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Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 2
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Nico
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Sonntag, 26.05.2013, 00:10 
Titel:  Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 2
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Den ersten Teil findet man hier.
Callpassive



Das Video im Beitrag vom 21.05.2012 zeigte die erstaunlichen Fähigkeiten einer Kartenlegerin von AstroTV Live (adviqo AG)

Hilli Hotan konnte durch Rufnummernübertragung Kartenlegen und Hinweise aus der Regie mit übernatürlichen Begabungen sehen, von wo die Anrufer angerufen hatten.

Das Video war durch eine Löschaktion auf YouTube leider nicht mehr verfügbar.
Screenshot vom Player:






Da die Mitschnitte auf einzigartige Weise dokumentieren, was man bei AstroTV unter Authentizität und Ehrlichkeit versteht und wie die Anrufer in den Sendungen verarscht beraten werden, habe ich den Player hier noch mal eingebunden:



Astro TV - Abzocke von framerate025
Das Video zeigt Ausschnitte (Bildzitate) aus den Sendungen vom 29.4. und 30.4. sowie 2.5.2012


Den ursprünglichen Beitrag findest Du hier
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nico ist zur Zeit offline 
Gesplittet am: Mittwoch, 13.11.2013, 18:04 Uhr von E.R.PEL
Gesplittet vom Beitrag Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 1 aus dem Forum SONSTIGE LIVEDISKUSSION
  Nico
Schokokuss
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Freitag, 15.11.2013, 14:00 
Titel:
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Und wieder hat die adviqo AG, die Betreiberin von Astro TV, kritische Videos löschen lassen, diesmal bei Dailymotion. Schon im Januar hatte es eine Löschaktion auf YouTube gegeben. Das Video oben im Beitrag hatte ich danach bei Dailymotion hochgeladen. Dort stand es ein halbes Jahr online.

Damit nachvollziehbar bleibt, um was es in dem Video geht, binde ich es hier noch mal in einen Player ein:



Für das Videoportal gelten die Gesetze der Russischen Föderation. Mal sehen, wie lange es dauert, bis der Clip auch da rausfliegt. Wahrscheinlich wird die adviqo AG auch dort ihr Urheberrecht geltend machen.


Ich bin absolut für den Schutz geistigen Eigentums! Der Urheberrechtsanspruch kann aber auch dazu missbraucht werden, Kritik zu unterdrücken und die freie Meinungsäußerung zu behindern. Bildzitate sind ebenso unverzichtbar, wie Wortzitate.

Der uneingeschränkte Primat des Urheberrechts vor dem Zitatrecht ist ein Relikt aus einer anderen Zeit und passt nicht mehr in die heutige Informationsgesellschaft.

Wenn die angeblich "hellsichtige" Kartenlegerin den Anrufern in den Sendungen sagen konnte, aus welcher Landeshauptstadt sie gerade angerufen hatten, dann hatte sie diese Erkenntnisse nicht durch "übernatürliche" Fähigkeiten, sondern durch Informationen aus der Regie. Wer zu solchen Mitteln greift, glaubt offensichtlich selber nicht an seine angeblichen Fähigkeiten.





Während die Anrufer in den Sendungen von Astro TV beschissen werden, ist die zuständige Medienaufsicht seit zwei Jahren damit beschäftigt, die Anwendung der Gewinnspielsatzung auf die Gewinnspielsendungen von Astro TV zu verhindern. Selbst eindeutige, nicht interpretationsfähige Bestimmungen der Gewinnspielsatzung werden bis heute nicht durchgesetzt.

Ich hatte in einer Beschwerde am 15.03.2013 an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine Reihe von Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung aufgeführt. Vieles davon war schon im Jahr davor durch Beschwerden moniert worden. Im Juli reagierte die Medienaufsicht und teilte mir das Ergebnis ihrer Prüfungen mit. Ich habe dazu nichts gepostet, weil es ich erst den Abschluss des laufenden Verfahrens abwarten wollte.

Seitdem sind weitere vier Monate vergangen. Ob die Medienaufsicht inzwischen nach Anhörung des Veranstalters zu einer Bewertung von irreführenden Aussagen verschiedener Animateure gekommen ist, wurde mir bis heute nicht mitgeteilt. – Die schriftlichen Informationen zum Auswahlverfahren werden seit einiger Zeit bildschirmfüllend eingeblendet und die ständige Einblendung zu den Mobilfunkkosten ist von "Mobil ggf. abweichend" in "Mobil teurer" geändert worden. Das ist alles.



Antwort der Medienanstalt Berlin-Brandenburg

vom 23.07.2013


Sehr geehrter Herr xxx,

aufgrund Ihrer E-Mail vom 15. März 2013 hat die mabb die von Ihnen genannten Mitschnitte bei Astro TV angefordert, in ganzer Länge bei normaler Laufgeschwindigkeit gesichtet und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

Möglicher Verstoß gegen § 9 Abs. 5 GWS

Sie haben bemängelt, dass nach einem Aufleger es 3 bis 4 Minuten gedauert habe, bis ein weiterer Teilnehmer ausgewählt worden sei. Die Sichtung ergab, dass es unter anderem am 26.02.2013 gegen 12:30 Uhr einen Aufleger gab, nachdem vorher Anruferinnen und Anrufer regelmäßig im 30-Sekundentakt durchgestellt wurden. Der Moderator Malkiel Rouven Dietrich nutzt diesen Moment für eine ausführliche Selbstdarstellung. Der nächste Teilnehmer wird erst nach ca. 4 Minuten und 16 Sekunden in die Sendung durchgestellt. Einen weiteren Aufleger gab es am 26.02.2013 gegen 12:44 Uhr. Der nächste Teilnehmer wurde in diesem Fall nach ca. 1 Minute und 34 Sekunden in die Sendung durchgestellt.

Ergebnis der Prüfung: Obwohl es vereinzelt eine Pause von mehr als 60 Sekunden gab, bevor nach einem Aufleger ein neuer Teilnehmer in die Sendung durchgestellt wurde, ist die Durchstellgeschwindigkeit insgesamt sehr hoch. Die mabb stuft diese Unregelmäßigkeiten daher als nicht so schwerwiegend ein, als dass ein formelles Aufsichtsverfahren eingeleitet wird. Dennoch wird der Anbieter nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen aufgefordert.

Möglicher Verstoß gegen §§ 6 Abs.1 und 7 GWS

Sie geben an, dass wiederholt spekulative Aussagen zur Anzahl der Teilnehmer und zu den Chancen, in die Sendung durchgestellt zu werden, getroffen würden. Des Weiteren würde Zeitdruck vorgespiegelt.

