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9LIVE - RICHTIG KLASSISCH ABGEZOCKT
ModeratorenCITV_Moderatoren    
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  tablop
nUrmaler
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Alter: 60
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 99
Wohnort: Iranbuschweg
BeitragVerfasst am: Montag, 18.04.2011, 14:40 
Titel:  
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Habe da mal 2 Fragen:
1. Was ist eine "technische" Wahrscheinlichkeit?
2. Was ist eine "Einwahlchance"?

Villeicht bin ich auch nur zu blöde Rolling Eyes
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 57
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 17:09 
Titel:
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Ich habe heute die Antwort auf meine an 9LIVE gestellten Fragen bekommen, die ich Euch natürlich nicht vorenthalten möchte.




Sehr geehrter Herr Doehler,

wir danken für Ihre Mail und dem Interesse an unserem Programm bzw. dem neuen Spielmodus "Direktleitungsmodus".

Bei dem neuen Spielmodus " Direktleitungsmodus" wird der Zeitpunkt der Teilnehmerauswahl nicht mehr willkürlich durch den Redakteur bestimmt, sondern richtet sich allein nach einer mathematischen Wahrscheinlichkeitsvariable. Vor dem Start eines Rätsels wird von dem Redakteur willkürlich im System eine Wahrscheinlichkeit eingestellt, mit der die Teilnehmer die Chance haben, ausgewählt zu werden, z.B. 1:100 ( = Einwahlchance). Die jeweilige Wahrscheinlichkeitsvariable wird vor dem Start des Rätsels kommuniziert. Auf dieser Basis kann jeder Teilnehmer selbst entscheiden, ob und wie häufig er teilnimmt. Die eingestellte Wahrscheinlichkeitsvariable bleibt während der gesamten Dauer des Rätsels gleich und wird nicht verändert. Werden mehrere virtuelle Leitungen eingeblendet, ist jede eingeblendete Leitung mit der gleichen Wahrscheinlichkeitsvariable belegt. Dies hat zur Folge, dass eine Erhöhung der Anzahl der eingeblendeten virtuellen Leitungen auch gleichzeitig die Einwahlchance für den Teilnehmer verbessert.

Beispiel für die Wahrscheinlichkeitsvariable 1:100:

- 1 virtuelle Leitung: Einwahlchance beträgt 1:100

- 2 virtuelle Leitungen: Einwahlchance beträgt jeweils 1:100 = 1:50 insgesamt.

usw.

D.h. bei unserem Beispiel: bei der Einblendung von zwei virtuellen Leitungen ist die Einwahlchance doppelt so hoch wie bei der Einblendung von einer Leitung. Trifft der Anruf / SMS die voreingestellte, vor dem Rätsel kommunizierte technische Wahrscheinlichkeitsvariable, wird der Teilnehmer zur Lösung des Rätsels direkt (bzw. bei einem SMS-Teilnehmer nach erfolgtem Rückruf) in das Studio durchgestellt.

Im Hinblick auf Ihre Frage zur Anwendbarkeit des § 8 Gewinnspielsatzung möchten wir Ihnen mitteilen, dass § 8 GWS im rechtskräftigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.10.2009 zum - von 9Live vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angestrengten - Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt wurde."

Wenn Sie Fragen zu dieser Mail, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie uns auch gerne anrufen: Unter der Rufnummer 09001 – 40 5555 (0,14 EUR/ Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG) sind wir Montag bis Freitag zwischen 18.00 und 19.30 Uhr für Sie persönlich erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Unterföhring

Ihre 9Live Zuschauerredaktion



Genau das hatte ich erwartet: nämlich, daß man nicht wirklich auf meine gestellten Fragen eingehen wird, denn der erste Teil der Antwort ist exakt das selbe, wie es auf der Homepage von 9LIVE zu lesen gibt, nur etwas anders verpackt bzw. formuliert.

Interessant jedoch ist der von mir fett markierte Teil der Antwort! Paragraph 8 ist also durch das Normenkontrollverfahren für ungültig erklärt worden - d.h. der Veranstalter dürfte eigentlich Vollgas geben und den Zuschauer, wenn er es wollte, auch sekündlich zur Mehrfachteilnahme nötigen.

Schaut man sich nun also mal an, was von der aktuellen Gewinnspielfassung noch übrig geblieben ist, kann man den Rest eigentlich auch gleich getrost in die Tonne klopfen, denn was bleibt denn dann noch?

