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Deutschlands GRÜNE GNOME zum Thema Call-In im deutschen Fernsehen

Empfohlen von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)!

Sicherlich sind auch Sie schon einmal beim Zappen in einer der vielen Call-In-Sendungen hängengeblieben. Egal ob 9LIVE, SAT.1 QuizNight, Pro7 NightLoft, Kabel.1 NightQuiz, DSF SportQuiz, SUPER RTL MASTER QUIZ oder DAS VIERTE und wie sie auch alle heißen. F a k t ist: es gibt kaum noch einen privaten Sender, auf dem sie nicht laufen - die Quizshows, bei denen Sie anscheinend einen schnellen Euro machen können. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, dem Gelegenheitszuschauer einmal die F a k t e n und Machenschaften solcher Formate näher zu bringen.

Denn wohl kaum einer weiß, dass es von den Landesmedienanstalten (LMA) sogenannte "Anwendungs- und Auslegungsregeln zu Fernsehgewinnspielen" gibt, in denen die Richtlinien zu solchen Sendungen klar definiert sind. Somit ist den meisten Zuschauern auch nicht klar, dass gegen diese Regeln immer mal wieder verstoßen wird. Wir von CITV.nl beobachten daher solche Sendungen ganz genau und melden auch den ein oder anderen Verstoß, immer mit Mitschnitt als Beweis.

Unser Ziel: Call-In für den Zuschauer wirklich transparent und fair zu machen!



Sie finden hier aber auch Diskussionen zu den Spielen und Moderatoren, Mitschnitte einzelner Sendungen, Lösungsversuche und -vorschläge sowie Tools zu den versch. Spielen. Und natürlich die Live-Threads, in denen heiß zum aktuell laufenden Programm der einzelnen Sender diskutiert wird.

Newsflash: ANRUFEN UND VERLIEREN darf wieder gezeigt werden.
 Verfasst am: Mittwoch, 16.11.2011, 16:35 von Mork vom Ork
Nun darf er doch endlich wieder gezeigt werden, der Film, der uns und Holger Kreymeier soviel Ärger bereitet hat und der den genannten Veranstaltern doch ein Dorn im Auge gewesen zu sein schien:

ANRUFEN UND VERLIEREN


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Newsflash: Die schwarzen Schafe des Call-TV
 Verfasst am: Donnerstag, 02.12.2010, 06:58 von Mork vom Ork
Herbert Dvoracek, Geschäftsführer der Mass Response Service GmbH, ist ja bekanntlich der Meinung, es gäbe mehr schwarze als weiße Schafe in der Call-TV Branche. Dies gab er in einem Interview gegenüber der TV-Media an. Leider läßt Herr Dvoracek in diesem Interview offen, woran der Zuschauer diese schwarzen Schafe erkennen kann.

Daher haben wir uns hier mal die Mühe gemacht, die schwarzen Schafe der Branche aufzudecken. Dazu fiel uns zuerst ein interessanter Absatz zum Thema "Hütchenspiel" bei Wikipedia in's Auge:


« Wikipedia zum Thema HÜTCHENSPIEL » hat Folgendes geschrieben:


Einzelne Komplizen spielen als Lockvogel scheinbar gegen den Spielemacher, "tippen" die richtige Position des Objektes und kassieren dann zum Schein den Gewinn. Oder aber der Lockvogel "tippt" bewusst falsch, obwohl die richtige Position des Objekts klar sichtbar war, sodass sich die Zuschauer im überlegenen Gefühl des Besserwissers wiegen können. In beiden Fällen wird dem unbeteiligten Zuschauer dadurch eine reale Gewinnmöglichkeit vorgegaukelt. Schließlich arrangieren die Hütchenspieler für ihre Opfer regelmäßig kleine Glückssträhnen, indem sie sie absichtlich gewinnen lassen, um sie hierdurch zu höheren Einsätzen zu verleiten.


