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KJM-Gutachten "GEWINNSPIELE APRIL 2008"
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  Mork vom Ork
Grnes Mitglied

Alter: 57
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Samstag, 07.06.2008, 14:38 
Titel:  KJM-Gutachten "GEWINNSPIELE APRIL 2008"
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Jugendschutz bei Gewinnspielen im Rundfunk und in Telemedien: Neues Gutachten der KJM

Ein sehr interessantes Dokument, welches jeder wirklich mal gelesen haben sollte. Unter anderem findet sich darin nmlich folgende, interessante Passage:


Da bekommen doch auf einmal Aussagen wie diese hier pltzlich eine ganz andere Gewichtung:
« Pressemitteilung der Callactive GmbH vom 29.05.2007 » hat Folgendes geschrieben:
Der Hot-Button Mechanismus whlt zu einem beliebigen Zeitpunkt whrend der aktuellen Runde und bei einem beliebigen Anrufer ohne Beeinflussung durch den Redakteur oder einer anderen Person einen Anrufer aus, der dann unverzglich vom System vollkommen automatisiert ins Studio weitergeleitet und dort ohne Vorauswahl durch beispielsweise ein CallCenter auf Sendung gestellt wird. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer transparenten und nicht beeinflussbaren Logik.

Der Redakteur konfiguriert auf Grund der ihm fr dieses Spiel zur Verfgung stehenden Sendezeit die Dauer des Spiels bzw. der Spielrunde. Das System ermittelt daraufhin durch einen standardisierten Zufallsmechanismus einen Zeitpunkt innerhalb dieser Spiel- bzw. Rundendauer, zu dem der Hot-Button-Mechanismus einen Anrufer auswhlt und diesen automatisiert ins Studio weiterleitet. Dieser vom System ermittelte Zeitpunkt wird zu keiner Zeit dem Redakteur, Moderator oder einer anderen Person bekannt gemacht.

Oder wenn es mal wieder heisst: "Ich wnsche mir bis um XX Uhr einen Gewinner" oder aber "Die Leitungen zu treffen ist nicht das Problem, es liegt am Schwierigkeitsgrad des aktuellen Spieles!"

Es darf also davon ausgegangen werden, das der diensthabende Redaktuer jederzeit "online" Einfluss auf die Durchstellung nehmen kann. Denn er konfiguriert nicht nur die Dauer des Spiels, sondern auch die Hufigkeit einer direkten Durchstellung ins Studio! Mag sein, das der Zeitpunkt der Durchstellung vom Zufall abhngt, aber wer garantiert dem Zuschauer denn, das ein Zeitfenster fr die Durchstellung bereits bei Spielbeginn definiert wurde? Immerhin hat der diensthabende Redakteur jederzeit die Mglichkeit, "online" den "Aktionsablauf" zu steuern. Genauso ist er jederzeit darber im Bilde, wie viele Zuschauer zu diesem Zeitpunkt sich gerade aktiv am laufenden Spiel beteiligen. Na, klingelt da bei Ihnen etwas? Zitat Frau Lauenstein im Mai 2007 "Bei diesen Peaks schlag doch spter zu!"

Das soll nicht heissen, das es generell so praktiziert wird. Es soll nur zeigen, da es generell mglich ist. So, wie ich nicht generell im Halteverbot parke, ich mir aber jederzeit ausrechnen kann, da wenn ich es tue, es mich max. 5,- €uro Strafe kosten wrde. Und wenn ich dann 7 Stunden dort parke, und jede Stunde wrde mich normalerweise 1 Euro kosten, dann weiss ich, da ich beim Falschparken in dieser Zeit sogar noch 2 Euro Gewinn dabei mache. Ist doch praktisch! Wink

Denkt mal darber nach... Cool

PS: Interessant auch die Frageklrung der "Anwendbarkeit der Glcksspiel-Bestimmung ab Seite 28! BITTE UNBEDINGT LESEN!!!



