraum kostenpflichtig eingewählt hatten, weil ihnen eine Gewinnchance vorgespiegelt wurde, die in der fraglichen Zeit aber tatsächlich nicht bestand.

Der Vorgang ist belegt durch den Spielverlauf am 21.05.2012 in der Zeit von etwa 9.46 Uhr bis 10.03 Uhr und durch Aussagen der für diese Spielrunde als Gewinnerin ausgewählten Anruferin in dem genehmigten Mitschnitt eines Telefongespräches.

Dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, belegt ein weiterer Vorgang aus der Sendung vom 19.05.2012, ausgestrahlt im Programm des Senders Das Vierte in der Zeit von 15-18 Uhr.

Beweise:

Anlage 1 - Protokoll zur Spielrunde aus der Sendung vom 21.05.2012
Anlage 2 - Unterschriebene Abschrift vom Mitschnitt eines Telefongespräches
Anlage 3 - Protokoll zur Spielrunde aus der Sendung vom 19.05.2012
Anlage 4 - Astro TV Live Mitmachregeln

Anmerkung:

Der Free-TV-Sender Sport1, 85737 Ismaning, erreicht mit 92 Prozent Netzabdeckung technisch rund 33 Millionen Haushalte im gesamten Bundesgebiet. Der Sender Das Vierte, 81675 München, erreicht aktuell über 82 Prozent aller deutschen TV-Haushalte. Die Gewinnspiele von Astro TV Live werden über diese Sender auch in Österreich und der Schweiz ausgestrahlt.

Mit freundlichen Grüßen
09. Juli 2012





Staatsanwaltschaft Berlin

Ermittlungsverfahren gegen Astro TV wegen Betruges

283 UJs xxx/12

Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Strafanzeige wurde das vorliegende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 160 Absatz 1 der Strafprozessordnung verpflichtet, jedem ihr bekannt gewordenen Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen. § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung begrenzt die strafverfahrensrechtliche Befugnis zum Einschreiten jedoch dahingehend, dass Strafverfolgungsbehörden nur dann aufklärend oder strafverfolgend tätig werden dürfen, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (sog. Anfangsverdacht) vorliegen. Bloße Vermutungen und Möglichkeiten begründen noch keinen Anfangsverdacht.

Derartige Tatsachen werden von Ihnen nicht vorgetragen.

Die Auswahl eines Gewinners erfolgt während eines vorgegebenen Zeitraums durch einen vom zuständigen Redakteur ausgelösten Zufallsgenerator und nicht mit der Einwahl des später ermittelten Gewinners.

Der Umstand, dass sich eine Gewinnerin bis zur Durchstellung ins Studio in einer telefonischen Warteschleife befindet belegt nicht, dass sie bereits als Gewinnerin ausgewählt war, denn zu dieser Zeit lief noch der Zufallsgenerator. Anhaltspunkte für ein manipulatives Verhalten sind nicht feststellbar.


Ermittlungen in der Hoffnung zu beginnen, dass diese die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erbringen, würde eine Umgehung der Vorschrift des § 152 der Strafprozessordnung darstellen, so dass das Verfahren ohne weitere Veranlassungen gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt werden musste.

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, 10781 Berlin, Elßholzstraße 30-33 zu.

Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwalt
18. Juli 2012

Farbliche Hervorhebung im Text von mir eingefügt





An die Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens

283 UJs xxx/12

Begründung:

Die Gewinnspielsendungen von Astro TV Live bestehen aus einer Vielzahl einzelner Spielrunden. Für jede dieser Spielrunden wird der sogenannte Zufallsgenerator neu aktiviert und wählt eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer als Gewinnerin oder Gewinner für die jeweilige Spielrunde aus. Nach den Mitmachregeln ist folgender Ablauf vorgegeben:

1. Der Redakteur bestimmt den Auswahlzeitraum und startet den Zufallsmechanismus.
2. Aus den innerhalb dieses vorgegebenen Zeitraumes eingehenden Anrufen wird ein Anrufer ausgewählt.
3. Dieser Anrufer wird dann als Gewinner der Spielrunde in die Sendung durchgestellt.

Für die folgende Spielrunde beginnt dieser Ablauf erneut.