Betrachtet man sich nun ein paar Episoden der Gewinnspielsendungen "Anrufen & Gewinnen", oder aber auch ältere Folgen der mittlerweile eingestellten Gewinnspielsendung "SwissQuiz", so fallen einem aufmerksamen Zuschauer sofort gewisse Parallelen auf.

Auffälligstes Merkmal dürfte dabei sein, daß in den seltensten Fällen (eigentlich nie) die Zuschauer in der Lage sind, die einfachsten Aufgaben zu lösen, hat der Anbieter für eine richtige Lösung ersteinmal eine Gewinnsumme jenseits der 4.000,- Eurogrenze ausgelobt. Nicht nur, daß die Zuschauer bei solchen Spielen auffällig oft auflegen bevor Sie Ihre Lösung abgeben, nein, hier kommen auch immer wieder die abstrusesten Falschantworten. Und merkwürdigerweise auch öfter von den scheinbar immer gleichen Personen, die aber gerne auch mehrere Namen benutzen, um sich dem Spielführer gegenüber zu identifizieren.

Doch kaum scheint für eine dieser Sendungen festzustehen, daß sie kurz vor dem "Aus" steht, da dreht sich das Blatt für die Zuschauer auf einmal. Da werden auf einmal Spiele vom Zuschauer gelöst, an denen er sich vorher 2 Jahre lang die Zähne ausgebissen hat und die vorher partout nicht gelöst werden konnten. Oder Jackpots mit astronomischer Gewinnsumme werden gewonnen, die es zwar auch schon vorher gegeben hat, die aber bis dato nie geknackt werden konnten.

Unterscheiden tun sich diese Abläufe eigentlich nur im Zeitrahmen, sprich dem Zeitpunkt, zu dem solche Gewinner zuschlagen und dem dann endgültigen "Aus" für die Sendung, in der diese Gewinner gekürt wurden. Bei dem einen liegen 3 Wochen dazwischen, bei dem anderen eben nur 3 Tage.

Da wir nun wieder vor einem solchen "Aus" für eine weitere Gewinnspielsendung stehen - es handelt sich dabei um die Sendung "Anrufen & Gewinnen", die derzeit noch auf dem österreichischen Sender ATV zu sehen ist - haben wir für Sie mal diese Ereignisse der ehemaligen Sendungen "Money Express" und "SwissQuiz" zusammengefasst. Dabei ist diese 32-Minütige Dokumentation herausgekommen, die wir Ihnen hier als Stream und als Download anbieten wollen:

Der Stream zum direkten ansehen:



Der Download des originalen Videos als hochauflösende AVI-Datei:

DOWNLOAD HERE

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Newsflash: CITV.NL erringt Sieg gegen Mass Response
 Verfasst am: Freitag, 12.11.2010, 20:53 von Mork vom Ork
LANDGERICHT HAMBURG

Im Namen des Volkes

Urteil

Aktenzeichen: 325 O 85/10

Verkündet am: 11.10.2010


In der Sache

Mass Response Service Gmbh

gegen

Marc Doehler

erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 25, auf die bis zum 10.09.2010 eingereichten Schriftsätze [...] für Recht:

I. Das Versäumnisurteil vom 17.06.2010 (Aktenzeichen: 325 O 85/10) wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kostenentscheidung des Versäumnisurteils vom 17.06.2010 wird dahingehend geändert, dass die gesamten Kosten des Rechtsstreits -jedoch mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten veranlassten Kosten - der Klägerin zur Last fallen. Die durch die Säumnis des Beklagten veranlassten Kosten hat der Beklagte zu tragen.

III. Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages und für die Klägerin ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Kostenvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Klägerin vollstreckbaren Kostenbetrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


Tatbestand:

Die Klägerin nimmt den Beklagten - nachdem die Klage hinsichtlich des geltend gemachten Auskunftsanspruches zurückgenommen worden ist - noch auf Unterlassung, Erstattung vorgerichtlicher anwaltlicher Kosten und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.

