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Seminar/Diplomarbeiten über Call-In
ModeratorenCITV_Moderatoren    
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  GeorgeOrwell
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Alter: 49
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 159
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.08.2008, 20:56 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
[...] ist der Aufsatz dort für mich nur die Meinung einer Juristin, die sich ihrer Sache gar nicht so sicher ist.

So ist es leider, diese Praxis ist in der Juristerei normal. Die Gesetze lassen verschiedene Schlussfolgerungen zu. Deshalb sind die Kommentare zu den Gesetzen auch dreimal so dick wie die Gesetzbücher selbst. Juristen sagen dazu: Frau Noltenius Meinung ist vertretbar, deshalb muss ihr aber ein Richter in einem Strafprozess nicht folgen und kann den Tatbestand des Betruges auch verneinen.
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  judea1lopöl
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Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.08.2008, 21:19 
Titel:
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Ob die Dame sich ihrer Sache sicher ist oder nicht und warum sie , falls sie ganz sicher sein sollte, keine Anzeige erstattet, weiß ich auch nicht. Eigentlich ist es die logische Schlussfolgerung ihrer Gedanken, die übrigens nicht neu sind! Vielleicht will sie sich nicht in die "Nesseln" setzen.
Nicht lediglich ein Jurist, sondern auch ein interessierter Laie könnte mit Hilfe der entsprechenden Norm und evtl. Kommentaren oder Lehrbüchern die Tatbestandsmerkmale unter den Lebenssachverhalt subsumieren und zu einem solchen Ergebnis kommen, wobei bei einem Tatbestandsmerkmal es auch äusserst strittig werden könnte dieses zu beweisen bzw als gegeben anzusehen, was hier aber nicht näher erläutert werden sollte, denke ich.
Der TB ist mE aber trotzdem oft erfüllt in solchen Fällen, bei weiteren Voraussetzungen wie der Rechtswidrigkeit und Schuld wird es im Einzelfall schon problematischer mE - reine Tatbestandsmerkmalerfüllung reicht für eine Strafbarkeit natürlich nicht aus- und eine Ahndung einer oder mehrere Fälle bringt letztlich auch nicht so viel- wäre allerdings ein Anfang.
Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung wäre natürlich am begrüssenswertesten.
Allerdings gilt auch für den Fall, wo kein Richter, da kein Kläger.



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
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Alter: 47
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Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.08.2008, 21:31 
Titel:
Thema Beschreibung: Interessant.
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« GeorgeOrwell » hat Folgendes geschrieben:
Vielleicht gibt es ja mal einen Präzedenzfall Very Happy

Präzedenzfälle gibt es in den USA (da die Staaten nichts Äquivalentes zu unserem StGB haben).
Hier kann es vorkommen, dass unterschiedliche Gerichte ein und dasselbe Vergehen unterschiedlich beurteilen (weil sie die entsprechenden Paragraphen im StGB anders interpretieren). Es gibt also kein Bezug zu einem anderen Urteil (also kein Präzedenzfall).



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  judea1lopöl
Veteran
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Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 927
Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 02:48 
Titel:
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Ds angloamerikanische Rechtssystem basiert auf ganz anderen Grundsätzen als das deutsche und das italienische, welches sich sehr nach dem dt. aus bestimmten Gründen gerichtet hat. Das dt. ist in dieser Art auch einzigartig in ganz Europa.
Neuerdings gibt es Bestrebungen des Vorderen Orients, sich den dt. System anzugleichen, die Türkei wäre da zu nennen, die quasi eine Schneide zwischen Orient und Okkzident bildet..
Natürlich werden auch in Deutschland Rechtsnormen von unterschiedlichen Gerichten unterschiedlich interpretiert, wie dies auch in der Lehre der Fall ist. Die hM in der Lehre und der Rspr unterscheiden sich meist gravierend, wie auch deren Mindermeinungen.
Der Unterschied zum angloamerik. Recht ua der, dass bei uns sog Präzedensfälle keinen bindenden Charakter haben, es sei denn sie seien von einem obersten Gerichtshof abgeurteilt worden. Das ist anders im angloamerik. Recht, da reicht mitunter die Entscheidung eines niederinstanzlichen Gerichts schon aus.
Aber auch mit einer begrüssenswerten höchstrichterlichen Entscheidung wäre CI nicht einfach mal so "vom Tisch"; es gibt viele Lücken im Gesetz und da spielen auch noch ganz andere Faktoren eine Rolle!
Dieser ganze Astroschrott sollte mE aber mal zwingend von AMTES wegen untersucht werden, das ist für mich schon über die Grenze des rechtlich Erlaubten hinaus.



