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Strafanzeige gegen 9Live
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 01:33 
Titel:  Strafanzeige gegen 9Live
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STRAFANZEIGE GEGEN MODERATOR MAX SCHRADIN, DEN DIENSTHABENDEN REDAKTEUR der 9live-Sendung vom 28. Januar gegen 0.30 Uhr, und die 9LIVE FERNSEHEN GmbH, UNTERFÖHRING

VORWURF:
gemeinschaftlich begangener B-g. (ABZOCKE)
----------------------------------------------------

Also ich habe jetzt Strafanzeige erstattet. Stichwörter: BAHNWÄRTERHAUS & FARMHAUS (siehe Forum)

Darf man den Text der Anzeige veröffentlichen, also hier publizieren???
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 01:39 
Titel:
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Shocked

klar....!!

hut ab vor deinem engagement, es würde mich interessieren, wie du vorgegangen bist....
hattest du juristischen beistand, bist du einfach so zur polizei gelaufen....

erzähl´mal...

gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Shocked
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 01:44 
Titel:
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...einfach ausführlichen Brief mit allen Details an die Staatsanwaltschaft geschickt und Strafanzeige erstattet.

Nach den bisherigen Erfahrungen verspreche ich mir nicht allzu viel davon, aber trotzdem...

Ich war so geschockt, als ich die Sendung gesehen habe....
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  KidRock
Leitungssucher
Leitungssucher

Alter: 40
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 44
Wohnort: Schleswig Holzbein
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 03:13 
Titel:
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Ich bin sprachlos !

Eckbert , ich wünsche dir vom ganzen herzen alles erdenklich gute , dass Du es schaffst , endlich mal allen klar zu machen , was fürn Saftladen 9Live ist ...

Ich habe die Sendung auch verfolgt und ich fande es eine schweinerei ( um es nett auszudrücken)

Ich glaub ich investiere mal etwas geld für Neun live ( da sie ja gar keins haben , die armen wutzis ) und kaufe dem gut Duden ...hat misch auch gehilft ... vielleicht wissen die blauen engel , dann mal was sie da eigendlich tun !

Twisted Evil Am liebsten würde ich sofort als Zeuge aussagen ...

Aber ein gewisser Herr braucht mir nicht mit dem satz kommen seine anwälte sind schlecht , aber meine würden es noch mehr sein .... da sollte er mal ganz schön vorsichtig sein , denn meiner heisst nicht nur mit namen "hardt" sondern ist auch hardt und ein kleiner giftzwerg oben drauf ^^

Naja wie dem auch sei , ich habe die sendung mit bekommen und wenn du noch zeugen brauchst : ich bin dabei Very Happy
Ansonsten wünsche ich dir -wie gesagt- alles erdenklich gute , dass es endlich mal ein enTe hat mit dem verarschen , auf gut deutsch gesagt !

LG KidRock



" Es ist Pervers was hier passiert " ( Max Sch.)
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  DannyF95Fotos
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer

Alter: 38
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 684
Wohnort: Düsseldorf
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 08:43 
Titel:
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Wie du schon geschrieben hast, viel kann man sich davon nicht versprechen. Trotzdem je mehr Anzeigen desto besser, irgendwann muss der Staatsanwalt ja mal misstrauisch werden. VIEL GLÜCK



www.f95fotos.de
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 09:19 
Titel:
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vielleicht befindet sich der staatsanwalt gerade im leitungsmodus und du hast zum richtigen zeitpunkt eine freie leitung erwischt....

wäre schön, wenn du uns auf dem laufenden halten könntest.... Wink

gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
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  spelli
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 18
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 10:16 
Titel:
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Hi eckberk,

erstmal Respekt für deinen Mut. Nachdem man ja durch Mork?s Erfahrungen weiß, dass man sich eine Menge Ärger einfangen kann, wenn man sich mit diversen Call-in-Sendern anlegt, wünschte ich dir umso mehr Erfolg mit deiner Anzeige. Das mit dem Bahnwärterhaus habe ich auch live gesehen, würde das natürlich auch bezeugen.
Leider glaube ich aber, dass 9live auch hier wieder ungescholten davon kommt, da sie sich ja für diese zwei ?Ausrutscher? entschuldigt haben.
Und zwar hat sich die ?ich hab sooone Angst?- Kaiser am 28.01. in der Quizzo-Show (21.30.-23.00, genaue Zeit weiß ich leider nicht) für das menschliche Versagen von Max und seinem Redakteur entschuldigt. Sie sagte, dass es das Farmhaus und das Bahnwärterhaus natürlich gibt und die entsprechenden Personen selbstverständlich ihren Gewinn bekommen werden. Dann faselte sie noch was von ?Irren ist menschlich, kann ja jedem mal passieren, bla, bla bla?????.?
Tja, da werden die (9live) wohl gleich auf die Hörerproteste hier im Forum, vielleicht auch auf deine Ansage mit der Strafanzeige, reagiert haben.
Trotz alledem, ein Glück, dass es die ?Grünen Gnome? gibt, ansonsten würde es da bestimmt noch dreister zugehen. Mad
Gruß spelli
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren spelli ist zur Zeit offline 
  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 10:55 
Titel:
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Die süße Tina Kaiser hat tatsächlich eine Entschuldigung gebracht?? Hab ich nicht gesehen. Gibt's da einen Mittschnitt von?

