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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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Gewinnspiele: Gericht weist Eilantrag von 9Live ab
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.08.2009, 01:34 
Titel:
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« Jigsaw » hat Folgendes geschrieben:
Aber jetzt wirklich back to topic.

Richtig. Und wenn jetzt jemand die Wahldiskussion weiterführt und auch danach wieder "back to topic" fordert, wird der Thread geschlossen.

Danke.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Sonntag, 16.08.2009, 12:18 
Titel:
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« digitalfernsehen.de » hat Folgendes geschrieben:

Beim dem rechtlichen Vorgehen ginge es 9 Live nicht darum, alle Regelungen generell außer Kraft zu setzen. Im Gegenteil - das Unternehmen will die Regeln, nach denen sich der Sender bisher immer gerichtet habe, auch künftig einhalten. Darunter zählen unter anderem ein Mindestalter für Teilnehmer ab 18 sowie die zahlreichen Hinweise in der Bildschirmmaske. Allerdings kann es nicht sein, dass 9 Live keine doppelten Gewinnchancen einräumen dürfe.


Irgendwie schon interessant, 9live möchte neben den Einblendungen zur Altersbeschränkung auch die zahlreichen Hinweise in der Bildschirmmaske beibehalten. Dabei sah doch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) gerade in diesen Hinweispflichten eine der Hauptursachen für den Umsatzschwund.

Wenn man aber hört das sich der Herr Bartoleit darüber beklagt, dass man inhaltlich bis an den Rand des Vertretbaren reglementier wird so kann man sich eigentlich schnell ausmalen, worum es 9live unter anderem überhaupt geht.

Neben den ganzen zeitlichen Beschränkungen hätte der Sender bestimmt auch gerne wieder mehr Freiheiten für seine Moderatoren. Ihre Moderationen sind im Hinblick auf die eingehenden Anrufe von großer Bedeutung. Denn das Lügen und in die Irre führen der Zuschauer ist einer der "Erfolgsfaktoren" des Call-TV. Wird dies eingeschränkt oder steht es gar unter Strafe, so funktioniert das ganze Geschäftsmodell nicht mehr.

Und das Beispiel des Herrn Bartoleit, man könne den Erstgewinnern durch die Satzung nun keine doppelte Gewinnchance mehr einräumen dient wohl nur dazu, den Lesern ein vermeintliches Interesse an einem fairen und transparenten Regelwerk vorzuspielen. Immerhin beklagt sich der Sender über Umsatzeinbußen und das Fehlen einer doppelten Gewinnchance dürfte bei Weitem nicht einer der Gründe dafür sein

Aber was will der Geschäftsführer von 9live in der Öffentlichkeit auch anderes dazu sagen…
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  eckberk
Grüner geht nicht
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Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Montag, 17.08.2009, 08:36 
Titel:
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B5 vom Bayerischen Rundfunk dazu:

Ausgezockt? Gewinnspielsendungen im TV geht die Luft aus

Der Gewinnspielsender 9Live macht sicher nicht die Sorte Programm, die die Medienlandschaft bereichern (...) Seit Frühjahr dieses Jahres gilt eine neue Satzung der Landesmedienanstalten, die die Sender zu mehr Transparenz verpflichtet und die die krassesten Fälle von Zuschauerabzocke unterbinden soll.

Vor allem das zu ProSieben/SAT1 gehörende 9Live leidet seitdem Rolling Eyes unter Anruferschwund – 9Live will nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die neuen Vorschriften klagen. Ein Eilantrag wurde allerdings bereits abgewiesen.


http://www.br-online.de/b5aktuell/medienmagazin/medienmagazin-themen-beitraege-ID1204728707697.xml



"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.08.2009, 18:44 
Titel: Re: Gewinnspiele: Gericht weist Eilantrag von 9Live ab
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Auf der Internetseite telemedicus.info hat man sich auch mit dem Thema beschäftigt.

BayVGH: 9Live scheitert gegen Gewinnspielsatzung

telemedicus.info
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  kknaecke
Obergnom
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Beiträge: 1749
Wohnort: Bielefeld
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.08.2009, 19:08 
Titel: Re: Gewinnspiele: Gericht weist Eilantrag von 9Live ab
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« istwohlso » hat Folgendes geschrieben:
Auf der Internetseite telemedicus.info hat man sich auch mit dem Thema beschäftigt.

