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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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Bugelder fr Call-In-Sendungen
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Gameboys
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 32
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 57
Wohnort: Bad Steben/Saalfeld
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 24.02.2010, 21:24 
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9Live drfte ohnehin mit einem Marktanteil von 0 % nicht mehr lange berleben:

http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=36643&p3=

Gru
Jan
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Gesplittet am: Mittwoch, 24.02.2010, 21:32 Uhr von BOARDADMIN
Gesplittet vom Beitrag Bugelder fr Call-In-Sendungen aus dem Forum rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen
  redled
Grnes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 24.02.2010, 21:35 
Titel:
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Man knnte es auch so ausdrcken:

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  12Kinder
Legende
Legende

Alter: 46
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.02.2010, 00:31 
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Warum mssen DSF und SRTL deutlich weniger zahlen als 9live? Was die abziehen ist deutlich schlimmer als bei 9live.



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  Behoernchen
Bekloppter
Bekloppter

Alter: 43
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 299
Wohnort: Bremen
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.02.2010, 00:58 
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Absolut richtig. Vielleicht bekommen sie mildernde Umstnde wegen Dilletantismus ? Who knows..
Auch aus meiner Sicht mssen die Strafen bei beiden Sender wesentlich schrfer sein.
Denn was dort abgeliefert wird ist, zumindest im Deutschen TV, das intransparenteste was ber die Flimmerkiste luft.
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Gesplittet am: Donnerstag, 25.02.2010, 07:32 Uhr von Callpassive
Gesplittet vom Beitrag Bugelder fr Call-In-Sendungen aus dem Forum rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen
  eckberk
Grner geht nicht
Grner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.02.2010, 17:08 
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Ist das was Neues? Oder hab' ich hier wqas bersehen?

Bugelder gegen 9Live, DSF und Super RTL
Hamburg (dpa) –
Regelverste bei Telefonratesendungen im TV kommen teuer: Wegen «irrefhrender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten» hat die Kommission fr Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bugelder von insgesamt 115 000 Euro gegen den Sender 9Live verhngt.

Das Deutsche Sportfernsehen (DSF) muss 10 000 Euro bezahlen, Super RTL 5000 Euro. Das teilte die Landesanstalt fr Kommunikation Baden-Wrttemberg (LFK) mit.

Die Sender htten gegen die Gewinnspielsatzung verstoen. Danach mssen die Sendungen nach klaren, fr die Nutzer nachvollziehbaren und verstndlichen Regeln ablaufen. Irrefhrung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen mssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lsungen mssen in einem jedermann leicht zugnglichen Lexikon nachzuschlagen Rolling Eyes sein. Dazu muss der Jugendschutz gewhrleistet sein, ein Aufbau von Zeitdruck ist unzulssig.

Im vergangenen Jahr hatte die ZAK in 25 Fllen Bugelder in einer Gesamthhe von 280 000 Euro wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung verhngt.


(nq online)



"37 Prozent aller Mnner tuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallchen! Wer ist denn am Telefnchen??"
(FDW Lbling)

.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 25.02.2010, 17:41 
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« DWDL » hat Folgendes geschrieben:
Gegen alle Bescheide in der Vergangenheit hat 9live Rechtsmittel eingelegt, bislang musste der Sender also noch nicht zahlen. Auch diesmal lsst der Sender verlauten, dass man sich inhaltlich zu einem laufenden Verfahren zwar nicht uern wolle, die 9Live-Fhrung aber sichergestellt habe, "dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden - weshalb 9Live gegen die Bescheide vorgeht und Einspruch einlegt hat".

9Live hat nun mal die gesetzliche Mglichkeit, gegen die Bugeldbescheide Rechtsmittel einzulegen. Das kann man bedauern, aber es ist nun mal so. Und wenn 9Live etwas gut kann, dann ist es, Geld bzw. einen ausgelobten Gewinn nicht auszuzahlen. Wenn das nicht mglich ist, dann versuchen sie zumindest, die Zahlung hinauszuzgern.

