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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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Rechtslage zu Mass Response
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  cvb
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 89
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:08 
Titel:  Rechtslage zu Mass Response
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Bei all diesem Dreck, der da in den letzten Wochen und Monaten aus Wien zu uns gespühlt wird stellt sich für mich eigentlich nur eine Frage: würden sich die Abzocker überhaupt auf ein Verfahren einlassen? So wie ich das deutsche Recht verstehe, bedeutet Abmahngebühr (bei uns gibt es so was nicht) eine Zahlung, also ein Rückzieher (quasi eine Entschuldigung in Form einer Geldleistung). Was ist, wenn ich diese Gebühr bezahlen würde und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würde? Bekäme ich im Falle einer Niederlage von MR vor Gericht meine Kosten erstattet?
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 17:57 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger

Wenn die Abmahnung anerkannt und bezahlt wird, gibt es kein Gerichtsverfahren. Wozu auch? Man hat ja praktisch anerkannt, dass man einen Fehler gemacht hat.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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Verschoben am: Freitag, 30.10.2009, 12:01 Uhr von Callpassive
Verschoben von Videos zum diskutieren nach rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen
  zohaa3492



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Dienstag, 02.12.2014, 11:39 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Beim Ausfüllen der Lottoscheine und Anrufen bei Call-In- Sendungen wird die"Wirtschaft" von den Kids angekurbelt; das ist ja alles kostenpflichtig. Bei der derzeitigen Inflation nicht übel! www.pass4-sure.biz
Bei Pockerveranstalten muss zwar auch Preisgeld gezahlt werden,es fällt aber idR sofort auf, falls ein Jugendlicher sich anmeldet. Somit kein "Geldfluss, keine Ankurbelung der Wirtschaft!
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren zohaa3492 ist zur Zeit offline 
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