Die Sichtung der mabb ergab unter anderem folgende Ergebnisse:

• 20130301-12:15-11:15 "Jetzt ist eine Lücke entstanden. [...] Es ist wahrscheinlich weniger los als sie denken. Ich hab so das Gefühl, dass grad vielleicht mal eine Handvoll Menschen vor den Fernsehgeräten sitzen. [...] Es ist wahnsinnig ruhig geworden."

• 20130301-12:15-12:50 "Jetzt entsteht eine aber wirklich sehr große Lücke. Das fühlt sich an, als wenn sich gar keiner einwählen würde. Wie es wirklich ist, weiß ich natürlich nicht, liebe Zuschauer, aber probieren Sie es aus."

• 20130301-12:15-12:55 "Ganz ganz schnell. Jetzt. Denn es wird jetzt gleich klingeln. [...] Es klingelt jetzt ganz bestimmt. So groß wird die Lücke nicht sein." (Durchstellung eines Teilnehmers bei 20130301-12:15-13:55)

Ergebnis der Prüfung: Nach § 6 Abs. 1 GWS sind Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere auch über die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer unzulässig. Nach § 7 GWS ist die Vorspiegelung weiterer Nutzerinnen und Nutzer oder fehlender Nutzerinnen und Nutzer unzulässig. Über die Anzahl der Teilnehmer darf keine falsche Aussage getroffen werden. Aussagen – auch im Wege einer Spekulation –, die den Eindruck fehlender Nutzer erwecken, sind nicht zulässig (7.1.3 Auslegungsregeln). Dies ist umso mehr zu beachten, da die Durchstellung vor allem von der Entscheidung des verantwortlichen Redakteurs und nicht durch das tatsächliche Anruferaufkommen bestimmt wird. Sämtliche Aussagen über das vermeintliche Anruferaufkommen sind daher in der Regel irreführend.

Im vorliegenden Fall, aber auch in weiteren Fällen, werden durch die Moderatoren Aussage über die vermeintliche Zahl der Teilnehmer oder die Wahrscheinlichkeit, durchstellt zu werden, getroffen. Neben den o.a. Beispielen ist dies u.a. auch der Fall bei

• 20130226-12:00-11:51 "Ich glaube, die Chancen sind heute am besten am Dienstag."

• 20130226-12:30-02:10 "Dienstag Mittag... um die Mittagszeit. Viele sind bei der Arbeit."

• 20130301-12:15-01:40 "Denn die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich groß im Augenblick."

Dass in einigen Fällen die Moderatoren selbst ihre Aussagen in Frage stellen ("Wie es wirklich ist weiß ich natürlich nicht") ist möglicherweise nicht ausreichend. Kritisch zu bewerten sind auch Aussagen der Moderatoren, die suggerieren, die Durchstellung eines Teilnehmers stünde unmittelbar bevor, obwohl die tatsächliche Durchstellung teilweise erst einige Minuten später erfolgt.

Damit lägen bei verschiedenen Moderatoren wiederholte Verstöße gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS vor, soweit Aussagen über die Zahl der Nutzer getroffen werden. Die mabb wird den Anbieter hierzu anhören.

Möglicher Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GWS

Sie geben an, dass über eine Befragung der Teilnehmer (bspw. zur Zahl der Einwahlversuche) nicht in den Teilnahmebedingungen informiert werde.

Ergebnis der Prüfung: Tatsächlich werden viele Teilnehmer nach der Zahl ihrer Einwahlversuche befragt, wobei häufig angegeben wird, dass lediglich ein Einwahlversuch notwendig gewesen sei. Hieraus jedoch ein regelmäßiges Teilnehmer-Screening oder eine Befragung im Vorfeld der Durchstellung in die Sendung abzuleiten ist spekulativ. Zudem wird in den "Mitmachregeln" im Internet (http://www.astrotv.de/de/livetv/mitmachregeln/) darauf hingewiesen, dass ein Vorgespräch mit einem Redakteur stattfindet.

Es kann in diesem Zusammenhang kein Verstoß gegen §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GWS erkannt werden.

Möglicher Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 GWS

Sie führen an, dass die allgemeinen Teilnahmebedingungen nicht im Fernsehtextangebot von Das Vierte veröffentlicht werden. Für das Programm Das Vierte ist nicht die mabb sondern die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen LfM zuständig.

Möglicher Verstoß gegen § 10 Abs. 3 GWS

Sie führen folgende Verstöße gegen § 10 Abs. 3 an:

1. Hinweis auf das Teilnahmeentgelt: In den Teilnahmebedingungen werde nicht auf die konkrete Höhe des Teilnahmeentgelts hingewiesen. Zwar werden die Kosten in den Einblendungen auf dem Bildschirm genannt, allerdings nicht in den "Mitmachregeln" im Internet. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. Zudem sei hier zwar darauf hingewiesen, dass Anrufe nur volljährigen Personen gestattet sei, aber nicht, dass keine Beratung Minderjähriger stattfinde.

2. Der Auswahlmechanismus sei nicht transparent dargestellt.

Ergebnis der Prüfung: In den Mitmachregeln heißt es:

"Jeder Anruf ist kostenpflichtig. Die Anruferauswahl erfolgt über den "Zufallsgenerator". Dieser wählt nach seiner Auslosung durch den Redakteur, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes, zufällig eine Telefonleitung aus. Der Anrufer auf der entsprechenden Leitung wird dann in die Sendung durchgestellt. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig."

Damit ist der Darstellung der konkreten Ausgestaltung Genüge getan. Der Anbieter wird jedoch erneut darauf hingewiesen, auch in den "Mitmachregeln" im Internet die konkreten Teilnahmeentgelte zu nennen sowie darauf hinzuweisen, dass eine Beratung von Minderjährigen nicht stattfindet. Weitere Verstöße gegen die Informationspflichten werden im folgenden Absatz behandelt.

Möglicher Verstoß gegen § 11 Abs. 1 GWS

Sie führen eine ganze Reihe von Verstößen gegen § 11 Abs. 1 GWS an. Zusammenfassend geht es hier um die Hinweise gemäß § 10 Abs. 1, u.a.