9Live wre bei der schwammig formulierten Satzung auch bld, wenn sie nicht versuchen wrden, die Zahlung anzufechten. Da die ZAK offensichtlich nicht in der Lage war (und es immer noch nicht ist), eindeutige Richtlinien zu erlassen, ist es zum Teil auch ihre Schuld, dass sich nun die Gerichte mit den Wischi-Waschi-Paragraphen auseinandersetzen mssen.

Das geht doch schon los bei ihrer eigenen Pressemeldung: "Wegen irrefhrender Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten ...".
Welche Sendung ist betroffen, welcher Tag, welche Uhrzeit, wer war TdS, welche uerung war rechtswidrig, welche Hinweise wurden wann nicht gesagt oder eingeblendet? ...
Transparenz bei einer Pressemeldung sieht anders aus. Bei frheren Bugeldern konnte man zumindest teilweise lesen, welche Sendung beanstandet wurde oder welche Paragrapen der Satzung verletzt wurden. Vielleicht resultiert das aktuelle Bugeld sogar aus einer Beschwerde von einem User dieses Forums. Aber der ZAK reicht anscheinend diese wenig konkrete Begrndung in ihrer Pressemitteilung. Hoffentlich kennen sie den Grund wenigstens selber.



Wir sind alle Individuen
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  Vexxus
Ratefuchs
Ratefuchs


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Beitrge: 172
Wohnort: Hlle
BeitragVerfasst am: Freitag, 26.02.2010, 22:48 
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Auf Quotenmeter gibt es auch was...

360 Grad: Ring, Ring, Why Don't You Give Me a Call?

Zitat:
9Live, Deutschlands erster Quizsender, muss 115.000 Euro Strafe zahlen. Ein richtiger Schritt, der leider viel zu spt kommt.


Quelle: Quotenmeter.de

http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=40423&p3=



Wer das hier liest, weiss das hier nix steht.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 17:46 
Titel:
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Bei den Artikeln auf Quotenmeter habe ich hufig so meine Schwierigkeiten. Wie auch hier:
« Quotenmeter » hat Folgendes geschrieben:
Dabei lebte der Sender aber nicht nur von bizarren Spielchen mit eigenwilligen und oft schlichtweg falschen Lsungen ("Er hat Schokokeks gekauft.”), sondern auch von jeder Menge Populismus, verbreitet durch pbelnde Moderatoren wir Max Schradin. [...]

Max Schradin ist also Populist, weil er rumpbelt?
Die auf "Quotenmeter" angefhrten Beispiele sind nur ein winziger Bruchteil seiner Animation der vergangenen Jahre. Abgesehen davon habe ich von Pbeleien auf Sh9 (bis auf wenige Ausnahmen) nicht wirklich etwas gesehen. Selbst wenn Sh9 von pbelnden Animateuren leben sollte, wie htte es dann jemand wie Dirk Lbling in die Animateuren-Riege schaffen knnen? Der pbelt ja nun wirklich gar nicht, was auch damit zusammenhngen kann, dass er kaum einen Satz zu Ende spricht. Laughing

« Quotenmeter » hat Folgendes geschrieben:
[...] Und so lange dies der Fall ist, sind smtliche Geldstrafen sowie Sanktionen, die sich auf ein Auf-die-Finger-Klopfen beschrnken, nur ein Tropfen auf den heien Stein.

Mhhh - wei nicht. Wenn Sh9 die ganzen Geldstrafen wirklich mal zahlen muss, dann ist das fr sie schon unangenehm. Mittlerweile ist schlielich einiges zusammengekommen. Daher sind die Geldbuen schon ein Schritt in die richtige Richtung. Falls Sh9 nicht dazu lernt und die Geldbuen immer weiter anwachsen, knnte das Risiko fr Pro7/Sat1 bei einer drohenden Auszahlung zu hoch werden. Denn dann wrde ein so hoher Betrag dem Konzern richtig Aua machen weh tun.



