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Sport1: Auffälligkeiten und Beschwerden
ModeratorenCITV_Moderatoren    
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Samstag, 25.06.2016, 00:05 
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22.06.2016
ZAK-Pressemitteilung 07/2016
Gewinnspiele: ZAK trifft Aufsichtsentscheidungen


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer gestrigen Sitzung in Leipzig über Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung entschieden:

Sport1

Bei der Live-Übertragung eines Hallenfußballturniers am 2. Januar 2016 führte die Veranstalterin ein Einzel-Gewinnspiel durch, bei dem es keine deutlich lesbaren schriftlichen oder mündlichen Hinweise zu den Teilnahmebedingungen gab.

Die ZAK beanstandet außerdem, dass mehrere Aussagen in der Sendung "Sportquiz" – einem Leitungsspiel, bei dem derjenige Anrufer gewinnt, der in das Studio durchgestellt wird – vom 5. September 2015 geeignet waren, die Zuschauer über das Verfahren zur Auswahl der Gewinner zu täuschen. Zudem wurde in der Sendung Zeitdruck vorgespiegelt. So wurde wahrheitswidrig immer wieder der vermeintlich nahende Durchstellungszeitpunkt angekündigt und unzulässigerweise ein Countdown verwendet.

Ebenfalls bei "Sportquiz", in den Sendungen vom 11., 14. und 15. Januar 2016, beanstandet die ZAK, dass die Stadt Mylau als Bestandteil der Lösung eines Gewinnspiels genannt wurde. Die Stadt Mylau war im Dezember 2015 mit der Stadt Reichenbach im Vogtland zur Stadt Reichenbach im Vogtland vereinigt und damit zum Sendezeitpunkt keine deutsche Stadt im Rechtssinn mehr.

Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus, um sie zur Beachtung der Gewinnspiel-Regelungen anzuhalten.

Quelle: ZAK-Pressemitteilung 07/2016



Anscheinend wurden keine Bußgelder verhängt. Eine Beanstandung kostet 1.000 Euro, normalerweise pro beanstandetem Fall. Die Beschwerde wegen der "Stadt Mylau" aus den Sendungen im Januar 2016 stammt offensichtlich von cyberhog. Die Hinweise dazu kamen von mailooo und Massresponse.
________________________________________________________________________________
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 14.09.2016, 18:40 
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14.09.2016
ZAK-Pressemitteilung 08/2016
Aufsichtsfälle in Programm und Werbung


Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer gestrigen Sitzung in Ludwigshafen über Programm- und Werbeverstöße entschieden.

Sport1

Sport1 machte in der Sendung "Sportquiz" vom 20. Februar 2016 wiederholt irreführende Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der gesuchten Lösungsbegriffe. Die ZAK beanstandete, dass die falsche Vorspiegelung einer leichten Lösbarkeit die Zuschauer zum Mitspielen und damit zum kostenpflichtigen Anruf verleite. Einen weiteren Gewinnspielverstoß stellte die ZAK im "Sportquiz" vom 31.12.2015 fest: Aufgabe der Zuschauer war hier gewesen, auf einem Buchstabengitter sechs deutsche Städte zu finden. Entgegen der Gewinnspielsatzung war jedoch während der Sendung der Lösungszettel ausgetauscht worden. Eine solche nachträgliche Veränderung der Lösung von Gewinnspielen ist ein Verstoß gegen den Grundsatz fairer Gewinnspiele und widerspricht den Teilnehmerinteressen.

Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus oder verhängte Bußgelder, um sie zur Beachtung der Vorschriften anzuhalten.

Quelle: ZAK-Pressemitteilung 08/2016



Ich hatte beide Sendungen und die Diskussion im Forum nicht mitbekommen und habe eben die entsprechenden Posts gespannt nachgelesen. Besonders krass finde ich das bewusst inszenierte Schmie­ren­the­a­ter mit dem Lösungszettel von Ballon und Milski am 31.12.2015. Schade, dass anscheinend nur der Sender dafür ein Bußgeld verpasst bekommen hat und nicht auch die Protagonisten.

