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Ministerium zum "Kleinkinderbelustigungswasser"
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  eckberk
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 76
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4057
Wohnort: jetzt Berlin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.12.2009, 23:31 
Titel:  Ministerium zum "Kleinkinderbelustigungswasser"
Thema Beschreibung: 9Live hat „Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft“
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"Kleinkinderbelustigungswasser"
Ich setze hier mal das Antwortschreiben des Ministeriums gesondert rein, weil es recht ausführlich ist. Einen Kommentar erspare ich mir erstmal:

Papierener Antwortbrief vom:
-----------------------------------------------------------------------------------
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
4.12.2009

Gewinnspiele beim TV-Sender 9live

Sehr geehrter...

(...) Ihr an Herrn Staatsminister Dr Heubisch gerichtetes Schreiben vom 21. August 2009, mit dem Sie auf vermutliche Verstöße des Senders 9live (...) aufmerksam gemacht haben, (...)

(...) Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat Ihr Schreiben zum Anlass genommen, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) um Überprüfung des Sachverhalts und um Mitteilung der veranlassten Maßnahmen zu bitten. Außerdem wurde (...) die Staatsanwaltschaft (...) über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

In ihrer Stellungnahme teilt die BLM mit, dass 9live darauf hingewiesen habe, dass das Wort "Kleinkinderbelustigungswasser" (...) im Duden, Großes Wörterbuch der deutschen Sprache, nachgewiesen und in der Jugendsprache scherzhaft als Synonym für Limonade o.Ä. benutzt werde.

Dieses Große Wörterbuch der deutschen Sprache (...), ein mehrbändiges Werk mit einem recht hohen Anschaffungspreis, ist z.B. in der Stadtbibliothek München öffentlich zugänglich. Damit dürfte das Große Wörterbuch der deutschen Sprache als allgemein zugängliches Nachschlagewerk im Sinn von §9 Abs. 3 der Gewinnspielsatzung anzusehen sein. (...)

Da das Große Wörterbuch der deutschen Sprache zumindest in einigen öffentlichen Bibliotheken (wie zB der Stadtbibliothek München) eingesehen werden kann, dürfte dieses Nachschlagewerk das (...) Merkmal der allgemeinen Zugänglichkeit noch erfüllen.

Auch kann §9 Abs. 3 der Gewinnspielsatzung nicht entnommen werden, dass der gesuchte Begriff in mindestens zwei Nachschlagewerken zu finden sein muss. Zwar spricht die Vorschrift von "Nachschlagewerken", doch bezieht sich die Verwendung dieses Plurals ersichtlich auf die ebenfalls im Plural verwendeten "Wortfindungsspiele". Damit ist es vom Wortlaut der Vorschrift auch gedeckt, wenn der gesuchte Begriff je Wortfindungsspiel in einem allgemein zugänglichen Nachschlagewerk enthalten ist.

Mangels eindeutig feststellbaren Rechtsverstoßes besteht (...) damit keine Möglichkeit, diese Gestaltung des Gewinnspiels zu beanstanden.
(...)
9live hat mit dem von Ihnen geschilderten Gewinnspiel die geltende Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft. Da ein eindeutiger Rechtsverstoß nicht festgestellt werden kann, gehe ich auch nicht davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft das Verhalten der Verantwortlichen von 9live strafrechtlich verfolgen wird (...).

Dass dieses Ergebnis für Sie und viele andere Zuschauer nicht befriedigend ist, ist auch der BLM bewusst Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes . Sie wird den Vorgang deshalb in die bundesweite Abstimmung der Landesmedienanstalten einbringen, um eine gemeinsame Aufsichtspraxis zu gewährleisten. Die BLM wird dabei verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion stellen, wie solche Gestaltungen in Zukunft verhindert oder zumindest erschwert werden können. Rolling Eyes

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die BLM erhalten einen Abdruck dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen
Xx
Ministerialrat




"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)

"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)

.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren eckberk ist zur Zeit offline 
  Jigsaw
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 48
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 01:40 
Titel:
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Ich finde es skandalös.
Das Lexikon ist allgemein zugänglich, aber nicht ausleihbar.
Wie stellen sich die Herren das vor? Soll ich während des Spiels (welches schon nach 30 Minuten zu Ende sein kann) zur Bibliothek fahren, dort in diverse teure Lexika blättern und alle möglichen Wörter niederschreiben?
Dann zurück nach Hause, anrufen, anrufen und anrufen, bis man mal durchgestellt wird, um dann eine der zigtausend Lösungsmöglichkeiten zu nennen?