Die Klägerin ist ein in Österreich ansässiges Unternehmen, das auf Telefondienstleistungen spezialisiert ist und auch interaktive Fernseh-Gewinnspielsendungen für verschiedene europäische Fernsehsender produziert.

Die Klägerin produzierte jedenfalls bis Juli 2009 auch das in der Schweiz ausgestrahlte Format "Swiss Quiz" und ferner jedenfalls bis September 2009 das im österreichischen Fernsehen ausgestrahlte Format "Anrufen & Gewinnen".

Der Beklagte erstellte ein Video (Anl. K 5), welches im Internet auf der von dem Beklagten unterhaltenen Seite www.call-in-tv.net und ferner (jedenfalls) auch auf der Seite dl.femsehkritik.tv zum Abruf bereit gehalten wurde. Soweit es die Veröffentlichung auf www.call-in-tv.net anbelangt, hatte der Beklagte dem Video auch einen einleitenden Begleittext vorangestellt (Anl. K 6).

Da die Klägerin eine Reihe von Äußerungen und Passagen in dem Video für rechtsverletzend hielt (und hält), mahnte sie den Beklagten mit dem aus Anl. K 11 ersichtlichen anwaltlichen Schreiben vom 01.12.2009 ab und forderte ihn zur Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf.

Der Beklagte gab die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht ab.

Darauf erwirkte die Klägerin die den Parteien bekannte einstweilige Verfügung der Kammer vom 29.12.2009 (Az.: 325 O 461/09), durch die dem Beklagten unter Androhung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel untersagt wurde,

1. unter Bezugnahme auf Sendungen der Fernseh-Gewinnspielformate "Swiss Quiz" (soweit diese nach dem 31. August 2009 ausgestrahlt wurden) und "Anrufen & Gewinnen" (soweit diese nach dem 30. September 2009 ausgestrahlt wurden) in Bezug auf die Antragstellerin zu verbreiten und /oder verbreiten zu lassen:

a) "Denn die (...) Ausschnitte stammen allesamt aus der von der Firma Mass Response Service GmbH produzierten Gewinnspielsendung Swiss Quiz."

und / oder

b) "Wenn bei Mass Response wirklich alles fair und transparent zugeht, wie kann es dann sein, dass Lösungsumschläge mitten in der Sendung plötzlich verschwinden, am Sendungsende wie von Zauberhand wieder auftauchen - nur leider eben nicht an dem Platz, an dem sie vorher von der diensthabenden Moderatorin abgelegt worden sind?"

und / oder

c) "Ganz ehrlich: Wenn es keinen Anlass dazu gäbe, die Lösungen in den Umschläge zu tauschen, dann gäbe es doch eigentlich auch keinen Anlass dafür, die Lösungsumschläge überhaupt von der Stelle zu entfernen, an der sie von der Moderatorin oder dem Moderator ursprünglich abgelegt wurden. Und dennoch ist dieser Umstand wieder und wieder in den von der Firma Mass Response Service GmbH produzierten Quizsendungen zu beobachten.

(...) Und weitergeht es im Interview: Leute über den Tisch zu ziehen sei ja nun so gar nicht Ihr [des Geschäftsführers der Antragstellerin] Stil. Ach nein? Warum kommt es dann in den von der Firma Mass Response Service GmbH produzierten Quizsendungen immer wieder zu solch grotesken und dubiosen Szenen wie den folgenden."

und / oder

d) "Stimmt, hier wurden die Anrufer nicht nur über den Tisch gezogen, hier wurden sie regelrecht um ihren rechtmäßigen Gewinnbetrogen. (...) Herr Dvoracek behauptet also, es gebe mehr schwarze Schafe als weiße in dieser Branche. Angesichts dessen was Sie hier bislang gesehen haben glauben wir auch zu wissen, wer diese schwarzen...

