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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 01:37 Titel:
Wie kann man 9Live & Co. zur Einhaltung der Regeln zwingen?
Thema Beschreibung: An wen soll man sich wenden? |
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Ich hab mal bei Wikipedia nachgesehen und rausgefunden, dass der jeweilige Ministerpräsident des Landes die Rechtsaufsicht über die LMa seines Bundeslandes hat und, dass 0,323? von 17,03? Rundfunkgebühren an die LMa's gehen. (zu den BLM und 9live steht auch was geschrieben).
Ich frage mich nun, ob man sich z.B. an Günther Beckstein wenden sollte, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass die BLM den Sender 9live zu wenig überwachen und Verstöße gegen die Regeln nicht ahnden.
Oder sollte man sich doch an eine Fersehsendung des investigativen Journalismus wie z.B. plusminus, Monitor, Panorama oder Frontal21 wenden, damit den öffentlich-rechtlichen Sendern klar wird, wie hier ihre Gebühren ihren Zweck verfehlen?
P.S. Gibt es überhaupt eine Liste von Strafen für Verstöße gegen die Regeln der LMA's oder sind das nur Regeln bei deren Missachtung man nicht bestraft wird? (Ohne eine Strafe ist ja jede Regel praktisch unwirksam) |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 13:48 Titel:
Re: Wie kann man 9live&Co zur Einhaltung der LMA Regeln zwin
Thema Beschreibung: An wen soll man sich wenden? |
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« byteridr » hat Folgendes geschrieben:
... Ich frage mich nun, ob man sich z.B. an Günther Beckstein wenden sollte, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass die BLM den Sender 9live zu wenig überwachen und Verstöße gegen die Regeln nicht ahnden. ...
Ja, sollte man, wie ich in einem Postig angedeutet habe, als ich auf die übergeordneten Stellen in Form von Ministern hinwies.
Allerdings müßte dabei die rechtliche Lage eindeutig sein, was sie nicht ist und letztlich könnten zudem Rechtsverordnungen der Minister die Gesetze ad absurdum führen.
Die folgenden Sätze aus dem Text dieser URL finde ich herausragend:
"Dabei stehen den Landesmedienanstalten durchaus wirksamere Werkzeuge zur Verfügung, um ihrer Rolle als ?Medienwächter? gerecht zu werden. Neben der einfachen Beanstandung können die Landesmedienanstalten auch Bußgelder einklagen oder - als härteste Maßnahme - einem Veranstalter die Zulassung entziehen.
In der Regel bleibt es aber ? wenn überhaupt ? bei Beanstandungen. Eine Form der Bestrafung also, die für den TV-Veranstalter ohne größere Folgen ist."
"Oftmals ist es für die Landesmedienanstalten schwierig, härtere Strafen zu verhängen, weil den TV-Betreibern Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsste ? was in den meisten Fällen fast unmöglich ist. Professor Thaenert macht das am Beispiel der Schleichwerbung fest: 'Die Vermutung von Schleichwerbung ist soviel wert wie die Vermutung, dass es morgen regnet. Sie zu begründen und am Ende gerichtsfest zu machen, ist das Problem.'"
"Seit ihr schon lange hier?" - "Seit schreibt man mit 'd'." - "Seid wann das denn?"
["Es ist spät, ich bin müde und ich will ins Bett" - Ein Redakteur bei 9Live irgendwann im September 2007] |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 14:49 Titel:
Re: Wie kann man 9live&Co zur Einhaltung der LMA Regeln zwin
Thema Beschreibung: An wen soll man sich wenden? |
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« Undulatus » hat Folgendes geschrieben:
"Oftmals ist es für die Landesmedienanstalten schwierig, härtere Strafen zu verhängen, weil den TV-Betreibern Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsste ? was in den meisten Fällen fast unmöglich ist. Professor Thaenert macht das am Beispiel der Schleichwerbung fest: 'Die Vermutung von Schleichwerbung ist soviel wert wie die Vermutung, dass es morgen regnet. Sie zu begründen und am Ende gerichtsfest zu machen, ist das Problem.'"
