Jetzt, wo anscheinend tatsächlich langsam die letzte Runde eingeläutet wird, springen da noch so einge aufs Züglein, die sich dann ggf. im nachhinein damit brüsten werden in diesem Saustall Callin ausgemistet zu haben.
Dazu gehören nach m.M. auch die LMA, die jahrelang dem Treiben relativ gleichgültig zugeschaut haben und nun zwar mit substantiierten Forderungen daherkommen, aber sich weiterhin bedeckt halten wie den nun die tatenvolle Durchsetzung aussehen soll.
Zudem kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren das dieser plötzliche Aktionismus nicht zufällig zur gleichen Zeit aufkeimt in der die BLM intern mit gewissen Herausforderungen zu kämpfen hat, hier wird doch der Schwanz nicht schon wieder mit dem Hund wedeln ?
Wir werden sehen, ob in diesem Fall auch wieder ein Zitat von Adenauer Anwendung findet;
"Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ?"
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Dienstag, 28.07.2009, 18:08 Titel:
ZAK: "Wir werden Verstöße bei 9 Live, DSF, Kabel Eins, Das Vierte und Sat 1 nicht hinnehmen"
Auch "Präsentation vieler Moderatoren nicht akzeptabel"
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Info-Digital
Interview: Erneut Verstöße gegen Gewinnspielverordnung – TV-Sender im Visier der ZAK
Digitalmagazin im Gespräch mit Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK
Seine Kernsätze:
Langheinrich: "Fest steht jedenfalls, dass die Landesmedienanstalten die Verstöße bei 9 Live, DSF, Kabel Eins, Das Vierte und Sat 1 nicht hinnehmen werden"
Langheinrich: "Nicht akzeptabel ist die Präsentation vieler Moderatoren."
Langheinrich: "Es gibt Sender, wie beispielsweise die Programme der RTL-Gruppe , bei denen wir sehr wohl erkennen, dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nehmen. Warum andere sich augenscheinlich nicht zum Verbraucherschutz und zu Transparenz in ihren Programmen bekennen, bleibt mir unverständlich. Fest steht jedenfalls, dass die Landesmedienanstalten die Verstöße nicht hinnehmen werden.
Langheinrich: "Die Kommission für Zulassung und Aufsicht hat gegen 9 Live, DSF, Kabel Eins, Das Vierte und Sat 1 ein so genanntes Beanstandungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet. (...) Am Ende können saftige Bußgelder erhoben werden oder auch die durch die beanstandeten Gewinnspiele oder Gewinnspielsendungen erwirtschafteten Gewinne eingezogen werden.
Digitalmagazin: In England werden Anruflimits für den einzelnen Anrufer gesetzt. Warum fehlt der deutschen Gewinnspielsatzung auch nach der Neuregelung der Biss?
Langheinrich: "Bis zuletzt haben viele private Veranstalter gegen einzelne Punkte der Gewinnspielsatzung gekämpft. Die Landesmedienanstalten haben sie trotzdem durchgesetzt. Das spricht für die Härte und die Konsequenz der Satzung. Ein Anruflimit wurde im Vorfeld auch innerhalb der ZAK erwogen, wegen des technischen Aufwandes allerdings zurückgestellt.
L: "Um es klar zu sagen: Nur noch die Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance"
L: "Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen."
L: "Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen."
Das klingt, als wenn das BKA dem Drogen-Dealer sagen würde (fiktiv): "Dich werden wir in den nächsten Wochen intensiv überprüfen, ob du mit Drogen dealst."
Was würde der Drogen-Dealer wohl machen?
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
schumis2001 CITV.NL Moderator Alter: 48 Geschlecht: Beiträge: 2568
Verfasst am: Dienstag, 28.07.2009, 19:34 Titel:
Es ist unerträglich!
Nehmen wir das Beispiel Durchstell-Pause: Die neue Regel besagt, das spätestens alle 30 Min. jemand durchgestellt werden muß.
Ich habe mir am Anfang gedacht, das dies eine gute Regel sei, um die stundenlangen Duchstellpause-n somit zu verhindern.
Man weiß zwar, das 9Live mit allen ( ...) Trick´s und Möglichkeiten arbeitet, allerdings wurde wohl bei Erstellung dieser Regel nicht damit gerechnet, das 9Live anfängt, "Service-Center"- Gewinner zu "machen".
Jeder halbwegs normal denkende Mensch hat den Sinn dieser Regel verstanden: Nach 30 Minuten soll jemand im Studio durchgestellt werden.
Leider sieht unser "fairer, seriöser und transparenter" Sender das wieder mal anders.