Wer die Beschwerden an die BLM geschickt hat, ist aus den Threads nicht eindeutig ersichtlich. Vielleicht können der oder die betreffenden User ja mal die Antwortschreiben der BLM hier posten, sobald die angekommen sind. Die Beschlüsse der ZAK sind ja erst von gestern.

Sendung vom 31.12.2015 — Lösungszettel
Sport1 Thread ab hier

Sendung vom 20.02.2016 — Schwierigkeitsgrad
Sport1 Thread ab hier
 
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  mailooo
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 15.09.2016, 09:12 
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Zitat:
In diesem Fall verhängt die ZAK Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro gegen den Moderator und den Redakteur der Sendung, wie die Medienhüter gegenüber DWDL.de bestätigten. Hier wurde außerdem gegenüber dem Sender ein Verfall in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.

Quelle: dwdl.de
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 15.09.2016, 12:33 
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Der Vollständigkeit halber, die Antwort der BLM auf meine Beschwerden vom 18. Januar ("Stadt Mylau"), 14. Februar ("Typisch Australien") und 8. März ("Kachel-Seestern"):
Zitat:
Ihre Beschwerden über Sport1 vom 18.01, 14.02 und 08.03.2016

Sehr geehrter Herr [mein Nachname],

Sie beschwerten sich am 18.01, 14.02 und 08.03.2016 über den Anbieter Sport1, genauer gesagt über verschiedene Ausgaben des "SportQuiz".

In Ihrer Beschwerde vom 14.02.2016 monierten Sie, dass die in der Sendung vom Vortag gesuchten Begriffe nichts mit der Aufgabe "Welche Begriffe <typisch Australien> suchen wir?" zu tun gehabt hätten. Wir haben den Anbieter gebeten, gemäß §§ 5 Abs. 1 und 9 Abs. 3 GWS Belegstellen für die in der Sendung gesuchten Begriffe zu übermitteln. Weil die Begriffe allesamt durch objektiv nachvollziehbare Quellen belegt werden konnten, wurde das medienrechtliche Beanstandungsverfahren eingestellt. Da es sich jedoch vorwiegend um Internetquellen handelte, wurde das Verfahren mit dem Hinweis abgeschlossen, zukünftig entsprechende Belegstellen zu sichern, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind.

In Ihrer Beschwerde vom 08.03.2016 monierten Sie, dass der in der "SportQuiz"-Sendung am 07.03.2016 gesuchte Kachel-Seestern durch Sie nicht als Tier recherchierbar war und Sie nur auf "Seesterne auf Kacheln, also Kaufangebote" stießen. Auch hier hat die Landeszentrale den Anbieter gemäß §§ 5 Abs. 1 und 9 Abs. 3 GWS um Belegstellen für die in der Sendung gesuchten Begriffe gebeten. Der Kachel-Seestern ist dabei in dem Buch "Ozeane: Die große Bildenzyklopädie" (Aschemaier, Raier u.a.; DK-Verlag ISBN 9783831010769) auf S. 310 mit Foto und Beschreibung aufgeführt (lat. Iconaster longimanus). Da es sich bei dem Buch um ein allgemein zugängliches Nachschlagewerk oder allgemein zugängliche Fachliteratur handelt, wurde auch dieses medienrechtliche Beanstandungsverfahren eingestellt.

In Ihrer Beschwerde vom 18.01.2016 monierten Sie, dass sich die Stadt "Mylau" in verschiedenen Sendungen seit 01.01.2016 unter den gesuchten Lösungen des Städte-Gitterrätsels befunden habe, wobei Mylau keine Stadt mehr sei. Die Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebenen Sendungen gesichtet, den Sachverhalt überprüft, den Anbieter dazu angehört und anschließend die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) mit dem Fall befasst. Diese beanstandete in ihrer Sitzung am 21.06.2016, dass die Veranstalterin Sport1 GmbH während der Sendung Sportquiz an drei verschiedenen Tagen durch die Auswahl der 2015 eingemeindeten ehemaligen Stadt Mylau als Teil der Lösung des Spiels "Welche 6 (bzw. 5) deutsche Städte suchen wir?" gegen § 8a RStV i. V. m. § 9 Abs. 3 der Gewinnspielsatzung (GWS) verstoßen hat.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
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  Schlumpf
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 15.09.2016, 21:53 
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POKAL Achievement unlocked POKAL