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 18:28 
Titel:
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Das ist alles richtig, spielt aber, im Grunde genommen, keine Rolle. Wenn ein beherzter Staatsanwalt sich einmal die Zeit nehmen würde, ausführlich zu recherchieren, was natürlich auch die Beschlagnahme von entsprechenden Unterlagen und Aufzeichnungen beinhalten müsste, und dann eine fundierte Anklage erheben würde, dann möchte ich mal den (oder die) Richter sehen, der das nicht als reines Glücksspiel einstuft (und evtl. noch weitere Ungereimtheiten aufdeckt). Vor allem, wenn man die Kumulierung der Anrufkosten, die ja durch die Unterlagen beweisbar wären, in Betracht zieht.

Dann reicht schon ein erstinstanzliches Urteil, wegen des öffentlichen Interesses bzw. aus anderen Gründen von einem Landgericht gesprochen, um zumindest mächtig Unruhe unter den Call-in-Anbietern aufkommen zu lassen.

Aber den mutigen Staatsanwalt müsste man zuerst mal finden.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Fedaykin



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 18:43 
Titel: Quizsendungen von ,,Neun Live" und der Tatbestand des Abzocke
Thema Beschreibung: aus wistra 08,285-291
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Huhu...ich hab heut in der Uni durch Zufall die aktuellste Wistra (Zeitschrift für Wirtschaft-und Steuerstrafrecht) in den Fingern gehabt....ich zitiere mal...aus dem Inhaltsverzeichnis...hab den Artikel nur überflogen..liest sich aber nicht wirklich gut...jedenfalls für 9Live.

Link


von Noltenius Noltenius
wistra 2008, 285 - 291
Zusammenfassung
Private Fernsehsender wie z.B. der Sender ,,Neun Live" bieten für 50 Cent pro Anruf die Teilnahme an Ratesendungen an. Für die strafrechtliche Einordnung dieser Sendungen ist entscheidend, ob sie als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele zu werten sind. Wird dem Zuschauer durch die Moderatoren vorgetäuscht, der Gewinn wäre maßgeblich von seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten abhängig (Geschicklichkeitsspiel), ist der Ausgang des Spiels aber tatsächlich vor allem vom Zufall abhängig (Glücksspiel), ist eine Täuschung über Tatsachen i.S.d. § 263 StGB zu bejahen. Anhand des Beispiels einer Quizsendung von ,,Neun Live" werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Betrugs erörtert und im Ergebnis bejaht. Überträgt man zudem – wie es der BGH vorschlägt – die Grundsätze der mitelbaren Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate auf Unternehmen, kommt auch der Geschäftsführer des Senders als mittelbarer Täter in Betracht.


Edit Callpassive: Link wegen Breite angepasst.
Bitte die Beiträge in die entsprechenden Threads schreiben.
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Verschoben am: Freitag, 29.08.2008, 18:48 Uhr von Callpassive
Verschoben von rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen nach Das Internet und Blogs
  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 18:55 
Titel:
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Liest sich interessant, aber auf den Bolzen mit Glücks- und Gewinnspiel sind wir schon vor fast einem Jahr gekommen. (Siehe HIER). Wenn es sich bei der Verfasserin nicht um eine angesehene Juristin handeln würde, dann könnte man denken, dass einige Formulierungen 1:1 übernommen wurden. Rolling Eyes

Alles schön und gut, aber wie gesagt: Es fehlt mir immer noch die Konsequenz aus diesem Artikel.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  GeorgeOrwell
Ratefuchs
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Alter: 49
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 159
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 19:49 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
. Wenn es sich bei der Verfasserin nicht um eine angesehene Juristin handeln würde, dann könnte man denken, dass einige Formulierungen 1:1 übernommen wurden. Rolling Eyes

Alles schön und gut, aber wie gesagt: Es fehlt mir immer noch die Konsequenz aus diesem Artikel.