« 9Live "In eigener Sache » hat Folgendes geschrieben:
5. Und es gibt eine weitere Neuerung in 2009, von der Sie vielleicht schon gehört haben: Im Frühjahr treten neue Gewinnspielregeln in Kraft, die für alle Anbieter von Call-TV gleichermaßen gelten. Diese gewähren Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, noch mehr Transparenz und Qualitätssicherung. Viele von den neuen Regeln finden Sie bereits in den 9Live-Qualitäten hier auf unserer Homepage.
Ach ja??!!
Auszug aus einem Interview der Sueddeutschen Zeitung mit Jürgen Milski:
"SZ: Und wie viel Geld hat Ihr Sender verdient mit Leuten, die angerufen haben, aber nicht durchkamen?
Milski: Das interessiert mich nicht. Ich weiß, wie viel ich verdiene-das reicht mir. "
"SZ: Viele Menschen sind so dumm und rufen an.
Milski: Selbst schuld. Soll ich mich um jeden einzelnen kümmern?"
L: "Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen."
Ich mache mal einen Vergleich:
Da gibt es in der Stadt einen Laden, der immer wieder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, und es hagelt auch Beschwerden von Kunden.
Was macht die Aufsichtsbehörde (das Ordnungsamt)?
In der Zeitung kündigt sie in der kommenden Woche eine Überprüfung an!
Hallo!!
Stehe ich auf dem Schlauch?
Sollte die Überprüfung nicht eher für den Ladenbesitzer unvorbereitet kommen?
So schnappt man den Ladenbesitzer aber nicht auf frischer Tat.
Was ich sagen will:
Die ZAK kann doch gleich ein Terminplan an die betroffenen Sender faxen, wann genau kontrolliert wird.
Die wahren Kontrolleure sind mal wieder nur normale Bürger, die das nicht für Geld machen, nämlich die Nutzer dieses Forums.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese." Groucho Marx
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Und wieso nicht Super RTL? Mit der übelsten Abzocksendung im deutschen TV, produziert von Mass Response? Gegen das was da passiert, sind ja die Typen bei 9Live Engelchen.
Wahrscheinlich läuft das zu spät für die Kollegen von der Aufsicht?
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Pfandbrief
ZAK: "Wir werden Verstöße bei 9 Live, DSF, Kabel Eins, Das Vierte und Sat 1 nicht hinnehmen"
Auch "Präsentation vieler Moderatoren nicht akzeptabel"
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Info-Digital
Interview: Erneut Verstöße gegen Gewinnspielverordnung – TV-Sender im Visier der ZAK
Digitalmagazin im Gespräch mit Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK
Seine Kernsätze:
Langheinrich: "Fest steht jedenfalls, dass die Landesmedienanstalten die Verstöße bei 9 Live, DSF, Kabel Eins, Das Vierte und Sat 1 nicht hinnehmen werden"
Langheinrich: "Nicht akzeptabel ist die Präsentation vieler Moderatoren."
Langheinrich: "Es gibt Sender, wie beispielsweise die Programme der RTL-Gruppe , bei denen wir sehr wohl erkennen, dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nehmen. Warum andere sich augenscheinlich nicht zum Verbraucherschutz und zu Transparenz in ihren Programmen bekennen, bleibt mir unverständlich. Fest steht jedenfalls, dass die Landesmedienanstalten die Verstöße nicht hinnehmen werden.
Langheinrich: "Die Kommission für Zulassung und Aufsicht hat gegen 9 Live, DSF, Kabel Eins, Das Vierte und Sat 1 ein so genanntes Beanstandungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet. (...) Am Ende können saftige Bußgelder erhoben werden oder auch die durch die beanstandeten Gewinnspiele oder Gewinnspielsendungen erwirtschafteten Gewinne eingezogen werden.
Digitalmagazin: In England werden Anruflimits für den einzelnen Anrufer gesetzt. Warum fehlt der deutschen Gewinnspielsatzung auch nach der Neuregelung der Biss?
Langheinrich: "Bis zuletzt haben viele private Veranstalter gegen einzelne Punkte der Gewinnspielsatzung gekämpft. Die Landesmedienanstalten haben sie trotzdem durchgesetzt. Das spricht für die Härte und die Konsequenz der Satzung. Ein Anruflimit wurde im Vorfeld auch innerhalb der ZAK erwogen, wegen des technischen Aufwandes allerdings zurückgestellt.
L: "Um es klar zu sagen: Nur noch die Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance"
L: "Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen."