Jedenfalls: die Sache mit dem BAHNWÄRTERHAUS und dem FARMHAUS habe ich in meiner Strafanzeige "nur" als Aufhänger benutzt und dann die Vorwürfe generell auf die Methoden des Senders ausgeweitet...
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
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Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 12:47 
Titel:
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Man kann doch eine Strafanzeige nur stellen, wenn man von dem BTRG selbst betroffen ist, d. h., diejenigen, deren Wörter falsch gegeben wurden, könnten theoretisch eine Strafanzeige stellen.
Daher glaube ich, dass dies nicht erfolgreich sein wird, schon weil sich Frau Kaiser entschuldigt hat.
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  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 12:53 
Titel:
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
die Sache mit dem BAHNWÄRTERHAUS und dem FARMHAUS habe ich in meiner Strafanzeige "nur" als Aufhänger benutzt und dann die Vorwürfe generell auf die Methoden des Senders ausgeweitet...
Nein, bitte sag mir jetzt nicht, dass das wahr ist... Sad
In diesem Fall wird das Ermittlungsverfahren nämlich schneller eingestellt, als du "Strafanzeige" sagen kannst.

Der §263 StGB beginnt doch schon mit dem Wortlaut "(1) Wer in der Absicht". Das bedeutet Vorsatz. Mit viel Glück kann man bei dem Bahnwärter- und Farm-Haus einen Vorsatz unterstellen, aber nicht auf die allgemeinen Methoden. Denn die Beweislast liegt hier beim Staat, er muss den Vorsatz nachweisen. Da hilft es auch nicht, wenn man weiß, dass das so passiert, und es immer und immer wieder passiert, sondern es muss bewiesen werden.

Achgottachgottachgott, wenn das mal nicht gehörig in die Hose geht...
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  eckberk
Grüner geht nicht
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Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 14:02 
Titel: EIN PAAR DETAILS ZUR STRAFANZEIGE
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Also mit ?Ausweitung? meine ich: weitere Indizien auch aus anderen Spielen, die belegen können, dass es sich bei der BAHNWÄRTERHAUS-Sendung bloß um die Spitze eines Eisberges (eines betr-n Systems) handelte. ALLEIN aus der BAHNWÄRTERHAUS-Sendung kann man natürlich keinen Vorsatz nachweisen, aber in der Kumulation wird der Vorsatz als Teil des Systems klar.

Und Indizien für Vorsatz gibt es viele, die ich angeführt habe, zB:

- Einblendung ?Anruf kostet 50 Cents?. Daraus geht nicht hervor, dass die Anrufgebühr jedes Mal auch dann anfällt, wenn der Anrufende bloß eine Tonbandansage hört und weder am Spiel teilnehmen, noch seine Personalien deponieren kann. Diese Art der Irreführung (VORSATZ) hat der BGH bereits am 13. April 2006 (Bundesgericht 2A.11/2006) gerügt.

- Die Ansagen der Moderatoren und das Blinken des ?Hot Button? sind offensichtlich darauf angelegt (VORSATZ), beim Zuschauer eine Fehlvorstellung über Tatsachen zu erzeugen und ihn zu einer Verfügung über sein Vermögen zu veranlassen.

- die Rekord-Liste der Durchstellpausen

- die einschlägige ARD-Sendung zu 9live (PlusMinus)

- der berühmte Alida-Mitschnitt.

Dazu hab ich das öffentliche Interesse und den Schutz-Zweck des Gesetzes im Sinne des BGH angeführt. Laut BGH braucht ja gerade der ?eher unbedarfte Spieler? (wörtl. Zitat BGH) den Schutz des Gesetzes (BGH-Urteil 4 StR 260/02 vom 28. November 2002).

Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht also schon deshalb, weil viele bedürftige Menschen bei diesen Gewinnspielen schon große Summen verloren haben. (ZB auch aus meiner Verwandtschaft)

Na, usw, usw.

Außerdem muss eine Strafanzeige nicht perfekt sein, sondern der StA muss eigentlich selbst ermitteln...

Natürlich glaube ich auch nicht, dass die StA jetzt plötzlich ganz doll aktiv wird. Vielleicht wenn sich die Strafanzeigen häufen?? Schaun wir mal.

Ah, vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass ?Gewinnspiele? dieser Art in einigen anderen europäischen Ländern bereits verboten sind???

