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Verschoben am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:24 Uhr von Mork vom Ork Verschoben von Userdiskussionen und Meinungen nach Das Internet und Blogs |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:31 Titel:
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Na, herzlichen Glückwunsch! Obwohl immer noch ein weiter Weg zu gehen ist, ist das schon mal ein schönes Zwischenergebnis bedenkt man doch das hier nichts von grundsätzlicher Natur geregelt wurde, sondern es wurde eben 'nur' die einstweilige Verfügung abgeschmettert. Es ist also noch nicht an der Zeit die Sektkorken knallen zu lassen. Vielleicht ein kleines 'Konjäckchen' *grins* |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:41 Titel:
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Zum einen kann man sicher sagen "es ist ja NUR diese einstweilige".
Jedoch:
Ein postives Zeichen ist das für mich vor allem dahingehend, dass es durchaus Medienkompetenz und geneaueres Betrachten seitens des Gerichtes gibt! |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 16:01 Titel:
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Immerhin ein erster Erfolg !
Erstaunlich nur, dass man über tvmatrix davon als erstes erfährt...
Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein... |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 16:57 Titel:
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Sat+Kabel berichtet:
« SAT+KABEL » hat Folgendes geschrieben:
Callactive verliert vor Gericht gegen kritisches Internetforum
Die Callactive GmbH, die TV-Gewinnspiele für Viva, Nick und Comedy Central produziert, hat gegen das kritische Internet-Forum Call-in-TV.de eine juristische Schlappe vor Gericht erlitten.
Auf eine Abmahnung der Callactive GmbH hin hatte Call-in-TV-Betreiber Marc Döhler Mitte Februar 2007 eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtete, dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Forum in Bezug auf von der Callactive GmbH produzierte Sendungen nicht mehr die Tatsachenbehauptung aufgestellt werde, es würden "Fake-bzw. Schein-Anrufe platziert, um Teilnehmer zum Mitmachen zu animieren" (SAT+KABEL berichtete).
In der Folge hatte Döhler eine Wortsperre eingerichtet, die die Worte "Fake-Anrufer" oder "Schein-Anrufer" automatisch durch den Begriff "verwirrter Anrufer" ersetzte. Dies reichte der Callactive GmbH offenkundig nicht aus. Sie vertrat die Auffassung, dass der Begriff "verwirrter Anrufer" von den Call-in-TV-Forennutzern als Synonym für "Fake-Anrufer" verstanden werde, und mahnte Döhler erneut ab. Als Marc Döhler die Abmahnung zurückwies, beantragte Callactive gegen ihn eine entsprechende einstweilige Verfügung beim Landgericht München (Az. 20 O 10511/07).
Die 20. Zivilkammer wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dieser Woche ab, wie Döhlers Anwalt Frank Metzinger am Donnerstag in einer Pressemitteilung informierte. Die Richter führten zur Begründung aus: "Unter der Formulierung 'verwirrte Anrufer' sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. [â?¦] Es handelt sich lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen."
Das Gericht weiter: "Dem Antragsgegner muss es möglich sein, sein kritisches Weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen 'Fake'-Anrufer."
Marc Döhler zeigte sich über den Beschluss zufrieden. "Das Landgericht München bestätigt letztlich meine Meinung, dass man meinen Mitstreitern und mir nicht den Mund verbieten kann." Sein Anwalt Frank Metzing warnt allerdings vor zuviel Euphorie: "Das Landgericht München hat sich seine Entscheidung, wie der Beschluss zeigt, nicht leicht gemacht und offenbar auch das Sendeformat der Callactive GmbH kritisch betrachtet und gewertet. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Callactive kann noch Rechtsmittel einlegen." Zudem seien noch weitere Verfahren zwischen Döhler und dem Veranstalter anhängig.
Quelle: SAT+KABEL
CITV.NL Highlights
mfg - D-S-E |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:29 Titel:
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Hallo!
Auch von mir ein "kleiner" Glückwunsch.
Da hat man CA mal in die Schranken gewiesen.
Wie war das noch bei Max und Moritz? Na klar:
Dies war der 1. Streich. Der 2. folgt (hoffentlich) zu gleich. |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:33 Titel:
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Das ist doch mal eine gute Nachricht, Obwohl es erst der Anfang ist, hoffen wir, dass es so positiv weiter gehen wird.
Der beste Köder um nach Menschen zu fischen ist Geld.
mfg Shadow |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:50 Titel:
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Herzlichen Glückwunsch zu diesem voraussichtlichen Teilerfolg, Marc!
« LG München » hat Folgendes geschrieben:
Unter der Formulierung ?verwirrte Anrufer? sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbingen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. (â?¦)
Heißt also, man hat sich als Grundlage für das Urteil notwendigerweise intensiv mit dieser "Sendung" beschäftigt. Eben weil deren sonderbaren Abläufe durch die rechtlichen Diskussionen nun verstärkt in die Öffentlichkeit gelangen (statt wie bisher im kleinen Kreis von ein paar Internetforen) habe ich die Vermutung (und Hoffnung), daß sich die Klagewut von Herrn M.s Firma noch zu einer Art Selbstschußapparatur entwickeln könnte.
"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen." |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 18:43 Titel:
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Na, das nenne ich doch eine gute Basis!
Und auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es doch auch mal eine gute Gelegenheit, mal zwei Minütchen in Ruhe durchatmen zu können, bevor es in die nächste Etappe geht.
Von mir natürlich auch: Glückwunsch für diese Hürde, Marc!!
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 19:15 Titel:
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Glückwunsch, ist doch schon mal ein "guter Anfang". |
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Verfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 20:41 Titel:
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Zitat:
(...)Dem Urteil zu Folge seien unter "verwirrten Anrufern" Kandidaten zu verstehen, die "sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen". Dies komme gerichtsbekannt in den Sendungen der Callactive tatsächlich vor. Es handele sich bei der Formulierung "lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen", so das Gericht.(...)
Sehr gut. Das ist hoffentlich ein Anfang. Immerhin wurde in dem Zusammenhang ja von "existenzbedrohend" gesprochen. Das wird einzelne ganz schön verwirren und viele hoffentlich zum Nachdenken anregen, bevor man zu irgendetwas greift, und sei es auch nur der Telefonhörer.
MfG
Gnu |
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Gesplittet am: Donnerstag, 28.06.2007, 20:50 Uhr von DerFriese Gesplittet vom Beitrag Landgericht München weist Verfügung gegen Call-In-TV.de ab aus dem Forum Das Internet und Blogs |
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