Der Monierer - Monieren Sie gleichzeitig dreimal bei der BLM. Very Happy
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  mailooo
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 16.11.2016, 13:46 
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« Nico » hat Folgendes geschrieben:
Wer die Beschwerden an die BLM geschickt hat, ist aus den Threads nicht eindeutig ersichtlich. Vielleicht können der oder die betreffenden User ja mal die Antwortschreiben der BLM hier posten, sobald die angekommen sind. Die Beschlüsse der ZAK sind ja erst von gestern.

Sendung vom 31.12.2015 — Lösungszettel
Sport1 Thread ab hier


Antwortschreiben der BLM vom 08.11.2016
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 01. Januar 2016

Sehr geehrter Herr [...],

Sie beschwerten sich am 01.01.2016 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter Sport1.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 31.12.2015, von 18:30-20:30 Uhr, in der der Lösungszettel zum Spiel "Welche 6 deutschen Städte suchen wir?" (Buchstabengitter) ausgetauscht worden sei.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft. Dem Anbieter sowie den beteiligten Personen wurde anschließend im Rahmen einer Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon diese auch Gebrauch machten. Zur Feststellung des Verstoßes wurde daraufhin die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) mit der Prüfung des Falles befasst.

Anfang Oktober kam dieses Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Entscheidung der ZAK und durch den zugestellten Bußgeldbescheid durch die Landeszentrale nun zu einem vorläufigen Abschluss. Da Rechtsmittel eingelegt wurden, ist der Bescheid bislang nicht rechtskräftig. Nach Eingang der Einspruchsbegründung wird das Verfahren voraussichtlich an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden.

Es wird aber selbstverständlich auch weiterhin Aufgabe der Landeszentrale sein, die Einhaltung der Bestimmungen der Gewinnspielsatzung bei Sport1 zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang danken wir Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar und wir nehmen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung jederzeit gerne entgegen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
[...]
Bereich Programm
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.11.2016, 00:20 
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Gestern befand sich folgendes Schreiben in meinem Briefkasten:
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 22. Februar 2016

Sehr geehrter Herr [mein Nachname],

Sie beschwerten sich am 22.02.2016 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter Sport1.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 20.02.2016, von ca. 20:00 - 23:00 Uhr, in der das Spiel "Welche Tiere mit A an 2. Stelle suchen wir?" gespielt wurde. Ihrer Meinung nach waren die Aussagen des Moderators irreführend, in denen er behauptete, "dass "alles lösbar" wäre, nur um am Ende das Gegenteil aufzudecken."

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft. Dem Anbieter wurde anschließend im Rahmen einer Anhörung im medienrechtlichen Beanstandungsverfahren die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon diese Gebrauch machten. Zur Feststellung des Verstoßes wurde daraufhin die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) mit der Prüfung des Falles befasst.

Anfang Oktober kam dieses Beanstandungsverfahren durch die Entscheidung der ZAK und durch den mittlerweile zugestellten Beanstandungsbescheid durch die Landeszentrale zu einem vorläufigen Abschluss. Da noch Rechtsmittel eingelegt werden können, ist der Bescheid bislang nicht rechtskräftig.

Es wird selbstverständlich weiterhin Aufgabe der Landeszentrale sein, die Einhaltung der Bestimmungen der Gewinnspielsatzung bei Sport1 zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang danken wir Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar und wir nehmen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung jederzeit gerne entgegen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
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Zuletzt bearbeitet von cyberhog am Freitag, 18.11.2016, 09:45, insgesamt einmal bearbeitet
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  pasolini
Pinnemann
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.11.2016, 00:58 
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Fast 9 Monate Bearbeitungszeit - unglaublich!
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.02.2017, 14:30 
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Wenn das Recht im Behördensumpf versinkt

28.000 Euro Bußgelder gegen Sport1 verjährt


Bereits im Jahr 2010 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Bußgelder in insgesamt sechsstelliger Höhe gegen 9Live und Sport1 verjähren lassen, weil die Verfahren nicht oder zu spät an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden waren.

