Alter: 55 Geschlecht: Beiträge: 10921 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Montag, 04.08.2008, 22:27 Titel:
Schluss mit dem Abkassieren bei Bloggern und Forenbetreibern
Schlechte Zeiten für Abmahner
Von Richard Meusers
Schluss mit dem Abkassieren bei Bloggern und Forenbetreibern: Ein Gericht verneint die Pflicht zur Vorabprüfung von Leser-Kommentaren. Außerdem: Herrenlose Notebooks, Israel bastelt an zentraler Biometriedatenbank, Scotty schafft es nicht ins All. Das und mehr im Überblick.
In den wogenden Kampf um Störerhaftung und die Mitverantwortung von Blog- und Forenbetreibern für justiziable Beiträge Dritter hat sich jetzt das Amtsgericht Frankfurt/Main eingeschaltet. In einem aktuellen Urteil wurden Administratoren von der Verpflichtung freigesprochen, Kommentare vor ihrer Veröffentlichung generell auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen. Denn auch Blogs und Foren stünden unter dem Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit.
Die "Justizia" des Gerechtigkeitsbrunnens in Frankfurt am Main: Haftung abgewogen
Im konkreten Fall ging es um ehrverletzende Äußerungen eines Benutzers gegenüber einem anderen, der darauf den Blogbetreiber verklagte. Zu Unrecht, so die Richterin, denn der Blogbetreiber habe die strittige Äußerung weder selber gemacht noch sich daran beteiligt. Die generelle Pflicht zur Vorabzensur von Leser-Kommentaren würde die Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise einengen.
Allerdings zog die Juristin eine deutliche Grenze: den entsprechenden Schutz würden nur nichtkommerzielle Foren und Blogs genießen, gewerbliche Meinungsplattformen sind von dem Urteil nicht erfasst (AZ 31 C 2575/07-17).
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Verfasst am: Montag, 04.08.2008, 22:36 Titel:
Re: Schluss mit dem Abkassieren bei Bloggern und Forenbetreibern
« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
In einem aktuellen Urteil wurden Administratoren von der Verpflichtung freigesprochen, Kommentare vor ihrer Veröffentlichung generell auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen. Denn auch Blogs und Foren stünden unter dem Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit.
So eine Nachricht hätte sich vor den 20.693,70 Euro € Schulden irgendwie besser gelesen...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: E.R.PEL
begrüßenswertes urteil und längst überfällig - nachdem ca. ein jahr lang verschiedene foren (auch hier) abmahnungen über abmahnungen kassierten. sieht man sich speziell an diesem forum die aufgeführten begründungen der abmahnungen an, so stehen mir jetzt noch die haare zu berge. letztlich ging es hier immer um die freiheit des wortes. das mitunter schimpfwörter oder besondere titulierungen geäussert wurden, haben sich die macher derlei sendungen, die hier kommentiert/dokumentiert werden, auf die eigene fahne zu schreiben.
wird es jetzt wieder möglich sein, hier ohne vorherige prüfung auf rechtliche unbedenklichkeit beiträge zu schreiben?
Dieses Land jammert sich kaputt, verjuxt aber die Rente bei Neun Live. Urban Priol
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: candoom
wird es jetzt wieder möglich sein, hier ohne vorherige prüfung auf rechtliche unbedenklichkeit beiträge zu schreiben?
Bin nicht informiert, ob dieses Urteil in ganz Deutschland Gültigkeit hat.
Nichts destotrotz halte ich persönlich es nicht für angebracht, die Vorabkontrolle einzustellen.
Auch wenn es manchmal sicher nervig ist, auf die Freischaltungen zu warten,
finde ich es besser so. Denn damit wird unüberlegten, der Sache absolut nicht
dienlichen Emotionsausbrüchen Einhalt geboten.
Liebe Grüße
vom RUMPELSTILZCHEN
„Egal wie tief man die Messlatte
des geistigen Verstandes eines Menschen legt,
es gibt jeden Tag jemanden
der bequem darunter durchlaufen kann!“
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: RUMPELSTILZCHEN
wird es jetzt wieder möglich sein, hier ohne vorherige prüfung auf rechtliche unbedenklichkeit beiträge zu schreiben?
Allein die Frage an sich ist schon Verdächtig !
Ne ohne Spass, ein Freifahrtsschein ist das sicher nicht, jedoch gestattet sich endlich mal eine Instanz diesem ganzen Spuk wenigstens Contra zu bieten....
