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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » INFOS ZU CALL-TV » Regeln der Landesmedienanstalten zu Call-TV

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Diskussion um die Gewinnspielregeln
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.12.2007, 18:51 
Titel:
 ­­­­

Hallo!

Es gibt Neuigkeiten zu den geplanten verschärften Bedingungen für Call-In-Gewinnspiele:

www.digitalfernsehen.de/news/news_237747.html

Diese sollen in den neuen Rundfunkstaatsvertrag integriert werden.
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  kknaecke
Obergnom
Obergnom

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1749
Wohnort: Bielefeld
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.12.2007, 20:20 
Titel:
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Finde dieses passt hier auch in den Thread:

« sat+kabel » hat Folgendes geschrieben:
Ein Schwerpunkt der Programmaufsicht war auch die Bewertung der umstrittenen TV-Gewinnspiele per Telefon. Ein großer Teil der Zuschauerbeschwerden habe sich auf intransparente Abläufe bezogen, hieß es bei der GSPWM. Zuschauer monierten, dass es beispielsweise für das Herausfinden von Lösungswörtern keine faire Chance gab. Auch verschiedene kostenpflichtige TV-Beratungssendungen wurden moniert, weil "erhebliche Probleme bei der Transparenz der Abläufe und Qualitätsdefizite festgestellt" worden seien. Die GSPWM will nun zunächst eine Selbstverpflichtung der Beratungssender als Ziel in Gesprächen vereinbaren. Gesetzliche Vorgaben sollen dann im nächsten Rundfunkstaatsvertrag verankert werden.


Quelle: KLICK



Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren kknaecke ist zur Zeit offline 
  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.12.2007, 22:36 
Titel:
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Zitat:
Die GSPWM will nun zunächst eine Selbstverpflichtung der Beratungssender als Ziel in Gesprächen vereinbaren.

Na, das ist doch wieder mal toll. Da gibt's dann eine wunderschöne Selbstverpflichtung, die das Papier nicht wert ist, auf dem sie gedruckt wird, geschweige denn die Reisekosten für die Gespräche.

Bei Call-in muss anders angesetzt werden: Das Format wird zwar über Rundfunk und Fernsehen vertrieben, hat aber m. E. im Rundfunkstaatsvertrag nichts, aber auch gar nichts verloren! Für den müsste der Geltungsbereich gleich eingeschränkt werden auf Sendungen, die nicht dazu dienen, durch interaktive Teilnahme Gewinne zu erzielen.

Alles andere muss und sollte raus aus diesem Vertrag und genau so behandelt werden wie jedes andere Glücksspielformat auch. Mit den entsprechenden Folgen für den Jugendschutz und mit den entsprechenden Sonderabgaben. Und unter Aufsicht der Justiz, nicht unter der der Landesmedienanstalten.

Die sind nicht nur überfordert, die sind auch m. E. nicht zuständig. Denn Call-in hat mit Berichterstattung, mit Kultur oder mit Unterhaltung nichts zu tun. Es ist ein reines Glücksspiel, das sich jetzt noch hinter den zu Recht bestehenden strengen Vorschriften für die Rundfunkfreiheit versteckt und diese Freiheit schamlos ausnutzt.

Call-in muss raus aus dem Rundfunkstaatsvertrag.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 00:17 
Titel:
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« Sat+Kabel » hat Folgendes geschrieben:
Generell wurde unterdessen die Teilnahme Minderjähriger verboten.
Äh, das ist neu? Das sollte ja wohl schon immer so gewesen sein,... Wink

Aber gut ist, dass man das auch den Rundfunkstaatsvertrag einfügen will, dann haben nämlich die LMAen mehr Handlungsfreiheiten, ob es was bringt ist ne andere Sache, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung...



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
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  Undulatus
Bekloppter
Bekloppter


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 290
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 10:53 
Titel:
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Was bedeutet in diesem Zusammenhang das nachfolgend zitierte "Satzungsermächtigt"?

"Zudem forderten die Medienanstalten, eine Satzungsermächtigung für Gewinnspielregeln im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu integrieren."

Hervorhebung in dem Zitat durch mich.



"Seit ihr schon lange hier?" - "Seit schreibt man mit 'd'." - "Seid wann das denn?"