Die Tatsache, dass die Teilnehmerin in der Sendung vom 21.05.2012 mit ihrem Anruf ins Callcenter durchgekommen war, bedeutet demnach zweifelsfrei, dass sie durch den Zufallsgenerator als Gewinnerin für die zu diesem Zeitpunkt laufenden Spielrunde ausgewählt worden war.

Der Zufallsmechanismus wählt innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immer für die jeweils laufende Spielrunde eine beliebig stehende Telefonleitung aus den während dieser Spielrunde eingehenden Anrufen aus. Der Anrufer auf der entsprechenden Leitung wird dann als Gewinner dieser Spielrunde ins Studio durchgestellt.

Die Auswahl durch den Zufallsgenerator erfolgt also nicht unter etwa bereits ins Callcenter durchgestellten und seitdem in einer Warteschleife befindlichen Anrufern, denn das wäre eine Absurdität, weil sich Anrufer nur in dieser Warteschleife befinden könnten, die bereits zuvor schon einmal durch den Zufallsgenerator ausgewählt worden wären.


Eine Wartezeit bis zu Durchstellung ins Studio kann sich nur ergeben, solange die esoterische Beratung in der vorangegangenen Spielrunde noch nicht beendet ist.
Die Anruferin in der Sendung vom 21.05.2012 wurde zu einem solch frühen Zeitpunkt
innerhalb eines offensichtlich sehr kurzen vom Redakteur vorgegebenen Auswahlzeitraumes ausgewählt.

Die Durchstellung der Anruferin ins Studio erfolgte nach Beendigung der esoterischen Beratung aus der vorangehenden Spielrunde aber nicht. Stattdessen wurde der weitere Verlauf der Spielrunde wie dargelegt manipuliert und die übrigen Anrufer getäuscht, indem ihnen eine Gewinnchance vorgespiegelt wurde, die bereits nicht mehr bestand.

Mit freundlichen Grüßen
25. Juli 2012





Generalstaatsanwaltschaft Berlin

121 Zs xxx/12

Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Beschwerde vom 25. Juli 2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Berlin vom 18. Juli 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Fernsehsendung Astro TV Live wegen des Vorwurfs des Betruges - 283 UJs xxx/12 - teile ich Ihnen mit:

Nach Prüfung des Sachverhalts im Wege der Dienstaufsicht sehe ich mich nicht in der Lage, entgegen dem angefochtenen Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat es aus zutreffenden Gründen abgelehnt, in Ermittlungen einzutreten. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere Entschließung zu rechtfertigen.

Entgegen ihrer Ansicht ergeben sich aus dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Zuschauer der in Rede stehenden Fernsehsendung zur (kostenpflichtigen) telefonischen Einwahl aufgefordert wurden, obwohl die Person, die an der Spielrunde teilnehmen würde, durch den so genannten Zufallsgenerator bereits ausgewählt worden war und somit für die übrigen Anrufer keine Möglichkeit mehr bestand, an der Spielrunde teilzunehmen.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

Hochachtungsvoll
Oberstaatsanwalt
22. August 2012
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Samstag, 22.09.2012, 18:50 
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Da sagt die selbsternannte Beraterin im Studio: "Und jetzt tickert der Zufallsgenerator hier sich'n Wolf.", die Regie spielt ein tickendes Geräusch ein und für den Staatsanwalt steht fest: "Zu dieser Zeit lief noch der Zufallsgenerator."

So ein Zufallsgenerator ist wirklich eine tolle Erfindung, auch schon deshalb, weil nicht mal hochbezahlte Juristen das System verstehen. Da hat die Adviqo AG, der Veranstalter von Astro TV, noch mal Glück gehabt.

Aber noch ist Adviqo nicht aus der Nummer raus. Um den Sachverhalt zu erklären, der Gegenstand der Strafanzeige war, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Anruferin war bereits ausgewählt und wartete auf ihre Durchstellung ins Studio oder sie befand sich, wie vom Staatsanwalt behauptet, in einer Warteschleife.