Alternativ kann man ja alle möglichen Lexika anschaffen, um auf ein Spiel vorbereitet zu sein. Ein Vorteil ist das aber dennoch nicht.

Ich kapier das nicht. Wieso legt man sich nicht einfach auf den Duden fest, und fertig?

Und was ist, wenn 9Live ein Lexikon findet, das bundesweit nur in einer Bibliothek steht, und sich von dort ein Wort schnappt? Es ist allgemein zugänglich. Aber das kann doch nicht das Kriterium sein. Faire Bedingungen für alle Teilnehmer sind das nicht.



"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx
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  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7272
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 06:33 
Titel: Re: Ministerium zum „Kleinkinderbelustigungswasser"
Thema Beschreibung: 9Live hat „Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft“
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:

Mangels eindeutig feststellbaren (...)
(...) eindeutiger Rechtsverstoß nicht festgestellt (...)
---
Sie wird den Vorgang deshalb in die bundesweite Abstimmung der Landesmedienanstalten einbringen, um eine gemeinsame Aufsichtspraxis zu gewährleisten. Die BLM wird dabei verschiedene Möglichkeiten zur Diskussion stellen, wie solche Gestaltungen in Zukunft verhindert oder zumindest erschwert werden können. Rolling Eyes

Schon der Ansatz ist verkehrt...

Wie kann man als reglementierende Anstalt...der man "jüngstens" erweiterte Macht verliehen hat...so vorgehen...?

Es geht doch gar nicht darum (zumindest sollte es nicht)...einen Konsens mit dem Sender zu finden...als mehr darum...klare und vor allem eindeutige Regeln festzulegen... Nur das ist die Aufgabe...

Die BLM gibt sich mit ihren...schon von Beginn an weit auslegbaren...Vorschriften mal wieder selbst der Lächerlichkeit preis... Dem Sender ist fast nicht mal ein Vorwurf zu machen... ...handelt dieser schließlich nur in seinem Interesse...

...oder vielleicht doch auch in denen Anderer... ...man weiß es nicht...
...den Eindruck jedenfalls...dass es so ein könnte...wird man nur schwer los...
In Anbetracht des jahrelangen Nichtstuns und Nichtsunternehmens und höchstens mal mit dem "Du-Du-Finger" drohen der BLM...sollte das allerdings auch verständlich sein... ...diesen Eindruck nicht komplett aus seinen Gedanken wischen zu können...
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  12Kinder
Legende
Legende

Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1114
Wohnort: Oldenburg
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 07:03 
Titel:
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Hm, das heißt wenn 9live seine Vornamen sucht, und dann wieder die unmöglichsten afrikanischen Namen auflöst, ist dies dennoch okay, weil diese Namen in einem Büchlein von 1875 gelistet sind, welches in jeder gut sortierten Busch-Bibliothek in Nigeria noch ausleihbar ist? Verrückte Welt... Rolling Eyes



R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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  GeorgeOrwell
Ratefuchs
Ratefuchs

Alter: 50
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 159
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 10:39 
Titel:
Thema Beschreibung: Duden
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Hat eigentlich jemand einmal nachgeschlagen, welchen etymologischen Hintergrund das "Kleinkinderbelustigungswasser" hat. Norddeutschland, Süddeutschland, oder gar Ostpreußen? Wink

Ich bin fast der Meinung, dass dieses Wort noch nie ein Deutscher gehört hat.
Zudem ist es als kolloquialer Ausdruck, oder Dialektausdruck (wenn es denn einer ist) zu lang, da in diesen Fällen meist kürzere Ausdrücke verwenden werden.

Das bringt uns zum Problem der Großen Nachschlagewerke, sollte ein Wort schon deshalb aufgenommen werden weil es, zwei Personen in einem Dorf mit 15 Einwohnern vor hundert Jahren verwendet habe.

Meine Oma sagte immer zu Mineralwasser "nackerter Sprudel", hab ich auch nirgends gehört, also eine Wortschöpfung meiner Oma selbst. Sollte die dann auch im großen Nachschlagewerk stehen.

Na|cker|ter Spru|del, der; -s, Kosenamen von Oma Hagedorn aus Breitenbrunn (Oberpf.) für stark Kohlensäurehaltiges Mineralwasser.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren GeorgeOrwell ist zur Zeit offline 
  Nobbse
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 10:43 
Titel: Re: Ministerium zum „Kleinkinderbelustigungswasser"
Thema Beschreibung: 9Live hat „Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft“
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
... Sie wird den Vorgang deshalb in die bundesweite Abstimmung der Landesmedienanstalten einbringen, um eine gemeinsame Aufsichtspraxis zu gewährleisten...


