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Sind die Anrufsendungen von Astro TV Gewinnspiele?
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Autor Nachricht
  Nico
Schokokuss
Schokokuss


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 12.05.2011, 21:05 
Titel:  Sind die Anrufsendungen von Astro TV Gewinnspiele?
Thema Beschreibung: Fragen zu den rechtlichen Grundlagen
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Durchstellpausen von einer halben Stunde, ein Herunterzählen zum Einwählen, 2-Minuten-Uhren, das laute Ticken des Zufallsgenerators, das Durchstellen einer Anruferin, die versehentlich statt der 0800 Gratis Beratung die 01378 ins Studio gewählt hat und permanenten Zeitdruck – das gibt es auch in den Anrufsendungen von Astro TV.

Wenn das Verbot der Irreführung und wenn Transparenz und Teilnehmerschutz auch für Astro TV gelten sollen, muss man wissen auf welcher rechtlichen Grundlage diese Sendungen stehen. Das ist auch wichtig für uns hier im Forum, wenn wir demnächst genauer hinschauen wollen.

Ich habe bei der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nachgefragt.

---

Gedächtnisprotokoll:

Nico: Wenn man bei Astro TV anruft, 50 Cent bezahlt für einen Anruf, egal ob man durchkommt oder nicht, an was nimmt man da teil? Ist das ein Glücksspiel, ist das ein Gewinnspiel, ist das Teleshopping?

mabb: Interessante Frage. Gewinnen können Sie ja nichts. Also würde ich mal sagen, ein Gewinnspiel ist es nicht. Sie versuchen in die Sendung durchzukommen und kommen nicht durch?

Nico: Jeder Anruf ist kostenpflichtig. Nach dem Zufallsprinzip wird ein Anrufer ausgewählt und für eine Beratung durchgestellt.

mabb: Dann sind Sie in der Sendung?

Nico: Nur wenn ich nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurde.

mabb: Der Ausgewählte ist dann in der Sendung?

Nico: Der ist dann in der Sendung und erhält eine geldwerte Leistung, die Beratung. – Sie sind doch als Medienanstalt Berlin-Brandenburg zuständig für die Medienaufsicht über Astro TV?

mabb: Das heißt aber nicht, dass ich auf jede Frage, aus der Pistole geschossen, auch gleich eine Antwort habe. Ich will mir da gerne mal Gedanken drüber machen. Sie fragen an, welche Regularien gelten dafür, für diese Anrufsituationen?

Nico: Ja, ist das ein Gewinnspiel, ist das ein Glücksspiel oder ist das Teleshopping, so wie das bei Sport1 unter dem Logo von Astro TV eingeblendet wird? Und warum gibt es in den Sendungen keine Hinweise auf die Teilnahmebedingungen, Informationen über das Auswahlverfahren und den Jugendschutz, also den Ausschluss der Teilnahme Minderjähriger?

mabb: Ich könnte mir vorstellen, dass Astro TV davon ausgeht, dass das kein Gewinnspiel ist.

Nico: Das ist der Grund, warum ich anrufe, weil ich erst mal wissen möchte, was überhaupt die Grundlagen sind.

mabb: Würde ich gerne seriös prüfen. Geben Sie mir ein paar Tage. Also ob das ein Gewinnspiel ist oder Teleshopping …

Nico: … oder ein Glücksspiel.

mabb: Sie haben das angesprochen, mit der geldwerten Leistung. Das würde ich gerne mal prüfen, ob man sagen kann, die Beratung ist der Gewinn.

Nico: Es ist eine esoterische Beratung, die wenn ich sie über einen anderen Weg in Anspruch nehme, richtig Geld kostet. Ich versuche also über das kostenpflichtige Einwahlverfahren ausgewählt zu werden, um diese Dienstleistung zu bekommen. In § 2 Nr.1 der Gewinnspielsatzung werden Dienstleistungen ausdrücklich genannt.

mabb: Die Frage muss man sich stellen. Ich kann nur sagen, wir nehmen uns der Sache an.

Nico: Ich habe gehört, dass es eine freiwillige Selbstverpflichtung von Astro TV gibt. Wie weit ist die öffentlich? Können Sie die rausgeben?

mabb: Ich werde das prüfen. Ich würde sie Ihnen gerne geben. Notfalls frage ich Astro TV, ob die einverstanden sind.

Nico: Die war doch sicher Grundlage der Zulassung von Astro TV?

mabb: Nein, das war im Laufe der Zeit. Es ging auch außerhalb des Fernsehens um die Gratisberatungen, bei denen alle möglich Daten abgefragt wurden, die Bankverbindung. Und wenn man dann noch mal angerufen hat, war man schon Kunde. Da gab es Beschwerden. Dann haben die diese Selbstverpflichtung generiert, die sich aber auch auf den Beraterteil bezog. Zum Beispiel jemand ruft an mit Selbstmordabsichten oder hat eine schwere Krankheit. Das ist außerhalb der Kompetenz dieser Berater.

Nico: Das ist ein Problem bei Astro TV.