BayVGH: 9Live scheitert gegen Gewinnspielsatzung

telemedicus.info



Hier kann man auch das komplette Urteil nachlesen. KLICK



Zitat:
Mit den Regelungen für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im privaten Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien werde in rechtswidriger Weise in die Mediengrundrechte (u.a. Programmfreiheit, Finanzierungsgarantie, Berufsfreiheit etc.) der Rundfunkveranstalter eingegriffen. Die Satzung führe zu einer nicht akzeptablen Beschränkung des programmlichen Spielablaufs, deren Folge ein Attraktivitäts- und damit ein Zuschauer- bzw. Teilnehmerverlust sei; dies bedrohe unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage der Antragstellerin. Die Gewinnspielsatzung sei in einer unzulässigen Handlungsform erlassen worden, verstoße gegen den Vorbehalt des Gesetzes und das Bestimmtheitsgebot, überschreite zum Teil die Gesetzgebungskompetenz der Länder und stelle eine unzulässige Ungleichbehandlung des privaten Rundfunks gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar


Wie der User @ Speculatius schon immer vermutete will 9Live sich jetzt auf die Pressefreiheit berufen. Evil or Very Mad



Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.08.2009, 19:21 
Titel:
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Endlich kann man auch mal nachlesen, was 9LIVE beim Bayerische Gerichtshof eigentlich genau eingereicht hat: Begründung der Ablehnung auf Aussetzung der Satzungsbestimmungen

So kann man dort zum Beispiel lesen, das 9LIVE seinen Antrag unter anderem hiermit begründet hat:

Zitat:
Mit den Regelungen für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im privaten Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien werde in rechtswidriger Weise in die Mediengrundrechte (u.a. Programmfreiheit, Finanzierungsgarantie, Berufsfreiheit etc.) der Rundfunkveranstalter eingegriffen. Die Satzung führe zu einer nicht akzeptablen Beschränkung des programmlichen Spielablaufs, deren Folge ein Attraktivitäts- und damit ein Zuschauer- bzw. Teilnehmerverlust sei; dies bedrohe unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage der Antragstellerin. Die Gewinnspielsatzung sei in einer unzulässigen Handlungsform erlassen worden, verstoße gegen den Vorbehalt des Gesetzes und das Bestimmtheitsgebot, überschreite zum Teil die Gesetzgebungskompetenz der Länder und stelle eine unzulässige Ungleichbehandlung des privaten Rundfunks gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Mehrere Satzungsbestimmungen seien zudem von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt oder zu unbestimmt formuliert; außerdem seien sie unverhältnismäßig.

Die beantragte einstweilige Anordnung müsse schon wegen der offensichtlichen Begründetheit des Normenkontrollantrags erlassen werden. Selbst bei offenen Erfolgsaussichten sei sie jedenfalls aufgrund einer Folgenabwägung gerechtfertigt.

Ergehe die einstweilige Anordnung und erweise sich die Normenkontrolle später als unbegründet, so entstehe durch die zeitweilige Nichtanwendung der Gewinnspielsatzung und insbesondere durch den temporären Verlust des Sanktionsinstruments Bußgeld kein rechtsfreier oder unregulierter Raum, da die Gewinnspiele bzw. Gewinnspielsendungen durch ein Bündel von zivil-, verwaltungs-, straf- und wettbewerbsrechtlichen Normen reguliert seien; weitere Anforderungen ergäben sich aus § 66 TKG und aus § 8a RStV. Werde dagegen keine einstweilige Anordnung erlassen und erweise sich der Normenkontrollantrag danach als begründet, so wäre für die Antragstellerin die Veranstaltung von Gewinnspielsendungen de facto unmöglich, so dass die wirtschaftliche Basis ihres Programms unmittelbar bedroht sei. Die Umsetzung aller von der Gewinnspielsatzung vorgesehenen Beschränkungen nehme ihr
dem Grunde nach die Möglichkeit, Fernsehsendungen mit Gewinnspielen in einer vom Zuschauer noch akzeptierten und damit wirtschaftlichen Art und Weise zu veranstalten.


Da wird also angeblich der "programmliche Spielablauf" dermaßen beschränkt, daß dem Zuschauer die Attraktivität der Spiele verloren geht. Aha. Übersetzt würde es heissen: "Durch all die Auflagen bezüglich Fairness und Transparenz ist es uns nicht mehr möglich, den Zuschauer durch nicht ganz so offensichtliche Methode nach Strich und Faden zu bescheißen!"