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  redled
Grnes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Samstag, 27.02.2010, 18:33 
Titel:
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« callpasive » hat Folgendes geschrieben:
Bei den Artikeln auf Quotenmeter habe ich hufig so meine Schwierigkeiten. Wie auch hier:

Zitat:
Dabei lebte der Sender aber nicht nur von bizarren Spielchen mit eigenwilligen und oft schlichtweg falschen Lsungen ("Er hat Schokokeks gekauft.”), sondern auch von jeder Menge Populismus, verbreitet durch pbelnde Moderatoren wir Max Schradin. [...]



Nicht nur Du drftest mit den Meldungen auf Quotenmeter Schwierigkeiten haben, sondern jeder Leser, der diesen Artikel zu verstehen versucht. Der Verfasser meinte sicherllich den "Schokokussvorfall" (Was hat Jrgen gestern im Supermarkt gekauft?) mit Jrgen Milski. Htte er Google zum Thema befragt (heute so viel wert, wie das Feuer machen vor 10000 Jahren), so wre er schnell fndig geworden. Auch Youtube und natrlich dieses Forum zeigen hier schnell schlssige Antworten in Bild und Ton.

Auch vergessen die Medien bei allen Geschrei um um die ausgesprochenen Bugelder zu erwhnen, da der Sender eben noch keinen Cent davon bezahlt und Rechtsmittel gegen diese Bescheide eingelegt hat. Das ist ein wichtiger Punkt, der nicht unterschlagen werden sollte. Bis zum tatschlichen Zahltag sind die Strafen nmlich nur wirkungslose Pressetexte der LMA, welche ihnen Aktivitt zuschreibt.

Nichts hören, sehen, sagen
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  schumis2001
CITV.NL Moderator

Alter: 48
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2568
BeitragVerfasst am: Dienstag, 16.03.2010, 18:16 
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Zitat:
Die Medienhter beharrten auerdem trotz Einspruch von Sat 1 auf vier Bugeldbescheiden wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung. Dabei geht es um mehrere Verste in der Gewinnspielsendungen "Quiznight".


Und auch hier:
Klick




Auszug aus einem Interview der Sueddeutschen Zeitung mit Jrgen Milski:

"SZ: Und wie viel Geld hat Ihr Sender verdient mit Leuten, die angerufen haben, aber nicht durchkamen?

Milski: Das interessiert mich nicht. Ich wei, wie viel ich verdiene-das reicht mir. "

"SZ: Viele Menschen sind so dumm und rufen an.

Milski: Selbst schuld. Soll ich mich um jeden einzelnen kmmern?"

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  12Kinder
Legende
Legende

Alter: 46
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Dienstag, 16.03.2010, 18:33 
Titel:
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« dwdl.de » hat Folgendes geschrieben:
Der Lieblingsgegner der Medienhter wurde unterdessen auch wieder bedacht: Gegen 9Live wurden wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung in zwei Sendungen erneut Bugelder, diesmal aber in der vergleichsweise moderaten Hhe von insgesamt 20.000 Euro verhngt - die viertel Million ist damit alle Bugelder zusammengenommen mittlerweile voll. Bitter auch: Nicht nur die klassischen 01379-Call-In-Sendungen sind der ZAK ein Dorn im Auge, sondern auch solche Sendungen, in denen 9Live unter anderem die Zukunft seines Geschftsmodells ausgemacht hat. So wurde auch die Sendung "betsson.tv", bei der man ber eine kostenlose Rufnummer teilnehmen kann, wegen Schleichwerbung und eines Verstoes gegen das Verbot der Programmbeeinflussung durch einen Sponsor beanstandet. Logo und Schriftzug des Sponsors wurden in der Sendung immer wieder eingeblendet.