Sollten wir hier die Gelegenheit nutzen, den digitalen Röstigraben überwinden und uns hier einhaken?

Das Forum könnte (in einem eigenen Thread) an der Formulierung eines gemeinsames Schreibens arbeiten, in dem wir uns nicht an einzelnen Vorfällen aufgeilen, sondern die aus unserer Sicht desolate Gesamtsituation verallgemeinernd beschreiben, begründen, warum der Gesellschaft durch diese Geschäftsmodelle mehr Schaden (Werteverfall, Verschuldung, ...) entsteht als sie durch Nutzen (Arbeitsplätze) gewinnt und den LMAs prinzipielle Wege aufzeigen, diesen Augiasstall in den Griff zu bekommen. Z.B. Statt sich an immer feiner granulierten Spielbeschreibungen aufzureiben, die auf immer noch feiner granulierte Umgehungsmaßnahmen stossen - endlich explizit die Änderungen der gesetzlichen Situation bei der Politik einfordern ( "Call-In raus aus dem Rundfunk-Staatsvertrag" ) . Nicht nur Bußgelder verhängen, sondern explizit Warnungen an die Öffentlichkeit abgeben, dass die Geschäftsmodelle der Call-In-Betreiber so intransparent sind, dass von Telefonanrufen dringend abgeraten werden muß. Feststellungen wie "Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft" haben von den LMAs nicht nur als Antwort auf eine private Beschwerde zu fungieren, sondern müssen offensiv und transparent in die politische Öffentlichkeit getragen werden, damit endlich eine Anpassung der juristischen Rahmenbedingungen an das Rechtsgefühl der überwiegenden deutschen Mehrheit angepasst werden kann und politische Erfolge/ Misserfolge daran gemessen werden können usw.

Sollte dieser ganze Call-In-Augiasstall nur deswegen von den LMA toleriert werden, weil man seriösen Kanälen seriöse Sendungen erlauben will, die seriöse Einnahmen produzieren, weise man sie auf den steten moralischen Werteverfall dieser Sendungen hin...

Link: FAZ-Community

und frage nach wie lange man noch so etwas tolerieren will...

Sowie wir eine Formulierung gefunden haben, die einigermassen kurz und bündig ist (mehr als eine DIN A4 -Seite sollte es nicht werden) und auf die wir uns in der Mehrheit einigen können, sollten wir diese in einer konzertierten Aktion sowohl in klassischer Papierform (als auch als e-Mail) an ALLE LMAs und an die ALM schicken, und in einem Begleitschreiben einfordern, dass dieser offene Brief bei der nächsten gemeinsamen Sitzung laut vorzulesen ist! Gleichzeitig sollten wir dann bei der Durchführung dieser konzertierten Aktion alle Tageszeitungen (überregional, regional, lokal) über diese Aktion informieren!

Diese Aufgabe lässt sich bestimmt auf die Forenuser verteilen, ich würde z.B. Mannheimer Morgen und Rheinpfalz übernehmen.

Edit Callpassive: Code für Link korrigiert.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Nobbse ist zur Zeit offline 
Verschoben am: Mittwoch, 09.12.2009, 12:33 Uhr von Callpassive
Verschoben von 9LIVE LIVEDISKUSSION nach Antworten der LMA
  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 13:08 
Titel:
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« Nobbse » hat Folgendes geschrieben:
... und den LMAs prinzipielle Wege aufzeigen, diesen Augiasstall in den Griff zu bekommen.

Super Vorschlag, denn von alleine würden die LMAen ja nie darauf kommen. Rolling Eyes
Und User dieses Forums bombadieren die LMAen ja auch nicht schon seit Jahren mit kritischen Informationen über CI. Rolling Eyes

« Nobbse » hat Folgendes geschrieben:
... weise man sie auf den steten moralischen Werteverfall dieser Sendungen hin.

Rate mal, wie sehr die LMAen an dem "moralischen Werteverfall" im Fernsehen interessiert sind. Genau - wenig bis gar nicht. Wenn sie daran interessiert wären, gäbe es keine Nachmittagstalkshows, keine Gerichtsshows, kein Asto-TV, keine Formate wie "Bauer sucht Frau" oder "Frauentausch" und wie sie alle heißen.

Die LMAen sind noch nie drastisch eingeschritten, wenn es um Moral oder allgemeine Werte im Fernsehen geht. Es gab mal ein kurzes Aufflackern, wie z.B. bei DSDS, aber letztendlich ist alles geblieben wie immer. Warum sollten sie also ausgerechnet bei CI damit anfangen? Warum sollte sie nach jahrelanger Grübelphase eine Satzung für CI aus dem Hut zaubern, wenn sie CI kurz darauf verbieten, indem sie es aus dem Fernsehen verbannen?