Dann müsste Adviqo allerdings erklären, warum sich ein oder mehrere Anrufer in einer Warteschleife befanden, während alle anderen Anrufer die Ansage bekamen, dass sie nicht ausgewählt wurden. Wurde hier eine Vorauswahl getroffen?

So oder so trifft das den Kern dieser Telefonabzocke, bei der es nicht um Beratung geht, sondern nur darum, möglichst hohe Anruferzahlen zu erreichen, um damit möglichst viel Gewinn zu machen.





Der Medienanstalt Berlin-Brandenburg liegt zu der Sendung eine Beschwerde vor. Ich habe dazu folgende Fragen gestellt:

1. Ist es richtig, dass eine Spielrunde nach der Durchstellung eines Anrufers aus der vorhergehenden Spielrunde beginnt und mit der Durchstellung eines Anrufers aus der aktuellen Spielrunde endet?

2. Ist es richtig, dass die Bestimmung des Auswahlzeitraumes und die Auslösung des sogenannten Zufallsgenerators durch den diensthabenden Redakteur immer nur für die jeweils laufende Spielrunde erfolgt und dass der so ausgewählte Anrufer nur in diese Spielrunde durchgestellt wird?

3. Nach den Mitmachregeln wird ein Anrufer entweder vom Zufallsgenerator ausgewählt und ins Studio durchgestellt oder es wird ihm durch eine Ansage mitgeteilt, dass er nicht ausgewählt wurde. Ein Anrufer ist also nach der Einwahl über den Mehrwertdienst entweder ausgewählt oder er ist nicht ausgewählt.

Ist es demzufolge richtig, dass ein Anrufer vom Zufallsgenerator bereits ausgewählt wurde, wenn er über einen Zeitraum von etwa 15 Minuten mit der wiederholten Ansage "Bleiben Sie dran" in der Leitung gehalten wird?

4. Falls der Umstand, dass ein Anrufer mit der Ansage "Bleiben Sie dran" in der Leitung gehalten wird, nur bedeutet, dass für ihn weiterhin die Möglichkeit besteht, vom Zufallsgenerator ausgewählt zu werden:

Wer oder was entscheidet, ob ein Anrufer sofort durch eine Ansage als nicht ausgewählt abgewiesen wird oder mit der Ansage "Bleiben Sie dran" in der Leitung gehalten wird und handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige Vorauswahl?

5. Wodurch ist sichergestellt, dass keine Vorauswahl unter den eingehenden Anrufen stattfindet oder dass Anrufer nicht unter Umgehung des sogenannten Zufallsgenerators nach der Zahl ihrer Einwahlversuche ausgewählt und in die Sendung durchgestellt werden?

6. Welche Möglichkeiten stehen der Medienaufsicht zur Verfügung, um zweifelsfrei nachprüfen zu können, ob die Anruferauswahl und die Durchstellung der ausgewählten Anrufer in die Sendungen entsprechend den Mitmachregeln erfolgen?
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Samstag, 22.09.2012, 18:51 
Titel:
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@Nico

Vielen Dank für deinen Einsatz und Mut!
Diesen Scharlatanen muss endlich per Gesetz diese Abzocke verboten werden!
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  TommyAUT
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 23.09.2012, 00:25 
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Diesem Dank möchte ich mich anschließen!
Es ist eine Riesensauerei, dass deine Anzeige bisher nichts gebracht hat!



VOOORSICHT!
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Sonntag, 23.09.2012, 14:42 
Titel:
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Auch ich ziehe meinen Hut vor der Strafanzeige, denn so etwas bastelt man sich nicht mal eben in einer Stunde zusammen. Daumen hoch

« Oberstaatsanwalt » hat Folgendes geschrieben:
Entgegen ihrer Ansicht ergeben sich aus dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Zuschauer der in Rede stehenden Fernsehsendung zur (kostenpflichtigen) telefonischen Einwahl aufgefordert wurden, obwohl die Person, die an der Spielrunde teilnehmen würde, durch den so genannten Zufallsgenerator bereits ausgewählt worden war und somit für die übrigen Anrufer keine Möglichkeit mehr bestand, an der Spielrunde teilzunehmen.