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Newsflash: "SWISSQUIZ ist reiner Abzocke" - Rheintaler Bote / 27.01.10
 Verfasst am: Mittwoch, 27.01.2010, 16:06 von Riddick
Auf seiner Hauptseite veröffentlichte der "Rheintaler Bote" heute Dienstag, 27.01.2010, folgendes:

Quelle: KLICK (Ausgabe vom 27.01.10 anwählen)

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«Man gerät in eine Sucht»

ALTSTÄTTEN Die Sendung «Swissquiz» ist reiner Abzocke, aber es gibt in der Schweiz keine Gesetze dagegen


Erwin Werz verlor durch die Sendung «Swissquiz» fast 1300 Franken. Jetzt möchte der Altstätter die anderen Menschen warnen.

Seit mehreren Wochen hat Erwin Werz die Sendungen und damit die Betrügereien von «Swissquiz» jeden Abend genau rapportiert. Der 74Jährige hat nach 550 Anrufen beim dubiosen FernsehGewinnspiel eine Telefonrechnung von fast 1300 Franken erhalten. «Ich war sehr geschockt», berichtet der Rentner.

Offensichtlicher Abzocke

Anfangs wollte er es lediglich einmal versuchen, weil die Gewinnsumme von 22 222 Franken ihn so gereizt hatte. «Ich wollte das Geld für meine Tochter gewinnen», sagt Werz. Man gerate dann aber immer mehr in eine Sucht, vor allem, wenn es einem langweilig ist, so Werz. Wie in den Medien schon oft berichtet wurde, ist es seit längerem offensichtlich, dass bei der Sendung «Swissquiz» auf 3+ systematisch be-trogen wird. Dieser An­sicht ist nun auch Erwin Werz. So werden die Anrufer entweder nicht durchgestellt oder es werden nur solche durchgestellt, die falsche Antworten geben, obwohl die Aufgaben kinderleicht zu lösen wären. Erwin Werz ist sogar der Ansicht, dass eventuell «Swissquiz»Mitarbeiter anrufen und falsche Lösungen angeben. Denn oft ist mehrere Male die gleiche Stimme am Apparat. Die grösste Betrügerei ist dann aber die Lösung. Diese wird am Schluss nur kurz eingeblendet und nicht erklärt.

Während des Besuches bei Erwin Werz läuft der Fernseher: «Swissquiz »! Die Rechenaufgabe lösen wir gemeinsam. Die Lösung wäre eigentlich 238. Doch die Anrufer sagen dauernd falsche Antworten – obwohl sicherlich auch jeder ein Taschenrechner zu Hause hat. Die Moderatorin zögert es hinaus. Nach einer Stunde ist das Spiel noch immer nicht beendet, obwohl die Moderatorin schon vier Mal sagte, dass sie lediglich noch 15 letzte Anrufer durchstellen würde und erst dann die Lösung aufdecken würde. Die 22222 Franken gewinnt niemand. Die Lösung wäre 1314 gewesen. Der Lösungsweg bleibt mysteriös. Es hätten aber auch schon Leute gewonnen, so Werz. Dies aber nur bei kleinen Beträgen.

Alles nützte nichts

Die Sendung «Swissquiz» wurde bereits in diversen Medien kritisiert. Auch der «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens hat letztes Jahr darüber berichtet. Eine ExMitarbeiterin der Produktionsfirma Mass Response Service – eine Tochtergesellschaft der Telecom Austria – gab in der Konsumentenschutzsendung zu Protokoll, dass systematisch be-trogen werde. Auch Erwin Werz möchte die Leute davor warnen. Der 74Jährige hat auch den Konsumentenschutz, das Bundesamt für Kommunikation sowie das Bundesamt für Justiz kontaktiert. Doch das alles nützte nichts, denn auch die sind machtlos.