Neee - die LMAen werden weiterhin dafür sorgen, dass rentable Sendungen und Geschäftsmodelle gesendet werden dürfen. Notfalls wird ein Geschäftsmodell, wie eben bei CI, mit einer Satzung ein klein wenig eingeschränkt. Das hat den Vorteil, dass auch die Kritiker etwas verstummen und man sich selber gut als Regulierer darstellen kann. Aber ich glaube kaum, dass über ein Verbot von CI innerhalb der LMAen/ZAK jemals nachgedacht wurde.

Glaub mir, die LMAen/ZAK wissen, was bei CI passiert. Und aufgrund der sehr starken Lobby halten sie schützend ihre Hände über CI und andere Geschäftsmodelle im Fernsehen.



Wir sind alle Individuen
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  Nobbse
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 15:38 
Titel:
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Rate mal, wie sehr die LMAen an dem "moralischen Werteverfall" im Fernsehen interessiert sind. Genau - wenig bis gar nicht.
naja es gab ja dieses Jahr "immerhin" ein fünfseitiges Thesenpapier, in dem sie sich zumindest daran interessiert zeigten, jegliche Verantwortlichkeit für die aktuell desolate Situation von sich abzuwälzen und moralisch auf die Veranstalter zu wälzen - mit dem etwas hilflosen Hinweis auf wirtschaftliche Nachhaltigkeit.

Es geht mir nicht darum, die LMAs zu beeinflussen. Mir ist klar, dass da so gut wie nichts mehr passiert. Höchstens kommt noch jemand auf die Idee, als Schweigegeld einen kleinen Anteil der eingetriebenen Bußgelder dem Forum für seine Auslagen zur Verfügung zu stellen. (Apropos - was passiert mit denen eigentlich... ) Mir geht es vielmehr darum, durch eine konzertierte Aktion unseres Forums dieses Thema von der digitalen in die klassische Medienwelt zu bringen. Wenn jeder kleine Skandal für sich zu unwichtig ist, in die Print-Landschaft durchzudringen, (weil es ja auch laut LMA so wenig Zuschauerkritik gibt) muss man es eben mit Masse probieren - zu einem ausgewählten Thema - und das muss man sich sorgfältig aussuchen.

Das Kleinkinderbelustigungswasser und die in ihrer juristisch imprägnierten Art erwachsenenbelustigende Antwort darauf mag hier sogar besser funktionieren als ein Stirnlappenbasilisk oder ein Stearinlicht und offenbart doch ganz klar, woran es in Deutschland hapert. Ein klassischer Printjournalist kann mit diesem Offizialschreiben mehr anfangen als mit youtube-videos.

Wenn es immer wieder vorkommt, dass die geltende Rechtslage zu Lasten der TV-Zuschauer bis an die äußerste Grenze (und moralisch schon lange darüber hinaus) ausgeschöpft wird, ohne dass sich die LMAs VON SELBST zu Wort melden - dann läuft etwas komplett schief - und es obliegt auch dem Journalismus, sich darum zu kümmern und politische Änderungen einzufordern.
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  istwohlso
Schokokuss
Schokokuss



Beiträge: 389
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.12.2009, 21:00 
Titel: Re: Ministerium zum „Kleinkinderbelustigungswasser"
Thema Beschreibung: 9Live hat „Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft“
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
die geltende Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft


Das gilt (nicht nur) bei 9live doch mittlerweile fast für das komplette Call-TV-Programm und ist leider nicht die Ausnahme.
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  sauerwerder
Veteran
Veteran

Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 820
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.12.2009, 00:39 
Titel:
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Gut, lassen wir also Jugendsprache auch noch zu. Und dann auch noch seltene Tiere, wie die Steinlaus. Findet man auch in diversen Nachschlagewerken.
Ist zwar eine reine Erfindung, dieses possierliche Tierchen, aber dürfte keine Rolle spielen.
Arzt
Einige Verlage bauen übrigens absichtlich irgendeinen ausgedachten Begriff in ihr Nachschlagewerk ein. Grund ist zum einen eine gewisse Eitelkeit der Autoren/Lektoren/Verleger, die sich damit ein Denkmal in ihren Kreisen setzen wollen, zum anderen hat es aber auch eine ernster zu nehmende Funktion: Wird irgendwann ein solches Werk kopiert und unter fremder Flagge verkauft, lässt sich so der Ursprung erkennen.