Tolle Antwort. Ein wunderschön verschachtelter Satz und trotzdem kaum Inhalt. Confused

Sobald ein Anrufer ausgewählt wurde, hat kein weiterer Anrufer die Chance auf eine Durchstellung. Davon muss man ausgehen und wenn man sich, wie in diesem Fall, nicht sicher ist, dann muss man es prüfen und Ermittlungen einleiten. Ansonsten kann der Redakteur die Zeit zwischen der erfolgten Auswahl und der Durchstellung beliebig in die Länge ziehen. Dann können sie den Zufallsgenrator auch komplett einsparen, denn mit Zufall hatte der Zeitpunkt für die Auswahl sowieso nicht viel zu tun.

Mich würde mal interessieren, wie tief der (Ober-)Staatsanwalt in die Materie eingedrungen ist bzw. eindringen wollte. Hoffentlich hat er die Gewinnspielsatzung gelesen. Eine Ablehnung ist natürlich deutlich einfacher, als sich mit der kompletten "Beratungsindustrie" anzulegen.



Wir sind alle Individuen
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  pleitegeier
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 23.09.2012, 18:31 
Titel:
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Ich würde ja vermuten, dass der "Zufallsgenerator" wie der Ampel-HB von SHN funktioniert: Während der Runde werden einige quasi für die "engere Auswahl" ausgewählt und am Ende wird einer von denen ins Studio gewählt; man beachte die Formulierung "dieser wählt zu einem beliebigen Zeitpunkt eine beliebige stehende Telefonleitung (...) aus".
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  SID HAIG
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BeitragVerfasst am: Montag, 24.09.2012, 18:59 
Titel:
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Wozu sollte das gut sein , wenn man ein paar für die "engere Auswahl" auswählt?

Ja genau , man suchst sich den besten Anrufer aus , der ein kleines Wahrzeichen in seiner nähe hat damit Hilli wieder auf Wahrsager machen kann Wink



FDW:"wer die Lösung hat,der hat sie!!! Das heißt aber nicht , dass Sie sie automatisch haben !!!
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 25.09.2012, 09:50 
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« pleitegeier » hat Folgendes geschrieben:
... beliebige stehende Telefonleitung ...

Das steht aber nicht in den Mitmachregeln von Astro TV, sondern: "... zufällig eine Telefonleitung ..."

Kann man im Vorschaubild vom YouTube Player oben im Thread besichtigen.
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  pleitegeier
Hot-Button-Killer
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 25.09.2012, 13:30 
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« Nico » hat Folgendes geschrieben:
« pleitegeier » hat Folgendes geschrieben:
... beliebige stehende Telefonleitung ...

Das steht aber nicht in den Mitmachregeln von Astro TV, sondern: "... zufällig eine Telefonleitung ..."

Kann man im Vorschaubild vom YouTube Player oben im Thread besichtigen.

Pardon, da habe ich etwas verwechselt!
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  pleitegeier
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Beiträge: 637
BeitragVerfasst am: Freitag, 23.11.2012, 20:09 
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Nachtrag:
Jetzt kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen: Es ist so, wie ich mir das gedacht habe. "Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun in der engeren Auswahl. Mit etwas Glück stellt der Zufallsgenerator sie gleich durch" ertönte gestern, dann folgte eine Warteschleife, und dann wird man durchgestellt.
Gestern ausprobiert... Was man nach einem Bierchen so alles aus Langeweile macht?! Laughing

Damit hat die Antwort der Staatsanwaltschaft leider ihre Richtigkeit, mit diesem System lassen sich Durchstellpausen ganz legal durchziehen.
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Samstag, 24.11.2012, 14:04 
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« pleitegeier » hat Folgendes geschrieben:
Jetzt kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen: Es ist so, wie ich mir das gedacht habe. "Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun in der engeren Auswahl. Mit etwas Glück stellt der Zufallsgenerator sie gleich durch" ertönte gestern, dann folgte eine Warteschleife, und dann wird man durchgestellt.

Astro TV ist ja wohl total bescheuert völlig fehlgeleitet und die Medienaufsicht gleich mit, wenn sie das nicht sofort nach intensiver Prüfung abstellen.

