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  Ruf-nicht-an
Bekloppter
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 22.02.2011, 00:32 
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Frau Ebenbeck von der BLM muss sich doch echt blöd vorkommen. Jedes Mal kann sie das gleiche schreiben von wegen "Wir haben um eine Stellungnahme gebeten.. Kein Organisationsverschulden..." Rolling Eyes
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  pleitegeier
Hot-Button-Killer
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BeitragVerfasst am: Montag, 04.04.2011, 15:49 
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Zitat:
Sehr geehrter Herr X,

Sie beschwerten sich am 25.10.2010 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter 9Live.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Sendung "Bei uns" vom 20.10.2010 und das Spiel "Nennen Sie uns 4 Tiere mit E am Ende und mit dem Anfangsbuchstaben Ihrer Wahl" (Buchstaben A bis Z, jeweils nur ein Mal zu benutzen). Um ca. 15:08 Uhr sei eine Teilnehmerin in die Sendung gestellt worden, die ein Tier im Plural nannte. Moderator Max Schradin habe auf die Einblendungen hingewiesen, woraufhin ihn die Anruferin darauf hingewiesen habe, dass sich dort kein Hinweis auf eine Regelung finde, die einen Plural als Lösung ausschließe. Vielmehr habe es nirgendwo einen Hinweis auf eine solche Regelung gegeben. Max Schradin habe Ersteres dann auch bestätigt, behauptete aber nun, in den Mitmachregeln sei ein Hinweis hierauf zu entdecken.

Ihrer Ansicht nach handele es sich hier um eine direkte Falschaussage, "denn selbstverständlich findet sich dort in der heutigen Ausführung nicht der geringste Paragraph, der eine solche Einschränkung erwähnt." Laut Moderator sei es zudem seit Jahren gängige Praxis, Mehrzahlen als Lösung bei solchen Spielen nicht zuzulassen. Sie fragen nun: "Ist es neuerdings nötig, regelmäßig das Programm eines Senders zu verfolgen, um ordnungsgemäß über Spielregeln informiert zu werden?"

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung eingehend gesichtet und konnte ebenfalls keinen Hinweis bzw. keine Aussage des Moderators beobachten, die die Nennung eines Tieres im Plural als Lösung ausschließe.

In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte: Es liege in der Natur der Sache, dass bei Wortsuchen grundsätzlich immer Singularformen gesucht würden, solange nicht Gegenteiliges kommuniziert würde. Die Tatsache, dass die Pluralendungen von Anfang an ausgeschlossen waren, ergebe sich aus der Aufgabenstellung ("mit E am Ende"). Wäre die Pluralnennung möglich gewesen, hätten insbesondere bei freier Wahl des Anfangsbuchstabens fast alle Tiere genannt werden können, so dass kein Schwierigkeitsgrad gegeben wäre.

Die Landeszentrale erachtet diese Argumentation als wenig plausibel. Wie die speziellen Auslobungsbedingungen für ein konkretes Wortsucherätsel ausgestaltet werden, liegt in der Hoheit des Senders als Auslobender. Demnach kann der Sender durchaus für verschiedene Rätsel beziehungsweise Rätselvarianten unterschiedliche Auslobungsbedingungen festlegen, so dass der Verweis darauf, dass "grundsätzlich immer Singularformen" gesucht werden, nicht greift.

Die Landeszentrale teilte dem Anbieter 9Live diese Ansicht mit, worauf dieser versicherte, zukünftig eventuelle Besonderheiten bei der Aufgabenstellung (hier: ausschließliche Nennung von Singularformen) in der Spielerklärung zu erwähnen.

Eine medienrechtliche Beanstandung bzw. die Verhängung eines Bußgeldes aufgrund eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurde Bestandteil der zwischen der Landeszentrale und 9Live geschlossenen vergleichsweisen Einigung in Sachen Gewinnspielsendungen.