In JEDER Sendung verstt 9live gegen die Satzung, schon alleine weil niemals der Spielmodus im Vollbild eingeblendet wird. Die brigen Irrefhrungen und Countdowns zur Druckerzeugung sind den Leuten der ZAK wohl auch entgangen... Rolling Eyes



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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Gesplittet am: Dienstag, 16.03.2010, 19:22 Uhr von DerFriese
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Dienstag, 06.07.2010, 16:54 
Titel:
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Es ist mal wieder so weit:
« ALM vom 06.07.2010 » hat Folgendes geschrieben:
Erneut Bugelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bugelder in einer Gesamthhe von 57.500,- Euro verhngt. Die Direktoren ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irrefhrung ber Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bugeld), 9Live (5.000,- Euro Bugeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bugeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung "Master Quiz" mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinfhrung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.
Quelle: HP ALM




Wir sind alle Individuen
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  koby
Schokokuss
Schokokuss

Alter: 40
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 351
Wohnort: Hannover
BeitragVerfasst am: Dienstag, 06.07.2010, 17:00 
Titel:
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Hier noch mal ein Artikel von DWDL:

http://www.dwdl.de/story/26814/zak_beanstandet_prosiebennachrichten/



Was mich nicht umbringt, macht mich nur stark
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  ZahnstocherBus€xpress
Ratefuchs
Ratefuchs



Beitrge: 193
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 07.07.2010, 13:37 
Titel:  Zusammenfassung / bersicht - Bugelder
Thema Beschreibung: ZAK - Gewinnspielsatzung
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Zusammenfassung / bersicht ALLER bisher verhngten Bugelder der Kommission fr Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung:
Zeitraum: 15.09.2009 - 06.07.2010

9Live ---------------------------------------> 255.000 €
Sat1 ----------------------------------------> 110.000 €
Kabel1 ---------------------------------------> 10.000 €
Pro7 ------------------------------------------> 10.000 €
__________________________________________
9L/S1/K1/P7 ---------------------------> 385.000 €
DSF --------------------------------------------> 60.000 €
SuperRTL -------------------------------------> 17.500 € (CI bereits eingestellt)
DasVierte -------------------------------------> 12.000 € (CI bereits eingestellt)
Unbekannt -------------------------------------> 5.000 €
__________________________________________
ALLE -------------------> 479.500 €


2009: 272.000 €

ZAK - PresseMitteilung (PM) - 15.09.2009:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=540&cHash=63b001cddf
Sat1: 40.000 € (4 Sendungen, je 10.000 €)
DasVierte: 12.000 € (2 Sendungen, 7.000 & 5.000 €)
SuperRTL: Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt (1 Sendung)
9Live: Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (7 Sendungen)

Spoiler: 
« ZAK - PM - 15.09.2009(Dokumentation_sortiert) » hat Folgendes geschrieben:
Dokumentation(sortiert)

Sat.1 / Quiznight / 05.03.2009
Beanstandet wurden irrefhrende uerungen zur Anzahl der geschalteten Leitungen. Dazu wird wahrheitswidrig suggeriert, dass der Zeitpunkt, zu dem ein Anrufer durchgestellt werde, durch die Anzahl der geschalteten Leitungen bzw. durch gemeinsames Anrufen aller zu beeinflussen sei.
Gegenber der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH wird im selbstndigen Verfahren ( 30 Abs. 1 und 4 OWiG) wegen Verletzung von 130 Abs. 1 OWiG i.V.m. 49 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RStV und 13 Abs. 1 Nr. 5 GsSg ein Bugeld in Hhe von € 10.000 festgesetzt.

Sat.1 / Quiznight / 09.03.2009
Verstoen wurde gegen die Informationspflicht – Unzureichende Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjhriger. Dazu gab es irrefhrende uerungen zur Anzahl der geschalteten Leitungen.
Gegenber der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH wird im selbstndigen Verfahren ( 30 Abs. 1 und 4 OWiG) wegen Verletzung von 130 Abs. 1 OWiG i.V.m. 49 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RStV und 13 Abs. 1 Nr. 5 und 10 GsSg ein Bugeld in Hhe von € 10.000 festgesetzt.