Ende 2012 wurden erneut Bußgelder gegen Sport1 verhängt, diesmal in Höhe von 28.000 Euro, davon insgesamt 4.000 Euro gegen einen Geschäftsführer, einen Redakteur und zwei Moderatoren von Sport1. Die Beschwerden, die zu diesen Bußgeldern führten, kamen allesamt aus unserem Forum. Gegen die Bußgeldbescheide wurde in allen Fällen Widerspruch eingelegt, sodass die BLM die Verfahren an die Staatsanwaltschaft München abgab.

Im Januar 2014 habe ich mich bei der BLM zum ersten Mal nach dem Stand der gerichtlichen Verfahren erkundigt. Es entstand in den folgenden zwei Jahren ein endloser Schriftverkehr. Mehr als 20 Mitteilungen wurden ausgetauscht, teilweise als E-Mails, aber auch Briefe und Einschreiben an die Staatsanwaltschaft in München. Die BLM weigerte sich beharrlich, etwas über den Stand der Verfahren mitzuteilen. Im Juni 2015 teilte die Staatsanwaltschaft mit, die Verfahren seien eingestellt worden.




Natürlich stellte sich die Frage, warum die Verfahren eingestellt wurden. Die Bußgelder waren durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) verhängt worden. Die Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung waren detailiert belegt und die Verfahren standen auf einer einwandfreien rechtlichen Grundlage. Die BLM weigerte sich weiterhin, Fragen zu beantworten und beharrte auf der alleinigen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Im Oktober 2015 kam dann eine etwas dubiose Antwort der Staatsanwaltschaft München, verfasst im besten Behördendeutsch.




Einerseits konnte man die Antwort so interpretieren, dass ich mit meiner Frage nach den Einstellungsgründen an die BLM zurückverwiesen wurde, andererseits war von "Verjährung" die Rede. Möglicherweise bezog sich die Antwort aber auch auf ein ganz anderes Verfahren, denn es ging hier nicht um ein "Vorermittlungsverfahren" wegen einer Anzeige. Ich habe mich dann mit den Erkenntnissen aus den Schreiben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal an die BLM gewandt. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien antwortete am 11. Januar 2016.




Diesmal kam die Antwort von der Rechtsabteilung der BLM und enthielt den interessanten Satz: "Zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft waren die in Rede stehenden Verfahren nicht verjährt." Es war klar, dass hier etwas vertuscht werden sollte. Natürlich kannte man bei der BLM die Einstellungsgründe, aber man sagte sie nicht. Sowohl die BLM, als auch die Staatsanwaltschaft, hatten mich mit der Frage, warum die Verfahren eingestellt wurden, auflaufen lassen. Es sprach einiges dafür, dass die Verfahren wegen Verjährung eingestellt wurden, aber eine eindeutige Antwort gab es dazu nicht. Ich war damit zu diesem Zeitpunkt im Januar 2016 mit meinen Möglichkeiten am Ende.

Die Redaktion der Medienkorrespondenz hat in der Sache seit Anfang letzten Jahres recherchiert. Ein Artikel ist jetzt in der aktuellen Ausgabe erschienen. Der Artikel beschäftigt sich zunächst mit den im September 2016 verhängten Bußgeldern, die inzwischen tatsächlich gezahlt wurden.