Die fehlt mir auch, ich bin von dieser Zusammenfassung eigentlich enttäuscht und hätte mehr erwartet. Ich such mir an der Uni meiner Heimatstadt mal den Artikel heraus und schaue mal ob hier richtig subsumiert wurde Wink .
Zitat "[...]Tatbestandsmerkmale der Abzocke erörtert und im Ergebnis bejaht". Das ist das Problem. Der Tatbestand wird von ihr bejaht, ich glaube so würden alle hier im Forum entscheiden, ein Gericht kann aber zu einem ganz anderen Ergebnis kommen.
Soweit ich weiß hat ein Gericht schon die Unerheblichkeit des Einsatzes von 0,50€ bestätigt und somit das Vorhandensein eines Glücksspieles verneint

P. S. Übrigens sollten wir trotzdem Frau Dr. Noltenius loben. Nicht selten stellen sich Juristen, leider, in den Dienst des Geldes und versuchen das Gesetz dahingehend auszulegen. Call-In Abzocker haben sicher mehr Geld als wir. Das Fr. Dr. Noltenius eigentlich uns allen aus der Seele spricht, WE LOVE CALL-IN-TV, zeugt von Charakter DANKESCHOEN
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
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Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 20:29 
Titel:
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« GeorgeOrwell » hat Folgendes geschrieben:
Das Fr. Dr. Noltenius eigentlich uns allen aus der Seele spricht, WE LOVE CALL-IN-TV, zeugt von Charakter DANKESCHOEN

Ja, ist ja keine Frage. Schön, dass sich auch außerhalb dieses Forums jemand mit Call-in auseinander setzt. Ich will ja auch nicht rummeckern mit dem, was ich da schreibe, ich möchte nur nicht, dass jetzt das große Hoffen ausbricht, weil da jemand mal das publiziert hat, was wir hier täglich feststellen.

Also, auch von mir: Anerkennung dafür, dass die Dame sich mit dem Thema auseinandersetzt. Es könnte ja sogar sein, dass dieser Artikel von einem ehrgeizigen Staatsanwalt gelesen wird, und der sich dann zu etwas berufen fühlt... Cool



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  judea1lopöl
Veteran
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Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Freitag, 29.08.2008, 22:44 
Titel: Re: Quizsendungen von ,,Neun Live" und der Tatbestand des ABZOCKE
Thema Beschreibung: aus wistra 08,285-291
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« Fedaykin » hat Folgendes geschrieben:
Huhu...ich hab heut in der Uni durch Zufall die aktuellste Wistra (Zeitschrift für Wirtschaft-und Steuerstrafrecht) in den Fingern gehabt....ich zitiere mal...aus dem Inhaltsverzeichnis...hab den Artikel nur überflogen..liest sich aber nicht wirklich gut...jedenfalls für 9Live.

Anhand des Beispiels einer Quizsendung von ,,Neun Live" werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Abzocke* erörtert und im Ergebnis bejaht. Überträgt man zudem – wie es der BGH vorschlägt – die Grundsätze der mitelbaren Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate auf Unternehmen, kommt auch der Geschäftsführer des Senders als mittelbarer Täter in Betracht.


Wirklich interessanter Artikel! Müßte man mal in Gänze lesen, versuchs mal online an der RUB als erstes.

Diese Konstruktion der mittelbaren Täterschaft ist natürlich äusserst tricky und ich muss zugeben, daran hatte ich jetzt vorerst weniger gedacht. Bin eher von der Mittäterschaft ausgegangen.
Letztlich eine Konstruktionsangelegenheit und reine Subsumtion reicht da auch nicht aus damit es zu einer strafrechtlich relevanten Reaktion kommt.
Da spielen noch ganz andere Faktoren leider eine Rolle, politische nämlich.
Aber vielleicht kommt doch jetzt allmählich was aus der juristischen Lehre, dass die Sache voranbringt und auch Impulse für die immer noch "wankelmütig"- abwartende Rechtssprechung bringt!
Erst einmal MUSS ein GLÜCKSSPIEL angenommen werden, was natürlich dann auch ohne strafrechtliche Hilfe - mit Hilfe privat- und / oder verwaltungsrechtlicher Normen - vieles einfacher machen könnte, dem CI den "Garaus" zu machen, so brutal das auch klingen mag; brutal zocken diese Sender die Lemminge schließlich auch ab.