• der Hinweis auf die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen im Internet und Teletext in zehnminütigem Abstand (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 GWS);
• den Zeitrahmen, in dem die Auswahl eines Nutzers vorgesehen ist (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS);
• mündliche Hinweise zum Jugendschutz (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GWS);
• die ggf. höheren Kosten bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GWS)
• mündliche und schriftliche Hinweise zum Auswahlverfahren (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GWS)

Ergebnis der Prüfung: Folgende Hinweise erfolgen bei Astro TV nach Auswertung der bisherigen Programmpraxis regelmäßig:

A. Texttafeln

Regelmäßig zu Beginn einer Sendung und zu Beginn einer vollen Stunde erfolgt durch bildfüllend eingeblendete Texttafeln sowie mündlich der folgende Hinweis:

"Die Anruferauswahl erfolgt über den ‘Zufallsgenerator’. Dieser wählt nach seiner Auslösung durch den Redakteur innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zufällig eine Telefonleitung aus. Der Anrufer auf der entsprechenden Leitung wird dann in die Sendung durchgestellt. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig".

B. Laufband

Ein ständig durchlaufendes Band liefert die folgenden Hinweise:

"Die Teilnahme an der TV-Beratung ist nur volljährigen Anrufern gestattet. Eine Beratung gegenüber Minderjährigen erfolgt nicht. Nicht jeder Anrufer wird in die Sendung gestellt. Die Anruferauswahl erfolgt über den "Zufallsgenerator". Dieser wählt nach seiner Auslösung durch den Redakteur innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zufällig eine Telefonleitung aus. Der Anrufer auf der entsprechenden Leitung wird dann in die Sendung durchgestellt. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig. Die Teilnahme an der TV-Beratung ist nur volljährigen Anrufern gestatte. Eine Beratung gegenüber Minderjährigen erfolgt nicht."

C. Ständige Einblendung

Eine ständige Einblendung lautet wie folgt:

"01378-908010 50 Cent/Anruf a.d. dt. Festnetz – Mobil ggf. abweichend"

D. Mündliche Hinweise

Regelmäßig alle 15 Minuten erfolgen durch den Moderator folgende Hinweise:

• Teilnahme ab 18
• Anrufkosten 50 Cent aus dem deutschen Festnetz
• Nicht jeder Anrufer wird durchgestellt
• Hinweis auf Laufband

Folgende mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen der GWS wurden festgestellt:

· Regelmäßig fehlen sowohl in den mündlichen Hinweisen als auch in den ständigen Einblendungen Hinweise auf die ggf. höheren Kosten aus den Mobilfunknetzen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und den Auslegungsregeln 11.1.4.

· Es fehlen in den ständigen Einblendungen Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2).[1]

· Auf das Textlaufband wird statt den verlangten 10 Minuten lediglich alle 15 Minuten hingewiesen, wie es in § 11 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 gefordert wird. Zudem fehlt der Hinweis auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist.

Hierzu werden wir den Anbieter auffordern, die Einblendungen und Hinweise satzungemäß zu korrigieren.

Über das Ergebnis des Verfahrens werden wir Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Programmaufsicht
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin


[1] Die kumulativen Hinweise (Auslegungsregeln 11.1.3) auf den Ausschluss Minderjähriger werden mündlich zu Beginn der Sendung und in höchstens fünfzehnminütigem Abstand (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) sowie die Tatsache, dass eine Beratung Minderjähriger nicht stattfindet (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) durch Textlaufbänder gegeben. Allerdings haben die Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 außerdem durch ständige Einblendung und nicht ersatzweise durch Textlaufbänder zu erfolgen.





Ich habe die E-Mail mit Kommentaren versehen und an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zurückgeschickt. Damit der Beitrag nicht noch länger wird, will ich hier nur zwei davon wiedergeben:


§ 9 Abs. 5 GWS

Die Gewinnspielsatzung schreibt vor, dass nach einem Aufleger sofort eine weitere Nutzerin oder ein Nutzer durchzustellen ist. Nach jedem Aufleger besteht für die Zuschauer ein besonderer Anreiz zur Einwahl, da unmittelbar mit einer ersatzweisen Durchstellung zu rechnen ist. Die Bestimmung des § 9 Abs. 5 soll verhindern, dass der Regisseur die nachfolgende Durchstellung beliebig hinauszögert. Somit besteht für den Veranstalter keine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen durch vermehrte Anrufe zu erzielen, noch besteht ein Anreiz, gefakte Aufleger einzuspielen.

Die Einhaltung des signifikant kurz bemessenen Zeitraumes macht also Sinn, wenn die genannten Missbrauchsmöglichkeiten nicht eröffnet werden sollen. Sogenannte Blitzrunden mit Durchstellungen im 30-Sekundentakt suggerieren bessere Chancen und animieren zu einer höheren Einwahlfrequenz. Pausen von 3-4 Minuten sind daher weder zufällig, noch unerheblich.

Die Beschwerden zu den Sendungen vom 27.02. und 01.03.2013 werden von Ihnen nicht angeführt. Damit liegen aber insgesamt mindestens vier Verstöße innerhalb eines Zeitraumes von nur 4 Tagen vor. Bereits am 28.08.2012 erhielten Sie eine Beschwerde, weil eine Durchstellung erst nach 20 Minuten erfolgte. Sie teilten am 27.02.2013 dazu mit, dass Sie das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht und auf die Einleitung eines formellen Aufsichtsverfahrens verzichtet hätten.


§ 10 Abs. 3 GWS

Die konkrete Ausgestaltung des eingesetzten Auswahlverfahrens wird in den Mitmachregeln nicht dargestellt: Einzelne Anrufer werden in den Sendungen von AstroTV Live ausgewählt und in einer Warteschleife gehalten. Diese Anrufer erhalten dann folgende Ansage: "Herzlichen Glückwunsch, Sie sind nun in der engeren Auswahl. Mit etwas Glück stellt der Zufallsgenerator Sie gleich durch."

Somit findet eine Vorauswahl unter den eingehenden Anrufen statt. Die Auswahl durch den Zufallsgenerator zur Durchstellung ins Studio erfolgt in diesem Fall unter den in der Warteschleife befindlichen Anrufern. Der Veranstalter wollte dazu auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben und hat das Vorhandensein einer Warteschleife weder bestätigt, noch dementiert. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin lehnten Mitte 2012 Ermittlungen zu einer Strafanzeige mit der Begründung ab, dass sich eine Anruferin in dieser Warteschleife befunden habe und demzufolge noch nicht vom Zufallsgenerator ausgewählt worden war.

Nach § 10 Abs. 3 GWS ist in den Mitmachregeln über die konkrete Ausgestaltung des eingesetzten Verfahrens zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer (wie beispielsweise Vorzähl- bzw. Vorschaltfaktor) zu informieren.
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 21.11.2013, 13:00 
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Das Medienmagazin ZAPP des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat sich gestern Abend mit den fragwürdigen Angeboten von Astro TV beschäftigt. In dem Beitrag werden auch Fragen an Susanne Grams von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gestellt. Sie ist zuständig für die Programmaufsicht über Astro TV (siehe Posting vom 15.11. oben)
 
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Samstag, 23.11.2013, 12:22 
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Endlich mal wieder eine gute Fernseh-Reportage über die Scharlatane von Astro TV - Zapp sei Dank.

