Auf meine erste (und nach dieser Antwort auch meine letzte) Beschwerde von Mitte November kam jetzt (!) eine Antwort.
Zitat:
Sehr geehrter Herr ,
Sie beschwerten sich am 17. und am 18. November 2010 bei einem Beschwerdeportal über den Sender 9Live. Da der Sender von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien genehmigt wurde, ist die Beschwerde an unser Haus weitergeleitet worden.
In Ihrem Schreiben vom 17.11.2010 beschweren Sie sich über den Moderator Max Schradin, der innerhalb der Sendung "Planet 9" immer wieder betone, die gesuchten Lösungen seien "bumseinfach" und "bumsbekannt". Er suggeriere den Zuschauerinnen und Zuschauern immer wieder, die vom Sender gesuchten Tiere seien so simpel wie beispielsweise "Hamster". Dies sei für Sie eine klare Irreführung. Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die "dem Sender auferlegten Regeln", die unter anderem besagen würden, "dass Äußerungen zum Schwierigkeitsgrad zu unterlassen sind". Weil immer wieder gesagt werde, man solle doch einfache Lösungen nennen, werde dies auch von den ins Studio durchgestellten Menschen so gemacht. Aus diesem Grund würden bei solchen Spielen äußerst selten Gewinner gekürt.
In Ihrem Schreiben vom 18.11.2010 monieren Sie die Nicht-Veröffentlichung der Lösungen auf der Sender-Homepage. Es sei schon oftmals vorgekommen, dass Lösungen auf der Homepage nicht veröffentlicht wurden. Dabei handele es sich immer um "grenzwertige" Spiele, "in denen bspw. exotische Tiere oder exotische Namen" gesucht würden. Konkret gehe es um das Spiel "Tiere mit 1x E und 1x M" der Sendung "Planet" vom 16./17.11.2010. Die wichtigsten Tiere würden in der Lösungsveröffentlichung fehlen. Sie vermuten Absicht, da es sich um die Tiere handelte, die die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht erraten konnten. Die sei mittlerweile so häufig vorgekommen, dass von einem Versehen nicht mehr die Rede sein könne.
Sie bitten "eindringlich, die Vorfälle zu prüfen und entsprechende Schritte gegen den Sender einzuleiten". Ihrer Meinung nach reichten "Bußgeldverfahren nicht (mehr) aus, da sich die Irreführungen und Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung immer wieder wiederholen" würden.
Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung und Sachverhalte gesichtet:
Was den Vorwurf der Irreführung Schwierigkeitsgrad betrifft, müssen wir Sie zunächst darauf hinweisen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 der Gewinnspielsatzung (GWS) nicht grundsätzlich alle Aussagen über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels untersagt, sondern lediglich Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind.
In der konkreten Sendung "Planet" vom 16.11.2010 wurden sechs Gewinner innerhalb des monierten Spiels ermittelt, so dass man nicht von "äußert selten gekürt" sprechen kann. Die von den Anrufern genannten Falschantworten waren ebenfalls nicht alle "einfach", wie Sie in Ihrem Schreiben behaupten. Unter den genannten Falschantworten fanden sich so verschiedene Tiere wie Motte, Kamel, Schimpanse, Marder, Hamster, Pumer [sic], Hummel, Maus, Regenwurm, Emu, Erdmännchen, Mäusebussard, Mehlwurm, Chamäleon, Möwe, Muschel, Made, Gimpel, Grasmücke, Hausmarder, Feldmaus, Mücke, Hausstaubmilbe, Goldhamster, Turmfalke, Siamkatze, Bisamratte, Muschel, Bücherwurm, Mistkäfer, Muräne, Dalmatiner, Blaumeise, Pampashase, Grottenolm, Moschusochse, Haselmaus, Kornmotte, Breitmaulnashorn, Sumpfschildkröte, Mantelpavian, Mantarochen, Baumleguan, Manguste, Malaienbär, Rennmaus, Bartagame, Fledermaus, Lachmöwe, Hermelin, Rinderbandwurm, Ameise, Alpenmolch, Dalmatiner, Marderhund, Rüsselmaus, Lemur, Pfahlmuschel, Sturmvogel, Breitmaulfrosch oder Erdmaus.