« Medienkorrespondenz » hat Folgendes geschrieben:

Sport1, Gewinnspielverstöße
und die Medienaufsicht


Der in München ansässige private Fernsehsender Sport1 und Mitarbeiter des Unternehmens haben die von der Medienaufsicht auferlegten Strafzahlungen wegen eines Gewinnspielverstoßes in der Sendung "Sportquiz" akzeptiert. Zwei Mitarbeiter von Sport1 haben die gegen sie verhängten Bußgelder in Höhe von 1000 bzw. 500 Euro im November vorigen Jahres an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gezahlt. Das teilte auf MK-Nachfrage am 13. Februar die BLM mit, die die lizenzgebende Aufsichtsbehörde von Sport1 ist. Außerdem habe der Sender im Dezember 2016 einen Betrag von 10.000 Euro gezahlt, so die Medienanstalt weiter.

Mit diesem Betrag wurde eine Geldsumme abgeschöpft, die von Sport1 in der beanstandeten Gewinnspielsendung, an der sich Zuschauer durch kostenpflichtige Telefonanrufe beteiligen können, zu Unrecht eingenommen worden war. Rechtlich handelt es sich bei dieser Abschöpfung laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten um einen sogenannten "Verfall", mit dem ein Betrag festgesetzt wird, der dem Wert des unrechtmäßig eingenommenen Geldes entspricht.

Ausgetauschter Lösungszettel

Im September 2016 hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) bei der Sendung "Sportquiz" einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung festgestellt. Die Sendung war am 31. Dezember 2015 ausgestrahlt worden. Die ZAK hatte zudem beschlossen, gegen zwei Sendermitarbeiter Bußgelder zu verhängen und Sport1 zu der Kompensationszahlung zu verpflichten. Die BLM als für den Sender zuständige Aufsichtsbehörde war dafür verantwortlich, diese Maßnahmen umzusetzen.

Im September 2016 ließ die ZAK in einer Pressemitteilung hinsichtlich ihrer Entscheidung zu dem Gewinnspielverstoß in der Sendung "Sportquiz" wissen: "Aufgabe der Zuschauer war hier gewesen, auf einem Buchstabengitter sechs deutsche Städte zu finden. Entgegen der Gewinnspielsatzung war jedoch während der Sendung der Lösungszettel ausgetauscht worden. Eine solche nachträgliche Veränderung der Lösung von Gewinnspielen ist ein Verstoß gegen den Grundsatz fairer Gewinnspiele und widerspricht den Teilnehmerinteressen." Auf MK-Nachfrage erklärte die ZAK, der zuständige Redakteur dieser "Sportquiz"-Ausgabe habe entschieden, "den Lösungszettel auszutauschen", was maßgeblich für den Verstoß gewesen sei. Da die Hauptverantwortung für eine Sendung beim Redakteur liege, komme in diesem Fall dem Redakteur mehr Bedeutung zu als dem Moderator und dessen Handlungen. Daher sei die ZAK zu dem Schluss gekommen, dem Redakteur ein höheres Bußgeld (1000 Euro) aufzuerlegen als dem Moderator (500 Euro).

Während Sport1 und die zwei betroffenen Mitarbeiter nun die Strafzahlungen der Medienaufsicht akzeptiert haben, war dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Im Jahr 2012 wehrten sich Sport1 und Mitarbeiter des Senders gegen Strafzahlungen, die von der ZAK aufgrund mehrerer Verstöße in der Gewinnspielsendung "Sportquiz" angeordnet worden waren. Wegen Irreführung und Täuschung der Zuschauer in verschiedenen "Sportquiz"-Ausgaben hatte die ZAK im November 2012 beschlossen, dass Sport1 einen Betrag von 24.000 Euro zahlen müsse, wodurch die Einnahmen des Senders abgeschöpft werden sollten, die er mit der unzulässigen Präsentation der Gewinnspiele durch die kostenpflichtigen Zuschaueranrufe unrechtmäßig erzielt hatte. Außerdem verhängte die ZAK seinerzeit gegen einen Geschäftsführer von Sport1 sowie einen Redakteur und zwei Moderatoren der Sendereihe ein Bußgeld von zusammen 4000 Euro (vgl. FK 48/12 und 9/13).