Gewisse Regeln seien zudem nicht ausreichend deutlich formuliert und liessen dabei zu viel Interpretationsspielraum! AHA! Selber stört man sich aber nicht daran, genau diesen Umstand für sich auszunutzen und somit beispielsweise die "Quizzentralengewinner" ins Leben zu rufen!

Ach und eins noch: Sie wollen ja nicht gegen alle Regeln vorgehen. Ach Nein? Und warum bleibt dann lediglich Regel bzw. Paragraph 13 am Ende übrig? Das ist der Paragraph, der regelt, daß Geldbußen bis zu 500.000 Euro fällig werden können, sollte gegen die anderen Paragraphen massiv verstossen werden?

In den Augen 9LIVEs liegt es tatsächlich an all diesen Auflagen, daß man für den Zuschauer kein attraktives Programm gestalten kann. Mann ist ja durch all diese Auflagen geradezu gezwungen, nur noch Tiere, männliche oder weibliche Vornamen, Wortsuchen, FindMich's oder max. Platzhalter zu spielen.

ICH LACH MICH TOT! und hoffe nur, daß sich kein Richter finden lassen wird, der Ihnen diesen Bullshit auch nur ansatzweise abnimmt. Und da bin ich guter Hoffnung, sollten dort ähnlich kompetente Leute sitzen, wie die, die beispielsweise diese Urteilsbegründung verfasst haben:

« Zitat aus der Urteilsbegründung » hat Folgendes geschrieben:
Angesichts dieser höchst unsicheren Datengrundlage lässt sich gegenwärtig erst recht nicht prognostizieren, ob und inwieweit sich der in den ersten Monaten nach der Umstellung tendenziell feststellbare Umsatz- und Gewinnrückgang in nächster Zeit fortsetzen wird. Die Annahme der Antragstellerin, bei weiterer Beachtung der in der Gewinnspielsatzung enthaltenen Vorgaben könne sie ihr Programm künftig nicht mehr profitabel gestalten und verliere damit die wirtschaftliche Grundlage für ihren Sendebetrieb, erscheint hiernach als reine Spekulation.

Im Übrigen liegt es zunächst im eigenen Verantwortungsbereich der Antragstellerin, die Gewinnspiele unter Beachtung der neuen rechtlichen Regeln so fortzuentwickeln, dass sie für die Teilnehmer auch künftig hinreichend attraktiv sind. Konkrete Gründe dafür, dass ein wirtschaftlicher Sendebetrieb bei satzungskonformem Verhalten nicht mehr möglich wäre, sind weder vorgetragen worden noch anderweitig ersichtlich. Der Umstand, dass sich seit dem Inkrafttreten der gleichlautenden Gewinnspielsatzungen in allen Bundesländern weder die Zahl der auf Gewinnspiele spezialisierten Fernsehsender noch der zeitliche Umfang der Gewinnspielsendungen erkennbar verringert hat, deutet im Gegenteil darauf hin, dass die beteiligten Unternehmen zumindest auf längere Sicht weiterhin mit Gewinnen rechnen.




Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".

Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Dienstag, 18.08.2009, 19:43, insgesamt 3-mal bearbeitet
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  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.08.2009, 19:40 
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Auf welchem Planeten leben die "Antragsteller" eigentlich...das ist ja so, als würde der Schläger sein Opfer verklagen, weil er sich an dessen Unterkiefer die Hand verstaucht hat ! ( * )

Unglaublich - Difficile est satiram non scribere... Rolling Eyes


( * )

Spoiler: 
...und das Schlimme bei der Rechtsprechung in Deutschland ist, dass solche Klagen manchmal einen Erfolg zeitigen...wie war das noch einmal ?
Täterschutz geht vor Opferschutz, oder habe ich da jetzt was verwechselt ?




Es gibt nur wenige beglückendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
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  Nebelspalter
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.08.2009, 20:25 
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:

ICH LACH MICH TOT! und hoffe nur, daß sich kein Richter finden lassen wird, der Ihnen diesen Bullshit auch nur ansatzweise abnimmt. Und da bin ich guter Hoffnung, sollten dort ähnlich kompetente Leute sitzen, wie die, die beispielsweise diese Urteilsbegründung verfasst haben:


Danke für die wertvollen Infos.