Angesichts dessen, dass von den 16 gesuchten Tieren des Spiels "Tiere mit 1 x E und 1 x M" sieben als durchaus bekannt eingestuft werden können (Dobermann, Maikäfer, Salamander, Gämse, Dromedar, Amsel, Zwergmaus) und sechs von den Anrufern gelöst wurden, liegt nach Ansicht der Landeszentrale kein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 GWS vor, zumal der Moderator nie behauptet, alle Lösungen wären einfach und darauf hinweist, dass auch schwere Lösungen unter den gesuchten sind.
Was die mangelhafte Lösungsveröffentlichung betrifft, so wurde dem Anbieter die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte. Leider sei es während der gegenständlichen Sendung zu einem bedauerlichen Fehler gekommen, da der verantwortliche Redakteur vergessen habe, das Datenbankfeld, in dem die senderseitig gesuchten Lösungen eingetragen werden, in der Datenbank entsprechend als "zu veröffentlichen" zu markieren, so dass die Lösungen nicht veröffentlicht wurden. Der sendungsverantwortliche Redakteur müsse gemäß Dienstanweisung die tatsächliche Veröffentlichung kontrollieren, was in der Vergangenheit auch einwandfrei funktioniert hätte. Der Sender habe zudem weitere Maßnahmen ergriffen, um solche Vorkommnisse für die Zukunft anzustellen.
Die Landeszentrale kann bei dieser Sachlage kein Organisationsverschulden erkennen, weshalb weder die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens noch eine medienrechtliche Beanstandung geboten scheinen.
Was den Vorwurf der Irreführung Schwierigkeitsgrad betrifft, müssen wir Sie zunächst darauf hinweisen, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 der Gewinnspielsatzung (GWS) nicht grundsätzlich alle Aussagen über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels untersagt, sondern lediglich Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind.
Ahhh so
Schauen wir uns den Absatz doch vollständig an:
Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig.
Also: Alle Aussagen bzgl. der Irreführung sind untersagt. Als besonderes Beispiel wird die Aussage über den Schwierigkeitsgrad angeführt. Mit anderen Worten: Bettina Ebenbeck von der BLM sollte sich die Satzung noch mal durchlesen.
« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Angesichts dessen, dass von den 16 gesuchten Tieren des Spiels "Tiere mit 1 x E und 1 x M" sieben als durchaus bekannt eingestuft werden können (Dobermann, Maikäfer, Salamander, Gämse, Dromedar, Amsel, Zwergmaus) und sechs von den Anrufern gelöst wurden, liegt nach Ansicht der Landeszentrale kein Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 GWS vor, zumal der Moderator nie behauptet, alle Lösungen wären einfach und darauf hinweist, dass auch schwere Lösungen unter den gesuchten sind.
Häh? Weil 7 bekannt sind? Oder weil von den Anrufern auch Exoten genannt wurden? Was ist das denn für eine Begründung? Das macht nur Sinn, falls Schradin nie behauptet hätte, alle Lösungen sind einfach. Das kann ich nicht beurteilen. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn er das gesagt hat.
Wenn ein Animateur behauptet, alle Tiere/Begriffe sind einfach und nur eines der abgeklebten Begriffe ist nicht einfach, dann hat er gelogen. (Jetzt mal unabhängig davon, was "einfach" ist). Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob von den Anrufern Exoten genannt werden oder wie viele richtige Lösungen es gegeben hat.
Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für eine BLM-Antwort und für das Interesse der BLM, ihre eigene Gewinnspielsatzung umzusetzen.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
[...]Leider sei es während der gegenständlichen Sendung zu einem bedauerlichen Fehler gekommen, da der verantwortliche Redakteur vergessen habe, das Datenbankfeld, in dem die senderseitig gesuchten Lösungen eingetragen werden, in der Datenbank entsprechend als "zu veröffentlichen" zu markieren, so dass die Lösungen nicht veröffentlicht wurden.[...]