Billige Ausreden, Reinwaschung, Polemik, Rauschen mit den Kunststoffärmeln, Verschleierung von Tatsachen, mit Fingerzeig auf das kleinere Übel. Mehr habe ich nicht zu sagen. Die Aufsichtbehörden sind eine einzige Farce mit Tarnkappe. Wie immer das gleiche Gefasel. Sollte, könnte, müsste. Widerlich und selbstentlarvend. Diesen Pippifax ziehen die schon seit mehr als 6Jahren durch, macht es sie doch satt...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: redled
Die Meldungen von "Jurablogs" (1.3.) und von "Infosat" (29.06.) sind ja schon etwas älter. Letztendlich blubbert Thomas Langheinrich nur das nach, was man auch in der Pressemeldung der LMA/ZAK vom 17.06. lesen kann. Mich stört diese Intransparenz und zwar nicht die von Sh9, sondern die der ALM.
Warum liest man nichts konkretes über dieses Beanstandungs- und Bußgeldverfahren. Warum gibt es bei der ALM keine Pressemeldung (PM), die z.B. so aussehen könnte:
Die ALM hat 9Live mit einer Geldbuße von [sagen wir mal] 20.000€ belegt. Trotz mehrfacher Aufforderungen, den Text über die Spielmodi bildschirmfüllend einzublenden, ist bei 9Live immer noch eine verkleinerte Version zu sehen. Dies widerspricht §11, Absatz 4 der Satzung. Falls 9Live nicht umgehend die Regel der Satzung erfüllt, wird dies weitere Bußgelder in deutlich höherem Umfang zur Folge haben.
So und nur so handelt eine Behörde, wenn sie etwas erreichen will. Eine solche PM sorgt für die nötige Öffentlichkeit, da sie durch die Medien geht und entsprechender Druck auf die CI-Veranstalter ausgeübt wird. Die zu kleine Einblendung ist ja nur ein Beispiel dafür, wie die Satzung täglich mit Füßen getreten wird. Und die Satzung gilt seit Ende Februar.
Aber nö - so was macht unsere ALM nicht. Lieber trifft man sich mit den Veranstaltern irgendwo (vielleicht im Service-Center ) und spricht mal kurz darüber. Anschließend präsentiert man dann dieses Verfahren, bei dem eventuell ein Bußgeld droht, wobei es wieder unendlich lange dauern wird, bis man zu einem Ergebniss gekommen ist. Denn bekanntlich besteht ja nur ein "Anfangsverdacht".
In dem Zusammenhang verweise ich noch mal auf den guten Artikel von Telemedicus vom 18.06.09
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Warum liest man nichts konkretes über dieses Beanstandungs- und Bußgeldverfahren.
Weil das nicht in der Agenda von Callin steht und öffentliches Interesse wecken würde,
siehe Goldmedia-Studie (150Seiten). Ich kann mom. das PDF nicht finden. Dort steht es Schwarz auf
Weiss. sinngemäß "Kritik ist nieder zu halten" und auch einige Dinge, die man aus "politischen Gründen"
nicht in den Rundfunkstaatsvertrag übernommen hat. Das sagt doch Alles. Die Medien, die Konkretes
verbreiten könnten, gehören in die gleiche Kaste. Von daher hilft nur die Hintertüre. Zuletzt bearbeitet von redled am Mittwoch, 29.07.2009, 17:30, insgesamt einmal bearbeitet
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: redled
Wenn sie wirklich was tun wollen, sollten sie endlich die Satzung ändern. Wie diese auszusehen hat, können sie ja in Großbritannien sehen.
Warum diese Anstalten aber nicht den Mut haben härter durchzugreifen und wegen fadenscheiniger Ausreden der Veranstalter mehrere Satzungspunkte einfach streichen, müssen die mir echt mal erklären.
Ein Punkt war nämlich endlich ein Schritt in Richtung Transparenz, und zwar die Einblendung der Anruferzahlen. Leider haben sich die Anstalten einlullen lassen. So wird das nichts.
Die Satzung muss also grundlegend geändert werden. Und, was besonders wichtig ist, sollten sich die Veranstalter und solch ein Verbund wie die VRPT nicht mehr einmischen. Und von wegen technisch nicht möglich. Was in Großbritannien funktioniert, sollte hier auch funktionieren.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese." Groucho Marx
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Heute gab die ZAK eine Pressemitteilung heraus wobei auch das Thema Call-In eine Rolle spielt.
« ZAK » hat Folgendes geschrieben:
Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit der Landesmedienanstalten im ersten Halbjahr 2009 bildete die Prüfung möglicher Programmverstöße in den Sendungen der privaten Fernsehveranstalter. Im ersten Halbjahr 2009 beschäftigte sich die ZAK mit 51 Fällen mit Verdacht auf Verstöße gegen Programmgrundsätze bzw. sonstige Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages. In 43 Fällen beschloss die ZAK, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. durch die zuständige Landesmedienanstalt Verfahren einzuleiten. Der Schwerpunkt der Beanstandungen lag dabei auf Verstößen gegen die Gewinnspielregeln. Hier wurde in 35 Fällen ein Verfahren eingeleitet.
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