Hintergrund dieses im Dezember 2010 geschlossenen Vergleichs ist, dass nach einer schwierigen Startphase viele Sender die von den Landesmedienanstalten in der Gewinnspielsatzung formulierten Spielregeln im Wesentlichen akzeptiert haben. Die Spielkonzeption wurde von den Sendern an die Gewinnspielsatzung angepasst und umfangreiche Maßnahmen für eine Verbesserung des Nutzerschutzes sind ergriffen worden. Die Sender sind auch erstmals bereit, nach langen und schwierigen Verhandlungen mit zum Teil gegensätzlichen Rechtsauffassungen, die bisherige Auslegungspraxis der Medienaufsicht in Gewinnspielfragen anzuerkennen.

Aus diesen Gründen haben die Direktoren der Landesmedienanstalten mit den Sendern 9Live, Sat.1, kabel eins und ProSieben im Dezember 2010 einen Vergleich hinsichtlich der Erledigung von zurückliegenden Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung geschlossen. Im Zuge des Vergleichs nahmen die Sender Einsprüche gegen erlassene Bußgeldbescheide zurück, so dass diese unmittelbar wirksam wurden und zu einer Zahlung von Bußgeldern in sechsstelliger Höhe führten. Im Gegenzug nahmen die zuständigen Landesmedienanstalten ihrerseits Bußgeldbescheide zurück und stellten entsprechende Verfahren ein. Auch die Rücknahme von Widersprüchen und Klagen gegen medienrechtliche Beanstandungen wurde vereinbart.

9Live nahm darüber hinaus die eingelegte Revision im Normenkontrollverfahren gegen die Gewinnspielsatzung zurück, womit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Oktober 2009 rechtskräftig wurde, das die Satzung in ihren entscheidenden Bestandteilen zu Jugendschutz, Transparenz und Hinweispflichten bestätigt hatte.


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
***


Die Anruferin von damals hat sicher leider trotzdem nie ihr Geld gesehen Rolling Eyes
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 05.04.2011, 17:57 
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Kann mir jemand den Satz mal erklären?
« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Eine medienrechtliche Beanstandung bzw. die Verhängung eines Bußgeldes aufgrund eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurde Bestandteil der zwischen der Landeszentrale und 9Live geschlossenen vergleichsweisen Einigung in Sachen Gewinnspielsendungen.

Danach kommt das Gefasel über den Vergleich zwischen 9Live und der ZAK/ALM.
Wurde ein Bußgeld in Erwägung gezogen? Oder gibt es gar keine Bußgelder mehr? Oder ist das nur allgemeines Geblubber? Oder wie soll ich das verstehen?

Wahrscheinlich reicht es einfach, wenn 9Live behauptet, dass sie demnächst ihre Spiele noch besser erklären. Rolling Eyes



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  12Kinder
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 05.04.2011, 18:18 
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Da das "Vergehen" aus Oktober 2010 stammt, kann keine Sanktionierung mehr stattfinden, da man sich im Dezember 2010 ja zwischen Behörde und 9live geeinigt hat und damit auch alle Vorfälle vor Dezember nicht weiter verfolgen wollte.



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 05.04.2011, 20:24 
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Ich habe noch eine Antwort von der BLM bzgl. Alidas Zigeuner-Aussage. Falls das jemanden interessiert, könnte ich es hier rein stellen.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  Ruf-nicht-an
Bekloppter
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 05.04.2011, 22:24 
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Natürlich, kopiers rein Wink
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 06.04.2011, 17:12 
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@ 12Kinder

Ja - so wird das wahrscheinlich gemeint sein. Danke. Ich stand wohl etwas neben auf dem Schlauch. Allerdings ist von dieser Interpretation im Originaltext bei der ALM (die sich jetzt "Die Medienanstalten" nennen) nichts zu lesen. Dafür gibt es viele Ähnlichkeiten zu dem Text, den Pleitegeier gepostet hat, was den Vergleich angeht.