Herrlich... immer handelt es sich leider um einen bedauerlichen Einzelfall, der natürlich rein versehentlich und überhaupt und sowieso... und deshalb kann man nicht und is eh egal... pfui!
Da kommt einem doch glatt wieder eine Sendung aus dem belgischen Fernsehen in den Sinn... wo es komische Aussagen gibt, bezüglich wer mit wem gut kann und... ach... ich lass es lieber... sonst kommt MvO und mich...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Auf meine erste (und nach dieser Antwort auch meine letzte) Beschwerde von Mitte November kam jetzt (!) eine Antwort. ...
Also ich an Deiner Stelle würde hier ein saftiges Antwortschreiben formulieren - so was wie:
Zitat:
Da sie offenbar nicht willens sind, in der Gewinnspielsatzung
Zitat:
Aussagen jeglicher Art, die falsch, zur Irreführung geeignet oder widersprüchlich sind, insbesondere über die Spieldauer, den Gewinn, die Lösungslogik der Aufgabe, die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer, den Schwierigkeitsgrad eines Spiels sowie über die allgemeinen Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer, einschließlich der Möglichkeit, ausgewählt zu werden, sind unzulässig.
das deutsche Wort jegliche im Sinne des Verbraucherschutzes anzuwenden, möchte ich sie bitten, die Gewinnspielsatzung künftig so zu formulieren:
Zitat:
Der gewinnspielausstrahlende Sender hat immer recht
Das erspart Ihnen, monatelang schwierige Texte mit schwierigen deutschen Worten wie "jegliche" zu interpretieren und ermöglicht uns Zuschauern, in Zukunft auf die Formulierung von Beschwerdepost von vornherein wegen Aussichtslosigkeit zu verzichten.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nobbse
Also ich an Deiner Stelle würde hier ein saftiges Antwortschreiben formulieren
Da hab ich prinzipiell auch Lust drauf, aber ich find die Antwort von denen so offensichtlich im Interesse des Senders, sodass Beschwerden einfach gar nichts bringen.
Vielleicht überleg ich mir noch ne persönliche Antwort für Frau Ebenbeck, aber nach kurzem Überfliegen wird die eh in den Papierkorb wandern.
Wir brauchen Maulwürfe in Unterföhring.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Ruf-nicht-an
Och - aus Spaß würde ich die Frau Ebenbeck doch mal per Email fragen, wie sie denn die Satzung bzgl. der Irreführung versteht. Natürlich würde ich den entsprechenden Paragraphen in der Mail zitieren. Vielleicht liest sie hier sowieso mit und hat den Textbausteinkasten schon für eine Antwort aktiviert. Das dauert allerdings bei dieser Frage noch länger als sonst.
« Ruf-nicht-an » hat Folgendes geschrieben:
... sodass Beschwerden einfach gar nichts bringen.
Das würde ich so nicht sagen. Was haben wir uns in der Zeit vor dem Inkrafttreten der Satzung die Finger plutig geschrieben. Natürlich hat das keine unmittelbare Verbesserung gebracht - damals noch weniger als heute.
Es geht aber auch darum, dass unsere - ich nenne sie mal - Medienwächter darüber informiert sind, dass viele Leute mit der Situation bei CI (immer noch) nicht zufrieden sind. Wenn sich keiner beschwert, dann machen sie noch weniger als sonst. Und das ist schon nicht viel. Je mehr Menschen sich über CI beschweren, desto eher bewegt sich etwas.