U N G L A U B L I C H ! ! !



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  pleitegeier
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer

Alter: 33
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 637
BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 19:16 
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Auf einige deiner Fragen wurde allerdings geantwortet.
Du fragst:
Zitat:
Was genau bewirkt diese "technische Wahrscheinlichkeit", bzw. was genau beeinflusst sie?
, und wiederholst diese Frage in verschiedenen Ausführungen. SHN hat geantwortet:
Zitat:
...richtet sich allein nach einer mathematischen Wahrscheinlichkeitsvariable.

Und viel genauer ginge es ja fast nur, wenn sie dir den Algorithmus per Mail zuschicken würden.
Bei jedem eingehenden Anruf springt der Zufallsgenerator an und berechnet, ob ein Anrufer eine "richtige" Leitung getroffen hat, oder eben nicht. Pro Leitung gibt es dabei im Beispiel die Chance 1:100, bei zwei Leitungen also bei 2:100 usw.
Wie das genau technisch abläuft und welchen Rechenschlüssel der Computer dafür verwendet, wissen wir nicht, aber das Ergebnis sollte klar sein. Ebenfalls geklärt ist damit folgende Frage:
Zitat:
Besagt das Verhältnis der "technischen Wahrscheinlichkeit" womöglich die Anzahl der erst einzugehenden Anrufe bevor überhaupt eine Teilnehmerauswahl erfolgt?

Und dass sie dir nicht erklären werden, dass der Redakteur die Wahrscheinlichkeit oft willkürlich in astronomisch tiefe Werte einstellt, um eine lange Durchstellpause zu erzeugen, ohne den Anrufern dies so mitzuteilen, liegt ja wohl auf der Hand.
Zitat:
Bei 20 eingeblendeten, virtuellen Leitungen wird moderiert, daß sich die "20-fache Chance!" mit jedem Anruf multiplizieren würde.
Worauf basiert diese Aussage, wenn doch jeder Anruf/jede SMS auf eine Teilnehmerauswahl hin überprüft wird?

Wagnerisches Dummgequatsche eben. Was er damit sagen will, wenn er bei 20 Leitungen von "60facher Chance bei 3 Anrufen" spricht ist, dass man damit eben dreimal die Chance von 20:*eingestellte Wahrscheinlichkeit* hat, durchzukommen. Oder habe ich etwas falsch wiedergegeben?

Mir ist das meiste eigentlich klar geworden, vielleicht habe ich etwas falsch verstanden, aber die Sache ist doch recht einfach: Es wurde ein (Pseudo-)Zufallssystem eingeführt, dass auch für lange Durchstellpausen geeignet ist, um noch dreister als sonst, eben "richtig altmodisch", abzocken zu können.

Welche Information fehlt dir denn konkret in dieser Antwort?

Zitat:
Interessant jedoch ist der von mir fett markierte Teil der Antwort! Paragraph 8 ist also durch das Normenkontrollverfahren für ungültig erklärt worden - d.h. der Veranstalter dürfte eigentlich Vollgas geben und den Zuschauer, wenn er es wollte, auch sekündlich zur Mehrfachteilnahme nötigen.

Wart es nur ab, bald geht es wieder los wie in den "guten alten Zeiten" Wink
Aber wenn dieser Paragraph gekippt wurde, warum wissen wir dann noch nicht davon? Irgendwo muss das doch mal kommuniziert worden sein, von der BLM oder sonst wem ?? Shocked

Zitat:
Schaut man sich nun also mal an, was von der aktuellen Gewinnspielfassung noch übrig geblieben ist, kann man den Rest eigentlich auch gleich getrost in die Tonne klopfen, denn was bleibt denn dann noch?

Die Hotbutton-Lüge wurde beseitigt, man muss nun regelmäßig vorlesen, wie der Spielmodus wirklich funktioniert, hat tolle Einblendungen und... naja, ab und an gibt es ein Bußgeldchen Wink

Nein, ich glaube, dieser Sender wird erst tot gehen, wenn die Anruferzahlen soweit runtergehen, dass es sich nicht mehr lohnt.
Die Hinhaltestrategien und Seilschaften innerhalb der Kontrollbehörden waren eben am Ende triumphierend... So scheint es jedenfalls. Man muss eben nur dreist genug sein und gute Juristen an Bord haben, dann geht alles durch Confused
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 57
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Beiträge: 10925
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 19:54 
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Pleitegeier:

wenn Dir diese Antwort reicht, Bitteschön.