@ pleitegeier
Danke für Deinen "Selbstversuch". Das bringt uns bei der Frage, wie Astro TV die Anrufer bescheisst, ein erhebliches Stück voran.


Man wählt also zunächst bestimmte Anrufer aus, um sie danach noch einmal vom Zufallsgenerator auswählen zu lassen. Davon steht nichts, aber auch rein gar nichts, in den Mitmachregeln:

« Astro TV Mitmachregeln » hat Folgendes geschrieben:
Die Anruferauswahl erfolgt über den "Zufallsgenerator". Dieser wählt nach seiner Auslösung durch den Redakteur, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes, zufällig eine Telefonleitung aus. Der Anrufer auf der entsprechenden Leitung wird dann in die Sendung durchgestellt. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig.

Von einer Vorauswahl steht da nichts. Und selbst wenn sich die Verantwortlichen darauf berufen sollten, dass eine solche Vorauswahl in den Mitmachregeln auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen sei, wäre das nicht legal, sondern eine massive Täuschung über das tatsächliche Auswahlverfahren!

Ich werde in dieser Sache jetzt aktuell nichts weiter unternehmen, um die Medienaufsicht nicht beim Prüfen der ihr bereits vorliegenden Beschwerden zu stören, sonst dauert die Bearbeitung vielleicht noch mal zwei Jahre länger ...

@ pleitegeier
Es gibt also offensichtlich zwei verschiedene Ansagen für die Anrufer?


- "Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun in der engeren Auswahl ..." oder
- "Leider hat Sie unser Generator nicht ausgesucht." (siehe Telefonprotokoll oben im Thread)

Dann warten wir mal ab, zu welchem Ergebnis die Prüfungen der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu dieser Frage führen. Die Frage hatte ich denen ja schon unter Punkt 4 einer Mail im September gestellt:

« Mail an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg » hat Folgendes geschrieben:
4. Falls der Umstand, dass ein Anrufer mit der Ansage "Bleiben Sie dran" in der Leitung gehalten wird, nur bedeutet, dass für ihn weiterhin die Möglichkeit besteht, vom Zufallsgenerator ausgewählt zu werden:

Wer oder was entscheidet, ob ein Anrufer sofort durch eine Ansage als nicht ausgewählt abgewiesen wird oder mit der Ansage "Bleiben Sie dran" in der Leitung gehalten wird und handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige Vorauswahl?

@ pleitegeier
Ich hatte mir bei meinen Recherchen zu Astro TV und Sportquiz geschworen: "Von mir kriegen die keinen Cent." Wie Dein "Selbstversuch" mit den kostenpflichtigen Anrufen bei Astro TV zeigt, war meine Einstellung da wohl nicht unbedingt zielführend.
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  Nico
Schokokuss
Schokokuss


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Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Freitag, 15.03.2013, 16:00 
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Grundlage für die Strafanzeige waren die geltenden Mitmachregeln.

Nach den Mitmachregeln wird in jeder Spielrunde ein Teilnehmer direkt aus den eingehenden Anrufen ausgewählt und dann in die Sendung durchgestellt. Tatsächlich erfolgt die Auswahl aber offensichtlich unter mehreren Teilnehmern aus einer telefonischen Warteschleife.

In den Sendungen wird immer wieder bewusst der Eindruck erweckt, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Einwählen und der Auswahl für die nächste "Beratung" bestünde:

"Und jetzt wieder einwählen für die nächste Beratung!" Kopitkow 19.01.2013 11:57
"Wähl Dich ganz schnell ein für das nächste Gespräch!" Giese 11.02.2013 12:47

Da die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf Beschwerden bisher nicht geantwortet hatte, lag es nahe, den Veranstalter von AstroTV, die adviqo AG, zu einer Stellungnahme aufzufordern:

« E-Mail an adviqo am 15.01.2013 » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Durchstellung einer Anruferin oder eines Anrufers in die Sendung fordern die Berater und Beraterinnen die Zuschauer sehr oft dazu auf, sich während der laufenden Beratung wieder einzuwählen: "Und jetzt gleich wieder einwählen für die nächste Beratung!" Dies entspricht dem in den Mitmachregeln angegebenen Auswahlmodus, wonach der Redakteur den Zufallsgenerator auslöst, um aus den in der neuen Spielrunde eingehenden Anrufen den Gewinner für die nächste Beratung zu ermitteln.

