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Verfasst am: Donnerstag, 19.11.2009, 04:48 Titel:
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« Pfandbrief » hat Folgendes geschrieben:
(...) Was ich mich frage: Warum kommen diese Figuren von Super RTL/Mass Response immer davon? Ist diese Sendung zu spät, als dass man die "stichprobenartig untersuchen" kann? Für mich gilt das, aber diese Leute sollten ja all diese Sendungen aufgezeichnet haben. Oder steckt was anderes dahinter? Zu beanstanden gäbe es wahrlich genug.
Da ich genau der selben Meinung bin, habe ich mal nachgeschaut und siehe da:
Also stichprobenartig wird/wurde sie untersucht.
« ALM » hat Folgendes geschrieben:
Super RTL / Masterquiz / 15.06.2009
Beanstandet werden irreführende Äußerungen zu möglichen Lösungen und zum Schwierigkeitsgrad.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt unter Berücksichtigung des Prüfgruppenergebnisses fest, dass die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung der Sendung "Master Quiz" vom 15./16 Juni 2009 gegen § 8a i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung verstößt. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat den Verstoß zu beanstanden.
Das gegen den Geschäftsführer der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit Anhörungsschreiben vom 28. Juli 2009 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem die Verfahrensbeteiligung der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG als Nebenbeteiligte angeordnet wurde, wird mangels vorsätzlicher oder fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung seitens des Geschäftsführers eingestellt.
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Verfasst am: Donnerstag, 19.11.2009, 13:31 Titel:
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Dazu könnte man noch sagen, dass bei der ZAK momentan (kA, ob sich das mal ändern wird) die Landesmedienanstalt von Nordrhein-Westfalen federführend ist. Sollte man einfach mal erwähnen und sich sein Teil denken.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
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Gesplittet am: Samstag, 10.07.2010, 09:04 Uhr von Callpassive Gesplittet vom Beitrag ZAK verhängt erste Geldbußen gegen Call-In-Sender aus dem Forum rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen |
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Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 07:38 Titel:
Erneutes Bußgeld für 9Live und Pro7
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Wie auf der HP der ALM zu lesen ist, hat die ZAK bei Sh9 und Pro7 für ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk gesorgt:
« HP ALM am 17.12.2009 » hat Folgendes geschrieben:
Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen
Nach weiteren stichprobenartigen Überprüfungen von Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen verhängte die ZAK wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung ein Bußgeld von insgesamt 20.000 Euro gegen 9Live und 10.000 Euro gegen ProSieben. In den betroffenen Gewinnspielsendungen wurde unter anderem unzulässiger Zeitdruck, Irreführung über den Schwierigkeitsgrad der Gewinnspiele und ungenügende Hinweise auf die Spielregeln beanstandet.
DWDL und Sat & Kabel berichten ebenfalls darüber.
Warum überprüft die ZAK Sh9 und Co eigentlich nur stichprobenartig? Wenn sie das ständig machen würden, dann könnten sie den CI-Sendern doch viel mehr Geschenke dieser Art überbringen. Und gerade zur Weihnachtszeit bekommt man doch gerne Geschenke.
Wir sind alle Individuen |
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Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 13:07 Titel:
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Dabei sind die 20.000€ ja noch Peanuts, das spielt man bei 9live hin und wieder an einem Abend an Gewinnen aus, also somit auch schnell wieder rein.
Würden die Behörden nicht nur stichprobenartig sich die Sendungen anschauen, sondern CI intensiv beobachten, dann wäre nahezu jede Sendung zu beanstanden. Wobei 9live da im Vergleich zu anderen Sendern noch am besten ist. Was bei DSF, Super RTL oder gar erst im südlichen Ausland abgeht wäre viel untersuchungswürdiger!
PS: War das nur ich oder war die Seite hier die letzten 24h down?? Was war da los?
R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 15:30 Titel:
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Die ZAK müsste sich doch fragen, warum immer dann, wenn sie stichprobenartig die Sendungen überprüft, gegen die Satzung verstoßen wird. Sie müsste sich dann weiter fragen, ob diese Verstöße womöglich dauerhaft stattfinden.
Und wenn sie dann dauerhaft schaut, wird sie alsbald feststellen, dass es auch so ist.
Was ist denn dann, wenn Sender sich partout nicht an die Satzung halten? Wenn Sender jeden Tag dagegen verstoßen?
Bußgelder reichen doch da nicht mehr aus. Man müsste konsequent sein und mit Lizenzentzug drohen.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx |
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Verfasst am: Freitag, 18.12.2009, 23:40 Titel:
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Sonderlich furchteinflößend scheinen die Geldbußen auf die betreffenden Sender ja wirklich nicht zu wirken. Andernfalls sollte man doch meinen, dass die Sender aus ihren Fehlern lernen. Ich habe zwar keine Ahnung, wie hoch Geldbußen laut Gesetzgeber in diesem Fall sein dürfen, aber offenbar sollte man dort die Schraube noch fester anziehen. Ich denke, wenn Geldbußen einem Sender richtig weh tun, dann wird dieser schon dafür sorgen, dass sich innerhalb seiner Sendungen brav an die Regeln gehalten wird. Sollte es dann immer noch nicht klappen wäre ein möglicher Lizensentzug die letzte Alternative, die ich sehe. Es ist doch bei uns "kleinen" Leute nicht viel anders. Fahren wir zu schnell, werden geblitzt und bekommen nur eine kleine Geldbuße, dann haben wir es meist schnell vergessen. Wandert aber eine richtig saftige Rechnung ins Haus, oder wird uns der Führerschein weg genommen sieht das ganze schon ganz anders aus. |
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Verfasst am: Samstag, 19.12.2009, 19:34 Titel:
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Es kann sich bei dem Bußgeld wieder um Vorfälle handeln, die schon älter sind. Die ZAK scheint sich damit nicht weiter zu beschäftigen, sonst müsste ihnen auffallen, dass die beanstandeten Punkte (Zeitdruck durch sinnlose Countdowns, Meinungen über den Schwierigkeitsgrad, Spielabläufe und -auflösungen nicht immer nachvollziehbar) TÄGLICH und MEHRMALS wissentlich missachtet werden um den Zuschauer zu verwirren und unlauter zum Anrufen zu animieren. |
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Verfasst am: Montag, 21.12.2009, 23:59 Titel:
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Leider nehmen sich 9live und Co. die Bußgelder nicht zu Herzen. Es sind meistens immer die selben Regelverstöße die einen Anlass zur Rüge geben. Ob sich da etwas in Zukunft ändern wird bezweifel ich gewaltig. |
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Verfasst am: Dienstag, 22.12.2009, 01:53 Titel:
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Da bin ich mir absolut nicht sicher. Sie haben jetzt (endlich) begonnen, Bußgelder zu verhängen. Und die sind noch an der unteren Grenze. Wenn die Sender ohne Reaktion darauf weiter machen, dann können die durchaus gesteigert werden. Und wenn sie dann im sechsstelligen Bereich angekommen sind, wird denen auch ein Licht aufgehen.
Warten wir mal ab, wie es weiter geht.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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Verfasst am: Dienstag, 22.12.2009, 09:17 Titel:
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Vielleicht setzt 9live darauf, dass auch die Bußgelder von einem Gericht für nicht rechtens angesehen und gekippt werden. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob der Sender weiter gegen die Satzung vorgegangen ist.
Auf Dauer sind die Bußgelder für 9live sehr unangenehm. Sie machen sich finanziell auf jeden Fall bemerkbar und durch die daraus resultierende negative Presse kann der Sender den einen oder anderen Anrufer verlieren. |
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