["Es ist spät, ich bin müde und ich will ins Bett" - Ein Redakteur bei 9Live irgendwann im September 2007]
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 11:21 
Titel:
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Die wunderschönen Mitmachregeln für Fernsehgewinnspiele sind ja, wie wir wissen, im Grunde genommen das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Sie sind bisher eine mehr oder weniger unverbindliche Regelung.

Die LMA sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also Selbstverwaltungskörperschaften. Diese können zur Durchführung ihrer Aufgaben Satzungen zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen, wenn es ihnen erlaubt ist.

Bekommen sie also eine "Satzungsermächtigung", dann dürfen sie eine solche aufstellen. Die ist dann bindend, und die kann auch Außenwirkung haben. Verstößt dann jemand gegen diese Satzung, kann die Körperschaft Verstöße gegen sie ahnden.

Ich glaube also, dass man mit diesen Wischiwaschiregeln auch nicht glücklich ist und die wenigstens einmal in einer Satzung verankert sehen möchte um nicht ganz als zahnloser Tiger dazustehen.

(Ich gebe zu, dass mein Wissen über Öffentliches Recht beschränkt ist, aber das ist das, was so hängen geblieben ist.)



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 11:48 
Titel:
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Ich habe mal Google bemüht, um Infos zu den Änderungen im 10. Rundfunkstaatsvertrag zu finden. Sehr informativ war dabei die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

Bei der Niedersächsischen Staatskanzlei kann man folgendes lesen:
« Niedersächsische Staatskanzlei » hat Folgendes geschrieben:
Die Landesregierung hat heute für den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Die Regierungschefs der Länder sollen den Staatsvertrag noch im Dezember 2007 unterzeichnen. [...]
Hervorhebung von mir

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei


Es gibt zwei Versionen für die Änderungen zum 10. Rundfunkstaatsvertrag. In der Version vom 15.06.2007 taucht das Wort "Gewinnspiel" gar nicht auf. In der neueren Version vom 31.10.2007 sieht es anders aus. Beide Versionen kann man sich von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz herunterladen.

Hier die direkten Links zu den PDF-Dateien:
Änderungen im 10. Rundfunkstaatsvertrag vom 15.06.2007
Änderungen im 10. Rundfunkstaatsvertrag vom 31.10.2007


Nun folgt ein Zitat aus dem neuen 10. Rundfunkstaatsvertrag vom 31.10.2007, was Gewinnspiele im deutschen Fernsehen betrifft.
« Staatskanzlei Rheinland-Pfalz » hat Folgendes geschrieben:
Es wird folgender neue § 8a eingefügt:
"§ 8a Gewinnspiele
(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspiele erforderlich sind."
S. 4

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz (PDF)

Also ich sehe nichts von den GewSpReg, die ursprünglich im Rundfunkstaatsvertrag verankert werden sollten. Konkrete Formulierungen sind etwas anderes.

Kann vielleicht jemand, der von der Juristerei mehr Ahnung hat als ich, zu dem "Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes" etwas schreiben?



Wir sind alle Individuen

Zuletzt bearbeitet von Callpassive am Mittwoch, 19.12.2007, 12:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 11:57 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Call-in muss raus aus dem Rundfunkstaatsvertrag.

Call-in muss raus aus Radio und TV!

Sollen sich doch die Veranstalter ihre dümmlichen Gewinnspielfragen selbst beantworten.

Kostenpflichtig gemachte Bandansagen OHNE Gegenleistung gehören abgeschafft.

Sollen die sich ihr Finanzierung auf ehrliche Weise erwirtschaften und nicht auf diese Abzockweise mit diesen Bandansagen.

Ein Anrufer sollte ein kostenfreies Besetzzeichen hören, wenn er keine Antwort abgeben darf.

Dafür auch noch bezahlen das man keine Antwort abgeben darf, ist rücksichtslose Abzocke.

Wir würden doch auch keine leeren Bierflaschen kaufen und dafür den vollen Preis bezahlen.

Wer eine Antwort abgeben darf, soll auch dafür seine zustande gekommene Verbindungs bezahlen.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 13:25 
Titel:
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« GlowingHeart » hat Folgendes geschrieben:
Call-in muss raus aus Radio und TV!

...das ist dann die mehr oder weniger zwangsläufige Folge von der Rausnahme aus dem Rundfunkstaatsvertrag.