Kein Gesetz

Der Bereich dieser Glücksspiele ist in der Schweiz rechtlich praktisch nicht geregelt. Die entsprechende Gesetzgebung stammt aus dem Jahr 1923. Das nutzen Callactive und die Schweizer Sender aus. Aber je mehr Menschen sich beim Konsumentenschutz melden, umso schneller würde vielleicht etwas geschehen, ist sich Erwin Werz sicher. Auch er hat alle seine Verbindungsnachweise von der Swisscom verlangt und diese dem Konsumentenschutz zugesandt.

Das Problem ist bekannt

Worin besteht der psychologische Trick bei diesen Sendungen? Der Berater Albert Werder von der St.Galler Suchtfachstelle erläutert, dass Spielsucht immer mit dem oft zitierten Anfängerglück beginnt. Dazu kommt, dass Menschen am Beginn ihres Lebens beim Spiel lernen. Spielen ist also ein Begleiter durchs Leben. Nur hat sich Spielen im Laufe der Jahre an anderen Zielen ausgerichtet. Speziell bei den FernsehQuizSendungen ist, dass das Anfängerglück durch fingierte Riesengewinne ersetzt wird. Der Anspruch ist gering, die Lösung so einfach, dass Kinder darauf kommen, warum soll ‹ich› nicht auch schnelles Geld verdienen? «Gerade die Trivialität», so Werder, «ist das Gefährliche. Damit werden Kinder und Jugendliche verführt, am Quiz teilzunehmen.» Nun kann man einwenden, dass erwachsene Menschen auf diese Masche nicht hereinfallen. «Das ist das Problem. Die Anrufer leiden unter Langeweile und Isolation. Es sind oft Rentner und Arbeitslose, die diesen Gewinnspielen zu einem Riesengeschäft verhelfen.»

Nummer sperren

Laut Werder existieren noch keine Zahlen über Quizsüchtige. «Aber es gibt sie, ich bin sicher, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist.» Man muss auch immer differenzieren, ob in der Haushaltskasse überhaupt «Platz» ist für Spiele. «Manche haben ein Budget für das Lottospiel und geben zwischen 200 und 400 Franken aus», so Werder, «aber anderen Familien fehlt verspieltes Geld einfach. Die Triebfeder ist das erwähnte Anfängerglück. Was einmal oder bei a...

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Newsflash: 9LIVE und die Gewinnspielsatzung
 Verfasst am: Sonntag, 29.11.2009, 16:37 von Mork vom Ork
Ich hatte ursprünglich geplant, den folgenden Beitrag in einem neuen Format zu posten. Doch da heute erneut Bußgelder der ZAK gegen die Gewinnspielsender verhängt wurden, veröffentliche ich diesen Beitrag nun separat.

Er befasst sich mit dem chronlogischen Ablauf des Senders 9LIVE, sowie deren Handlung gegenüber den Landesmedienanstalten und der Einführung von Regeln zu Fernsehgewinnspielen. Ich habe dabei so gut es geht, versucht, den zeitlichen Ablauf zu beleuchten, sowie die Reaktionen des Senders 9LIVE, als auch die der einzelnen Vertreter der zuständigen Landesmedienanstalten.

Dabei herausgekommen ist folgender 43-minütiger Videobeitrag:



Das ganze Video gibt es auch als 5-teiliges Set bei Youtube.

Diesen Beitrag werde ich bestimmt auch als Link an die im Video zu Wort gekommenen schicken, damit die sich vielleicht mal ein Bild davon machen, wie man Ihnen sprichwörtlich auf der Nase rumtanzt. Doch angesichts der Tatsachen, daß die Medienwächter scheinbar endlich aus Ihrem Dornrößchenschlaf aufgewacht zu sein scheinen und nun doch endlich hart durchgreifen, bleibt nur zu hoffen, daß Sie dieses harte Durchgreifen auch beibehalten und nicht sofort wieder klein bei geben, sobald 9LIVE mal wieder kräftig auf die Tränendrüse drückt und uns versucht mitzuteilen, wie ungerecht man doch zu Ihnen sei und das Sie doch eigentlich noch immer ein Befürworter und Treiber in der Sache seien.

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