Das Interview mit Susanne Grams von der MABB war ziemlich entlarvend. Man hätte allerdings durchaus etwas mehr nachbohren können. Sätze von Frau Grams wie "Im Fernsehen ist das erlaubt, was auch im normalen Leben erlaubt ist." bieten sich förmlich an, um sie ins Absurde zu treiben.

Wenn die Astrologie doch so harmlos ist, warum ist dann eine freiwillige Selbstverpflichtung nötig? Denn so etwas gibt es "im normalen Leben" auch nicht. Sowohl alle Medienanstalten als auch Questico/Advico wissen, dass diese Selbstverpflichtungen völlig wirkungslos sind. Es stellt sich sowieso die Frage, wieso ausgerechnet Fragen zur Gesundheit nicht erlaubt sind. Die Quacksalber dürfen sich also nicht zu einem Krankheitsverlauf äußern, aber zu finanziellen Themen schon. Die Vorhersage "Du bist in 2 Wochen tot" geht nicht, aber "Du bist in 2 Wochen pleite" geht. (Es sei denn, Du kaufst im Astro Shop den Stein des Geldes für 199€) Warum? Wo ist die Grenze?

In dem Beitrag fehlt leider völlig die Anwendbarkeit der Gewinnspielsatzung (GWS) auf das Beratungsfernsehen. Die MABB hat es bis heute erfolgreich geschafft, diese Tatsache nicht zu veröffentlichen. ZAPP hat offensichtlich nicht danach gefragt und Frau Grams wird sich hüten, das Thema von sich aus anzusprechen. Die Passivität der MABB hätte man gerade an der GWS sehr gut verdeutlichen können.

Dazu einige Zitate aus dem Antwortschreiben der MABB zwei Beiträge weiter oben:
« MABB » hat Folgendes geschrieben:
Dennoch wird der Anbieter nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen aufgefordert.

Die mabb wird den Anbieter hierzu anhören.

Für das Programm Das Vierte ist nicht die mabb sondern die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen LfM zuständig.

Hier besteht Nachbesserungsbedarf.

Der Anbieter wird jedoch erneut darauf hingewiesen, ...

Hierzu werden wir den Anbieter auffordern, die Einblendungen und Hinweise satzungemäß zu korrigieren.

Wie immer liegt die Reaktion irgendwo zwischen "nicht zuständig" und "müssen wir mal mit dem Anbieter drüber reden". Das läuft so seit Jahren. Bestenfalls Kleinigkeiten werden durchgesetzt. Wirkungsvolle Maßnahmen, wie z.B. Bußgelder, die die Satzung ausdrücklich erlaubt, werden noch nicht einmal angedroht.

Die MABB kontrolliert das Beratungsfernsehen nicht und sie hat auch kein Interesse daran. Genau wie zu den Call-In-Zeiten vor der GWS wird ein Kuschelkurs gefahren und wenn es unbedingt sein muss, dann wird so getan, als ob man etwas tut. Ich bin davon überzeugt, dass hinter den Kulissen (in konstruktiven Gesprächen) genau abgesprochen wird, was die MABB duldet und was nicht. Die MABB will das lukrative Geschäft von Questico/Advico mit der Esoterik nicht einschränken oder zerstören.



Wir sind alle Individuen
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 26.01.2014, 14:30 
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Seit einigen Wochen ist der Konzernabschluss der adviqo AG im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Im Geschäftsjahr 2012 stieg der Umsatz trotz eines teilweise schwierigen Geschäftsumfeldes leicht um 1,5 % [...] Dies ist vor allem auf die Akquisition des spanischen Beratungsgeschäfts ("astrocanal") zurückzuführen.

Konzern–Umsatz adviqo:       92.073.000   Euro
- davon in Deutschland:         65.567.000   Euro

Konzern–Gewinn nach Steuern:     6.498.000   Euro

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Der Umsatz im Kerngeschäftsfeld Questico Advice (d.h. dem mitgliederbasierten Geschäft der adviqo AG) konnte dabei - anders als im Vorjahr prognostiziert - noch nicht stabilisiert werden und war weiterhin leicht rückläufig (-3,5 % gegenüber dem Vorjahr). [...] Der Rückgang der Marge bei Questico Advice erklärt sich im Wesentlichen durch rückläufige Call-In-Mengen bei AstroTV; hier schlägt der Mengenrückgang direkt auf die Marge durch.

AstroTV
Umsatz in Euro       3.752.000   (2012)       4.267.000   (2011)       4.794.000   (2010)

Der wirtschaftliche Erfolg von AstroTV definiert sich für die adviqo AG allerdings nicht durch den erzielten Umsatz. Entscheidend ist die Zahl der Registrierungen von Neukunden, die über das Format generiert werden konnten.

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Die adviqo-Gruppe hat gegen die unbefriedigende Geschäftsentwicklung im DACH-Kerngeschäft ihre Markteinschätzung und strategische Ausrichtung noch einmal überprüft. Die Gruppe sieht hier ein deutlich reduziertes Potenzial für Neukundengewinnung über TV, insbesondere in den bestehenden Formaten und über sog. TV-Fenster.

Neuregistrierungen
durchschnittlich im Monat:       10.286   (2012)       12.786   (2011)       17.543   (2010)

Im Jahresdurchschnitt waren monatlich 47.000 Mitglieder aktiv. Durch "Beratungsleistungen" für registrierte Mitglieder erzielte die adviqo-Gruppe im Geschäftsjahr 2012 einen Umsatz von mehr als 58 Millionen Euro.

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Für die Neukundengewinnung über die bestehenden TV-Formate bzw. TV-Fenster sieht die Gruppe [...] ein deutlich reduziertes Potenzial. Durch Produktvariationen sollen hier neue Zielgruppen besser erreicht werden können.

Zu diesen "Produktvariationen" dürften die 0800-Nummern gehören, über die man angeblich "gebührenfrei" anrufen kann, oder "kostenfrei über den Zufallsgenerator ins Studio" kommt, wobei die Anrufer aber stattdessen zwecks "Neukundengewinnung" in einer Callcenter-Falle landen.