Jedenfalls habe ich mir die Forums-Namen derer notiert, die sich hier als Zeugen angeboten haben. Im Falle des Falles kann ich ja über dies Forum mit Euch Kontakt aufnehmen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren eckberk ist zur Zeit offline 
  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 15:48 
Titel: Re: EIN PAAR DETAILS ZUR STRAFANZEIGE
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
Außerdem muss eine Strafanzeige nicht perfekt sein, sondern der StA muss eigentlich selbst ermitteln...
Die Staatsanwaltschaft muss immer ein Ermittlungsverfahren einleiten, sofern die Strafanzeige berechtigt ist. Schauen wir uns also die Punkte mal an:
Zitat:
ALLEIN aus der BAHNWÄRTERHAUS-Sendung kann man natürlich keinen Vorsatz nachweisen, aber in der Kumulation wird der Vorsatz als Teil des Systems klar.
Nein, so funktioniert das Spiel eben nicht. 9Live hält zwei Finger nach oben, sagt "Tut uns leid, das wollten wir nicht.". So wird kein Vorsatz nachgewiesen. Wie ich oben bereits erwähnte: Selbst wenn man selbst weiß, dass es Vorsatz ist, muss man diesen nachweisen. Fahrlässigen Bettrug gibt es nicht. Nur den Vorsätzlichen.

Zitat:
- Einblendung ?Anruf kostet 50 Cents?. Daraus geht nicht hervor, dass die Anrufgebühr jedes Mal auch dann anfällt, wenn der Anrufende bloß eine Tonbandansage hört und weder am Spiel teilnehmen, noch seine Personalien deponieren kann. Diese Art der Irreführung (VORSATZ) hat der BGH bereits am 13. April 2006 (Bundesgericht 2A.11/2006) gerügt.
Ja, er hat es gerügt. Das bedeutet, dass das zwar unsportlich ist, eventuell unfair, und einen faden Beigeschmack hinterlässt, aber gerade dieses Urteil stellt deiner Strafanzeige ein Bein, denn der BGH hat es ausdrücklich nicht verboten, obwohl dies bekannt war. Und genau das bedeutet, dass der BGH diese Machenschaften abgesegnet hat, weil es eben keine Irreführung ist. Ein Vorsatz zur Unfairness ist nicht strafbar.

Zitat:
- Die Ansagen der Moderatoren und das Blinken des ?Hot Button? sind offensichtlich darauf angelegt (VORSATZ), beim Zuschauer eine Fehlvorstellung über Tatsachen zu erzeugen und ihn zu einer Verfügung über sein Vermögen zu veranlassen.
Hier hat allerdings 9Live keine Schuld, höchstens, wenn ein Epileptiker einen Anfall bei dem Geblinke bekommt, und sich verletzt.

Zitat:
- die Rekord-Liste der Durchstellpausen

- die einschlägige ARD-Sendung zu 9live (PlusMinus)
Wie ich bereits sagte, es ist ganz klar, dass da was faul ist, und man selbst weiß es auch. Aber es muss Bewiesen werden. All diese Indizien sind bisher nichts als heiße Luft. Da wird der Staatsanwalt draufschauen, und sagen, dass das zwar nett gemeint ist, aber leider nichts draus wird.

Zitat:
- der berühmte Alida-Mitschnitt.
Alida hat in TV Total auch mal gesagt, dass die Moderatoren an den Anruferzahlen bzw. an der Ausschüttung beteiligt werden. Bringen wird dies gar nichts. Denn auch hier muss man erstmal genau das nachweisen.

Zitat:
Dazu hab ich das öffentliche Interesse und den Schutz-Zweck des Gesetzes im Sinne des BGH angeführt. Laut BGH braucht ja gerade der ?eher unbedarfte Spieler? (wörtl. Zitat BGH) den Schutz des Gesetzes (BGH-Urteil 4 StR 260/02 vom 28. November 2002).
Hier könnte sich vielleicht ein Staatsanwalt ranwagen, wenn sich eine dieser geschädigten Personen an ihn wendet. Zumidest wird er sich die Aussage durchlesen.

Zitat:
Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht also schon deshalb, weil viele bedürftige Menschen bei diesen Gewinnspielen schon große Summen verloren haben.
Ja, das ist zwar schade, aber sie haben für Ihre Leistung bezahlt. Ähnlich wie bei einem Roulette-Tisch, wo ich auch viel Geld verliere, ohne dass es jemals die rote Farbe geworden ist.

Zitat:
Ah, vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass ?Gewinnspiele? dieser Art in einigen anderen europäischen Ländern bereits verboten sind???
Und das hätte was gebracht? Dass der Staatsanwalt auch sieht, wie es in Ländern zugeht, in denen nicht das deutsche Recht gilt?

Also, wie gesagt, ich bin auf alle Fälle gespannt.
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  KidRock
Leitungssucher
Leitungssucher

Alter: 40
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 44
Wohnort: Schleswig Holzbein
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 21:46 
Titel:
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mein angebot steht trotzdem noch ...

wenn du @ eckberk meine hilfe gebrauchen solltest , dann bin ich dabei ...
hab es gesehen und werde mein bestes versuchen ...

LG KidRock



" Es ist Pervers was hier passiert " ( Max Sch.)
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 30.01.2008, 22:40 
Titel:
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ZEUGEN...

Danke KidRock & spelli! Wäre ja in aller Interesse...

Ich halte Euch auf dem Laufenden, was mit meiner Strafanzeige passiert...
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