Ich glaube auch nach wie vor, dass die vielen Beschwerden der User aus diesem Forum zumindest ein kleines Stück zur Geburt der Satzung beigetragen haben. Wenn also jemandem danach ist, eine Beschwerde zu schreiben, dann immer 'raus damit.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
@Ruf-nicht-an: Ich würde vielleicht nochETWAS VON DEM in eine Antwortmail mit-aufnehmen z.B.:
« an BLM » hat Folgendes geschrieben:
Also als aller erstes möchte ich Ihnen zum gelungenen Vergleich mit dem Sender 9Live gratulieren. Endlich durfte dieser reine Abzocksender richtig blechen. Endlich hat jemand den 100.000€-Jackpot geknackt. Schön, dass es die BLM war, der dieses Kunststück geglückt ist und nicht irgend so einem doofen 9Live-Anrufer. Der Anrufer würde wahrscheinlich dieses Geld wieder nur für sinnlose Bandansagen ausgeben. Und Sie/die BLM werden das Geld höchstwahrscheinlich in noch umfassendere Kontrollen der Abzocksendungen stecken. Gratulation nochmal, da haben ALLE was davon.
[...]Im Gegenzug nehmen die zuständigen Landesmedienanstalten zehn Bußgeldbescheide zurück und stellen die entsprechenden Verfahren ein. Laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, werden nicht weitergeführt.[...]
Der 24. November 2010 war wohl so etwas wie der "Stich-Friedenspfeifen-Tag" bzw. der Abschluss der "konstruktiven Gespräche" zwischen der BLM & 9Live. Ich will von Ihnen nun folgendes wissen: Da meine Beschwerden auf den 17. und 18. November 2010 datieren, also noch vor dem "Friedenspfeifen-Tag" bei Ihnen eingingen. Kann es vielleicht sein, dass diese Beschwerden inoffiziell am 24.11.2010 zum Scheitern vorverurteilt worden sind?
Kann es viellecht auch sein, dass jegliche Beschwerden, die bei Ihnen vor dem 24.11.2010 eingingen und von Ihnen bis jetzt immer noch nicht beantwortet wurden, auch am 24.11.2010 zum Scheitern vorverurteilt worden sind und seitdem schon im Papierkorb liegen? Und nur noch darauf warten möglichst (un)logisch, abzock-sender-freundlich, gewinnspielsatzungs-fern und zuschauer-feindlich beantwortet zu werden!
Liegt es nicht etwa auf der Hand, dass ihr Partner 9Live garnicht so erfreut wäre, wenn die ZAK für Sendungen -die vor dem 24.11.2010 über den Äther liefen- Bußgelder verhängen würde? Und halten sie es für möglich, dass 9Live sogar das Sanktionieren dieser Sendungen(Altfälle) als ihrerseitigen Bruch der Abmachung bzw. des Vergleichs werten würde?
Und: Wie alt dürfen denn die potenziellen Jungfälle maximal sein, um von der ZAK noch mit Bußgeldern belegt werden zu können, ohne dass 9Live gleich auf beleidigte Leberwurst macht? (Stichtag? 24.11.2010? GWS-reloaded-Tag?)
Ist es vielleicht sogar auch möglich, dass jegliche Beschwerden, die bei Ihnen ab dem 24.11.2010 eingingen und zweifelsfrei künftig noch eingehen werden, auch friedenspfeifen-tag-mäßig keine Aussicht auf Erfolg mehr haben werden?
Auf IHRE Definition des Wortes "jegliche" würde ich mich sehr freuen.
RE-EDITED!
STOPPT DIE ABZOCKE !!!– CALL - IN SUCKS ! –
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: ZahnstocherBus€xpress
Ich hab mal ne kleine Antwort formuliert und viele Anregungen aus diesem Thread berücksichtigt (Danke ) mit der Bitte, nicht schon wieder drei Monate auf eine Antwort warten zu müssen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Ruf-nicht-an
Noch ne lustige Antwort der BLM auf eine Beschwerde von mir vom 27.9.2010:
Sehr geehrter Herr ....,
Sie beschwerten sich am 27.09.2010 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter 9Live. Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Sendung "Quizzo" vom 26.09.2010, wo Sie einen Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung durch Erzeugung von Zeitdruck durch den Moderator monieren.