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Die adviqo-Gruppe sieht nach wie vor erhebliche Wachstumschancen durch den Ausbau ihrer Online-Aktivitäten (einschließlich Partnervernetzung), das Erreichen neuer Nutzergruppen durch die Verbesserung ihres Angebots über mobile Plattformen oder Applikationen ("Mobile Applications").

Zum 1. Juli 2013 endete die letzte analoge Verbreitung von AstroTV im Programm von Das Vierte. Bedeutet das jetzt, dass "Oma Elfriede" sich mit 85 Jahren noch ein iPhone zulegt und die AstroTV App herunterlädt?

Ich bin gespannt auf den nächsten Geschäftsbericht und darauf, ob es der adviqo AG gelingt, die angeblich erheblichen Wachstumschancen zu nutzen, oder ob sich der zwar moderate, aber stetige Abwärts-Trend von AstroTV und Questico fortsetzt.
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 17.12.2014, 19:22 
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Umsatzrückgänge bei AstroTV und Questico

Konzernabschluss der adviqo AG

Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013


« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Die adviqo AG und ihre unmittelbaren Tochtergesellschaften haben gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang verzeichnen müssen. [...] Die Geschäftsentwicklung der adviqo Gruppe ist umsatzseitig im Vergleich zum Vorjahr um rund 6 % zurückgegangen. Das Jahresergebnis hat sich signifikant verschlechtert und liegt mit einem Gewinn in Höhe von T € 1.131 weit unter dem Gewinn aus dem Vorjahr (T € 6.498).


Konzern-Umsatz         86.953.000   Euro       ( – 5,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr)

Konzern-Gewinn           1.131.000   Euro       ( – 5,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr)

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Die deutliche Veränderung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultiert in erster Linie aus dem Umsatzrückgang um T € 5.120 auf T € 86.953. Dieser Rückgang ist dabei ganz wesentlich das Ergebnis einer reduzierten TV-Reichweite von AstroTV, in einem seit Mai 2012 weitgehend digitalen TV-Umfeld, mit direkter Auswirkung auf die Neukundenregistrierung und das Umsatzpotenzial im AstroTV Shop.


AstroTV
(Umsatz in Euro)
2.967.000   (2013)     3.752.000   (2012)     4.267.000   (2011)     4.794.000   (2010)

Der wirtschaftliche Erfolg definiert sich für die adviqo AG nicht durch den erzielten Umsatz bei AstroTV, sondern durch die Zahl der Registrierungen von Neukunden, die über das Format generiert werden.

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Der Umsatz ist im Kerngeschäftsfeld der Marke Questico (d.h. dem mitgliederbasierten Geschäft der adviqo AG) wie im Vorjahr rückläufig (-5 %) gewesen. [...] Die Registrierungen sind kanalübergreifend um 22 % auf ca. 96.000 gefallen, was auf den Rückbau der TV-Reichweiten begründet ist. So sind die Anmeldungen, die über TV generiert wurden um 31 % von 88.000 auf 61.000 gefallen ...


Neuregistrierungen
(durchschnittlich im Monat)
8.000     (2013)       10.286     (2012)       12.786     (2011)       17.543     (2010)

Im Jahresdurchschnitt waren monatlich 46.000 registrierte Mitglieder aktiv. Durch "Beratungsleistungen" erzielte die adviqo-Gruppe im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von mehr als 56 Millionen Euro.

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Der Umsatz im Kerngeschäft der Gruppe [...] hat sich im Berichtsjahr um ca. 5 % verringert, was im Wesentlichen auf Questico mit einem Umsatzrückgang von ca. 5 % zurückzuführen ist. [...] Einen weiteren Einfluss auf den Umsatzrückgang bei Questico haben die Drop Calls im TV, diese sind mit ca. 8.900.000 Call-ins durch den systematischen Rückbau unprofitabler TV-Fenster um 20 % niedriger als im Vorjahr.

Na, schön, dass man zur Gewinnspielabzocke auch mal Zahlen nennt. 8,9 Millionen Mal wurde im letzten Geschäftsjahr bei AstroTV angerufen. Da habe ich doch mit meiner Schätzung vor zwei Jahren gar nicht so falsch gelegen.

« adviqo Bilanz » hat Folgendes geschrieben:
Die adviqo Gruppe hat gegen die unbefriedigende Geschäftsentwicklung im deutschen Kerngeschäft ihre Markteinschätzung und strategische Ausrichtung erneut überprüft. Die Gesellschaft sieht ein deutlich reduziertes Potenzial für Neukundengewinnung über TV, insbesondere in den bestehenden Formaten und über sog. TV-Fenster.


Offensichtlich ist es der adviqo-Gruppe nicht gelungen, die noch 2012 behaupteten "erheblichen Wachstumschancen durch den Ausbau ihrer Online-Aktivitäten" zu nutzen. Das Geschäft mit der angeblichen "Lebensberatung" und der Gewinnspielabzocke läuft zwar immer noch gut, aber die Umsatzzahlen bei AstroTV sind jetzt schon seit vier Jahren deutlich rückläufig.

"Oma Elfriede" hat sich nach dem Wegfall der letzten analogen Verbreitung von AstroTV im Juli 2013 eben kein iPhone mehr zugelegt und keine AstroTV App heruntergeladen. Und jüngere Zielgruppen sind über das Internet und andere digitale Medien wohl deutlich schwieriger anzusprechen. Die Zeiten des Booms sind für diese Branche wohl erst mal vorbei, auch wenn sich mit der Leichtgläubigkeit vieler Menschen weiterhin ein gutes Geschäft machen lässt.
 
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Genauso gut kann man sich bei ’ner Parkuhr über AstroTV beschweren.

(Zitat: Callpassive)

Am 15. März 2013 hatte ich mich bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) über die ständigen Verstöße gegen die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung in den Anrufsendungen von AstroTV beschwert. Ich will mal anhand von drei Beispielen darstellen, was daraus geworden ist.


Beispiel 1

Irreführende Aussagen über die Zahl der Nutzer und Vorspiegelung von Zeitdruck.

01.03.2013 um 12:26 Uhr: "Es ist eine Lücke entstanden, wie gesagt, es wäre wirklich sehr sehr schade, wenn Sie diese Lücke nicht nutzen würden. Es ist wahrscheinlich weniger los, als Sie denken. Ich habe so das Gefühl, dass gerade mal vielleicht so eine Handvoll Zuschauer vor den Fernsehgeräten sitzen."

01.03.2013 um 13:38 Uhr: "Viele sind gar nicht mehr vor den Fernsehgeräten. Wenn Du schlau bist und jetzt dabei bleibst, jetzt bitte einwählen, denn es könnte jetzt jeden Augenblick funktionieren."