*Ein Wort und entsprechenden Artikel vorsichtshalber geändert



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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Samstag, 30.08.2008, 02:49 
Titel: Re: Quizsendungen von ,,Neun Live" und der Tatbestand des ABZOCKE
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« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Diese Konstruktion der mittelbaren Täterschaft ist natürlich äusserst tricky und ich muss zugeben, daran hatte ich jetzt vorerst weniger gedacht. Bin eher von der Mittäterschaft ausgegangen.

Mmm...also, das war für mich eigentlich klar. Wenn ein justiziables Verhalten vorliegt, dann kann m. E. nur eine mittelbare Täterschaft vorliegen. Oder will jemand ernsthaft behaupten, dass der Moderator oder der Redakteur/Regisseur sich die ganzen Sachen ausdenkt, ohne eine Anweisung "von oben" zu haben, bzw. ohne dass über fast 7 Jahre hinweg so was in der Vorstandsetage niemand sieht?

Wie gesagt: Wenn es so wäre. Aber dann sollte man sich auch überlegen, ob nicht bei den LMA eine Mittäterschaft vorläge.

Alles natürlich hypothetisch Exclamation



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  judea1lopöl
Veteran
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Wohnort: dortmund
BeitragVerfasst am: Samstag, 30.08.2008, 03:01 
Titel: Re: Quizsendungen von ,,Neun Live" und der Tatbestand des ABZOCKE
Thema Beschreibung: aus wistra 08,285-291
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
« judea1lopöl » hat Folgendes geschrieben:
Diese Konstruktion der mittelbaren Täterschaft ist natürlich äusserst tricky und ich muss zugeben, daran hatte ich jetzt vorerst weniger gedacht. Bin eher von der Mittäterschaft ausgegangen.

Mmm...also, das war für mich eigentlich klar. ...

Wie gesagt: Wenn es so wäre. Aber dann sollte man sich auch überlegen, ob nicht bei den LMA eine Mittäterschaft vorläge.

Alles natürlich hypothetisch Exclamation

Rein hypothetisch durchaus überlegenswert, ob seitens dieser Anstalten auch eine Täterschaft oder zumindest TEILNAHME vorläge!
Wie gesagt, rein als Hypothese mal angenommen Exclamation

Bei der Täterschaft bin ich eigentlich von einem GEMEINSCHAFTLICHEM Tatentschluss ausgegangen, also Mittäterschaft. Aber mittelbare liegt sicher näher, stimmt schon.



"Achtung, allmählich muß Ihnen ein Licht aufgehen"!
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
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Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Samstag, 30.08.2008, 08:00 
Titel:
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Ich habe mittlerweile den gesamten Artikel lesen können, und ich muss sagen, Frau Noltenius hat sich richtig Gedanken gemacht. Der Text liest sich zwar ein bischen schwer für einen "Nichtjuristen", bietet dafür aber eine Vielzahl an Quellenangaben und zeigt eindeutig, das hier jemand am Werk war, der sich mehr als 5 Minuten mit dem Thema CALL-IN beschäftigt hat.

Und alles in allem bleibt mir nur zu sagen, daß das Fazit von Frau Noltenius schon immer das Motto dieses Forums gewesen ist. Ebenso sollte dieser Artikel nicht nur von der BLM zur Kenntnis genommen werden, sondern von allen 16 Landesmedienanstalten, da der geschilderte Inhalt auf sämtliche Gewinnspielsendungen, die nach dem Prinzip 9LIVE's funktionieren, anzuwenden ist.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Fernsehkritiker
Ratefuchs
Ratefuchs

Alter: 52

Beiträge: 158
BeitragVerfasst am: Samstag, 30.08.2008, 23:23 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

weiß jemand, wo die gute Frau wohnt? wäre für ein Interview interessant...

EDIT: Hab es schon selbst heraus gefunden - in Bonn: http://www.rechtsphilosophie.uni-bonn.de/mitarbeiter.html



www.fernsehkritik.tv
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