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Landgericht München weist Verfügung gegen Call-In-TV.de ab
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  9liver
Bekloppter
Bekloppter

Alter: 37
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 267
Wohnort: Schwerin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:18 
Titel:  Landgericht München weist Verfügung gegen Call-In-TV.de ab
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TV-Matrix betrichtet:

Der von der Callactive GmbH veranlasste Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Marc Döhler, Besitzer von citv.nl, wurde vom Landericht München abgewiesen.

hier weiterlesen





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Zuletzt bearbeitet von 9liver am Donnerstag, 28.06.2007, 15:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Verschoben am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:24 Uhr von Mork vom Ork
Verschoben von Userdiskussionen und Meinungen nach Das Internet und Blogs
  Marcus
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 85
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:31 
Titel:
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Na, herzlichen Glückwunsch! Obwohl immer noch ein weiter Weg zu gehen ist, ist das schon mal ein schönes Zwischenergebnis bedenkt man doch das hier nichts von grundsätzlicher Natur geregelt wurde, sondern es wurde eben 'nur' die einstweilige Verfügung abgeschmettert. Es ist also noch nicht an der Zeit die Sektkorken knallen zu lassen. Vielleicht ein kleines 'Konjäckchen' *grins*
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  Erzengel_Metatag
Flatliner
Flatliner


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 6
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 15:41 
Titel:
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Zum einen kann man sicher sagen "es ist ja NUR diese einstweilige".

Jedoch:

Ein postives Zeichen ist das für mich vor allem dahingehend, dass es durchaus Medienkompetenz und geneaueres Betrachten seitens des Gerichtes gibt!
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  redox
CITV.NL Moderator

Alter: 49
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 5138
Wohnort: Kiel
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 16:01 
Titel:
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Immerhin ein erster Erfolg ! Exclamation

Erstaunlich nur, dass man über tvmatrix davon als erstes erfährt... Shocked



Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein...
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 16:18 
Titel:
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« redox » hat Folgendes geschrieben:
Erstaunlich nur, dass man über tvmatrix davon als erstes erfährt... Shocked


Nee, das stimmt nicht, ich hatte es vorher schon auf der Portal-Seite. Oder zumindest zeitgleich



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Raabigramm
Obergnom
Obergnom

Alter: 31
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1626
Wohnort: Schwaben/Bayern
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 16:47 
Titel:
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DWDL:
"Erfolg für Kritiker: Callactive verliert vor Gericht"
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  Denken-Sie-Einfach
Grünes Mitglied

Alter: 32
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1242
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 16:57 
Titel:
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Sat+Kabel berichtet:

« SAT+KABEL » hat Folgendes geschrieben:
Callactive verliert vor Gericht gegen kritisches Internetforum

Die Callactive GmbH, die TV-Gewinnspiele für Viva, Nick und Comedy Central produziert, hat gegen das kritische Internet-Forum Call-in-TV.de eine juristische Schlappe vor Gericht erlitten.


Auf eine Abmahnung der Callactive GmbH hin hatte Call-in-TV-Betreiber Marc Döhler Mitte Februar 2007 eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich verpflichtete, dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Forum in Bezug auf von der Callactive GmbH produzierte Sendungen nicht mehr die Tatsachenbehauptung aufgestellt werde, es würden "Fake-bzw. Schein-Anrufe platziert, um Teilnehmer zum Mitmachen zu animieren" (SAT+KABEL berichtete).

In der Folge hatte Döhler eine Wortsperre eingerichtet, die die Worte "Fake-Anrufer" oder "Schein-Anrufer" automatisch durch den Begriff "verwirrter Anrufer" ersetzte. Dies reichte der Callactive GmbH offenkundig nicht aus. Sie vertrat die Auffassung, dass der Begriff "verwirrter Anrufer" von den Call-in-TV-Forennutzern als Synonym für "Fake-Anrufer" verstanden werde, und mahnte Döhler erneut ab. Als Marc Döhler die Abmahnung zurückwies, beantragte Callactive gegen ihn eine entsprechende einstweilige Verfügung beim Landgericht München (Az. 20 O 10511/07).