Ich jedoch hatte gehofft, man würde meine Fragen etwas ausführlicher beantworten. Im Grunde genommen hätten Sie auch einen Link auf Ihre Mitmachregeln senden können - dann hätten Sie sich eine Menge Schreibarbeit erspart und auch nicht viel mehr verraten.

Nein, die einzige Frage, die sie direkt beantwortet haben, war die letzte Frage, die den Passus mit Paragraph 8 beinhaltete. Allen anderen Fragen sind sie geschickt umgangen, als würden sie die gewöhnliche Anfrage eines Lemming beantworten.

Warum haben sie die Frage Nr. 2 unbeantwortet gelassen, in der ich um eine Begründung gebeten hatte, mir zu erklären, warum es nun bereits 2x passiert ist, daß innerhalb dieses Spielmoduses zu keiner Teilnehmerauswahl gekommen ist. Ebenso unbeantwortet blieb die Frage nach der Grundlage der Entscheidung des Redakteurs. Oder aber auch, warum der Zuschauer nicht bereits im Vorfeld darüber informiert wird, daß es durchaus passieren kann, daß innerhalb der Spielrunde im Direkleitungsmodus auch keine Teilnehmerauswahl erfolgen kann.

Nein, hier wurde keinesfalls eine eMail ausreichend beantwortet, sondern lediglich eine Standardantwort abgegeben. Ich für meinen Teil finde das ganz und gar nicht befriedigend.



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  Danton
Pinnemann
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Beiträge: 212
BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 21:35 
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@ Mork vom Ork
Beispiel für die Wahrscheinlichkeitsvariable 1:100:

- 1 virtuelle Leitung: Einwahlchance beträgt 1:100

- 2 virtuelle Leitungen: Einwahlchance beträgt jeweils 1:100 = 1:50 insgesamt.

usw.
Also für mich ist das große Verarsche mit der Wahrscheinlichkeitsvariable
denn ich meine auch bei 2 Leitungen ist die Einwahlchance 1:100.
Simples Beispiel Ein Losbudenverkäufrt hat in seinem Eimer ein Gewinn und 100 Nieten,
also Chance 1:100. Jetzt kommt ein 2. Losbudenverkaufer dazu auch mit einem Gewinn und 100 Nieten,
also auch die Chance 1:100. Zusammengerechnet ist die Chance aber 2:200.wodurch sich nichts geändert hätte.Und so ist es bei den 2 Virtuellen Leitungen ja auch 2:200 = 1:100.
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  pleitegeier
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer

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Beiträge: 637
BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 23:02 
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Zitat:
Warum haben sie die Frage Nr. 2 unbeantwortet gelassen, in der ich um eine Begründung gebeten hatte, mir zu erklären, warum es nun bereits 2x passiert ist, daß innerhalb dieses Spielmoduses zu keiner Teilnehmerauswahl gekommen ist.

Naja, was sollen sie dir auch schreiben?
Warum es zu keiner Teilnehmerauswahl kam, ist ja ganz einfach: Bei der Wahrscheinlichkeit hätte man auch locker noch ein paar Stunden dranhängen können, bis es mal klingelt, technisch absolut logisch und leicht zu erklären. Aber wie willst du das formulieren, ohne dass es zwischen den Zeilen gleich klingt wie "wir ziehen die Leute eben knallhart über den Tisch"? Und zu der Frage, warum die Zuschauer darüber nicht informiert wurden, könnten sie dir höchstens sagen: "Das ist, weil, äh... weil es gesetzlich eben nicht vorgeschrieben ist und basta!", alles andere wäre nur eine Umschreibung für "der Modus ist halt dazu da, um unsere Mitspieler zu verarschen und am Ende doch alles so zu machen wie bisher." Das kann höchstens noch in blumige Worte verpackt werden, an der Tatsache ändert sich nichts.
Zitat:
Ebenso unbeantwortet blieb die Frage nach der Grundlage der Entscheidung des Redakteurs.

"Der Redakteur entscheidet dies aufgrund des zu erwartenden Anrufaufkommens, der geplanten Länge des Spiels, anhand der unglaublichen Schwierigkeit des gespielten Find-Michs, anhand der zu erzeugenden Dramaturgie, des Sendungsbudgets, ..."

