Mork vom Ork Grnes Mitglied Alter: 57 Geschlecht: Beitrge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Freitag, 30.10.2009, 18:43 Titel:
« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Ich glaub, dass gerade diese beiden Vorschriften 9Live am wenigsten gestrt haben. Die 30-Minuten-Regelung werden sie, so vermute ich, sogar beibehalten, hat sie ihnen doch die wunderschnen "Quizzentralengewinner" beschert. Anrufer also, die sie mit 10 Euro fr die richtige Antwort abspeisen knnen.
Das sehe ich etwas anders, denn der Sender muss sparen, wo er nur kann. Und wenn man sich ersteinmal die ganzen QZ-Gewinner spart, weil man endlich wieder den Zuschlag des Hot Buttons nach herzenslust hinauszgern kann, dann kann Frau Kurras demnchst auch wieder ihre Cola aus einem Colaglas trinken anstatt aus der Flasche. Und man kann auch endlich wieder die richtig harten Brocken spielen, die frher schon kein Zuschauer in "nur 30 Minuten" hat lsen knnen.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen knnen, mssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Die BLM wird sich das nicht bieten lassen und nimmt den Weg zur hheren Instanz !
So wie ich die BLM kenne, wird sie wie in den letzten Jahren alles tun, um fr den Schutz der TV - Konsumenten zu kmpfen, sie werden sicher vorm Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen und einen grossartigen Sieg ber den bajuwarischen Klngel aus Justiz und Medien erringen...
Spoiler:
...
Es ist wirklich noch mit einer gehrigen Portion Sarkasmus ertrglich...
Es gibt nur wenige beglckendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Achtung...ACHTUNG !!!
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beitrge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Samstag, 31.10.2009, 04:04 Titel:
« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Das sehe ich etwas anders, ...
Na, wir werden sehen. Du darfst nicht vergessen, dass der QZ-"Gewinner" einen hohen psychologischen Wert hat. Drei Stunden ohne jegliche Durchstellung motivieren nicht so sehr wie z. B. die fnfmalige Nennung eines "Gewinners" im Hintergrund. Der gibt dem Lemming noch die "Sicherheit", dass jemand die Lsung hat und dafr einen "Gewinn" abkassierte. Dass der nur 10 Euro betrgt, bekommt der in der Hektik kaum mit. (Und wenn der QZ-Anrufer die falsche Lsung hatte, dann motiviert er genau so stark.)Der "Hauptgewinn" ist ja noch da, und wenn der Lemming Gewissheit hat, dass er ihn noch abgreifen kann, dann wird er auch anrufen. Weil er ja jetzt auch wei, dass andere die richtige Lsung auch haben, bzw. dass er wirklich nur der einzige mit richtiger Lsung ist. Es geht eben in alle Richtungen.
Schaun mer mal, welche Psychologie sie anwenden. Knnte natrlich auch gemischt sein, mal mit, mal ohne QZ.
Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Von welchem "Anderen Stern” sind die Brder und Schwestern mit Sitz im Bayrischen VGH?
Dann kennen diese Lobbyisten der Call-in Abzocke mit 100%iger Sicherheit die ber 13 Stunden andauernde Durchstellpause von 9Live noch nicht, wo man dem Zuschauer vorgelogen, suggeriert hat, das jede Sekunde, jeden Augenblick ein Anrufer durchgestellt werden knnte.
Bartoleit interpretiert und verdreht das Urteil natrlich wieder auf seine Weise:
« Geschftsfhrer Ralf Bartoleit: » hat Folgendes geschrieben:
"Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof besttigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist.
Wo hat der VGH DAS in seinem Urteil besttigt?
Und Programmfreiheit hat nichts mit Call-in Abzocke zu tun, weil der Verkauf von virtuellen Bandansagen fr 50-70 Cent und mehr pro Bandansage OHNE Gegenleistung zur privaten Bereicherung, absolut NICHTS mit Programmfreiheit im privaten Rundfunk zu tun hat!
Call-in ist eine reines Geldbeschaffungsgeschft und KEIN TV-PROGRAMM!
Kein Wunder, das die E.T.'s im Bayrischen VGH dies nicht erkennen wollen bzw. sich nicht das Wissen rund um die Call-in Abzocke aneignen bevor man sich ein Urteil erlauben darf.
Desweiteren stellt sich hier die Frage, wenn man als VGH feststellt, dass obergerichtlich noch ungeklrter Rechtsfragen zur Rechtsgltigkeit der Gewinnspielsatzung bestehen, wie kann man dann nur Teile der Gewinnspielsatzung als "rechtswidrig” beurteilen, die zum Vorteil der Gewinnspiel-Abzocker gereichen, nmlich nun wieder Zeitlich lnger die zum Anrufen gentigten Zuschauer mit virtuellen, kostenpflichtig gemachten Bandansagen abzuzocken?
Warum darf sich Bartoleit weiter hinstellen und lgen:
« unterstrich Bartoleit: » hat Folgendes geschrieben:
"Selbstverstndlich werden wir an den wesentlichen von 9Live initiativ eingebrachten Standards festhalten, das heit, wir informieren unsere Zuschauer sehr ausfhrlich ber die Modalitten der Teilnahme. Zudem garantieren wir technisch, dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt die Chance erhlt, in das Studio gestellt zu werden, um bei uns mitzumachen und zu gewinnen. Dafr steht 9Live schon immer."