Sat.1 / Quiznight / 16.03.2009
Verstoen wird gegen Informationspflichen: Geahndet werden unter anderem mangelhafte Zuschauerinformationen ber das Teilnahmeentgelt, Teilnahmebedingungen und den Ausschluss Minderjhriger. Beanstandet wurden auch irrefhrende Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Anzahl der Gewinnleitungen und zum Schwierigkeitsgrad des Rtsels.
Gegenber der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH wird im selbstndigen Verfahren ( 30 Abs. 1 und 4 OWiG) wegen Verletzung von 130 Abs. 1 OWiG i.V.m. 49 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RStV und 13 Abs. 1 Nr. 5 und 10 GsSg ein Bugeld in Hhe von € 10.000 festgesetzt.

Sat.1 / Quiznight / 18.03.2009
Geahndet werden irrefhrende Aussagen hinsichtlich der Bedeutung der Anzahl der Gewinnleitungen. In der Sendung sind Elemente enthalten, die den Zuschauer zum sofortigen Anruf bewegen sollen und nach der Gewinnspielsatzung unzulssigen Zeitdruck vorspiegeln.
Gegenber der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH wird im selbstndigen Verfahren ( 30 Abs. 1 und 4 OWiG) wegen Verletzung von 130 Abs. 1 OWiG i.V.m. 49 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RStV und 13 Abs. 1 Nr. 5 und 10 GsSg ein Bugeld in Hhe von € 10.000 festgesetzt.

Das Vierte / Spielmitmir / 24.04.2009
Geahndet wird die unzulssige Vorspiegelung eines Zeitdrucks. Darber hinaus darf kein besonderer Anreiz zu wiederholter Teilnahme bei einem Gewinnspiel gesetzt werden und insbesondere Hinweise auf erhhte Gewinnmglichkeiten bei Mehrfachteilnahme sind unzulssig. Dagegen wird in der vorliegenden Sendung in mehrfacher Hinsicht verstoen.
Gegenber der Das Vierte GmbH wird im selbstndigen Verfahren ( 30 Abs. 1 und 4 OWiG) wegen Verstoes gegen 130 Abs. 1 OWiG i.V.m. 49 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RStV und 13 Abs. 1 Nr. 5 und 7 Gewinnspielsatzung ein Bugeld in Hhe von € 7.000 festgesetzt.

Das Vierte / Cashquiz / 26.04.2009
Beanstandet werden Verste gegen das Irrefhrungsverbot.
Die Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt unter Bercksichtigung des Prfgruppenergebnisses fest, dass die Das Vierte GmbH mit der Ausstrahlung der Sendung "Cash Quiz" vom 26. April 2009 gegen 8a Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i.V.m. 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung verstt. Die Landesanstalt fr Medien NRW (LfM) hat den Versto zu beanstanden.
Gegenber der Das Vierte GmbH wird im selbstndigen Verfahren ( 30 Abs. 1 und 4 OWiG) wegen Verstoes gegen 130 Abs. 1 OWiG i.V.m. 49 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RStV und 13 Abs. 1 Nr. 5 Gewinnspielsatzung ein Bugeld in Hhe von € 5.000 festgesetzt.

Super RTL / Masterquiz / 15.06.2009
Beanstandet werden irrefhrende uerungen zu mglichen Lsungen und zum Schwierigkeitsgrad.
Die Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt unter Bercksichtigung des Prfgruppenergebnisses fest, dass die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung der Sendung "Master Quiz" vom 15./16 Juni 2009 gegen 8a i.V.m. 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i.V.m. 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung verstt. Die Landesanstalt fr Medien NRW (LfM) hat den Versto zu beanstanden.
Das gegen den Geschftsfhrer der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG mit Anhrungsschreiben vom 28. Juli 2009 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem die Verfahrensbeteiligung der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG als Nebenbeteiligte angeordnet wurde, wird mangels vorstzlicher oder fahrlssiger Aufsichtspflichtverletzung seitens des Geschftsfhrers eingestellt.