03.03.2013 um 11:17 Uhr: "Wenn wir jetzt immer noch gerade etwas eine ruhige Sendung haben und so eine Handvoll Zuschauer, so wie ich das Gefühl habe, dann sollten Sie die Gunst der Stunde jetzt nutzen."

Die mabb schreibt: "Sämtliche Aussagen über das vermeintliche Anruferaufkommen sind [daher] in der Regel irreführend."

01.03.2013 um 13:33 Uhr: "Es wird bestimmt jetzt gleich in den nächsten Sekunden klingeln, so denke ich." Und um 13:45 Uhr: "Es wird bestimmt jetzt gleich in den nächsten Sekunden klingeln. Bestimmt! Also, so habe ich es im Gefühl." Die nächste Durchstellung einer Teilnehmerin erfolgte um 13:59 am Ende der Sendung.

03.03.2013 um 11:47 Uhr: "Wir wissen ganz genau, dass jetzt jede Sekunde irgendwie hier jemand durchkommen wird. Das wissen wir hier ganz genau." Die nächste Durchstellung in die Sendung erfolgte um 11:56 Uhr mit einem "Aufleger".

Die mabb schreibt: "Kritisch zu bewerten sind auch Aussagen der Moderatoren, die suggerieren, die Durchstellung eines Teilnehmers stünde unmittelbar bevor, obwohl die tatsächliche Durchstellung teilweise erst einige Minuten später erfolgt."

Und die mabb stellt fest: "Damit lägen bei verschiedenen Moderatoren wiederholte Verstöße gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS vor, soweit Aussagen über die Zahl der Nutzer getroffen werden. Die mabb wird den Anbieter hierzu anhören."

Ein halbes Jahr später lese ich in einer E-Mail der Medienanstalt Berlin-Brandenburg im Zusammenhang mit diesen Verstößen den beiläufigen Satz:

"Die mabb begrüßt die weitere Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter."

Ich werde skeptisch und frage nach: Werden die wiederholten Verstöße nicht zu einer Beanstandung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) führen?

Am 27.02.2014 kommt die Antwort der Medienanstalt Berlin-Brandenburg:

"Die festgestellten Verstöße gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS werden nach Beanstandung und Anhörung des Anbieters durch die mabb nicht zu einer Beanstandung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) führen. Die Einsicht des Anbieters sowie die zugesicherten Schulungen als Maßnahmen um diese Verstöße zukünftig abzustellen werden als ausreichend angesehen."


Beispiel 2

Nach einem "Aufleger" muss sofort ein weiterer Anrufer durchgestellt werden.

In den Sendungen von AstroTV Live am 26.02.2013 um 12:30 Uhr, am 27.02.2013 um 12:56 Uhr und am 01.03.2013 um 12:52 Uhr hatten durchgestellte Anrufer aufgelegt. Der nächste Anrufer wurde jeweils erst nach 3-4 Minuten durchgestellt.

Die mabb nimmt zu zwei der genannten Fälle gar nicht Stellung, sondern bezieht sich lediglich auf den 26.02.2013 und teilt dazu mit, der Moderator Malkiel Rouven Dietrich habe "diesen Moment für eine ausführliche Selbstdarstellung" genutzt. Der nächste Anrufer sei nach "4 Minuten und 16 Sekunden" in die Sendung durchgestellt worden. Insgesamt sei die Durchstellgeschwindigkeit in der Sendung sehr hoch gewesen. Die mabb stufe dies daher "als nicht so schwerwiegend ein."

Ich widerspreche am 30.07.2013: "Nach jedem Aufleger besteht für die Zuschauer ein besonderer Anreiz zur Einwahl, da unmittelbar mit einer ersatzweisen Durchstellung zu rechnen ist. Die Bestimmung des § 9 Abs. 5 soll verhindern, dass der Regisseur die nachfolgende Durchstellung beliebig hinauszögert. Somit besteht für den Veranstalter keine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen durch vermehrte Anrufe zu erzielen, noch besteht ein Anreiz, gefakte Aufleger einzuspielen. Die Einhaltung des signifikant kurz bemessenen Zeitraumes macht also Sinn, wenn die genannten Missbrauchsmöglichkeiten nicht eröffnet werden sollen. Sogenannte Blitzrunden mit Durchstellungen im 30-Sekunden-Takt suggerieren bessere Chancen und animieren zu einer höheren Einwahlfrequenz. Pausen von 3-4 Minuten sind daher weder zufällig, noch unerheblich."

Die mabb geht darauf mit keinem Wort ein und antwortet am 22.01.2014:
"Die Auswertung der Mitschnitte ergab – wie bereits im Antwortschreiben ausgeführt wurde – kleinere Unregelmäßigkeiten, die in der Gesamtschau als nicht so schwerwiegend angesehen werden, als dass ein förmliches Aufsichtsverfahren eingeleitet werden muss. Dennoch haben wir im Gespräch mit dem Veranstalter erneut darauf hingewiesen."

Schon am 28.08.2012 gab es eine Beschwerde, weil eine Durchstellung erst nach 20 Minuten erfolgte. Auch damals hatte die mabb "das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht" und auf die Einleitung eines formellen Aufsichtsverfahrens verzichtet.


Beispiel 3

Eine umfangreiche Beschwerde wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten in den Sendungen von AstroTV gab es bereits am 22.03.2012. Nach einer erneuten Beschwerde stellt die mabb am 23.07.2013 fest:

"Es fehlen in den ständigen Einblendungen Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger." Der Hinweis auf den Ausschluss Minderjähriger hat "durch ständige Einblendung und nicht ersatzweise durch Textlaufbänder zu erfolgen."

"Auf das Textlaufband wird statt den verlangten 10 Minuten lediglich alle 15 Minuten hingewiesen."

"Zudem fehlt der Hinweis auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist."

"Hierzu werden wir den Anbieter auffordern, die Einblendungen und Hinweise satzungsgemäß zu korrigieren."


Ein halbes Jahr später werden diese Informationspflichten immer noch nicht erfüllt. Stattdessen legt die mabb am 22.01.2014 bei der positiven Bewertung des Senders noch einmal nach:

"Die mabb begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit seitens der Adviqo AG sowie die von ihnen durchgeführten Nachbesserungen, und wird weiterhin darauf achten, dass die die Regelungen der GWS vollumfänglich eingehalten werden."

Seitdem ist ein weiteres Jahr vergangen. Die oben genannten Informationspflichten werden in den Sendungen bis heute nicht eingehalten.
 
