Kassensturz verlinkt übrigens von deren HP auf CITV.
Ich winke mal (auf Verdacht) in Richtung Schweizer Zuschauer.
Wie sich das gehört !
---> Ähh übrigens Sportquiz hat schon das Video eingestellt weiter oben..... , es kann sein das die SF - Links irgendwann nicht mehr Funktionieren, also besser wir haben selber ein Video das funzt....
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
«Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt, dass Forderungen aus Spiel oder aus Wetten nicht einklagbar sind. Das heisst, man kann sie nicht eintreiben gegen den Willen des Schuldners.»
Laßt mich raten?! Das ist natürlich nur in der Schweiz so oder?
Der grüne Apfel.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GoldenDelicious
«Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt......»
Laßt mich raten?! Das ist natürlich nur in der Schweiz so oder?
Das ist anzunehmen...., in Deutschland müsste wohl das Zivilgesetzbuch was ähnliches hergeben, kenne mich da nicht aus...
Jedoch versuchen sich die Telekommunikationsdienstleister in der Schweiz, wie im Beitrag der Pressereferentin hörbar, darauf abzustützen sie hätten eine übergeordnete Gegenklausel in ihren Veträgen mit den Kunden.
Da aber OR grundsätzlich gültig und nicht ZUM NACHTEIL für den Kunden übervertraglich geregelt werden kann, nehme ich an, das eine Präjudizklage der Telekommunikationsanbieter betreffend dieser Angelegenheit spätestens vor Bundesgericht scheitern wird
A. Unklagbarkeit der Forderung 1 Aus Spiel und Wette entsteht keine Forderung.
2 Dasselbe gilt von Darlehen und Vorschüssen, die wissentlich zum Behufe des Spieles oder der Wette gemacht werden, sowie von Differenzgeschäften und solchen Lieferungsgeschäften über Waren oder Börsenpapiere, die den Charakter eines Spieles oder einer Wette haben.
Art. 514
B. Schuldverschreibungen und freiwillige Zahlung
1 Eine Schuldverschreibung oder Wechselverpflichtung, die der Spielende oder Wettende zur Deckung der Spiel- oder Wettsumme gezeichnet hat, kann trotz erfolgter Aushändigung, unter Vorbehalt der Rechte gutgläubiger Dritter aus Wertpapieren, nicht geltend gemacht werden.
2 Eine freiwillig geleistete Zahlung kann nur zurückgefordert werden, wenn die planmässige Ausführung des Spieles oder der Wette durch Zufall oder durch den Empfänger vereitelt worden ist, oder wenn dieser sich einer Unredlichkeit schuldig gemacht hat.
Art. 515
C. Lotterie- und Ausspielgeschäfte
1 Aus Lotterie- oder Ausspielgeschäften entsteht nur dann eine Forderung, wenn die Unternehmung von der zuständigen Behörde bewilligt worden ist.
2 Fehlt diese Bewilligung, so wird eine solche Forderung wie eine Spielforderung behandelt.
3 Für auswärts gestattete Lotterien oder Ausspielverträge wird in der Schweiz ein Rechtsschutz nur gewährt, wenn die zuständige schweizerische Behörde den Vertrieb der Lose bewilligt hat.
Art. 515a1
D. Spiel in Spielbanken, Darlehen von Spielbanken
Aus Glücksspielen in Spielbanken entstehen klagbare Forderungen, sofern die Spielbank von der zuständigen Behörde genehmigt wurde.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Gewinnspiele sind grundsäzlich zulässig und bedürfen keiner behördlichen Genehmigung, LG MünchenI 25.06.03.
Ausnahme &1 UWG - Wettbewerbswidrigkeit-und damit unwirksam unter gewissen Prämissen ua
psychologischer (Kauf)zwang dh
Teilnahme nur über 0190 Nummern möglich und dem Betreiber erwachsen dadurch wirtschaftliche Vorteile, LG Memmingen 20.05.00
So ein Fall könnte bei dem Kassensturzbeitrag vorliegen, jetzt freilich unter der aktuellen 0900 Nummer.
Wieder sehr viel "Auslegung" möglich und raffinierte "Lücken", die Forderung einklagbar machen könnten in solchen Fällen mit dem Ergebnis für unseren Fall, dass die Telefonkundin DOCH unter Umständen zahlen müsste!
Zu unterscheiden sind bekanntlicherweise GLÜCKSSPIELE von den eben behandelten. Wenn nicht besonders genehmigt, sind sie unwirksam. Da aber- auch dies bekanntlicherweise- leider, zumindest in Deutschland, bei Telefongewinnspielen üblicher Art( also auch die unseres Falles)ein Gewinnspiel iSd Gesetzes nach hM in der Rspr angenommen wird und eben kein Glücksspiel, ist dies ohne weiteres Interesse.
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: judea1lopöl
Wieder sehr viel "Auslegung" möglich und raffinierte "Lücken", die Forderung einklagbar machen könnten in solchen Fällen mit dem Ergebnis für unseren Fall, dass die Telefonkundin DOCH unter Umständen zahlen müsste!
Nöö, nix Lücke,...Obligationenrecht !
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Insiderin wirft «Swissquiz» systematischen Bet-rug vor
Schwere Vorwürfe an die Adresse der Fernsehsendung «Swissquiz»: Eine Insiderin sagt, bei diesen Spielen würden die Zuschauer mit betrügerischen Tricks abgezockt.