« ALM » hat Folgendes geschrieben:
Der Vergleich sieht vor, dass die Sender Einsprüche gegen neun erlassene Bußgeldbescheide zurücknehmen. (...) Laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, werden nicht weitergeführt.

Es ging also nur um die laufenden Verfahren. Wenn es also neue Erkenntnisse über Verstöße gegen die Satzung vor Dezember 2010 gibt, dann spricht nichts dagegen, ein neues Verfahren inklusive einem möglichen Bußgeld einzuleiten. Ansonsten wäre es ja ein Freibrief für alle Vergehen gegen die Satzung vor Dezember 2010. Und wir wissen ja, wie "schnell" diese Behörde arbeitet.

Außerdem drohte Tommy L. damals schon:
« ALM » hat Folgendes geschrieben:
"Der Vergleich ist kein Freibrief, in Zukunft bei den Gewinnspielen wieder in alte Zeiten zurückzufallen", mahnt Langheinrich.
Rolleyes

@ Jigsaw

Aber sichi - immer her damit.
Wir wollen auch bestaunen, was der Textbausteinkasten der ALM alles kann. Wink



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  Jigsaw
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 06.04.2011, 17:48 
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Zur Information hier die Antwort-Mail bzgl. des Zigeuner-Statements von Alida.

« blm » hat Folgendes geschrieben:

Sehr geehrter ...,


Sie beschwerten sich am 16.02.2011 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter 9Live.



Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die in der Sendung "Quizzo" vom 15.02.2011 getätigten Äußerungen der Moderation Alida Lauenstein. Um 22.27 Uhr sei ein Anrufer durchgestellt worden, der sagte, dass er Sinti sei. Daraufhin hätte Alida, nachdem er gewonnen habe, erwidert: "Na, für Zigeuner sind 200 Euro ja auch viel Geld!"



Sie fragen nun, wie weit 9Live-Moderatoren gehen dürften und ob diese Narrenfreiheit hätten. "Oder dürfen diese auch mal maßgeregelt werden, wenn sie über die Stränge schlagen?" Sie fänden schon den Gebrauch des Wortes Zigeuner skandalös und der ganzen Satz sei eine Beleidigung gegenüber allen Sinti und Roma. Sie forderten deshalb mindestens eine Entschuldigung, "und zwar im Fernsehen zur besten Sendezeit, sollte doch wohl das Mindeste sein."



Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung und die gegenständlichen Äußerungen gesichtet. In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte.



Man bedauere den gegenständlichen Fall sehr und die Moderatorin versicherte, dass es keinesfalls ihre Absicht gewesen sei, mit den getroffenen Aussagen die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma zu verletzen. Die Bezeichnung "Zigeuner" sei von ihr ohne eine beabsichtigte negative Wertung derselbigen aufgegriffen worden. Man habe sie jedoch ermahnt, dass das Tätigen derartiger (missverständlicher) Aussagen im Rahmen eines Rundfunkprogramms ungeeignet sei.

Darüber hinaus habe sich die Moderatorin Lauenstein zu Beginn der Sendung "Planet 9" vom 03.03.2011 sowohl bei allen Zuschauern als auch bei dem damaligen Anrufer Rigo für ihre Aussagen vom 15.02.2011 entschuldigt.



Die Landeszentrale forderte den Anbieter daraufhin auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen, da sie als diskriminierend im Sinne des § 41 RStV erachtet werden könnten.



Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

...




"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
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  Achtung...ACHTUNG !!!
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 06.04.2011, 18:13 
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Naja, bei aller Abneigung gegen SHN und seine ausführenden Marionetten, aber wie im Fall Ziegler finde ich hier, dass die Beschwerde ein wenig über das Ziel hinausgeht !

Wenn das Schule macht, dann ist es bald vorbei mit Johann Strauss' "Zigeunerbaron" und in der Kantine muss ich mir einen Knoten in die Zunge machen, wenn ich Spaghetti mit "Sinti und Roma - Schnitzel" bestellen möchte...