9live / "4 Automarken" / 15.03.2009
Beanstandet wurde, dass der Schwierigkeitsgrad des Rtsels irrefhrend kommuniziert wurde.
Die BLM fhrt wegen der festgestellten Verste ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch.

9live / "Find mich" / 20.03.2009
Beanstandet wird das Suggerieren von Zeitdruck und uerungen, die sich im Widerspruch zu den Mitmachregeln des Senders bewegen.
Die Prfgruppe der Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt fest, dass die
9Live Fernsehen GmbH mit der Ausstrahlung der Gewinnspielsendung am 20.03.2009 gegen 8 a Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i. V. m. 6 Abs. 1 GWS verstoen. Die BLM hat die Verste zu beanstanden.
Die BLM leitet wegen der festgestellten Verste gegenber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

9live / Quizzo / 08./09.04.2009
Beanstandet werden unter anderem irrefhrende uerungen ber mgliche Einwahlchancen und die Vorspiegelung von Zeitdruck.
Die Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt in der Sendung vom 08./09.04.2009 zwei Verste gegen 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (GWS) sowie einen Versto gegen 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS fest und beschliet die frmliche Beanstandung dieser Verste innerhalb von zwei Monaten.
Die BLM leitet wegen der festgestellten Verste gegenber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

9live / Quizzo & Big Planet / 14./15.04.2009
Beanstandet wurde, dass das Spiel erst nach viereinhalb Stunden aufgelst und nicht wie in der Gewinnspielsatzung vorgegeben nach hchstens drei Stunden. Darber hinaus wurde unzulssiger Zeitdruck aufgebaut.
Die BLM fhrt wegen der festgestellten Verste ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch.

9live / Pronto ("Claudia") / 25.04.2009
Beanstandet werden unter anderem irrefhrende Aussagen zur Auswahl der Nutzer und unzureichende Einblendung der Auflsung des Gewinnspiels.
Die Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt in der Sendung vom 25.04.2009 zwei Verste gegen 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (GWS) sowie einen Versto gegen 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS fest und beschliet die frmliche Beanstandung.
Die BLM leitet wegen der festgestellten Verste gegenber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

9live / Pronto / 06.05.2009
Beanstandet werden unter anderem irrefhrende Aussagen ber den Schwierigkeitsgrad, zur Anzahl der Leitungen und zur Gewinnsumme.
Die Prfgruppe der Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt fest, dass die 9Live Fernsehen GmbH mit der Ausstrahlung der Gewinnspielsendung am 06.05.2009 gegen 8 a Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i. V. m. 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 2 GWS verstoen hat. Die BLM hat die Verste zu beanstanden.
Die BLM leitet wegen der festgestellten Verste gegenber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

9live / Quizzo / 07./08.05 2009
Beanstandet werden unter anderem irrefhrende uerungen ber mgliche Einwahlchancen und die Vorspiegelung von Zeitdruck.
Die Kommission fr Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt in der Sendung vom 07./08.5.2009 zwei Verste gegen 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (GWS) sowie einen Versto gegen 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS fest und beschliet die frmliche Beanstandung dieser Verste innerhalb von zwei Monaten.
Die BLM leitet wegen der festgestellten Verste gegenber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

ZAK - PM - 21.10.2009:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=547&cHash=7d3f3cc622
9Live: 95.000 € (7 Sendungen ---> siehe dazu oben ---> ZAK - PM - 15.09.2009)

ZAK - PM - 18.11.2009:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=553&cHash=a523bef122
Sat1: 30.000 € (3 Sendungen)
Kabel1: 10.000 €
DSF: 50.000 € (4 Sendungen)
Unbekannt: 5.000 €