Bereits früh mache der Moderator Thomas Schürmann die Zuschauer darauf aufmerksam, dass man "bis spätestens 11 Uhr hier raus sein müsse." Vorher würden "alle Koffer rausgehen". Gegen 23:00 Uhr schwäche er diese Aussage nur leicht ab, indem er nun behaupte, sie müssten eigentlich um 23:00 Uhr "raus sein", aber es würde vielleicht "ein paar Minuten länger dauern", aber "nicht viel länger", "nur wenige Minuten", denn man müsse "ja die Koffer auch noch auspacken". Schürmann betone mehrfach, dass der Zuschlag spätestens "wenige Minuten nach 11 Uhr" erfolgen würde.
Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet. In einem Schreiben wurde dem Anbieter die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte:
Nach internen Vorgaben hätte, nachdem der Moderator das Sendungsende thematisiert hatte, der Zuschlag durch den sendungsverantwortlichen Redakteur innerhalb des genannten Zeitrahmens erfolgen müssen. Dies sei leider in diesem Fall nicht erfolgt. Der Sender habe weitere Maßnahmen ergriffen, um derartige Vorkommnisse künftig auszuschließen.
Die Landeszentrale kann in diesem konkreten Fall kein Organisationsverschulden des Senders erkennen, sodass für diesen Fall keine weiteren Schritte notwendig erscheinen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Ebenbeck
Bereich Programm
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Pfandbrief
Leitungsschwindel CITV.NL Moderator Alter: 64 Geschlecht: Beiträge: 1490 Wohnort: Schweiz
Verfasst am: Montag, 21.02.2011, 09:15 Titel:
Das ist doch einzig und allein die Schuld dieser dämlichen Zuschauer! Was warten die auch immer bis zur letzten Sekunde, bevor sie anrufen? Wie soll da der Hot Redakteur zuschlagen, wenn gar keiner in der Leitung ist??? Oder war das Spiel vielleicht doch zu schwer und keiner hatte eine Lösung? Sind Tina K.'s Befürchtungen jeweils etwa doch berechtigt???
« Pfandbrief » hat Folgendes geschrieben:
Der Sender habe weitere Maßnahmen ergriffen, um derartige Vorkommnisse künftig auszuschließen.
Die Landeszentrale kann in diesem konkreten Fall kein Organisationsverschulden des Senders erkennen, sodass für diesen Fall keine weiteren Schritte notwendig erscheinen.
Na wunderbar. Inskünftig braucht der Sender also jeden Vorwurf nur noch zu beantworten mit "wir haben weitere Massnahmen ergriffen, um derartige Vorkommnisse künftig auszuschliessen" und die Sache ist gegessen und vom Tisch. Das reicht der BLM bereits und ergo besteht auch kein Grund für Strafmassnahmen. So einfach ist das! Sie hören nichts, sie sehen nichts, sie tun nichts! Freie Fahrt für fröhliches Abzocken!
SWISSQUIZ - R.I.H (rot in hell)
Swissquiz am 11.12.09, TdS A. Dürkopp: "...wenns der Schrottbutton Sie rausschnappt, ...!"
Swissquiz am 02.12.09, Anruferin: "Ihr seid eine verdammte Saubande!"
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Leitungsschwindel
Irgendwie sind die Antworten immer wieder gleich. Man fragt seitens der BLM beim Sender an, die geben den Fehler auch mehr oder weniger zu, sagen aber es tut ihnen leid und es war ein Flüchtigkeitsfehler, und damit gibt sich die Aufsichtsbehörde zufrieden. Keine weiteren Sanktionen.
Wenn ich nun bei Rot über die Ampel fahre und werde angehalten, sage ich dann "oh ja, ich wollte ja eigentlich bremsen, aber habs irgendwie dann vergessen" und komme mit einem blauen Auge davon? Wohl kaum. Aber bei CI gelten andere Regeln...
R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: 12Kinder
Angeklagter: "Es tut mir leid, dass ich meine Frau erschlagen habe. Aber ich habe weitere Maßnahmen ergriffen, um derartige Vorkommnisse künftig auszuschließen."
Richter: "Na wenn das so ist... Verfahren eingestellt."
Mir fehlen die Worte...
Glückssüchtig sein macht unglücklich.
- Dr. Sigbert Latzel
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