Nach den Mitmachregeln wird durch den Zufallsgenerator eine Telefonleitung ausgewählt, um den Anrufer auf der entsprechenden Leitung in die Sendung durchzustellen. Allen anderen Anrufern wird durch eine Ansage mitgeteilt, dass sie nicht ausgewählt wurden. Demnach wird ein Teilnehmer nach seiner Einwahl entweder für die nächste Beratung ausgewählt und anschließend ins Studio durchgestellt oder es wird ihm mitgeteilt, dass er nicht ausgewählt wurde.

Einige Anrufer erhalten allerdings nach der Einwahl die Ansage: "Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun in der engeren Auswahl. Mit etwas Glück stellt der Zufallsgenerator Sie gleich durch." Wie kann es nach den Mitmachregeln für den Gewinn der nächsten Beratung eine engere Auswahl unter mehreren Teilnehmern geben, die mit dieser Ansage in einer Warteschleife gehalten werden?

Nach den Mitmachregeln ist ein Anrufer bereits nach der ersten Auswahl durch den Zufallsgenerator als Gewinner für die nächste Beratung ausgewählt! Die Notwendigkeit einer zweiten Auswahl des Anrufers durch den Zufallsgenerator unter mehreren in einer Warteschleife befindlichen Anrufern ist im Auswahlmodus von Astro TV nicht vorgesehen und verstößt somit gegen die Mitmachregeln.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme.


AstroTV teilte mit, dass man auf eine E-Mail nicht antworten werde und forderte eine schriftliche Anfrage unter "Nennung Ihrer Postadresse". Doch der Brief vom 17.01.2013 kommt bei AstroTV nicht an. In der Folge werden insgesamt acht E-Mails ausgetauscht. Der Eingang eines zweiten Briefes als Einwurf-Einschreiben vom 29.01.2013 wird dann von AstroTV bestätigt. Und wozu das Ganze?

Am 12.02.2013 kommt das Antwortschreiben von AstroTV und sagt so viel aus wie "zwei mal zwei ist Rosenkohl". Das Schreiben ist nicht unterzeichnet und bezieht sich auf die Anfrage vom 17.01.2013, also auf den Brief, der angeblich nicht angekommen war.

« AstroTV am 12.02.2013 » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte xxx,

wir haben Ihr Schreiben vom 17. Januar 2013 zur Kenntnis genommen. Wir sind der Auffassung, dass die Auswahl der Teilnehmer den Angaben in den Mitmachregeln entspricht. Es gibt einen Zufallsmechanismus, der für die Auswahl der Anrufer sorgt. Sollten Sie weitere Bedenken haben, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg. Die Landesmedienanstalt, als unsere Aufsichtsbehörde, wird sicherlich die Nachfrage an uns richten, sollte sie Ihre Bedenken teilen.

Wir hoffen, Sie weiter als aufmerksame Zuschauerin unseres spannenden Programms begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüssen
AstroTV
Zuschauerredaktion


Die adviqo AG schreibt auf ihrer Homepage: "Mit unserer Erfahrung und dem sicheren Gespür für Themen führen wir Menschen mit ihren Fragen konsequent dahin, wo Sie die besten Antworten erhalten."

Ja, irgendwie ... AstroTV hat nicht nur für die Anrufer in den Sendungen Antworten, die so hilfreich sind, wie die Mitgliedschaft in einer Sekte oder der tägliche Konsum von "Scripted Reality", sondern antwortet auch ausgesprochen originell auf Fragen zu den veröffentlichten Mitmachregeln. Jedenfalls scheint man an einer Aufklärung über das tatsächliche Auswahlverfahren ... sagen wir mal ... nicht sonderlich interessiert zu sein.