Wie blöd kann man eigentlich sein ? Da sitzt man definitv im Scheisshaus und hat kein Papier mehr aber grosse Fresse !
Die Verantwortlichen bei 9 Live wecken schlafende Hunde und haben keine saftigen Knochen dabei, dafür spielt man ein paar Töne auf der Trillerpfeife, deren Frequenz für niemanden hörbar ist.

Stupider Aktivismus eines lahmenden aussterbenden Geiers, aber der Sache im Sinne dieses Forums dienlich !



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 18.08.2009, 21:19 
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Natürlich ist, wie ich ja schon vor einigen Tagen schrieb, die Begründung absurd. "Wenn die Anrufer durch die neuen Regeln geschützt werden, können wir sie nicht mehr abzocken wie bisher, also müssen die Regeln weg." Das wird, davon bin ich überzeugt, auch jeder Richter so sehen.

Wenn man aber die Normenkontrollklage von der rechtlichen Seite sieht, dann müsste man das hier hervorgehoben zitieren:
Zitat:
Die Gewinnspielsatzung sei in einer unzulässigen Handlungsform erlassen worden, verstoße gegen den Vorbehalt des Gesetzes und das Bestimmtheitsgebot, überschreite zum Teil die Gesetzgebungskompetenz der Länder und stelle eine unzulässige Ungleichbehandlung des privaten Rundfunks gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar.

Eine unzulässige Handlungsform ist sicher nicht gegeben, die Länder, die die Medienhoheit haben, haben beschlossen, dass eine neue Gewinnspielsatzung ausgearbeitet werden soll. Minuspunkt für 9Live.

Das Bestimmtheitsgebot (also das Gebot, ein Gesetz oder eine hoheitliche Regelung so zu verfassen, dass sie exakt ausformuliert sind) sehe ich allerdings verletzt. Diese Regeln sind, wie wir ja schon gleich nach ihrem Erscheinen - und erst recht nach der "Auslegung" der CI-Sender (Beispiel: SC-Gewinner) - festgestellt haben, äußerst schwammig formuliert. Um es mal vornehm auszudrücken. Der Pluspunkt für die Veranstalter wird aber dadurch aufgehoben, dass sie selbst bei der Formulierung der Regeln nicht nur angehört wurden sondern dass sie maßgebend daran beteiligt waren. Sie selbst haben die tollen neuen Regeln doch bejubelt. Und jetzt soll alles Mist sein?

Die Ungleichbehandlung des privaten gegenüber dem ö.-r. Rundfunk ist sicher nicht gegeben, wenn ö.-r. Sender derartige Gewinnspiele durchführen würden, dann würden auch die automatisch diesen Regeln unterliegen. Sehe ich als dicken Minuspunkt für die Juristen an, die den Antrag auf Einstweilige Verfügung beantragt haben.

Und jetzt? Die EV ist abgelehnt, also müssten sie "de facto" ihren Sendebetrieb einstellen:
Zitat:
Werde dagegen keine einstweilige Anordnung erlassen und erweise sich der Normenkontrollantrag danach als begründet, so wäre für die Antragstellerin die Veranstaltung von Gewinnspielsendungen de facto unmöglich, so dass die wirtschaftliche Basis ihres Programms unmittelbar bedroht sei.

Ich schalt mal eben 9Live ein, ob die überhaupt noch senden. Wink



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 19.08.2009, 11:38 
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« Bayerische Verwaltungsgerichtshof » hat Folgendes geschrieben:
Mit den Regelungen für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im privaten Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien werde in rechtswidriger Weise in die Mediengrundrechte (u.a. Programmfreiheit, Finanzierungsgarantie, Berufsfreiheit etc.) der Rundfunkveranstalter eingegriffen. Die Satzung führe zu einer nicht akzeptablen Beschränkung des programmlichen Spielablaufs, deren Folge ein Attraktivitäts- und damit ein Zuschauer- bzw. Teilnehmerverlust sei; dies bedrohe unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage der Antragstellerin.

