Be-trugsvorwürfe reissen nicht ab
Die Sendung «Swissquiz» verspricht schnellen Gewinn. Am Ende steht oft nur eine hohe Telefonrechnung. Ein Schwyzer hat jetzt Strafanzeige gestellt.
VON HANS-PETER HOEREN
Beat Mattle (32) hat in Zürich und Wien Strafanzeige gegen «Swissquiz» eingereicht. «In dieser Quizshow wird nachweislich betrogen», sagt der Schwyzer. Neun Stunden pro Tag wird das in Wien produzierte «Swissquiz» auf mehreren Schweizer Privatsendern ausgestrahlt, darunter 3+. Zuschauer müssen in Buchstabengittern Lösungswörter finden, Fehler in Suchbildern entdecken oder die Begriffe in den Umschlägen der Moderatorinnen erraten.
1.85 Franken pro Anruf, Anrufversuch und Minute kostet die Teilnahme. An drei Ungereimtheiten macht Mattle seinen Be-trugsvorwurf fest: Zum einen würden die Spiele mit «gefak-ten» Anrufern von Mitarbeitern der Produktionsfirma stundenlang mit absichtlichen Falschantworten in die Länge gezogen oder aber die Ausschüttung einer hohen Gewinnsumme oftmals verhindert, indem ein unechter Anrufer eine korrekte Lösung nennt. «Zudem werden Lösungsumschläge und Geldkoffer mehrmals nachweislich während der laufenden Sendung ausgetauscht, um zu verhindern, dass ein Anrufer die hohe ausgelobte Gewinnsumme gewinnt », sagt Mattle.
Die fraglichen Sequenzen hat er zu einem «Videobeweis» zusammengeschnitten und an die zuständigen Behörden sowie an die Privatsender geschickt. Die Betreiberfirma, eine Tochtergesellschaft der Telekom Austria, habe alle Vorwürfe vehement abgestritten, sagt Mattle. Bereits im vergangenen Jahr sorgte die Quizshow für Schlagzeilen. Die Fernsehsendung «Kassensturz» nahm die Show unter die Lupe, eine Insiderin hatte der Wiener Betreiberfirma «systematische Be-trügerei » vorgeworfen.
Zweifel an Chancengleichheit
Dominik Kaiser, Geschäftsführer des Privatsenders 3+, weist die Vorwürfe zurück. «Die Sendungen werden von einem erfahrenen Produzenten gemacht, der vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist», sagt er. Zusätzlich überprüfe man regelmässig, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. «Uns ist wichtig, dass die Gewinne ausbezahlt werden, und wir kontrollieren deshalb die Gewinnauszahlungen regelmässig », ergänzt er. Monatlich würden mehrere hunderttausend Franken ausbezahlt.
Trotz vieler Reklamationen können die Anbieter von Call-in-Shows in der Schweiz relativ unbehelligt ihrem Geschäft nachgehen. Eine der wenigen Auflagen hat das Bundesgericht 2006 verfügt: Zuschauer müssen auch unentgeltlich an dem Gewinnspiel teilnehmen können, zum Beispiel über die Webseite oder das Internet. Doch diese Varianten sind kompliziert und zeitaufwendig.
«Sobald die Möglichkeit zur Gratisteilnahme gegeben ist, hört unsere Aufsichtskompetenz auf», erklärt Manuel Richard, stv. Geschäftsführer der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission. «Wenn ich mir die Spiele anschaue, habe ich das Gefühl, dass die Zuschauer mehr verlieren als gewinnen », sagt er. Er fordert deshalb schärfere Regeln (siehe Box), auch für die Schweiz: «Die Angebote sind für Konsumenten sehr unvorteilhaft. Es gibt keine Aufsicht über die Durchführung der Spiele. Man weiss nicht, wie die Chancengleichheit gewährleistet ist oder die Gewinne ausbezahlt werden.»
Viele Zuschauerbeschwerden
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) erhält oft Beschwerden in Sachen «Swissquiz». Andreas Tschöpe, Leiter Politik und Wirtschaft bei der SKS: «Wir raten davon ab, bei dieser Art von Quizsendungen mitzumachen. Es ist bekannt, dass diese über möglichst hohe Telefongebühren Gewinne machen und nur wenige Gewinnsummen ausschütten wollen.»