Dann greift nämlich der harte Jugendschutz, dann wird die Glücksspielabgabe fällig und dann muss es transparenter werden.

Das macht kein Call-in-Veranstalter mit. Daher von mir genannte Ansatz.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.12.2007, 18:35 
Titel:
 ­­­­

Hallo!


Richtig! CALL IN-QUIZ - WEG MIT DEM DRECK!

Sendungen nerven ungemein. Der Zuschauer will was anständiges sehen, aber nicht solche Shows, die den Zuschauer nur ausnehmen.

Ich befürchte, dass man fast ungeniert weiter die Zuschauer abzocken darf. Wann wird endlich eingeschritten, so wie es unsere Freunde in Holland, Großbritannien und Frankreich/Luxemburg getan haben?
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 27.02.2008, 18:17 
Titel:
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[kram alten Thread hoch]

Die LMAen scheinen es nicht wirklich eilig damit zu haben, den neuen 10. Rundfunkstaatsvertrag in Kraft zu setzen. In diesem Vertrag sollen Regeln für Gewinnspiele verankert werden. Ich habe mal ein paar Medienmeldungen rausgekramt, die sich mit dem 10. Rundfunkstaatsvertrag und dessen Gültigkeit beschäftigen (Hervorhebungen jeweils von mir).

« Focus.de vom 05.08.07 » hat Folgendes geschrieben:
Darüber hinaus werden nun auch Deutschlands Medienwächter und die Bundesländer aktiv. In dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der 2008 in Kraft tritt, sollen die Gewinnspielregeln so verankert sein, dass bei Verstößen auch Bußgelder drohen.
Quelle: Focus-Online

« Focus.de vom 06.08.07 » hat Folgendes geschrieben:
Jetzt arbeiten die Bundesländer den zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus. Wenn er 2008 in Kraft tritt, sollen die Gewinnspielregeln so verankert sein, dass bei Verstößen auch Bußgelder drohen.
Quelle: Focus-Online

« Satundkabel vom 17.10.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Die Bundesländer sind sich nach Darstellung der hessischen Regierung grundsätzlich einig über die nächste Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Er sei optimistisch, dass der Vertrag im Dezember [gemeint ist 2007, Callpassive] unterschrieben werden könne, sagte der Wiesbadener Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner (CDU) am Mittwoch nach Gesprächen mit Kollegen aus anderen Bundesländern. Details nannte er nicht.
Quelle: Satundkabel

« Süddeutsche vom 02.11.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Allein: Verstöße gegen die Selbstverpflichtung haben bisher keinerlei Folgen. In Teilen soll die Selbstverpflichtung jedoch in den nächsten Rundfunkstaatsvertrag einfließen, der wohl im kommenden Sommer verabschiedet wird. "Dann haben wir endlich eine verlässliche Rechtsnorm", sagt Schneider.
Quelle: Süddeutsche.de

« Niedersächsischen Staatskanzlei vom 20.11.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Die Landesregierung hat heute für den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Die Regierungschefs der Länder sollen den Staatsvertrag noch im Dezember 2007 unterzeichnen.
Quelle: Stk

« Telemedicus vom 03.01.2008 » hat Folgendes geschrieben:
Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird vor allem organisatorische Änderung bringen: [...] Der neue Staatsvertrag soll am 1. September 2008 in Kraft treten.
Quelle: Telemedicus

Zum Schluß noch das Zitat aus dem Blog von Stefan Niggemeier, wo er von der BLM Antworten auf seine Fragen zu SH9 bekommt:
« Niggemeier-Blog vom 19.02.2008 » hat Folgendes geschrieben:
6. Täuscht mein Eindruck, dass die zweifelhaften Praktiken von 9Live für die BLM eine extrem niedrige Priorität haben?
[...]
Es waren die Landesmedienanstalten und im Besonderen die BLM, die bei den gesetzgebenden Ländern darauf gedrängt haben, Verstöße gegen die GewinnSpielRegeln als Ordnungswidrigkeitstatbestand in den Runkfunkstaatsvertrag aufzunehmen. Dies wurde im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt, der am 1. September 2009 in Kraft treten soll.
Quelle: Niggemeier-Blog


Jetzt sind wir also im Jahr 2009, in dem der neue Runkfunkstaatsvertrag in Kraft treten soll. Natürlich erst im Herbst.

Schau'n wir mal.



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