Wegen Verjährung eingestellt

Bereits damals war es Aufgabe der BLM, die von der ZAK beschlossenen Maßnahmen gegenüber Sport1 umzusetzen. Dass sich der Sender und dessen Mitarbeiter gegen die Sanktionen wehrten, indem sie dagegen Einsprüche bei der BLM einlegten, führte im Jahr 2013 schließlich dazu, dass die Verfahren an die Staatsanwaltschaft München und das Amtsgericht München weitergeleitet wurden. Vom Amtsgericht wurden diese Verfahren dann später allesamt - was bisher nicht bekannt war - wegen Verjährung eingestellt. Das bedeutete, weder der Sender noch dessen Mitarbeiter mussten damals die ihnen auferlegten Kompensations- bzw. Bußgeldzahlungen leisten (Gesamtbetrag: 28.000 Euro).

Warum es damals zur Einstellung wegen Verjährung kam, ist unklar. Offen ist auch, ob es unterblieben ist, Maßnahmen zu treffen, die die Verjährungsfrist hätten unterbrechen können. Das Amtsgericht teilte der MK auf Nachfrage zu den Sport1-Verfahren aus dem Jahr 2013 in einer schriftlichen Stellungnahme mit: "Das Amtsgericht München war mit mehreren Verfahren in dieser Angelegenheit befasst. Diese waren nicht öffentlich. Weder erfolgte eine öffentliche Hauptverhandlung noch erging ein Urteil. Vielmehr wurden die Verfahren bei Gericht eingestellt. Alle an den Verfahren Beteiligten wurden ordnungsgemäß davon unterrichtet. Beschwerden gegen die Einstellungen oder die sonstigen Verfahrensschritte wurden in keinem Fall erhoben." Es sei daher, so das Amtsgericht weiter, "nicht möglich, Angaben zum Inhalt der Bußgeldbescheide oder zu den internen Verfahrensabläufen zu machen." Die BLM verwies gegenüber der MK darauf, sie habe alle damaligen Sport1-Verfahren vor Eintritt der Verjährung an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht abgegeben.

Quelle: Medienkorrespondenz Printausgabe 4/17
 

 
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  F1Animefan2
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BeitragVerfasst am: Samstag, 03.06.2017, 11:12 
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Na also jetzt gehts denen an den Kragen Very Happy

Kein Wunder wenn man zig Monate lang die Leute abzockt.

/cyberhog: bedenkliches Wort ersetzt
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 01.09.2019, 14:11 
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Ich habe mich heute auch nochmal an eine Beschwerde gesetzt:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren der BLM,

Wieder einmal gibt es einen Aspekt bezüglich der Call-In-Sendung "Sportquiz" zu beanstanden, die auf Sport1 läuft.

In Sendungen, in denen mehr als ein Spiel durchgeführt wird, braucht man häufig bis zu 15 Minuten, um das Spiel zu wechseln. Es ist auffällig, dass die Redaktion und die Moderation hierbei sehr viele Sendeminuten damit verbringen, um zu diskutieren oder über den Schwierigkeitsgrad des Spiels zu philosophieren.

Es geht mir hierbei nicht um den Aspekt, dass die genannten Diskussionen häufig einen gestellten Eindruck machen, sondern darum, dass die Rufnummer innerhalb dieser Zeitspanne eingeblendet bleibt. In seltenen Fällen kommt es zwar vor, dass die Moderation die Zuschauer darauf hinweist, dass sie "noch nicht anrufen sollen, da noch keine neue Runde gestartet wurde", aber da das Publikum von Call-In-Sendungen zu einem Großteil aus Zappern besteht, bekommt das unter Umständen nur ein Bruchteil aller potentiellen Teilnehmer mit. Es wäre wesentlich transparenter und fairer, wenn man innerhalb dieser Zeitspanne darauf verzichtet, die Rufnummer einzublenden. Auf diese Art und Weise würde effektiv verhindert, dass die Teilnehmer ins Leere telefonieren.