Was die Rechtslage widerum nicht wirklich einfacher für die Forenbetreiber gestaltet, im Gegenteil ! Wo gilt nun was und für wen ist immer noch offen und in der Schwebe wenn ich das richtig interpretiere.
Der nächste Schritt wäre dann wohl einen definitive wegweisende Rechtsentscheidung auf Bundesebene, oder wie ist das in Deutschland ?
Bundesverfassungsgericht ?
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
smice Mitglied einer Minderheit Alter: 40 Geschlecht: Beiträge: 32 Wohnort: Aachen
Verfasst am: Dienstag, 05.08.2008, 00:17 Titel:
"Denn damit wird unüberlegten, der Sache absolut nicht
dienlichen Emotionsausbrüchen Einhalt geboten."
Hehe, Emotionale Ausbrüche kann ich auch... Wenn ich die Tische, die ich gedanklich des nachts zerbeiße zähle... Ich bin auch Verfechter von Recht und Gerechtigkeit, und was auf dem Gebiet abgeht verstößt meiner Meinung nach schon lange gegen jegliches Recht auf Meinungsfreiheit, ich versteh einfach nicht, wie so ein Vorgehen juristisch gedeckt sein kann. Wenn ich keine Gummibärchen mag darf ich das hier ungehindert verbreiten, was ich mir im TV mit eigenen Augen und Ohren antun kann bzw. muss darf ich nicht gemäß meiner eigenen Wahrnehmung kommentieren. Darf ja wohl nicht sein...
Ich lass mal noch ne Lücke hier für alle möglichen Hass-Triaden gegen sämtliche Abzocksender der Republik zum selbst ausfüllen [>>Lücke<<]
Ein interessantes und (endlich einmal) lebensnahes Urteil. Leider ist es "nur" von einem Amtsgericht, und leider ist es noch nicht rechtskräftig.
Das bedeutet, dass morgen schon ein anderes Amtsgericht oder Landgericht (usw.) eine völlig andere Entscheidung treffen kann. Erst dann, wenn das Urteil letztinstanzlich bestätigt werden würde, wäre eine gewisse Rechtssicherheit dar.
Trotzdem zitier ich mal auszugsweise die Gründe, auch, weil die Gründe für dieses Urteil sehr diffenziert sind:
« Amtsgericht Frankfurt/Main vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07-17 » hat Folgendes geschrieben:
1. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Freistellung von den Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme des Beklagten aufgrund der ehrverletzenden Äußerungen in dem [Blog].
Ein solcher Anspruch ergäbe sich nur dann, wenn die Abmahnung berechtigt war, was wiederum einen Unterlassungsanspruch des Klägers gegenuüber dem Beklagten gemäß § 823 Abs. I BGB, 1004 Abs. I BGB (analog) i. V. m. dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kläger voraussetzt.
a. Zwar greifen die Äußerungen [im Blog], insbesondere die nach Ansicht des Gerichtes deutlich zu erkennende Verunglimpfung des Klägers als Anhänger des Nationalsozialismus ("Adolf [Kläger]") sowie die Beurteilung des Klägers als im "geistigen und moralischen Verfall" begriffen rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht des Klägers ein.
b. Der Beklagte ist jedoch weder Täter oder Teilnehmer der Ehrverletzung noch haftet er mangels Verletzung von Prüfpflichten als Störer.
aa. Zwar lässt sich eine eingeschränkte Verantwortlichkeit des Beklagten vorliegend nicht aus der Haftungsprivilegierung nach § 10 Telemediengesetz (TMG) herleiten. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der Beklagte als technischer Administrator überhaupt als Teledienstleister im Sinne des von § 2 TMG einzuordnen ist.
Die Vorschrift des § 10 TMG findet auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung. Wie sich aus § 7 Abs. 2 TMG und dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung ergibt, betrifft § 10 TMG lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung ([BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06])
bb. Eine eigene Rechtsgutverletzung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer ist durch den darlegungs- und beweisbelasteten Kläger nicht bewiesen.
Zwar hat die Klägerseite insoweit vorgetragen, dass der Beklagte sich die streitgegenständlichen Äußerungen dadurch zu eigen gemacht habe, dass er einen der Kommentare als Administrator gekürzt habe. Beweis für diese von Beklagtenseite bestrittene Behauptung hat der Kläger jedoch nicht angetreten. Ganz im Gegenteil ergibt sich aus den sowohl von der Klägerseite als auch Beklagtenseite zu den Akten gereichten Unterlagen ersichtlich, dass der Beklagte lediglich der Ansprechpartner für Probleme technischer Natur ist und neben dem Beklagten auch Benutzer des Blogs unter der Bezeichnung "Administrator" weitergehende technische Möglichkeiten eingeräumt wurden.