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen knnen, mssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  judea1lopl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beitrge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Samstag, 07.06.2008, 16:28 
Titel:  
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Sehr interessant!Aber dem Zuseher wird doch diesbezglich etwas ganz anderes suggeriert bzw er wird in dieser Hinsicht teilweise regelrecht belogen. Und Gelegenheit macht Diebe! Wenn die Mglichkeit besteht, solche technischen Mittel puncto Durchstellung zu nutzen, werden viele Redakteure oder Producer-wei immer noch nicht den Unterschied- diese auch sicher nutzen.Diese und all die anderen "Dinge", welche nicht korrekt laufen, mten doch jetzt endlich mal von den entsprechenden Gremien und Behrden geahndet werden und zwar in aller Hrte und nicht halbherzig, wie bis jetzt bestenfalls erfolgt. Ich bin einfach zu bld um das nachvollziehen zu knnen! Dieses Forum kann mir da vielleicht etwas mehr Klarheit geben. Ich hoffe auch, dass der neue Rundfunkstaatsvertrag , welcher meines Wissens nach im September ratifiziert wird, auch mehr Klarheit in diese ganze Angelegenheit bringt, damit solche Gewinnspiele- eigentlich meist mehr Glcksspiele mE , oder - wirklich mal "fair" und "transparent" werden. Aber dies ist wohl nur ein frommer Wunsch!

MfG an das Forum , Judeia Smile



"Achtung, allmhlich mu Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beitrge: 120
BeitragVerfasst am: Montag, 09.06.2008, 17:48 
Titel:
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Ja, das Gutachten ist echt interessant. Allerdings ist es nur ein Gutachten eines Juristen. Man sollte nicht vergessen, dass der Spruch 2 Juristen, 3 Meinungen nicht von ungefhr kommt Laughing

Trotzdem, wenn ich den Anwalt richtig verstehe, ist die eigentliche Frage ob es sich bei einem Spiel um ein Gewinn- oder ein Glcksspiel handelt, die Frage nach dem Einsatz.

Erstmal muss geklrt werden, ob der Anruf bei einem Call-In-Sender als Einsatz gilt. Der Gutachter schreibt, dass erst durch die Einstze der Spieler (01379-) das Spiel erst mglich wird: Also Einsatz liegt vor.
Weiter meint der Gutachter, es kann nur der Teil der Telefonkosten als Einsatz gelten, den der Call-In-Veranstalter bekommt. Bei einem Anruf fr 50 Cent also vielleicht 25 oder 30 Cent?
Dann ist die Frage zu klren, ob der Einsatz erheblich ist. 50 Cent scheint bei den Landesmedienanstalten als Bagatellgrenze zu gelten: Bis 50 Cent gilt der Einsatz rechtlich nicht als Einsatz, da zu niedrig.
Interessant ist aber, dass es wohl kein Gesetz gibt, in dem ein Betrag drinsteht. Wird immer von Fall zu Fall entschieden. Nur mal so zum Vergleich: Wenn ich Lotto "6 aus 49" spielen mchte, muss ich mindestens 1,25 Euro bezahlen (1 Woche, 1 Feld, ohne Spiel 77). Lotto gilt als Glcksspiel. Sportwettenanbieter mit hnlichen Mindesteinstzen wurden unbarmherzig verfolgt, wegen Verstoes gegen das Glcksspielverbot. Es gibt aber Gerichtsurteile bei (Telefon-)Gewinnspielen, die 1,83 Euro noch nicht als Glcksspiel sehen!

Ach ja, bei Lotto oder in der Spielbank muss ein bestimmter Prozentsatz des Einsatzes wieder unter den Spielern ausgespielt werden, bei Gewinnspielen gibt es keine Auszahlungsquote!
Da stellt man sich doch die Frage was jetzt gilt Rolling Eyes ?

Also, fr mich als Nichtjuristen ist das alles sehr sehr kompliziert. Was ich mir nur aus diesem Gutachten in Sachen Glcks-/Gewinnspiel gemerkt habe: Das Werben um Mehrfachanrufe ("versuchen sie es doch gleich nochmal", Treueprmie, usw.) knnte unter Umstnden so gewertet werden, dass die CI-Veranstalter die 50-Cent-Unerheblichkeitsgrenze berschreiten.
Na ja, 2 Juristen, 3 Meinungen.