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Beschwerde

an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg


Seit Anfang 2012 wurden der Medienanstalt Berlin-Brandenburg wiederholt Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung in den Sendungen von AstroTV mitgeteilt.

Auf der Website der mabb heißt es:

"Sollte sich die Verstoßvermutung bestärken, prüft die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), ob diese Vermutung zutreffend ist und der Sender gegen die medienrechtlichen Bestimmungen verstoßen hat. Wird durch die ZAK ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder die Gewinnspielsatzung (GWS) festgestellt, wird durch die Aufsicht führende Medienanstalt eine Beanstandung ausgesprochen und ggf. ein Bußgeldverfahren geführt."

In keinem einzigen Fall wurden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung bei AstroTV der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) zur Prüfung vorgelegt. Stattdessen wurde durch die mabb jedesmal mitgeteilt, man habe das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht und dieser habe Einsicht gezeigt.

Gleichzeitig wird in den Sendungen von AstroTV seit Jahren unverändert gegen dieselben Bestimmungen der GWS verstoßen. Wie kann es sein, dass dies der mabb trotz angeblicher eigener Stichproben und Schwerpunktuntersuchungen entgangen ist?


Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

"Es fehlen in den ständigen Einblendungen Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger."

Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4

"Auf das Textlaufband wird statt den verlangten 10 Minuten lediglich alle 15 Minuten hingewiesen."

Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 und 2

"Zudem fehlt der Hinweis auf den Zeitrahmen, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist."

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellte am 23.07.2013 die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Gewinnspielsatzung wie oben zitiert fest. Über diese Verstöße wurde die mabb durch eine erste Beschwerde schon am 22.03.2012 informiert, also vor 3 Jahren. Die oben genannten Bestimmungen wurden nie eingehalten und werden bis heute in keiner einzigen Gewinnspielsendung von AstroTV beachtet.


Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 Satz 1

Mündliche Hinweise gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 bis 6 sind auch zu Beginn und jeweils zur vollen Stunde zu erteilen.

Diese Vorschrift wird weder vom Veranstalter beachtet, noch scheint sie von der Programmaufsicht der mabb verstanden zu werden. Jedenfalls hat die mabb bis heute nichts zur Einhaltung dieser Bestimmungen unternommen. Beschwerden dazu gab es in den Jahren 2012 und 2013.


Verstoß gegen § 9 Abs. 5 GWS

Nach einem Aufleger ist sofort (binnen max. 60 Sekunden) ein weiterer Teilnehmer durchzustellen.

Die mabb hatte am 23.07.2013 entgegen der eindeutigen Bestimmung der GWS mitgeteilt, dass sie eine Durchstellpause von mehr als 4 Minuten nach einem Aufleger für "nicht so schwerwiegend" hält. Der Anbieter sieht das offenbar genauso:

In der Sendung "Kosmica" gab es am 26.03.2015 gegen 23.54 Uhr einen Aufleger. Die Regie ließ die Anrufer etwa 6 Minuten sich weiter kostenpflichtig einwählen und spielte währenddessen sogar noch als Spannungsbogen eine tickende Uhr ein.


Verstoß gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS

Irreführende Aussagen über die Zahl der Nutzer und Vorspiegelung von Zeitdruck.

Am 23.07.2013 stellte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nach der Prüfung einer Vielzahl von nachgewiesenen Verstößen fest:

"Sämtliche Aussagen über das vermeintliche Anruferaufkommen sind [...] in der Regel irreführend. [...] Damit lägen bei verschiedenen Moderatoren wiederholte Verstöße gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS vor [...]"

Wie immer führte auch dieses Aufsichtsverfahren zu dem immer gleichen Ergebnis:

"Die festgestellten Verstöße gegen §§ 6 Abs. 1 und 7 GWS werden nach Beanstandung und Anhörung des Anbieters durch die mabb nicht zu einer Beanstandung durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) führen. Die Einsicht des Anbieters sowie die zugesicherten Schulungen als Maßnahmen um diese Verstöße zukünftig abzustellen werden als ausreichend angesehen."

Was die von der mabb seit Jahren attestierte "Einsicht des Anbieters" tatsächlich bewirkt hat, zeigte eine Stichprobe in der Sendung von AstroTV am 14.03.2015:

14.33 Uhr - "Es kann natürlich sein, dass sich jetzt gerade niemand einwählt."

14.47 Uhr - "Wir haben vielleicht nur ein Händchen voll Zuschauer, die jetzt anrufen."

16.54 Uhr - "Sie sollten sich jetzt mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und einwählen, weil es könnte jetzt gefährlich nahe kommen. Wir könnten jetzt mit der Beratung dem Klingeln gefährlich nahe kommen."

Da ist es fast schon müßig, noch darauf hinzuweisen, dass auch die mündlichen Informationspflichten in dieser Sendung nicht eingehalten wurden:


Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2

Abgesehen von den Hinweisen nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 wurden in der Sendung am 14.03.2015 weder in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 14.30 Uhr, noch in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 16.30 Uhr mündliche Hinweise erteilt, weder zu Beginn, also zur vollen Stunde, noch nach 10 Minuten, 15 Minuten und 20 Minuten.


Übrigens:

Im März 2012 teilte mir die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) mit:

"Die Landesmedienanstalten haben sich untereinander [...] verständigt, dass im Fall von Astro TV die primäre Zuständigkeit bei der mabb liegt." [...] "Sofern Sie sich über Astro TV beschweren möchten, darf ich Sie bitten, sich direkt an die Kollegen der mabb zu wenden."

Das habe ich getan. Unter anderem mit einer Beschwerde am 22. März 2012 über das Fehlen der Teilnahmebedingungen im Videotext von Das Vierte (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GWS). Während alle anderen Beschwerden aus dem Zuständigkeitsbereich der LfM von der mabb bearbeitet und beantwortet wurden, geschah in diesem Fall gar nichts. Nach 16 Monaten Untätigkeit antwortete die mabb am 23.07.2013:

"Für das Programm Das Vierte ist nicht die mabb sondern die Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen LfM zuständig."

Diese Antwort ist eine dreiste Unverschämtheit.


Wiesbaden, den 08. April 2015
 
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Beschwerde

an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg


Sehr geehrte Damen und Herren,

in § 11 der Gewinnspielsatzung heißt es:

"Zudem sind diese Hinweise während des Spielverlaufs durch ein dauerhaft eingesetztes, deutlich lesbares Textlaufband zu erteilen."

