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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 07:14 Titel:
Ermittlungen?
Thema Beschreibung: Ermittlungen gegen 9Live? |
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Hallo,
ich arbeite gerade an meiner Promotion und habe mir deswegen (auch) zahlreiche Mitschnitte von Call in Sendungen hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz angeschaut.
Als ich dann auf das Video stieß, indem die Moderatorin Alida Kurras "vorschlägt" aufgrund hoher Anruferzahlen den "Hot Button" erst später zuschlagen zu lassen, versuchte ich herauszufinden, ob hier jemals Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft geführt wurden.
Leider wurde ich nicht fündig.
Hier liegt m.E. eindeutig ein Abzocke nach § 263 StGB vor, der ggf. auch noch das qualifizierende Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt.
Weiss jemand ob ermittelt wurde ? mit welchem Ergebnis ?
Für Informationen oder einen Link wäre ich sehr dankbar !! |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 09:29 Titel:
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ich kann mich täuschen, aber ich glaube diese videos wurden lediglich an die LMA weitergeleitet. Ohne ergebnis...
Zu deinem Betrugsvorwurf:
Mittlerweile macht 9 Live mehr oder weniger darauf aufmerksam, dass es an 9Live bzw. an dem verantwortlichen Redakteur liegt, wann der sogenannte "Hot Button" zuschlägt.
Auch wenn es für mich weiterhin Abzocke am Zuschauer ist, glaube ich nicht dass man aufgrund dieses Videos von Frau Kurras dem Sender 9 Live etwas an haben kann.
Milski:" Liebe Zuschauer, es sind definitiv ihre letzten 70 Sekunden bis viertel vor Elf..." |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 10:22 Titel:
Danke
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Zum damaligen (!) Zeitpunkt wurde aber behauptet, dass der "Hot Button" nach einem Zufalssprinzip "zuschlage". Durch die Aufforderung der Moderatorin wurde deutlich, dass dies nicht der Fall ist und alle bisherigen Anrufer tatsächlich keine Chance hatten ausgewählt zu werden.
Damit liegen Täuschung, Irrtum seitens der Teilnhemer, Vermögensverfügung durch die Teilnehmer und abschließend auch ein Vermögensschaden vor, da den Anrufern kein Äuquivalent -eine Gewinnchance- gegenüberstand und auch am Vorsatz fehlt es nicht.
Es wundert mich dass hier keine stzrafrechtliche Untersuchung eingeleitet wurde.
Vielen Dank für Eure raschen Antworten |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 11:03 Titel:
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« -Staatsfeind- » hat Folgendes geschrieben:
Zu deinem Betrugsvorwurf:
Mittlerweile macht 9 Live mehr oder weniger darauf aufmerksam, dass es an 9Live bzw. an dem verantwortlichen Redakteur liegt, wann der sogenannte "Hot Button" zuschlägt.
Auch wenn es für mich weiterhin Abzocke am Zuschauer ist, glaube ich nicht dass man aufgrund dieses Videos von Frau Kurras dem Sender 9 Live etwas an haben kann.
Da kommt nichts raus, hast Recht. Obwohl das bis zu diesen Fällen nie kommuniziert wurde. Vor dem Alida Vorfall wurde immer auf dem "Zufallsgenerator" hingewiesen, ebenso wurde das "....im richtigen Moment" auch erst nach massiven Beschwerden eingepflegt.
Also bis zu den jeweiligen Vorfällen ist das schon Täuschung und Abzocke. |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 11:29 Titel:
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@bizeps....erstmal herzlich willkommen und bevor ich es vergesse - sollte deine promotion fertig sein, würden wir hier gerne mehr darüber erfahren....
nun zum punkt mit alida...
der vorfall wurde natürlich der lma gemeldet mit der absicht, Abzocke zu unterstellen....
leider ist die lma nicht in der lage, solchen vorwürfen konkret nachzugehen, mangels interesse oder interessenkonflikt oder einfach winterschlaf...
die ausreden der lma sind mannigfaltig und man muss sich von dem gedanken lösen, dass die medienbehörden auf der seite des zuschauers - ich rede hier jetzt definitiv in bezug auf call-in - sich befindet und in deren interesse handelt....
im forum gibt es einen thread, in dem die user monat für monat, woche für woche beschwerdeschreiben verfassen, die unregelmäßigkeiten der sender dokumentieren und "aufzeigen"...