Der Vorsatz liegt doch erkennbar klar auf der Hand - Kohle zu machen!
Wenn ein Professor mit nem unsinnigen Vergleich von Menschen künstlich gemachten Gesetzen und Naturgesetz als Argument ankommt, frage ich mich, in was er seine Professor gemacht hat, so einen Unsinn von sich zu geben.
Ob es morgen regnet hängt vom Kreislauf des Wasser und vom jeweiligen Standort der Prognose ab, die der Mensch in Jahrtausendlangen Beobachtungen erlernt hat. Auf Grund von Wolkenbildung und ihrer Art in Bezug auf Temperatur, Luftdruck usw., ist es schon möglich, Regen für morgen vorherzusagen und nicht nur zu vermuten. Wer sich mit Wetter nicht auskennt wird auch keine Vermutung darüber äußern ob es Regnen wird oder nicht.
Wenn ich aber als Zuschauer im privaten TV sehe und höre, wie so ein Anruf-Drücker über eine bestimmte Marke sinniert, sie schönredet, wie viele Produkte selbst davon besitzt und sie dem Zuschauer wärmsten empfielt und man in Recherche herausfindet, das diese Person selbst einmal für diese Marke/Firma tätig war, dann ist darin schon eine Schleichwerbung zu erkennen und nicht nur zu vermuten. Und die Sendung ist nicht als Werbesendung für diese Marke ausgegeben. Wenn das rechtens sein soll, dann müssen die Verantwortlichen ja wirklich blind und taub sein oder einfach nur die Lobbyisten dieses privaten TV.
Vermischung von Gewinnspiel und Schleichwerbung kann man als Zuschauer bei 9Live immer mehr erkennen, wenn da ein Sachpreis ausgelobt wird und dann neben der Beschreibung des Produkt natürlich auch die Firma/Marke besonders hervorgehoben wird. Nur die zuständige LMA scheint das nicht als Schleichwerbung erkennen zu wollen, obwohl die Gewinnspielsendung nicht als Werbesendung ausgegeben wird. Da wo es keine Gesetze gibt umgeht man eben bestehende Gesetze. |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 17:44 Titel:
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So lange versucht wird, München als "Medienhauptstadt" zu etablieren, so lange wird in Bayern nichts unternommen, womit man sich mit den Sendern anlegen könnte.
Auf meinen vor Monaten an den zuständigen bayerischen Minister Goppel geschriebenen Brief (ist auch irgendwo hier gepostet) habe ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten...
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 17:57 Titel:
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@Speculatius
Na da weißte ja jetzt, wo die Lobbyisten von der Abzocke Call-TV sitzen. |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 18:01 Titel:
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@GH:
Geahnt hab ich das schon, seit Bayern die Sender anzieht wie Aas die Schmeißfliegen. Ich wollte eigentlich nur noch mal die Bestätigung haben. Schade nur um die Zeit und das Porto.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 18:42 Titel:
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Also Fakt ist ja nun Mal, dass die zuständigen Landesmedienanstalten neben den Beanstandungen, auch Geldstrafen verhängen und in aller letzter Instanz sogar die Sendelizenz entziehen können!
Fragt sich mich überhaupt, ob jemand zum Beispiel bei der BLM eine Liste darüber macht, wie oft man schon die Praktiken bei 9Live beanstandet hat und ob man nicht zu härteren Maßnahmen, wie Geldstrafen, übergehen sollte! Wie schon geschrieben, will der Sender Geld machen, das ist ja unbestritten, wenn man also auf der anderen Seite Geldstrafen verhängt, MUSS kurz- oder mittelfristig der Sender reagieren, da man es sich nicht leisten kann, ständig Geldbußen zu bezahlen!
Und wenn das nicht hilft, dann kann man ja mit dem Lizenzentzug drohen und dann wird JEDER Sender auf der Welt reagieren und wenn nicht, wird halt ein schwarzes Bild gesendet, also quasi ein gesendetes Nichts...