Doch dann geschieht das Unerwartete: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nimmt Stellung zu den Vorgängen, die Gegenstand der Strafanzeige gegen adviqo waren:

« Medienanstalt Berlin-Brandenburg am 15.02.2013 » hat Folgendes geschrieben:

Zur Sendung vom 21. Mai 2012 führten Sie an, dass eine Teilnehmerin während einer noch laufenden Beratung bereits zur Durchstellung ins Studio für die nächste Beratung ermittelt worden sei. Trotzdem seien Zuschauer während der nachfolgenden, etwa zehnminütigen Durchstellpause in dem Glauben gelassen worden, dass für die nächste Beratung noch keine Auswahl erfolgt sei und der Zufallsgenerator angeblich immer noch eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer suche. Sie gaben an, die bereits etwa 15 Minuten vor dem angeblichen Zuschlag des Zufallsgenerators ausgewählte Teilnehmerin ausfindig gemacht zu haben. Sie habe der Aufzeichnung des Telefonates zugestimmt, in der sie die o.a. Ausführungen bestätigt. Eine Abschrift des Telefonats lag der Beschwerde bei.

Für diese Sendung und die Sendung vom 19. Mai 2012 werfen Sie dem Veranstalter vor, dass nach der Auswahl eines Teilnehmers für die nächste Beratung durch den Redakteur keine weitere Teilnahmemöglichkeit für Teilnehmer mehr bestünde, allerdings dennoch die kostenpflichtige Möglichkeit zur Einwahl weiter bestehe. Damit würden alle Anrufer geschädigt, die nach der nicht on Air kommunizierten, bereits erfolgten Auswahl eines Teilnehmers weiter kostenpflichtig anriefen.

Astro TV Live wurde im Rahmen einer Schwerpunktanalyse der mabb im Frühjahr 2012 in verschiedenen Stichproben gesichtet und ausgewertet. Darüber hinaus wurden die beiden von Ihnen erstellten Protokolle für Teile der Astro TV Live Sendungen vom 19. Mai 2012 und 21. Mai 2012 zur Kenntnis genommen und entsprechende Sende-Mitschnitte durch die mabb angefordert. Zudem wurde der 15-minütige Mitschnitt der Sendung, der von Ihnen auf YouTube zur Verfügung gestellt wurde, gesichtet.

Während des ca. 15-minütigen Mitschnitts wird lediglich eine Anruferin ins Studio durchgestellt. Ob diese oder weitere Teilnehmer vor dem Durchstellen ins Studio bereits in der Redaktion entgegen genommen wurde, lässt sich aus der Betrachtung der Sendung, abgesehen von der Aussage der durchgestellten Teilnehmerin, dass sie eine Viertelstunde habe warten müssen, nicht ersehen. Sie gehen davon aus, dass mit der angeblichen Auswahl der Anruferin kein anderer Nutzer die Möglichkeit zur Teilnahme hatte. Alternative Mutmaßungen ließen jedoch beispielsweise den Schluss zu, dass es eine Warteschlange gibt, in die weitere Nutzer eingereiht würden oder eine Alternativteilnehmerin gesucht wurde, sodass sehr wohl weiterhin eine Möglichkeit zur Teilnahme bestand.

Auch ist es z.B. denkbar, dass verschiedene Teilnehmer in eine Warteschleife aufgenommen werden, und von dort aus durch den Redakteur ins Studio durchgestellt werden. Hierauf müsste jedoch gemäß § 5 GWS und Punkt 5.1. der Anwendung- und Auslegungsregeln in den Teilnahmebedingungen hingewiesen werden.

Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie mit Ihren Beobachtungen richtig liegen, kann lediglich aufgrund der Protokolle und Mitschnitte der Sendungen kein eindeutiger Verstoß erkannt werden. Die Mitschnitte belegen nicht zwingend, dass in dieser Zeit keine Teilnahmemöglichkeit für weitere Anrufer bestand.

Dennoch wurde der Veranstalter auf die Beschwerde hingewiesen und angehalten, etwaige Verstöße zu vermeiden und die Auswahl der Teilnehmer entsprechend den Teilnahmebedingungen durchzuführen.

Ein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 GWS durch Aussagen über die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzern kann in beiden vorliegenden Sendungs-Protokollen bzw. Mitschnitten nicht erkannt werden.