@Callactive: Wie wrs mit "Unerheblichkeitsgrenze" als Lsungswort (Gesucht sind Wrter mit "Un" am Anfang)?



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 ber Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten rgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lsen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
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  judea1lopl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beitrge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Montag, 09.06.2008, 18:23 
Titel:
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Fr einen Nichtjuristen aber gut erklrt. Ich steig da irgendwie immer noch nicht durch, obwohl ich frher mal den Mist beruflich gemacht habe. Ein sehr interessantes und weitgefchertes Thema, welches aber auch viel Auslegungsspielraum hat. Der Spruch mit den Juristen stimmt schon und trifft auch auf Mediziner zu brigens. Mchte auch gern wissen, was geschehen wrde, wenn man diesen Lsungsvorschlag in der Sendung nennt. Da wrde mal jemand richtig dumm schauen Laughing



"Achtung, allmhlich mu Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
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Beitrge: 120
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.06.2008, 12:13 
Titel:
Thema Beschreibung: Nochmal was zu dem Gutachten
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Ich habe jetzt nochmal ausfhrlich das Gutachten studiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann auch ein Spiel mit einem Einsatz von weniger als 50 Cent pro Runde als Glcksspiel gem Strafgesetzbuch gewertet werden. Habe noch nie an einem Spielautomaten gespielt, aber anscheinend gibt es dort geringe Einstze und trotzdem wird es als Glcksspiel gewertet. Daher gilt hier eine Verlustobergrenze von 80 € pro Stunde (!) und Automat.

Daraus folgt:
berschreiten die mglichen Verluste durch Mehrfachspiele 80 € pro Stunde, so knnte hier ein Glcksspiel vorliegen, da es "schlimmer" ist, als anerkannte Glcksspiele an Spielautomaten.
Daraus folgt:
Im Falle von Call-in-Sendungen ist eigentlich sicherzustellen, dass Anrufer diese Obergrenzen nicht berschreiten knnen.

Und hier mal ein konstruktiver Vorschlag an die Veranstalter wie 9live. Warum setzen sich die Veranstalter diesem Risiko aus? Ich denke pure Gewinnmaximierung. Dabei ist es technisch SEHR EINFACH mglich, die Verlustobergrenze von 80€/Stunde einzuhalten:
Entweder die Bandansage verlngern, so dass dem Anrufer erst nach 15-20 Sekunden mitgeteilt wird, ob er gewonnen hat oder nicht. Da die 50 Cent PRO ANRUF und nicht ZEITABHNGIG anfallen, sollte das kein Problem sein. Oder der Veranstalter senkt den Einsatz (Kosten fr Anruf minus Entgelt an Telekommunikationsunternehmen) so ab, dass selbst bei drcken der Wahlwiederholungstaste kein berschreiten der 80 € pro Stunde mglich ist.

Aber da seitens der Landesmedienanstalten (wie "unabhngig" sind die eigentlich, wenn sie die privaten Sender eher als Partner ansehen?) kein entsprechender rechtlicher Druck aufgebaut wird, ist es den Veranstaltern ziemlich egal. Dabei sollte ein Call-In-Gewinnspiel doch keine Abzocke sein, sondern der Kundenbindung dienen. Aber kommt eben immer darauf an wie man "Kundenbindung" definiert.