Welche Erklärung hättest du den gern? Wink
Ich für meinen Teil kann mir nicht vorstellen, dass da irgendetwas Zufriedenstellendes bei herauskommen kann.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 20.04.2011, 11:26 
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Also ... rein inhaltlich habe ich keine Probleme mit den Angaben zu den Wahrscheinlichkeiten - auch nicht mit der Erhöhung der Durchstellwahrscheinlichkeit bei der steigenden Anzahl von Leitungen. Das ist bei einer Ausgangswahrscheinlichkeit von 1:1 Mio sowieso egal.

Ich kann auch nachvollziehen, dass es bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:200 eher klingeln kann, als bei 1:100. Gleiches gilt, wenn es bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:1.000 in einer Sendung deutlich früher bimmelt, als in einer anderen Sendung mit der gleichen Wahrscheinlichkeit. Das ist - ausnahmsweise - tatsächlich Zufall.

Mich stört eben nur, dass die Zuschauer nicht permanent über die aktuelle Durchstellwahrscheinlichkeit informiert werden. Solche Äußerungen sind dazu wenig erhellend:
« 9Live Zuschauerredaktion » hat Folgendes geschrieben:
Die jeweilige Wahrscheinlichkeitsvariable wird vor dem Start des Rätsels kommuniziert. Auf dieser Basis kann jeder Teilnehmer selbst entscheiden, ob und wie häufig er teilnimmt.

Jooo - es sei denn, er hat die "kommunizierte" Wahrscheinlichkeit nicht mitbekommen, weil er z.B. später eingeschaltet hat, sich etwas zu trinken geholt hat oder auf auf'm Klo war. Dann hat er leider Pech gehabt. Rolling Eyes



Ich habe mal die Urteilsbegründung (PDF) des BayVGH zur Gewinnspielsatzung überflogen. Zur Mehrfachteilnahme findet man dort auf S. 35:
« Urteilsbegründung BayVGH » hat Folgendes geschrieben:
Der mit diesen Verboten verfolgte Zweck lässt sich zwar anhand der amtlichen Überschrift des § 8 GS ("Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor übermäßiger Teilnahme") eindeutig bestimmen. Er ist aber von der Normsetzungsermächtigung des § 46 i. V. m. § 8 a RStV nicht mehr gedeckt. Der Rundfunkgesetzgeber will mit diesen Vorschriften, wie schon an anderer Stelle dargelegt (s.o. II.1.a.aa.), lediglich für eine hinreichende Transparenz der Abläufe sorgen und irreführende Aussagen oder Spielgestaltungen ausschließen. Dagegen kann dem Staatsvertrag, der auch private Rundfunkgewinnspiele erlaubnisfrei zulässt (§ 8 a Abs. 1 Satz 1 RStV), nicht die Absicht entnommen werden, potentielle Nutzer selbst nach Erreichen der Volljährigkeit von einer (wiederholten) Teilnahme generell abzuhalten.

Die Vorschriften des Staatsvertrags dienen – anders als im allgemeinen Glücksspielrecht (§ 1 GlüStV) – nicht der vorbeugenden Bekämpfung der Spielsucht, sondern nur der Gewährleistung fairer und interessengerechter Spielabläufe. Dass der Gesetzgeber darüber hinaus auch voll geschäftsfähige Rundfunkteilnehmer vor einer "übermäßigen", das eigene Vermögen erheblich beeinträchtigenden Spielteilnahme bewahren wollte, geht aus dem geltenden Recht nicht hervor. Weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesmaterialien (LT-Drs 15/9667 S. 15) bieten Anhaltspunkte für eine solche Auslegung. Auch das Gebot des Teilnehmerschutzes (§ 8 a Abs. 1 Satz 2 RStV) und das Verbot der Schädigung von Teilnehmerinteressen (§ 8 a Abs. 1 Satz 3 RStV) geben insoweit nichts her. Beide Regelungen zielen nach dem Regelungszusammenhang lediglich auf den Schutz der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, nicht dagegen auf den Schutz vor einer (Mehrfach-) Teilnahme und damit vor einem eigenen Verhalten, das zu Selbstschädigungen führen kann.