Die 20. Zivilkammer wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in dieser Woche ab, wie Döhlers Anwalt Frank Metzinger am Donnerstag in einer Pressemitteilung informierte. Die Richter führten zur Begründung aus: "Unter der Formulierung 'verwirrte Anrufer' sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. [â?¦] Es handelt sich lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen."

Das Gericht weiter: "Dem Antragsgegner muss es möglich sein, sein kritisches Weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen 'Fake'-Anrufer."

Marc Döhler zeigte sich über den Beschluss zufrieden. "Das Landgericht München bestätigt letztlich meine Meinung, dass man meinen Mitstreitern und mir nicht den Mund verbieten kann." Sein Anwalt Frank Metzing warnt allerdings vor zuviel Euphorie: "Das Landgericht München hat sich seine Entscheidung, wie der Beschluss zeigt, nicht leicht gemacht und offenbar auch das Sendeformat der Callactive GmbH kritisch betrachtet und gewertet. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Callactive kann noch Rechtsmittel einlegen." Zudem seien noch weitere Verfahren zwischen Döhler und dem Veranstalter anhängig.


Quelle: SAT+KABEL



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mfg - D-S-E
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:01 
Titel:
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Ich finde, ein bischen freuen darf man sich schon. Very Happy

Vor allen Dingen setzt das Urteil schon mal Zeichen, für die Dinge, die da noch kommen mögen.



Wir sind alle Individuen
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:29 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Auch von mir ein "kleiner" Glückwunsch.

Da hat man CA mal in die Schranken gewiesen.

Wie war das noch bei Max und Moritz? Na klar:

Dies war der 1. Streich. Der 2. folgt (hoffentlich) zu gleich.
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  Shadow
Obergnom
Obergnom



Beiträge: 1765
Wohnort: BW
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:33 
Titel:
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Das ist doch mal eine gute Nachricht, Obwohl es erst der Anfang ist, hoffen wir, dass es so positiv weiter gehen wird.



Der beste Köder um nach Menschen zu fischen ist Geld.

mfg Shadow
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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
In den Olymp aufgenommen

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1468
Wohnort: Essen-West
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 17:50 
Titel:
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Herzlichen Glückwunsch zu diesem voraussichtlichen Teilerfolg, Marc!

« LG München » hat Folgendes geschrieben:
Unter der Formulierung ?verwirrte Anrufer? sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbingen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. (â?¦)


Heißt also, man hat sich als Grundlage für das Urteil notwendigerweise intensiv mit dieser "Sendung" beschäftigt. Eben weil deren sonderbaren Abläufe durch die rechtlichen Diskussionen nun verstärkt in die Öffentlichkeit gelangen (statt wie bisher im kleinen Kreis von ein paar Internetforen) habe ich die Vermutung (und Hoffnung), daß sich die Klagewut von Herrn M.s Firma noch zu einer Art Selbstschußapparatur entwickeln könnte.



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 50
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 18:43 
Titel:
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Na, das nenne ich doch eine gute Basis!

Und auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es doch auch mal eine gute Gelegenheit, mal zwei Minütchen in Ruhe durchatmen zu können, bevor es in die nächste Etappe geht.

Von mir natürlich auch: Glückwunsch für diese Hürde, Marc!! Daumen hoch

,,,
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 19:15 
Titel:
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Glückwunsch, ist doch schon mal ein "guter Anfang".
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.06.2007, 20:41 
Titel:
 ­­­­

Zitat:
(...)Dem Urteil zu Folge seien unter "verwirrten Anrufern" Kandidaten zu verstehen, die "sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen". Dies komme gerichtsbekannt in den Sendungen der Callactive tatsächlich vor. Es handele sich bei der Formulierung "lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen", so das Gericht.(...)


Sehr gut. Das ist hoffentlich ein Anfang. Immerhin wurde in dem Zusammenhang ja von "existenzbedrohend" gesprochen. Das wird einzelne ganz schön verwirren und viele hoffentlich zum Nachdenken anregen, bevor man zu irgendetwas greift, und sei es auch nur der Telefonhörer.

MfG
Gnu
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Gesplittet am: Donnerstag, 28.06.2007, 20:50 Uhr von DerFriese
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