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 ber Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten rgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lsen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
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  judea1lopl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beitrge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.06.2008, 15:09 
Titel:
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Habe eben noch mal das Gutachten quergelesen, was gar nicht so einfach war, weil meine Inetverbindung stndig zusammenbricht und ich den Router immer neu resetten mu, und kann mal so gar nicht im Juristendeutsch resumieren: Nichts Genaues wei man nicht und das wird schn wissenschaftlich verpackt in einem Guthaben. A ber das war ja auch die Aufgabe des Gutachters, dem man keinen Vorwurf machen kann. Vielmehr ist dieser dem Gesetzgeber zu machen, der endlich Dunkel in das Dickicht dieser unklaren Rechtslage bringen mu. Nach dem alten juristischen Allgemeingrundsaatz "Nach Teu und Glauben" kann es ja nicht sein, dass man juristisch vorgebildet sein m u, um an solchen Spielen teilzunehemen, mal berspitzt ausgedrckt. Der Sender sichert sich stndig sehr raffiniert ab und man kann ihm wenig an Rechtsbrchen allgemeiner Art vorwefen. Die Vereinbarungen, die er mit der LMA hat, hlt er zwar nicht stndig ein, aber macht doch nichts, die sind eh nicht rechtsbindend!!!!Das ist schon ein Witz sondersgleichen und wird auch nicht durch so ein herrlich theoretisches Gutachten besser, das bestimmt nicht jeder gnzlich verstanden hat, von denen, die es in Auftrag gaben. Fazit: Wenn sich nicht in rechtlicher Hinsicht bald was ndert und der "Verbraucherschutz Wink wesentlich verbessert wird, kann man nur hoffen, dass die Quoten dieser Formate weiter sinken, die Sender untereinander sich gegenseitig zerfleischen, ihnen das Geld ausgeht, um weiter solche Formate zu finanzieren, obwohl die ender ja eigentlich solche Formate brauchen, um fr andere wieder Geld zu haben. Es geht die Sage um, in wenigen Jahren htten sich diese CI berholt. Ich hr die Kunde, will aber nicht so recht dran glauben, kann es nur hoffen.--- Dem letzten Satz des Vorkommentars kann ich brigens nur lebhaft beipflichten!!!



"Achtung, allmhlich mu Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.06.2008, 16:09 
Titel:
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« MrNoname » hat Folgendes geschrieben:
Dabei ist es technisch SEHR EINFACH mglich, die Verlustobergrenze von 80€/Stunde einzuhalten:

Du kannst davon ausgehen, dass SH9 genau informiert ist, wer wann wie oft angerufen hat.

Gestern abend z.B. (whrend der Halbzeitpause NL-F) erzhlte Max Schradin mehrfach, dass man etwas gewinnt, sobald man 10x angerufen hat. Das kann nur funktionieren, wenn ein Programm die Anrufer bzw. deren Telefonnummern zhlt.

Wie Schradin nebenbei erwhnt, waren es natrlich ganz phantastische super-mega-tolle Gewinne Wink, nmlich z.B. Gratisanrufe oder Goldie-Punkte. Es waren also keine Gewinne, sondern es war eher dazu gedacht, die Anrufer zu noch hufigerem Anrufen zu verleiten. Anfangs vielleicht noch mit den Gratisanrufen, dann aber auf eigene Kosten. Anfixen sozusagen.

SH9 kennt die Kosten ihrer Anrufer. Was macht SH9, wenn diese Kosten 3- oder 4stellig werden? Nix! Jedenfalls habe ich noch nie von einem Anrufer gehrt, der von SH9 gesperrt worden ist, weil dessen monatlichen Telefonkosten so hoch waren. Dafr hrt man schon mal Anrufer, die sich live ber ihre Rechnung beschweren.



Wir sind alle Individuen
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  judea1lopl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beitrge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.06.2008, 17:44 
Titel:
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Habe mir gerade- als mal netterweise wieder Internetverbindung bestand, die Call in-Ereignisse vom Mai nebst Links etwas genauer angesehen und bei YouTube festgestellt, dass auer dem ersten Video mit Max, wo er auf Beschwerden von Anrufern eingeht, sie kmen nach einen neuen bestimmten Anrufmodus nicht mehr durch und quasi ein "Pladoyer" fr 9 live hielt, alle anderen mit ihm gelscht wurden. Schade, htte mich mal interessiert, um was es da ging! Wre auch interessant zu wissen, auf wessen Veranlassung die Videos nicht mehr verfgbar sind. Auf die von Max oder vom Sender, weil Max sich wieder mal "daneben" verhalten haben knnte? Auf seven load dagegen sind die Videos verfgbar, soweit ich das sehen konnte. Irgendwie komisch, scheinbar hat der Sender oder die Animateure- jetzt benutze ich auch mal den Namen- nichts gegen deren Verbreitung auszusetzen gehabt. Oder warum sind diese dann auch nicht gelscht?-- Ich seh mir jetzt weiter Videos in dieser Richtung an, sehr aufschlureich teilweise, bis mal wieder niente ist mit inetverbindung und ich neu Router resetten mu. Mad Mad Die Darstellung der vergangenen Call in - Ereignisse waren jedenfalls sehr intererssant und gut , dass es so ein Forum gibt und Menschen, die sich um diese "Dinge" kmmern und auch schn knapp -in eben diesen Zusammenfassungen, ber einen gewissen Zeitraum hinaus alles fixieren! Da steckt berall viel Arbeit und Kenntnis ber die Materie hinter Exclamation Smile