Nur wenn man sich seitens der LMAen sich nicht in der Lage sieht oder sehen will und alles darauf schiebt, dass man eine gesetzliche Grundlage braucht oder mit Aussagen daher kommt, "dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig", dann ist das in meinen Augen eine bewusste falsche Aussage und eine bewusste falsche Darstellung nach Außen von einer nicht vorhandenen Handlungsfähigkeit, die definitv da ist!
Vielen Dank fürs Lesen.
Lars
w3News.de
Mobile Datenflatrates. |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 18:43 Titel:
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Ich sehe schon an euren Beitragen, dass es wohl keinen Sinn hat, sich an Günther Beckstein zu wenden und ich habe mir überlegt, dass es wohl am Besten ist eine email (oder Postkarte) an plusminus zu schreiben und auf die Untätigkeit der BLM in diesem Fall hinzuweisen, da sich die anderen Fernsehsendungen ja eher mit Politik beschäftigen und plusminus auch schon Beiträge zu 9live gesendet hat.
Sollte jetzt einer von uns eine Email schreiben und wenn ja wer oder sollten wir alle eine email schreiben? |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 19:29 Titel:
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Hier helfen nur noch Gesetze oder Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags, damit auch solche Missachtungen der Call-In-Sender bestraft werden können.
Außerdem kann man ja seinen Abgeordneten via abgeordnetenwatch auf diese Thematik hinweisen und fragen, wie dieser die momentane Lage sieht. Antworten darauf dürften auch sehr interessant sein. |
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Verfasst am: Samstag, 01.12.2007, 20:29 Titel:
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Nun, aufgrund dieser Pressemitteilung könnte man Annehmen, dass langsam die Geister geweckt wurden.
Nur dauert halt alles viel zu lange.
Link;
(........)
Zum Zwecke eines umfassenden Verbraucherschutzes halten die Landesmedienanstalten aber eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für das Einschreiten bei rechtswidrigen Fernseh-Gewinnspielsendungen im Rundfunkstaatsvertrag für geboten. ?Aufsichtsmaßnahmen gegen unlautere Gewinnspiele im Fernsehen erfordern eine klare rechtliche Grundlage; die DLM wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten?, so der DLM- Vorsitzende Reinhold Albert. Von Seiten der Länder wurde bereits eine mögliche Aufnahme in den 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag signalisiert. TEXT ZITAT ENDE
(.........)
Hacken- und Angelpunkt bleibt also weiterhin die Formulierung; "unlautere Gewinnspiele"
Entweder werden diese Formate endgültig in der jetzigen Form verboten, oder man wird wieder nur eine
Blindschleiche gebähren, die einem die Mäuse wegfrisst und die Zunge rausstreckt.
Also nach meiner Meinung nur eine Lösung in Sicht;
Die Gesetzeslage so ändern, dass die Formate die Lukrativität verlieren, dann löst sich das Problem von selber.
edit vom friesen: link in quotes wegen seitenbreite
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Verschoben am: Sonntag, 23.12.2007, 00:00 Uhr von borkenkäfer Verschoben von Userdiskussionen und Meinungen nach rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen |
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Verfasst am: Freitag, 11.01.2008, 17:40 Titel:
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Wie will man den Zigarettenhändlern das illegalie Zigarreten verkaufen verbieten?
Die ganzen Fernsehsender haben soviele gute Anwälte. Den kann man gar nix.
Diese Abzocke läuft nicht erst seit letzter Woche.
Du hast sehr schwach angefangen, aber mit der Zeit immer stärker nachgelassen. |
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Verfasst am: Freitag, 11.01.2008, 17:51 Titel:
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Erst einmal: Willkommen im Forum, Bietz.
Dann: Du darfst Call-in nur dann mit illegalen Machenschaften vergleichen, wenn Du beweisen kannst, dass das, was sie tun, illegal ist bzw. gegen ein Gesetz verstößt. Sobald Du denen ein justiziables Verhalten unterstellst, hat das Folgen für den Betreiber des Forums.
Die Rechtslage ist so einfach, wie sich für den "normalen Menschenverstand" darstellt, nicht. Ich empfehle Dir daher, einmal die entsprechenden Threads in Ruhe durchzulesen, es steht 'ne ganze Menge darüber hier im Forum.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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