Ausgehend davon, dass es nicht nur einen Administrator gibt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die fragliche Editierung durch den Beklagten erfolgte und dieser sich dadurch die streitgegenständlichen Äußerungen zu eigen gemacht hat.
cc. Auch eine Störerhaftung des Beklagten ist nicht gegeben. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung kann derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (BGH, GRUR 2004, 860, 864 m.w.N.; BGH, GRUR 2001, 1038, 1039). Dabei reicht es für eine Störerhaftung aus, dass die Herbeiführung der Störung gefördert wird (vgl. zum Störerbegriff Beck’scher OnlineKommentar zum BGB, Fritzsche, Stand: 01.10.2007, § 1004 BGB, Rndnr. 15 ff.).
Selbst wenn man davon, ausgeht, dass der Beklagte als technischer Administrator zumindest einen Beitrag zu Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Blogs geleistet hat und die Verbreitung der streitgegenständlichen Äußerungen damit gefördert hat, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, um eine über die Gebühr ausufemde Ausdehnung der Störerhaftung, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, zu verhindern (vgl. [LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2007 - 12 0 343/06]).
Der Umfang der Prüfpflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. [BGH, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01]). Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Wird eine Rechtsverletzung bekannt, so muss der jeweilige Störer den ihm bekannt gewordenen Beitrag nicht nur löschen oder sperren, sondern auch nachfolgend ihm technisch mögliche, zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.
(1) Ausgehend von diesen Grundsätzen ist eine Störerhaftung des Beklagten zu verneinen. Er hat keine Überwachungspflichten verletzt.
Vor Kenntniserlangung von dem streitgegenständlichen Beitrags durch den Beklagten oblagen ihm solche Pflichten nicht.Bei der Beurteilung der Weite der Prüfungspflicht sind die Grundrechte der Meinungsfreiheit der Nutzer, deren Äußerungen dem Beklagten zugerechnet werden sollen, und das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der von den Äußerungen Betroffenen miteinander abzuwägen (vgl. [OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06]).
Dabei war vorliegend zum einen zu berücksichtigen, dass es vor den nun streitgegenständlichen Äußerungen keine Beanstandungen durch Dritte im Hinblick auf die im Rahmen des Blogs abgegebenen Kommentare gab. Ausgehend davon durfte der Beklagte bis zur Kenntnis der Beanstandungen darauf vertrauen, dass die Nutzer der Blogs lediglich politische Diskussionen führen, sich bei der Abfassung ihrer Kommentare aber ehrverletzenden Äußerungen enthalten.
(2) Soweit die Klägerseite dagegen einwendet, dass gerade bei Blogs mit kritischen Inhalt und Diskussionen mit provozierenden Inhalt eine generell Prüfpflicht besteht, ist dies abzulehnen. Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines lnternetforums unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. [OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06]).Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des lnternetforums/blogs insgesamt in Frage stellen (so auch [AG München, Urteil vom 06.06.2008 - 142 C 6791/08]).
(3) Berücksichtigung muss auch finden, dass das vorliegende Forum nicht gewerblich betrieben wird, und der Beklagte als technischer Administrator mit der rechtsverletzenden Äußerung weder direkt noch indirekt Umsatz erzielt, worauf der Bundesgerichtshof jedoch bei der Feststellung der Prüfungspflichten maßgeblich abgestellt hat (vgl. [BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 35/04]).
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
@Speculatius: Danke für das Reinkopieren des Urteils.
Ja, bei manchen Gerichten hat die grundgesetzlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit noch Gewicht . Insbesondere die Unterscheidung zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Foren und Blogs finde ich interessant. Mark hat sich genau richtig verhalten, als er trotz der 20tausend € Schulden weiterhin keine Werbebanner im Forum zuließ. Glückwunsch!
Aber leider ist es nur ein Urteil eines Amtsgerichts , d.h. dieses Urteil kann noch von höheren Instanzen kassiert werden. Es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung...
Es ist allerdings kein Freifahrtsschein für Forumsmitglieder hier jetzt mal richtig mit Beleidigungen um sich zu schlagen. Denn auch nach diesem Urteil, muss der Forumsbetreiber (wenn auch vielleicht nicht durch Prüfung im Voraus) solche Beiträge zu Recht löschen. Also es bitte jetzt nicht übertreiben!
TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:
"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen.".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: MrNoname
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