Es geht im Rundfunkstaatsvertrag, auf dem die GewSpSat beruht, nicht um Spielsucht oder um den Schutz der Zuschauer vor hohen finanziellen Verlusten. Das ist traurig, aber wahr. Es ist aber auch logisch, weil die Fernsehsender ansonsten ihre Votings oder die "schwierigen" Gewinnspielfragen ebenfalls in die Tonne kloppen müssten. Das muss aus Sicht der Medienkonzerne auf jeden Fall verhindert werden.

Zwei weitere Abschnitte aus der Begründung sind auch interessant. Einmal bzgl. des Auswahlmechanismus' (S. 33):
« Urteilsbegründung BayVGH » hat Folgendes geschrieben:
(...) und dass sowohl der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer dem Zufallsprinzip unterworfen sind.

Bekanntlich wird der Zeitpunkt für eine Durchstellung beim HB und im Leitungsmodus durch den Redakteur bestimmt und hat mit Zufall genau nichts zu tun. Dieser Widerspruch zwischen der Urteilsbegründung bzw. § 5, Satz 3 der Satzung und den MMR von 9Live scheint aber keinen zu stören.

Dann noch etwas zur Irreführung auf S. 34f:
« Urteilsbegründung BayVGH » hat Folgendes geschrieben:
Das Tatbestandsmerkmal "irreführen" verlangt demnach vom Rechtsanwender keine empirischen Feststellungen zu der Frage, ob bei einer bestimmten Mindestzahl von Personen tatsächlich ein Irrtum hervorgerufen wurde, sondern lediglich eine Auslegung und inhaltliche Bewertung der hierfür in Betracht kommenden Äußerungen im jeweiligen Kontext. Ist die Spielgestaltung danach insgesamt darauf angelegt, das Zielpublikum zu unrichtigen Schlussfolgerungen zu veranlassen, so muss sie im Rechtssinne als "irreführend" gelten.
(...)
Das mögliche, aber nicht schutzwürdige Interesse von Programmveranstaltern, durch ungenaue Angaben zu den Spielbedingungen einen sog. Spannungsbogen aufzubauen und damit die Attraktivität ihrer Sendungen erhöhen, muss gegenüber dem staatsvertraglich festgeschriebenen Transparenzgebot zurückstehen.

Hier wird also präzisiert, was Irreführung bedeutet. Das scheint aber keinen großen Einfluss auf das Gelaber der Animateure zu haben. Vor allem nicht bei Tina Kaiser.

« MvO » hat Folgendes geschrieben:
d.h. der Veranstalter dürfte eigentlich Vollgas geben und den Zuschauer, wenn er es wollte, auch sekündlich zur Mehrfachteilnahme nötigen.

Jepp - könnte er. Die Frage ist, warum er es nicht macht bzw. nur im Direktleitungsmodus. Vielleicht hat 9Live doch Bedenken, dass ständiges Aufrufen zur Mehrfachteilnahme abschreckend wirkend könnte. Oder sie wollen in dem neuen Modus testen, wie die Peaks darauf reagieren.



Wir sind alle Individuen
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  Nobbse
Mehrfachgewinner
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Beiträge: 126
BeitragVerfasst am: Samstag, 28.05.2011, 22:35 
Titel:
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So im Nachhinein kommt es mir so vor, als hätte man bei der Geburt dieses Direktleitungsmodus schon gewusst, dass die Tage gezählt sind. Man wollte nur noch das Experiment machen, wie es denn gelaufen wäre, wenn man den Zuschauern bzgl. Ihrer Gewinnchancen "reinen Wein" eingeschenkt hätte - und um der BLM explizit zu zeigen:

Zitat:
Seht her: da machen wir mal ein Spiel ohne redaktionellen Hotbutton sondern mit reinen technisch realisierten Gewinnchancen! So fair, wie ihr das immer von uns verlangt habt! Und wir sagen auch noch die echten Chancen dazu! Aber damit lässt sich weder Geld verdienen noch Zuschauer überzeugen. Seht ihr die Anrufzahlen? Seht ihr sie? Wisst ihr jetzt warum wir die ganze Zeit so agieren mussten wie wir es taten? ...
Rolling Eyes
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  Durchstellpausenhasser
nUrmaler
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 70
BeitragVerfasst am: Dienstag, 11.09.2012, 17:56 
Titel:
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Wurde dieser Modus eigentlich bis zum Ende von 9Live weitergespielt oder wurde er irgendwann wieder aufgegeben?



Das schlimmste an Call-In sind die Durchstellpausen! Da hat man eine 0%ige Gewinnchance!
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