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  borkenkfer
Grnes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beitrge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.06.2008, 17:55 
Titel:
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@judea1lopl,

viele der Videos, auf die hier im Forum verwiesen wird, waren Bestandteil eines youtube-Accounts, das nach Beschwerden von CA durch Youtube dauerhaft gesperrt wurde. Im Augenblick sind nur die Videos verfgbar, die Mork vom Ork auf einen neuen Youtube-Channel hochgeladen hat.

Guckstu hier:
http://citv.nl/viewtopic.php?p=118748&highlight=youtubekonto+gel%F6scht#118748

,,,



So funktionieren die Spiele bei 9live, Sport1, Folx-TV und Co.:

http://citv.nl/forum/viewtopic.php?t=3596
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  kknaecke
Obergnom
Obergnom

Alter: 52
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 1749
Wohnort: Bielefeld
BeitragVerfasst am: Samstag, 14.06.2008, 23:03 
Titel: Re: KJM-Gutachten "GEWINNSPIELE APRIL 2008"
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:

PS: Interessant auch die Frageklrung der "Anwendbarkeit der Glcksspiel-Bestimmung ab Seite 28! BITTE UNBEDINGT LESEN!!!


Interessant ist das ganze Gutachten!

Dieses Gutachten sollte man mal den LMA`s und Strafverfolgungsbehrden in Deutschland vorlegen.(Aber nicht der Gerichtsbarkeit in Hamburg).

Nachdem ich mir das ganze Gutachten (trotz der vielen Seiten) durchgelesen habe, komme ich zu folgendem Schluss:

1.-Call-In ist ein von den Landesmedienanstalten lizensiertes GLCKSSPIEL

2. Auf das Jugendschutzgesetz wird bei den Sendern "drauf geschissen"! (Ausser es kommt mal ein Kind Live on Air durch,was dann von den Moderatoren darauf hingewiesen wird nicht teilzunehmen).

Zu dem Jugendschutz mchte ich noch folgendes in eigener Sache sagen:

Es gibt in Deutschland fr minderjhrige keine Teilnahme am Lotto, Glcksspielautomat, Spielbank, Rubbellose oder sonstigem. Aber durch den Griff an den Telefonhrer ist eine Teilnahme an einem Gewinnspiel mglich ohne das es zu einer Auszahlung kommt.



Bist du bld. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
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  MrNoname
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beitrge: 120
BeitragVerfasst am: Sonntag, 15.06.2008, 13:33 
Titel:
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Zitat:
Aber durch den Griff an den Telefonhrer ist eine Teilnahme an einem Gewinnspiel mglich ohne das es zu einer Auszahlung kommt


Jugendliche sind nicht "gewinnberechtigt".

Richtig, das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Nicht umsonst weist zum Beispiel Money Express darauf hin, dass "keine Auszahlung an Minderjhrige" erfolgt. Aus Sicht der Sender knnen, so zumindest eine Frau vom VPRT (Verband der privaten Rundkfunksonstwas), Jugendliche rechtlich gar nicht ausgeschlossen werden. Also kein Versto gegen Jugendschutzvorschriften, da keine Gesetzesgrundlage. Nur weil die Sender so nett sind, verzichten sie freiwillig auf die Auszahlung von Gewinnen an Minderjhrige Exclamation .

Und da heute Sonntag ist:
Du lieber Gott, ICH DANKE DIR FR DIE GNADE UND GTE DER CALL-IN-VERANSTALTER!