Warum erkennt der Lichtjahre entfernt urteilende Bayrische VGH nicht diesen Widerspruch, wenn Bartoleit diese Lge verbreitet, gleichzeitig aber in den MMR von 9Live steht:
« MMR-9Live » hat Folgendes geschrieben:
2. Spielmodus "Hot Button"
2.1. Im ‚Hot-Button-Modus‘ geht es darum, in dem Moment anzurufen bzw. eine SMS zu schicken, in dem der Zuschlag des Hot-Button durch 9Live ausgelst wird. Bei 9Live ist dies die Person des jeweils sendungsverantwortlichen Redakteurs.
Mal auf DEUTSCH fr den extraterestrischen Bayrischen VGH: Das sitzt also kein unbeeinflussbarer ZUFALL im System, der das Durchstellen eines Anrufkandidaten ermglicht, sondern ein durch hohen oder niedriegen PEAKS (Anruferaufkommen) beeinfluter, sendungsverantwortlichen Redakteur, der den Zeitpunkt des Durchstellens eines Anrufkandidaten auslst. Vor dem Auslsen ist die Telefonleitung ins Studio ZU, DICHT, KEIN DURCHKOMMEN!
Die verlogene Aussage von Bartoleit: "dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt” die Chance htte, ins Studio gestellt zu werden, setzt aber voraus, das die Telefonleitung ins Studio zu jedem Zeitpunkt, also stndig, OFFEN sein muss! Auer, es ist gerade jemand in dieser Leitung und im Studio.
Dies ist jedoch im Call-in Abzockgeschft NICHT der Fall, da dieses Abzockgeschft ja darauf ausgelegt wurde, mit kostenpflichtig gemachten, virtuellen Telefonbandansagen den Menschen das Geld aus den Taschen zu stehlen, ohne das diese dafr eine Gegenleistung erhalten und man sich auf diese perfide Weise privat bereichern darf.
Daher wurde im staatlichem Auftrag des 10. Rundfunknderungsstaatsvertrag die bis dato ausufernde Abzocke der Call-in Veranstalter mit bis zu ber 13 Stunden, durch den Veranstalter gesteuerter Durchstellpause, in der Gewinnspielsatzung zeitlich reguliert.
Will oder kann der Bayrische VGH dies nicht verstehen und begreifen?
Fr den Bayrischen VGH ist also nicht das bewu gesteuerte, stundenlange hinauszgern des Durchstellens eines Anrufkandidaten rechtswidrig, wo sich der Veranstalter an nichtigen, kostenpflichtig gemachten Telefonbandansagen bereichern darf, sondern die zeitliche Regulierung in der Gewinnspielsatzung von 30 Minuten, wo der Call-in Veranstalter einen Anrufer durchzustellen hat.
Wer so denkt und urteilt wie der Bayrische VGH, ist nicht fr Prevention von Glcksspiel- und
Telefoniesucht, sondern steuert bewut dagegen, im Sinne der privaten TV Glcksspiel-Abzocker!
Oh Mann..., ihr habt doch voll die Pappe auf!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Stimmt nicht, GlowingHeart, es wird seid Jahren so gehandhabt, dass einige Anrufer sich schon vor dem Zuschlag registrieren drfen und dann vielleicht durchgestellt werden. Ein Dauergewinner hat das einmal in der Sendung besttigt, als er einmal zurckgerufen wurde, was ihm nach eigenem Bekunden in all seiner Zeit bei SHN noch nie wiederfahren ist
Aber rein theoretisch hast du so immer die Chance, durchgestellt zu werden, nur eben nicht sofort, sondern erst, wenn der Redakteur drckt.
Was die Wahrscheinlichkeit einer solchen Durchstellung angeht, hierzu die 9Live Mitmachregeln:
Zitat:
Einige zufllig ausgewhlte Teilnehmer haben bereits vor dem Zuschlag die Mglichkeit, sich zu registrieren. In beiden Fllen knnen Sie der Teilnehmer sein, der von einem technischen Mechanismus ausgewhlt wird und die Mglichkeit erhlt, das Rtsel zu lsen. Auf diese Weise stellt 9Live in allen Varianten des Hot-Button Modus durch ein technisches System sicher, dass die Zuschauer whrend der gesamten Spieldauer die Chance haben, zu gewinnen d.h. auch solche Zuschauer, die anrufen bzw. eine SMS schicken, bevor der "Zuschlag" erfolgt.
Und:
Zitat:
(2) Bis zum Zuschlag erhlt die berwiegende Anzahl der Anrufer / SMS-Teilnehmer eine Absage, immer wieder werden aber auch einzelne Teilnehmer durch einen technischen Auswahlmechanismus zufllig ausgewhlt und zwischengespeichert; diese erhalten eine entsprechende Ansage. Sofern der so ausgewhlte Teilnehmer einverstanden ist und dies ber die entsprechende Tasteneingabe besttigt, wird seine Nummer gespeichert. Der Teilnehmer wird informiert, dass er ggf. zurckgerufen wird.
Und dann der entscheidende Satz:
Zitat:
Der Zuschlag, setzt einen technischen Zufallmechanismus fr die Auswahl des konkreten Teilnehmers in Gang. Hierdurch wird entweder der Zuschauer ausgewhlt, der gerade im Moment des Zuschlags anruft oder eine SMS schickt ("Direktteilnehmer") oder ein "zwischengespeicherter Teilnehmer", wobei in der Mehrzahl der Flle der "Direktteilnehmer" ausgewhlt wird.
Aber hey!, eine Chance von 1:10 Millionen ist immer noch eine Chance
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: pleitegeier
Du kannst keine Beitrge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beitrge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beitrge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beitrge in diesem Forum nicht lschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.