Somit ist es für die Verlage einfacher zu beweisen, dass illegale Kopien der eigenen Werke in Umlauf sind. Nur solche Kopien haben nämlich in der Regel unwissentlich auch diesen absichtlich eingestreuten Schwachsinnsbegriff übernommen.
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.12.2009, 08:41 
Titel: Re: Ministerium zum „Kleinkinderbelustigungswasser"
Thema Beschreibung: 9Live hat „Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft“
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« eckberk » hat Folgendes geschrieben:
die geltende Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft


klasse, wie tolerant der staat sein kann...äusserste grenze...
die würde ich gerne auch mal beim zu schnell fahren oder falsch parken erreichen, anstatt immer gleich ein ticket zu kassieren...
lieber wäre es mir, wenn ich im halteverbot zulange stehe, dass herr schneider neben mir den finger hebt und sagt:
"du..du...du bist moralisch nicht ganz in ordnung"
und ich dann anschliessend von der bussgeldbehörde ein schreiben bekommen wüde, ich hätte die parkzeit nun wirklich bis zur äussersten grenze ausgereizt....

aber nein, die realität sieht anders aus...
aktuell liegt ein schreiben inklusive foto aus bremen und eines aus hamburg hier....die wollen mich tatsächlich bestrafen und geld haben....

schade


gruß
der friese



Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Shocked
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.12.2009, 09:21 
Titel:
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« Bayerische Staatsministerium » hat Folgendes geschrieben:
Mangels eindeutig feststellbaren Rechtsverstoßes besteht (...) damit keine Möglichkeit, diese Gestaltung des Gewinnspiels zu beanstanden.

Ich bin mal so frei und übersetze den Satz des Bayerischen Staatsministeriums:

"Mangels eindeutig feststellbaren Interessen der LMAen/ZAK an klaren Regeln für Wortfindungsspielen lassen wir alles so, wie es ist."

Die Suche nach abgeklebten Begriffen gibt es in CI-Sendungen schließlich nicht erst seit gestern. Es ist auch nicht direkt neu, dass bei diesen Spielen völlig abwegigen Begriffe gesucht werden, von denen kaum jemand jemals etwas gehört hat. Dazu mal ein Vergleich des Wortlauts aus der alten Gewinnspielsatzung vom Juni 2007 und der entsprechende Artikel aus der momentan gültigen Satzung:

Zitat:
Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die enthalten sind – als Print oder CD-ROM Ausgabe – in:
- allgemein zugänglichen, mehrbändigen Nachschlagewerken (z. B. Duden, Brockhaus) und/oder
- allgemein zugänglicher, einschlägiger Fachliteratur.



Bei Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind.

Die LMAen sind seit Jahren über die Unlösbarkeit bei Wortfindungsspielen informiert. Die seit Februar 09 gültige Satzung wäre eine Möglichkeit gewesen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ein einfacher Zusatz "... müssen im Duden oder Brockhaus aufgeführt sein ..." hätte gereicht.

Ich nehme mal an, dass die CI-Veranstalter bei einer solchen Formulierung sofort auf die Barrkiaden gehen würden. Denn das würde ein hohes Risiko für sie bedeuten, wenn sie solche Rätsel mit hohen Gewinnsummen spielen. (Falls die Lösungsumschläge ständig im Bild sind). Diese Wortfindungsspiele sind seit Jahren fester Bestandteil jeder CI-Sendung und scheinen wohl einigermaßen hohe Anruferzahlen zu bringen. Damit das Geschäftsmodell weiter funktioniert und die Zuschauer mit dieser Art von Rätsel weiter abgezockt werden dürfen, übernehmen die LMAen die Formulierung aus den alten GewSpReg in die Satzung und gut ist.

Regulierung ist ja schön und gut. Aber doch bitte nicht an den Stellen, wo es richtig weh tut. Cool


@ 12 Kinder
Gute Frage - kurze Antwort: Ja
Es wird noch nicht mal eingeschränkt, ob die Begriffe aus der deutschen Sprache kommen müssen oder in welchem Land die Nachschlagewerke zu finden sein müssen. Die Formulierung in der Satzung ist dermaßen weit gefasst, dass man sie genauso gut hätte streichen können.

« Bayerische Staatsministerium » hat Folgendes geschrieben:
9live hat mit dem von Ihnen geschilderten Gewinnspiel die geltende Rechtslage zu Lasten seiner Zuschauer bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft.

Ähhhm - das ist eine Voraussetzung für Call-In und seit Jahren "Teil des Spiels". Deshalb gibt es ja die Satzung, um mit konkreten Formulierungen dagegen vorgehen zu können. Auslachen von rechts



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