Zitat aus der Mail: "Auch ist es z.B. denkbar, dass verschiedene Teilnehmer in eine Warteschleife aufgenommen werden, und von dort aus durch den Redakteur ins Studio durchgestellt werden. Hierauf müsste jedoch gemäß § 5 GWS und Punkt 5.1. der Anwendungs- und Auslegungsregeln in den Teilnahmebedingungen hingewiesen werden."

Ja, liebe Medienaufsicht ... DANN TUT DOCH MAL WAS !!!

Nein ... ähm ... Entschuldigung ... Wir wissen, dass es eine Warteschleife gibt ... adviqo macht dazu keine Angaben und für die Medienaufsicht ist es denkbar ...
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« Astro TV » hat Folgendes geschrieben:
Sollten Sie weitere Bedenken haben, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg. Die Landesmedienanstalt, als unsere Aufsichtsbehörde, wird sicherlich die Nachfrage an uns richten, sollte sie Ihre Bedenken teilen.

Suuuuper Vorschlag. Genauso gut kann man sich bei 'ner Parkuhr über Astro TV beschweren. Genau das weiß auch Astro TV und deshalb gibt es diesen tollen Tipp.

Mich wundert, dass Astro TV auf solche Nachfragen reagiert. Positive Mails ("Durch Astro TV macht mein Leben endlich Sinn") dürften weitaus interessanter sein, denn das sind Reaktionen von Kunden, die weiterhin gut abgezockt werden können. Kritische Nachfragen sind uninteressant, denn solche Leute sind als langfristige Kunden nicht zu gebrauchen. Diese Leute kann man an die Partnergesellschaft MABB verweisen.



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  Nico
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Infos zur Aktion: hier

Am 12. Februar 2015 hatte ein Aktivist der Berliner Kommunikations-Guerilla-Gruppe "Peng! Collective" in einer Live-Sendung von AstroTV den Entzug der Sendelizenz gefordert. Das nachfolgende Echo in den Medien war beträchtlich. Es meldeten sich ehemalige Mitarbeiter von AstroTV bei einer Zeitung und bestätigten die Vorwürfe, die auch in diesem Thread erhoben wurden.

Nachfolgend einige Auszüge aus dem Artikel von Zeit online:

Plötzlich war der kleine Spartensender Gesprächsthema in den Medien. Plötzlich wurde die zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg von einer Welle von Beschwerden überrollt. Und plötzlich trauten sich auch ehemalige Mitarbeiter von Astro TV aus der Defensive.

Wenn es stimmt, was diese Informanten sagen, dann praktiziert Astro-TV in seinen Call-in-Sendungen dieselben Methoden, die einst dem Verkaufssender Neun Live zum Verhängnis geworden sind: Nach der Gewinnspielsatzung, die auch für einen Sender wie Astro-TV gilt, muss ein Zufallsgenerator nach einem bestimmten Algorithmus jeweils den x-ten Anruf aussuchen, der dann durchgestellt wird. Glaubt man den Mitarbeitern, dann ignorieren die Moderatoren diesen Zufallsgenerator nicht nur konsequent, um die Zahl der Anrufe in der Warteschleife zu erhöhen. Sie befördern diesen Prozess auch, indem sie behaupten, "Ach, schon wieder ne Auflegerin, schade." Jetzt seien die Leitungen frei, die Zuschauer sollten schnell anrufen.

34 Cent kassiere Astro-TV für jeden Anruf aus dem Festnetz nach Abzug von Mehrwertsteuer und Providerkosten – unabhängig davon, ob der Anrufer durchgekommen ist oder nicht. Anders sei dieses Geschäftsmodell auch nicht finanzierbar. "Eigentlich kann es sich nur mit betrügerischen Manipulationen rechnen, wobei eine betrügerische Manipulation nicht dargestellt werden kann" , sagen Insider.

"Die wissen, dass ihnen keiner was nachweisen kann, und halten den Ball bewusst flach" , sagt ein ehemaliger Mitarbeiter, der selber als Producer von Call-in-Sendungen gearbeitet hat.

 


Die Zitate aus dem Artikel von Zeit online wurden so ähnlich schon im Thread AstroTV von GreenGoblin gepostet. Der Thread Strafanzeige wäre aber ohne diese Informationen nicht komplett gewesen.
 
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