das gros der schreiben wandert in die rundablage p....sollte ein schreiben beantwortet werden, werden textblocksätze zusammengewürfelt, deren inhalt sich immer wieder gleicht...die lma geht den vorwürfen nach und wir benachrichtigen sie am endeder übung...
sollte am ende der übung tatsächlich dann auch noch ein ergebnis mitgeteilt werden, lässt es sich in der regel wie folgt zusammenfassen
die medienbehörden haben keinen eindeutigen regelverstoss feststellen können...
ob man als privater zuschauer über eine staatsanwaltschaft mehr erreichen kann, wage ich zu bezweifeln....es gibt urteile gerade zu 9live, in denen das gericht unterschwellig anmerkt, dass ein . druchschnittlich intelligenter zuschauer wissen müsste, auf was er sich ein lässt....grundsätzlicher tenor:pech gehabt....und schuld eigene...
gruß
der friese
Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 11:45 Titel:
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Das will mir nicht einleuchten ! Hier hätte es doch gereicht irgendeine StA anzuschreiben und als Beweis ein Mitschnitt beizulegen. Selbst wenn die StA z.B. davon ausgehen würde es handele sich um ein Antragsdelikt und diese Antragsbefugnis fehle dem Anzeigenden, da er selbst nicht angerufen habe, so wäre das sog"besondere öffentliche Interesse" in jedem Fall zu bejahen, da sich sich da ganze ja immerhin im TV abspielte.
Von der StA hätte man auch in Nachricht bekommen, die selbst im Falle einer Einstellung die maßgeblichen Gründe enthält, so dass hier Klarheit bestehen würde.
Auf manche mag das "herumreiten" auf diesem einen Auschnitt sicherlich kleinlich wirken. Allerdings ist dieser Vorfall anders als dubiose "Tiere mit Doppelbuchstaben" sowohl in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht klas fassbar.
Ich spiele mit dem Gedanken selbts einmal die StA anzuschreiben und lasse Euch ggf. selbstverständlich den genauen Wortlaut des ergehenden Bescheides zukommen.
Um es aber klar zu sagen, ich behaupte nicht es liege ein Abzocke vor, sondern erkenne lediglich die Möglichkeit. |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 11:47 Titel:
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Soweit ich mich erinnere, hatte die BMA nach dem Alida-Vorfall doch eine Stellungnahme von 9live angefordert. In dieser "erklärte" sich der Sender dann, es sei alles ein Missverständnis usw., und die Behörde gab sich damit zufrieden und stellte weitere Aktivitäten ein. Ich muss mal suchen ob ich entsprechende Links zu der Geschichte noch finde...
R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 11:49 Titel:
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Die BMA scheint mir hier erhlich gesagt schlicht und einfach die "falsche" Behörde gewesen zu sein ! |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 13:02 Titel:
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@bizeps24
Schreib doch mal nen StA an, wäre sicher interessant was dabei herauskommt, zudem würde es sicher besseren Eindruck machen, da ja ein "Kollege" schreibt der die juristische Argumentationskette beherrscht.
Zu dem StGB Tatbestand
Ich bin juristisch nicht so bewand, aber ist in diesem Fall nicht das Problem die Schadensbemessung (das wurde hier schon früher mal diskutiert) wie hoch ist der Vermögensvorteil den 9Live dadurch erlangt hat, nur 50 Cent oder höher, gibt es juristisch eine Kummulierung ? (Alle Anrufer an diesem Tag oder doch nur einer).
Bei 50 Cent wird der Schaden bestimmt als zu gering eingestuft. |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 13:12 Titel:
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Ich versuche es in jedem Fall einmal, denn die StA muss anworten und begründen. Was die Schadenshöhe anbetrifft, so stellt sich hier lediglich das Problem der Antragsbefugnis im Bezug auf die Schadenshöhe, wenn von sog."Geringwertigkeit" auszugehen ist, also tatsächlich nur 50,-- Cent im Raum stehen und ein "Nichtanrufer" Anzeige erstattet.
Diese Einschränkung besteht aber dann nicht, wenn das "besondere öffentliche Interesse" (s.o.) bejaht werden kann und ein von amtswegen zu untersuchendes Offizialdelikt im Raum steht.
Ich bin wirklich neugierig was dabei herauskommt !