Laut Sh9 ist durch die Satzung also die wirtschaftliche Grundlage bedroht. Was ist denn z.B. mit der Beschränkung von Werbezeiten im Fernsehen, die ja auch zu geringeren Einnahmen der Sender führt? Die Medienkonzerne würden natürlich gerne ihe Programm völlig frei und ohne gesetzliche Beschränkungen gestalten. Und dann möchte ich nicht wissen, wie das Fernsehprogramm aussieht.

« Bayerische Verwaltungsgerichtshof » hat Folgendes geschrieben:
Falls sie ihr Programm weiter nach den Regeln der Gewinnspielsatzung produziere, drohe ihr der Entzug der wirtschaftlichen Grundlage und damit die Einstellung des Programms, da sie sich zu 70% aus den Telefonerlösen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Gewinnspielsendungen finanziere.

Das wäre natürlich ganz schlimm. Es fehlt als Argument noch, dass durch das Ende von CI auch Arbeitsplätze verloren gehen. Laughing

Erstaunlicherweise haben die Privat-Sender früher ohne CI gelebt. RTL hat z.B. jahrelang kein CI gebracht und den Sender gibt es immer noch. Es geht doch nicht darum, dass die Medienkonzerne ohne CI nicht überleben können. Es geht darum, dass man soviel Geld wie möglich vom Zuschauer abschöpfen will, um möglichst hohe Gewinne zu machen. Bzw. bei der Pro7/Sat1 AG, um die Verluste zu minimieren.

CI ist ein Geschäftsmodell. Es hat mit den üblichen Aufgaben oder Funktionen des Fernsehens nichts zu tun.

« Bayerische Verwaltungsgerichtshof » hat Folgendes geschrieben:
Die von der Antragstellerin vorgenommene Folgenabwägung lasse den Schutz der Nutzer von Gewinnspielen und den verfassungsrechtlich geschützten Auftrag der Antragsgegnerin außer Betracht.
richtich


« Bayerische Verwaltungsgerichtshof » hat Folgendes geschrieben:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Rundfunkstaatsvertrag Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele für zulässig erklärt hat (§ 8a Abs. 1 Satz 1 RStV), sind so allgemein formuliert, dass sie der Ergänzung durch untergesetzliche Normen bedürfen, um in der Praxis vollziehbar zu werden.

Tatsächlich? Und wieso fällt das erst nach rund 8 Jahren CI auf, in denen es keine Beschränkung für CI gab?

Sämtliche CI Sender haben sehr gut damit gelebt, als es noch keine gesetzliche Beschränkung für CI gab. Jetzt gibt es sie und Sh9 holt den juristischen Hammer raus, weil sie Angst um ihr Geschäftsmodell haben. Die Einnahmen aus CI gehen zurück, weil sie selber nicht in der Lage waren, CI so zu gestalten, dass es langfristig existieren kann. Stattdessen wurde weiter abgezockt bis zum Anschlag. Jetzt, wo die Peaks völlig im Keller sind, will man juristisch erzwingen, dass man auch noch die allerletzen Lemminge abzocken kann, solange es sich irgendwie lohnt.

Das ist nett, das ist fair, das ist transparent. Das ist 9Live.



Wir sind alle Individuen
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  eckberk
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 20.08.2009, 10:54 
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"9Live hat den Kanal voll":
Und noch einmal zusammengefaßt der KÖLNER STADTANZEIGER (13.08.09):

-" drastischer Anruferrückgang"

-"Die so genannte Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten war noch kein halbes Jahr in Kraft, da hatte 9Live bereits den Kanal voll" Rolling Eyes

-"9Live verzeichnet einen drastischen Rückgang von Anrufern"

-"dramatische Umsatzeinbrüche"

-"frappierender Rolling Eyes Zuschauer- bzw. Teilnehmerrückgang"

-"Anrufzahlen im März 2009 gegenüber dem Vormonat um 35 Prozent eingebrochen

-"Gegenüber März 2008 Rückgang sogar 49 Prozent."

-"Von März bis Mai 900.000 Euro Verlust, der bis Juni sogar auf 1,7 Millionen Euro angewachsen sei."

-"Der Sender habe seine Zahlen mit einer eidesstattlichen Versicherung unterlegt."

-"Peter Widlok, Sprecher der L
andesanstalt für Medien Nordrhein- Westfalen (LfM): "Wir wollen nicht gegen die Sender arbeiten." Wink



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Verschoben am: Samstag, 10.07.2010, 09:34 Uhr von Callpassive
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