Beschwerden bei Verfehlungem im Ablauf der Abzocke sind wichtig und zu begrüssen, bei solchen Haarspaltereien wie oben sträubt sich mir jedoch das Nackenhaar, weil es gar zu sehr ein Geschmäckle von Denunziation hat !



Es gibt nur wenige beglückendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 06.04.2011, 18:36 
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Haarspalterei? Kann sein. Nur wird der Begriff "Zigeuner" heute immer mehr negativ verwendet. In den USA darf man im TV auch nicht Nigger sagen.

Aber ist schon gut. Ich werde Antworten dann eben nicht mehr posten.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
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  BARON MÜNCHHAUSEN
01379-Gesperrter
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 06.04.2011, 20:20 
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« Achtung...ACHTUNG !!! » hat Folgendes geschrieben:
Wenn das Schule macht, dann ist es bald vorbei mit Johann Strauss' "Zigeunerbaron" und in der Kantine muss ich mir einen Knoten in die Zunge machen, wenn ich Spaghetti mit "Sinti und Roma - Schnitzel" bestellen möchte...
"Herr Ober", "Ich hätte gerne ein Sinti-Roma-Schnitzel." To funny

Nicht auszudenken, wenn Milski statt Schokokuss, Negerkuss gesucht hätte. Die Stellungnahme von 9live währe interessant geworden. Laughing



Vor dem Anruf ist nach dem Anruf
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  Ruf-nicht-an
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 07.04.2011, 00:06 
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Natürlich ist die Beschwerde gerechtfertigt.

Abzockerin Ziegler hat damals in dem Gespräch mit einem Lemming bestimmt echt nicht nachgedacht (würde mich zumindest nicht wundern), daraufhin unterstellten ihr die ganzen Boulevardblätter und andere natürlich, ein Nazi zu sein. Eine Entschuldigung von ihr hätte da ausgereicht.

Alida aber im Gegensatz war es ganz bewusst, was sie da sagte. Mindestens ein fettes Bußgeld hätt ich ihr da schon gegönnt. Der Begriff ist nunmal negativ belegt und sollte auch nicht (wieder) salonfähig werden, ganz klar. Da ändert auch kein Schnitzel was dran.
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  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 07.04.2011, 12:10 
Titel:
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« Ruf-nicht-an » hat Folgendes geschrieben:
Der Begriff ist nunmal negativ belegt und sollte auch nicht (wieder) salonfähig werden, ganz klar.


Begriffe wie Autobahn, Nationalstolz oder Westwind sind seit dem unsäglichen Bärtchenmännle auch negativ besetzt, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und es mit der PC und dem Gutmenschentum nicht übertreiben...
Ich habe meine Meinung zu dem "Zigeunervorfall", Jigsaw hat eine andere...jeder Jeck ist eben anders oder - jedem das seine, was ja genau genommen auch schon wieder eine negativ belegte Aussage ist !



Es gibt nur wenige beglückendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 07.04.2011, 17:36 
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« Achtung...ACHTUNG !!! » hat Folgendes geschrieben:
.... und in der Kantine muss ich mir einen Knoten in die Zunge machen, wenn ich Spaghetti mit "Sinti und Roma - Schnitzel" bestellen möchte...

Nun ja - es ist ein Unterschied, wenn Du als Privatperson so etwas in Deinem persönlichen Umfeld zum Besten gibst. Aber von einer Live-Sendung im Fernsehen sollte man schon erwarten können, dass die Moderatoren sich mit Witzchen Beleidigungen gegen Minderheiten zurückhalten. Und wenn sie das nicht können, sind sie dort m.E. fehl am Platz.

Jaaa - es gibt auch Satire-Sendungen. Aber hat einen anderen Hintergrund.



Wir sind alle Individuen
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