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  judea1lopl
Veteran
Veteran


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beitrge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Sonntag, 15.06.2008, 15:07 
Titel:
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Diese Sprecherin hat sogar erstmal recht, denn die Rspr und hM in der Lehre sind strittig: &&4-6 JschuG sprechen nicht gegen die Teilnahme Jugendlicher an "medialen"Gewinnspielen, also auch an Fernsehgewinnspielen, oder ferner auch zb Online- Spiele. Im Gegenteil, der Ausschlu von Jugendlichen ist ausdrcklich NICHT vorgesehen. Das ist unstrittig. Alles andere wieder Auslegung.-- JMST und GlckSV, diese aber nur im engeren Rahmen des "Glckspiels"(wieder Auslegung, wo Abgrenzung zu Gewinnspiel!), stehen in der Gesetzeshierarchie unter dem JschuG,grenzen die Teilnahme Jugendlicher an solchenGewinnspielen wie etwa bei 9 live ein, bei Verletzung dieser niedrigeren Rechtsnormen allerdings kommt es meist nur zu einer Ahndung hinsichtlich verwaltungsrechtlicher BUGELDVORSCHRIFTEN. Und die LMA haben sowieso keine rechtsbindende Gltigkeit.---Also ist wieder einmal der Gesetzgeber gefordert, eine einheitliche Rechtslage herzustellen, was allerdings, ich befrchte es zumindest, einige Zeit in Anspruch noch nehmen wird und berdies sich als recht komplex und lobbybehaftet darstellen wird, leider!



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  eckberk
Grner geht nicht
Grner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:mnnlich
Beitrge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Montag, 25.08.2008, 07:24 
Titel:
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Ich kann mir vorstellen, dass jemand hier schon darauf verwiesen hat, hab's aber hier im Forum nicht gefunden, deshalb: Gutachten fr die KJM:

Gewinnspiele bei 9Live und Co - Strafbares Glcksspiel?
8. Juni 2008 12:45
Ob Gewinnspiele im Rundfunk und in Telemedien, die eine Teilnahme ber die Nutzung von Mehrwertdiensten (z.B. 0137-Rufnummern, Premium-SMS) ermglichen, unter bestimmten Umstnden auch als strafbares Glcksspiel nach 284 StGB qualifiziert werden knnen, ist vor allem in der Rechtsliteratur stark umstritten. Ich habe im Auftrag der Kommission fr Jugendmedienschutz (KJM) im April/Mai 2008 unter anderem zu dieser Fragestellung ein Rechtsgutachten verfasst. Im Rahmen der Untersuchung hat sich aus meiner Sicht gezeigt, dass im Hinblick auf eine fr die "Glcksspiel”-Eigenschaft u.a. notwendige fehlende bloe Geringwertigkeit eines Spieleinsatzes auch die Mehrfachteilnahme (also das multiple Anrufen ber Mehrwertdienste in kurzer Zeit) zu bercksichtigen ist. (...)


Das ganze Gutachten kann man runterladen..


Wahrscheinlich meinst Du das Gutachten in dem Fred hier. Ich hab' Deinen Beitrag mal verschoben.
Hier gibt's auch noch die entsprechende Medienmeldung zu dem Thema.
Callpassive




"37 Prozent aller Mnner tuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallchen! Wer ist denn am Telefnchen??"
(FDW Lbling)

.
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Gesplittet am: Montag, 25.08.2008, 11:12 Uhr von Callpassive
Gesplittet vom Beitrag Call-In - wie sieht das Spielerprofil aus? aus dem Forum Was ist das eigentlich?
  Zworx
Flatliner
Flatliner



Beitrge: 7
BeitragVerfasst am: Montag, 25.08.2008, 14:09 
Titel:
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Ich habe nochmal eine Frage zu dem Gutachten. Auf S. 27 ist die Rede von einem Verhaltenskodex des FST e.V. (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.). In diesem Verhaltenskodex ist alles mglich - u.a. auch der Schutz von Jugendlichen - geregelt. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann knnen die Mehrwertdiensteanbieter dort Mitglied werden und sich dies "auf die Fahne schreiben".
Der komplette Verhaltenskodex steht unter: http://www.fst-ev.org/upload/VK-Fassung-vom%2012-06-2008.pdf

In der Mitgliedsliste kann ich allerdings keine namhaften CI-Anbieter finden...komisch... Confused
Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Schnen Tag noch,
Zworx
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