(...)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Dass man so gut wie immer auf dem Anrufbeantworter landet und so die 1.85 Franken pro Anruf plus 1.85 Franken pro Minute in den Sand setzt, ist gemeinhin bekannt.
Wenn dies "gemeinhin bekannt" wäre, würden die Zuschauer nicht in Massen bei CI-Sendungen anrufen.
Die CI-Anbieter hätten deutlich weniger Einnanhmen, wenn die (Print-)Medien regelmäßig über CI und deren Funktionsweise berichten würde. Insofern ist es sehr gut, dass "20min" darüber schreibt. Das hätten sie m.E. auch durchaus früher machen können, aber wenn sie durch den "Kassensturz"-Bericht dazu angeregt wurden - auch gut.
Nur in Deutschland ist mal wieder Schweigen im Blätterwald angesagt, denn die Boulevard-Blätter schreiben kaum über dieses Thema. Einige Konzerne, wie z.B. die Springer AG, halten sich unter anderem mit ihrem Flagschiff "Blöd" schön aus dem Thema raus. Denn über die ProSiebenSat.1 Media AG verdienen sie auch an CI.
Schließlich will man seinen Partnern das Geschäft nicht zerstören.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Nur zum Verständnid- stehe mal wieder auf Leitung : Was bedeutet der Einwand:" Ne, Obligationsrecht?
Das ist ein Schweizer Begriff für das deutsche "Schuldverhältnis", den gemeinen Vertrag also.
Ist nicht so wichtig, fiel mir nur eben auf.
"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: judea1lopöl
...Wenn dies "gemeinhin bekannt" wäre, würden die Zuschauer nicht in Massen bei CI-Sendungen anrufen.
Die CI-Anbieter hätten deutlich weniger Einnanhmen, wenn die (Print-)Medien regelmäßig über CI und deren Funktionsweise berichten würde...
Leider würde auch ein wirklich engagiertes Treiben der Medien nicht helfen, ist meine Vermutung.
Hier helfen wirklich nur Gesetze!
Krasser Vergleich, aber dennoch:
Erst am vergangenen Wochenende hat sich in meiner Stadt ein Vater unglücklich gemacht, weil er Spiritus zum zum Grillanzünden verwendete, seine Kinder liegen mit schweren Brandverletzungen in einer Spezialklinik. Vor den Gebrauch mit Spiritus beim Grillen wird ausreichend, immer wiederkehrend, deutlich, einfachst verständlich gewarnt.
Dennoch gibt es Unbelehrbare, die eine persönliche Erfahrung brauchen.. .
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Leider würde auch ein wirklich engagiertes Treiben der Medien nicht helfen, ist meine Vermutung.
Ich denke schon, dass Aufklärung etwas bringen würde. Natürlich haben Berichte im Spiegel oder bei Plusminus keine sonderlich große Wirkung, denn diese Magazine werden vom typischen CI-Anrufer kaum zur Kenntnis genommen. Aber wenn es eine ständige kritische Berichterstattung in den Boulevard-Medien geben würde, müssten die Peaks sinken. Klar - Unbelehrbare sind immer dabei.
Leider wissen wir nicht, wie viele Zuschauer auf ihren Anruf verzichten müssen, damit der Gewinn aus CI sich für die Veranstalter nicht mehr lohnt. Vielleicht sind es nicht mehr viele und eine entsprechende Aufklärungskampagne würde die CI-Betreiber um die entscheidenden Anruferzahlen bringen.
Hoffen kann man immer.
« sauerwerder » hat Folgendes geschrieben:
Hier helfen wirklich nur Gesetze!
Jepp. Aber bei dem Hin-und-Her beim neuen RStV bin ich eher skeptisch.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
---> 3+ als Fernsehsender lebt zu einem grossen Teil davon täglich über 9 Stunden Callin – Fernsehen auszustrahlen. Der Produzent Mass Response aus Wien (Telekom Austria) überweist dafür dem Sender jeden Monat mehrere hundertausend Franken als Anteil an den eingenommenen Telefongebühren. Kassensturz berichtete; http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=124167#124167
Spoiler:
Und wenn jetzt jemand wissen will, wieso ich das hier Poste, sag ich nur;
PSSST, das bleibt ein Geheimnis......, Sie müssen um die Ecke denken....
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
"Mass Response Service als Produzentin von 'Swissquiz' hat 3+ mehrfach schriftlich zugesichert, dass ihr Call In-Quiz rechtens ist, d.h. im Rahmen des geltenden schweizerischen Rechts durchgeführt wird", erklärt 3+-Geschäftsführer Dominik Kaiser auf Anfrage von "persoenlich.com". 3+ lägen keine erhärteten Anhaltspunkte vor, darauf nicht zu vertrauen.
Das junge Schweizer Fernsehen hat Mass Response Service nun gebeten, schriftlich zur "Kassensturz"-Sendung Stellung zu beziehen. Was geschieht, falls sich die Vorwürfe erhärten sollten? "3+ ist ein seriöser Unterhaltungssender und in keiner Weise daran interessiert, Formate zu zeigen, die in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht verstossen", so Kaiser.
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
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