§§ 263 Abs. 1, III Nr. 1, IV, 248a Strafgesetzbuch für alle die es mal nachlesen möchten !
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 14:17 Titel:
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« bizeps24 » hat Folgendes geschrieben:
Die BMA scheint mir hier erhlich gesagt schlicht und einfach die "falsche" Behörde gewesen zu sein !
Sie ist definitiv die falsche Behörde, aber so lange die Call-in-Betreiber sich hinter dem Rücken der Freiheit der Berichterstattung im Fernsehen verstecken, ist sie gleichwohl der richtige Ansprechpartner. Leider.
Und was das Hinauszögern des Zuschlagens betrifft: Es ist mittlerweile unumstritten und wird auch offen zugegeben, dass der Zeitpunkt der "Auslösung des Zufallsmechanismus" vom Redakteur abhängt. Auerdem ist eine Moderatorin allerhöchstens "vorschlagsberechtigt", sie selbst löst den Mechanismus nicht aus.
« 12Kinder » hat Folgendes geschrieben:
Soweit ich mich erinnere, hatte die BMA nach dem Alida-Vorfall doch eine Stellungnahme von 9live angefordert. In dieser "erklärte" sich der Sender dann, es sei alles ein Missverständnis usw.,
Ich hab die Einträge bislang auch noch nicht gefunden, aber soweit ich mich erinnere hat 9Live schlicht erklärt, dass (sinngemäß aus der Erinnerung) "ja irgendwann der Zufallsmechanismus ausgelöst werden muss" und dass "das der zuständige Redakteur macht". Damit gab sich die "Aufsichtsbehörde" zufrieden. Und wenn die zufrieden ist, dann schreitet der Staatsanwalt nicht ein. Nochmal leider.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 14:38 Titel:
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Bis es zu der unfreiwilligen Enthüllung kam -und nur dieser Zeitpunkt ist relevant- hies es durchaus, das der Zuschlag nach dem Zufallsprinzip erfolge und spätere abweichende Aussagen sind ohne Belang (sog. Simultanitätsprinzip).
Meine Vermutung geht eher dahin, dass der konkrete Vorfall gar nicht unter strafrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet wurde, da er nie einer StA vorlag und geht man vom der Erfordernis eines Antrags aus, fehlte es ggf. auch an der entsprechenden Kenntnis.
Alles was ich bislang über die verschiedenen Medienaufsichten in Erfahrung bringen konnte, geht alleinig in den Bereich einer islolierten Bereich des Medienrechts bzw. dessen Prüfung und vielleicht hat man hier auch schlicht und einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen, denn ulkig, mir und zwei Bekannten (ebenfalls " vom Fach") stach der § 263 StGB bzw. die Option sofort ins Auge und wir gingen wie selbstverdtändlich davon aus, dass Ermittlungen in diese Richtungen geführt wurden.
Eine Staatsanwaltschaft schreitet auch nicht im klassichen Sinne ein, gegen was auch ? der Vorfall liegt ja in der Vergangenheit. Mit einer ernstzunehmenden Darlegung muss sie sich aber unter Berücksichtigung aller strafrechtlich eheblichen Tatsachen befassen und auch im Falle der Einstellung einen (begründeten) Bescheid erlassen, der ggf. auch angreifbar ist. Allein schon dem Hintergrund einer wie auch immer ausfallenden Begründung lohnt sich ein Versuch daher durchaus. |
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Verfasst am: Freitag, 05.03.2010, 15:48 Titel:
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Zitat:
dass der Zuschlag nach dem Zufallsprinzip erfolge
Hat er ja vielleicht auch :
"Zufallsprinzip" kann doch auch bedeuten, dass der Redakteur einstellt, dass der Zuschlag zwischen 15:31 Uhr Sekunde 21 und 15:32 Sekunde 22 erfolgt.
Dann wird zufällig die Hunderstel ermittelt, in der jemand ausgewählt wird.
Zufall kann so viel bedeuten... er muss weder gleichverteilt sein, noch einer Gaußkurve gehorchen...
Man könnte es sogar darauf anlegen zu sagen : "Der Zuschauer weiß doch nicht, wann wir von Hand auslösen... aus seiner Sicht kann es wirklich jederzeit passieren... (auch wenn wir es von anderen Punkten wie hohe Peaks, etc. abhängig machen)..."
Von daher hat man mit einem B-Vorwurf wohl keine Chance.
Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein... |
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