ZAK - PM - 17.12.2009:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=562&cHash=c96d93e988
9Live: 20.000 €
Pro7: 10.000 €


2010: 207.500 € (bis inkl. 06.07.2010)

ZAK - PM - 24.02.2010:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=570&cHash=aa6f267ba9
9Live: 115.000 € (6 Sendungen, je zwischen 15.000 & 25.000 €)
DSF: 10.000 €
SuperRTL: 5.000 €

Gegen alle Bescheide in der Vergangenheit hat 9live Rechtsmittel eingelegt, bislang musste der Sender also noch nicht zahlen. Auch diesmal lsst der Sender verlauten, dass man sich inhaltlich zu einem laufenden Verfahren zwar nicht uern wolle, die 9Live-Fhrung aber sichergestellt habe, "dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden - weshalb 9Live gegen die Bescheide vorgeht und Einspruch einlegt hat".
« ZAK - PM - 24.02.2010 » hat Folgendes geschrieben:
Im vergangenen Jahr (2009) hatte die ZAK in 25 Fllen Bugelder in einer Gesamthhe von 280.000 Euro wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung verhngt.

Anmerkung: Keine Ahnung wo die 8.000 € abgeblieben sind, aber ich komme auf "nur" 272.000 € fr 2009.

ZAK - PM - 16.03.2010:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=574&cHash=40f395383f
9Live: 20.000 € (2 Sendungen)

Gegen 9Live wurden wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung in zwei Sendungen erneut Bugelder, diesmal aber in der vergleichsweise moderaten Hhe von insgesamt 20.000 Euro verhngt - die viertel Million ist damit alle Bugelder zusammengenommen mittlerweile voll.
« ZAK - PM - 16.03.2010 » hat Folgendes geschrieben:
ZAK hlt an Bugeldern gegen Sat.1 fest
Die Kommission fr Zulassung und Aufsicht sieht keine Veranlassung dazu, vier Bugeldbescheide wegen Versten gegen die Gewinnspielsatzung gegen Sat.1 zurckzunehmen. Der Sender hatte gegen die im vergangenen November zugestellten Bescheide Einspruch erhoben.

Arrow siehe dazu oben ---> ZAK - PM - 15.09.2009 (Sat1)

ZAK - PM - 20.04.2010:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=584&cHash=9662da5ada
Kabel1: 2 Sendungen beanstandet

« ZAK - PM - 20.04.2010 » hat Folgendes geschrieben:
Keine Veranlassung sieht die ZAK, drei Bugeldbescheide gegenber Sat.1 zurckzunehmen. Entsprechende Einsprche hatte der Sender erhoben. Sat.1 hatte in drei Gewinnspielsendungen (18.April / 20.April / 22.April 2009) gegen die Gewinnspielsatzung verstoen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bugelder von insgesamt 30.000 Euro verhngt. Die zustndige Landesmedienanstalt bergibt die Flle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortfhrung des Verfahrens.

Arrow siehe dazu oben ---> ZAK - PM - 18.11.2009 (Sat1)

« ZAK - PM - 20.04.2010 » hat Folgendes geschrieben:
Auch im Hrfunk beanstandete die ZAK Verste gegen die Gewinnspielsatzung: Zwei Sendungen der 2255media GmbH & Co.KG "Ihr Gewinnradio – Bargeld im Minutentakt" bauten unter anderem verbotenen Zeitdruck auf und verstieen gegen das Verbot der Irrefhrung.

ZAK - PM - 06.07.2010:
http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=599&cHash=322284c67e
9Live: 5.000 €
Sat1: 40.000 € (2 Sendungen, je 20.000 €)
SuperRTL: 12.500 €

Anmerkung: Dieses Forum war vom 01.04.2010 bis zum 01.07.2010 durchgehend offline.



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