Eine genaue Sendung kann man hierbei nicht nennen, da der beschriebene Vorfall nahezu täglich auftritt.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]




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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Freitag, 06.09.2019, 13:47 
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Dieser Moment, wenn man glaubt, nach fünf Tagen eine richtige Antwort zu erhalten und dann so etwas im Postfach liegt:
Zitat:
Sehr geehrter Herr [Nachname],

Ihre E-Mail vom 1. September 2019 haben wir dankend erhalten. Für die Überprüfung und Bearbeitung bitten wir um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]

Werden noch Wetten angenommen, wie lange die Bearbeitungszeit diesmal dauert?



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  philmar
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Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 14
BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.09.2019, 13:56 
Titel:
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« cyberhog » hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mich heute auch nochmal an eine Beschwerde gesetzt


Meine ehrliche Meinung dazu: Ich finde "Beschwerden" an die LMA fast ein bisschen lächerlich, wenn es keine Regelung gibt, gegen die verstoßen wird. Gerade zu dem von dir genannten Sachverhalt gibt es keine Regelung die das verbietet, zumindest habe ich keine gefunden.

Das einzige, was du damit erreichst, ist, dass die Beschwerden von den Medienanstalten noch eher in die Tonne gekippt werden, weil sie sich nur denken "Die schon wieder.".

Grüße.

PS: Wenn ich eine Regelung übersehen haben sollte ziehe ich alles zurück und behaupte das Gegenteil Very Happy
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 10.09.2019, 15:49 
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@ philmar

Ich kann nicht bestreiten, dass Du nicht irgendwo Recht hast. Allerdings denke ich mir immer, dass man bei Call-In-Sendungen alle Möglichkeiten ausloten und den Finger so oft es geht in die Wunde legen sollte. Call-In hat jahrelang von der Tatsache gelebt, dass es ein unbekanntes bzw. vollkommen neues Geschäftsmodell war. Dementsprechend mussten sich viele Regeln erst nach und nach installieren. Vor dem Inkrafttreten der neuen Gewinnspielsatzung vor mehr als zehn Jahren durften die Sender um 9Live so ziemlich alles anstellen. Der absolute Höhepunkt war hierbei in meinen Augen die Durchstellpause von Ende Dezember 2007, die sage und schreibe 13 Stunden und 13 Minuten in Anspruch nahm.

Später wurde den Gewinnspielsendern eine Durchstellung nach spätestens 30 Minuten vorgeschrieben. Ja, es wurde ein Servicecenter eingerichtet, in das ebenfalls eine Durchstellung erfolgen konnte. Aber ich behaupte, dass diese Regel nie in Kraft getreten wäre, wenn die Fälle nicht dokumentiert und beanstandet worden wären. Ich habe die von redox angefertigte Tabelle aller Durchstellpausen in meiner Signatur verlinkt. Sie berücksichtigt nur die Durchstellpausen ab zwei Stunden Länge und befindet sich darüber hinaus auf dem Stand vom 28. April 2011. Das heißt, dass beispielsweise das Folx Quiz oder Geldregen.TV dort nicht vertreten sind. Und trotzdem finden sich dort hunderte von Einträgen, die wir hier damals akribisch festgehalten haben.

Natürlich haben Call-In-Sendungen ihren Zenit mittlerweile weit überschritten. Eigentlich war das schon vor zehn Jahren der Fall, als sogar die Pioniere um 9Live mit stetig sinkenden Peaks zu tun hatten. Aus diesem Grund glaube ich nicht, dass man in einer Zeit, in der Call-In (wenn überhaupt) nur noch die hintersten Plätze unserer TV-Landschaft bevölkert, noch großartige Erfolge mit Beschwerden vorweisen kann. Tatsächlich waren die wenigsten meiner Beschwerden seit 2015 ertragreich. (Als ich von 2008 bis 2011 das Kabel 1 Nightquiz protokolliert habe, sah die Sache noch ganz anders aus.) Aber ich weigere mich dennoch, zu glauben, dass es mit Druck nicht mehr gelingen kann, die Narrenfreiheit der Call-In-Sender ein wenig einzuschränken. Aus diesem Grund schreibe ich lieber eine Beschwerde zu viel als zu wenig.



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