In der Sendung AstroTV am 06.05.2015 in der Zeit von 15-17 Uhr wurde die Schrift im Laufband durch einen grellen farblichen Hintergrund so stark überblendet, dass der Text nicht mehr zu erkennen war. Die Überblendung des Textes war extrem und unübersehbar. Trotzdem wurde das Fernsehbild von der Regie während der gesamten zwei Stunden nicht korrigiert, obwohl andere Einblendungen in dieser Zeit immer wieder verändert wurden. Somit liegt nicht nur ein eindeutiger Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung vor, sondern es ist auch von Vorsatz auszugehen.

Der Anbieter hat unter der Aufsicht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg offensichtlich Narrenfreiheit. Bisher führten alle Aufsichtsverfahren zu netten Gesprächen mit dem Anbieter, mit dem Ergebnis, dass oft unmittelbar darauf die gleichen Verstöße festzustellen waren. Was wollen Sie auf diese Beschwerde diesmal antworten? Dass der zuständige Redakteur nicht in der Lage war, die grelle Überblendung des Textlaufbandes zu erkennen, weil er noch auf eine Schulung durch den Anbieter wartete?

Und hier weitere Verstöße in Serie, damit Sie gar nicht erst auf den Gedanken kommen, dass es sich um einen Einzelfall handeln könnte:

30.04.2015 8-9 Uhr,   01.05.2015 9-11 Uhr,   03.05.2015 22-23 Uhr,   07.05.2015 7-9 Uhr,   09.05.2015 23-24 Uhr,   10.05.2015 1-2 Uhr.

Und noch eine Frage zum Schluss: Woraus ergibt sich eigentlich die Notwendigkeit für eine animierte Grafik mit lustig herumwuselnden Kreisen als Hintergrund für die bildschirmfüllenden Einblendungen gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 ? Der Text mag, wie in der Gewinnspielsatzung gefordert, lesbar sein, dafür ist die Ablenkung vom vorgelesenen Inhalt, wie offensichtlich vom Anbieter gewollt, perfekt.

Mit freundlichem Gruß

Wiesbaden, den 10. Mai 2015
 
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.07.2015, 14:00 
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Antwort
 
der Medienanstalt Berlin-Brandenburg


Von: xxx@mabb.de
Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2015 10:50
An: xxx@xxx.com
Betreff: Ihre Hinweise Laufbandeinblendungen


Sehr geehrter Herr xxx,

wir haben Ihre Programmbeschwerde bezogen auf die Laufbandschrift, die durch grelle farbliche Hintergründe stark überblendet gewesen seien, geprüft und festgestellt, dass dem Sender AstroTV hier kein Verstoß vorzuwerfen ist.

Zu diesem Ergebnis gelangten wir nach Sichtung aller von Ihnen benannten Zeiträume. Im Gegensatz zu Ihnen haben wir keine Überblendungen oder eingeschränkt lesbare Laufbandinformationen sichten können. Alle Informationen waren uneingeschränkt lesbar.

Dies schon einmal vorab. Für die Beantwortung Ihrer weiteren Hinweise bitten wir Sie noch um Geduld.

Wir danken Ihnen und verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Rundfunk, Telemedien, Jugendschutz



Von: xxx@xxx.com
Gesendet: Mittwoch, 01. Juli 2015 08:35
An: xxx@mabb.de
Betreff: Re: Ihre Hinweise Laufbandeinblendungen


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Antwort erstaunt mich allerdings. Wenn alle Informationen uneingeschränkt lesbar waren, dann müsste mein Fernsehgerät defekt sein. Können Sie mir aus der Ihnen vorliegenden Aufzeichnung der Sendung vom 06.05.2015 in der Zeit von 15-17 Uhr einen Screenshot zur Verfügung stellen?

Mit freundlichen Grüßen



Von: xxx@xxx.com
Gesendet: Donnerstag, 16. Juli 2015 13:40
An: xxx@mabb.de
Betreff: Re: Ihre Hinweise Laufbandeinblendungen


Sehr geehrte Frau xxx,

darf ich Sie noch mal fragen, ob Sie bereit sind, mir von der Aufzeichnung der Sendung vom 06.05.2015 in der Zeit von 15-17 Uhr einen Screenshot zur Verfügung zu stellen? Ich kann mir überhaupt nicht erklären, wie die unterschiedlichen Bewertungen zustande kommen.

Mit freundlichen Grüßen



Von: xxx@mabb.de
Gesendet: Freitag, 17. Juli 2015 09:18
An: xxx@xxx.com
Betreff: Re: Ihre Hinweise Laufbandeinblendungen


Sehr geehrter Herr xxx,

im Anhang finden Sie ein paar Screenshots des gewünschten Zeitraums zu Ihrer Verfügung. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass dies eine Ausnahme ist. Sendemitschnitte stellen wir in aller Regel nicht zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rundfunk, Telemedien, Jugendschutz
 


Screenshot in Originalgröße hier

 
Der Screenshot wurde also von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg selbst gemacht. Und diese Aufsichtsbehörde schreibt als Antwort auf die Beschwerde vom 10.05.2015

Zitat: "Im Gegensatz zu Ihnen haben wir keine Überblendungen oder eingeschränkt lesbare Laufbandinformationen sichten können. Alle Informationen waren uneingeschränkt lesbar."
 
 
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  12Kinder
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.07.2015, 14:16 
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Ganz links und rechts ist der Text in der Tat lesbar Rolling Eyes
Schon sehr hanebüchen was die LMA da schreibt, die haben einfach keine Lust der Sache großartig nachzugehen...



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  Geldpaket14
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.07.2015, 15:15 
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Bestimmt würden sie das damit argumentieren, dass ein Laufband ja nicht über die gesamte Bildschirmbreite gehen muss und es ausreicht, wenn man es nur am Rand lesen kann. Rolling Eyes



Redakteur Tobi: "So jetzt ruft gerade wieder jemand an, aber Leitung nicht getroffen, ich hab ja auch den Knopf noch nicht gedrückt. Schade"
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  Twipsy
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.07.2015, 18:17 
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Dein Fernseher braucht einen Chakrenausgleich, dann kanst Du das Laufband auch wieder einwandfrei erkennen. Very Happy



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 03.09.2015, 08:20 
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Diese Liste hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg dem Regierenden Bürgermeister von Berlin zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage eines Mitgliedes des Berliner Abgeordnetenhauses vorgelegt. Der Abgeordnete hatte gefragt: "Wie viele Beschwerden gab es seit 2010 zur Verletzung der Gewinnspielsatzung?"
 
 

 
Ich suche jetzt in der Liste die Beschwerden über AstroTV, die seit 2012 in diesem Forum gepostet wurden ... und ich suche ... und suche ... und suche ...   dont know 2
 
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