---

Gewinnspiele
sind nach § 8a des Rundfunkstaatsvertrages ausdrücklich erlaubt. Sie unterliegen den Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten. Ob es sich um ein Gewinnspiel handelt, entscheidet sich daran, ob das Element des Zufalls oder das der Geschicklichkeit überwiegt. Die Entscheidung über Gewinn oder Verlust hängt von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers ab. Das Entgelt darf höchstens 50 Cent betragen.

Glücksspiele
sind dann gegeben, wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust alleine oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Sie unterliegen den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages und müssen genehmigt werden. Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtsprechung sind Spiele mit einem Entgelt bis zu 50 Cent wegen der geringen Höhe des Einsatzes aber keine Glücksspiele und deshalb erlaubt. Das Verwaltungsgericht München widerspricht dieser Auffassung allerdings in seinem Urteil vom 03.03.2010 (Az: M 22 K 09.4793).

Teleshopping
kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18.10.2007 (Az: C-195/06) auch ein Gewinnspiel sein, wenn in einer Fernsehsendung die Möglichkeit angeboten wird, sich durch die Einwahl über eine Mehrwert Telefonnummer entgeltlich an dem Spiel zu beteiligen. Allerdings spricht das Gericht von einem Gewinnspiel (siehe oben). Die Bedeutung des Spiels innerhalb der Sendung und die Ausrichtung der den Kandidaten gestellten Fragen müssen ein tatsächliches Dienstleistungsangebot sein.
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  UAZ469
Der wahre Nils
Der wahre Nils

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Beiträge: 447
Wohnort: Leipzig
BeitragVerfasst am: Freitag, 13.05.2011, 14:04 
Titel:
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Zunächst einmal: Eine sehr interessante Frage.
Ziehen wir mal einen Vergleich zu klassischem Call-In (ala 9Live und Sportquiz). Die Unterscheidung ob es sich um ein Gewinnspiel, Glücksspiel oder gar Teleshopping handelt findet nicht am Einwahlverfahren statt. Und um ein Glücksspiel handelt es sich per se nicht. (OLG München, Beschluss v. 22. Dezember 2005, AZ 6 W 2181/05).
Grund: Der Anbieter eines Gewinnspiels (sagen wir 9Live) stellt im TV eine Aufgabe, zum Beispiel, "Nennen Sie ein Tier mit A an dritter Stelle". Dann kann der Zuschauer nur gewinnen, wenn er die Kriterien, welche zum Einen durch die Aufgabenstellung und zum Anderen durch die Mitmachregeln gegeben sind, erfüllt. Das heißt er muß mindestens 18 Jahre alt sein, muß zum richtigen Zeitpunkt angerufen haben um im Studio zu landen und muß natürlich ein Tier mit A an dritter Stelle nennen, das noch nicht genannt wurde. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, hat er die Aufgabe erfüllt, also das Spiel gewonnen. Dafür darf er dann den ausgelobten Preis in Empfang nehmen. Der Zuschauer hat aber nicht gewonnen, wenn er nur ins Studio durchgekommen ist.
Und das ist der springende Punkt. Sonst bräuchten die Anbieter dieser Gewinnspiele keine Aufgabe voranstellen die gelöst werden muß um den Gewinn zu erhalten, sondern könnte gleich sagen: "So, wer zuerst durchkommt, erhält den ausgelobten Gewinn."

Dann wäre aber das Einwahlverfahren bereits das "Gewinnspiel".

Um das Ganze auf AstroTV zu beziehen, kann man folgendes sagen/schreiben. AstroTV ist lediglich eine Version des Teleshopping, bei dem die Ware soweit kostenlos angeboten wird, aber das Einwahlverfahren sich von dem üblichen im Teleshopping angewandten unterscheidet. Denn, hier stellt der Anbieter keine Aufgabe um einen Gewinn zu erhalten, wie zum Beispiel: "Sagen Sie mir voraus, welche Zahl ich würfle und wenn Sie richtig liegen, erhalten Sie von mir eine Beratung gratis." Sondern lediglich wer durchgestellt wird kann sofort die Gratisberatung in Anspruch nehmen. Würde allerdings tatsächlich solch eine (oder so eine ähnliche) Aufgabe gestellt werden, dann wäre das Ganze natürlich ein Gewinnspiel.

So weit dazu meine laienhafte semi-juristische Sichtweise. Rolling Eyes
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  saalegokart
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 56
BeitragVerfasst am: Freitag, 13.05.2011, 16:52 
Titel:
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Sind wir doch mal ehrlich , wir wissen alle das dort abgezockt wird ohne ende .
Es werden von Dagmar de bla bla so genannte theoretische Geldgewinne versprochen , es wird das heiligste vom heiligen versprochen und naiv wie die Menschen sind, rufen sie an .
Menschlich gesehn ist es klar ein Gewinnspiel , denn die dummen Menschen die da anrufen, freuen sich auf eine verbesserung durch ihre situation und glauben daran , dass sich auch wirklich was daran ändert.
Aber das der Knackpunkt psychologisch ganz woanderst liegt, nämlich an den intensiven Glauben der durch die bestätigung der abzocker kommt , darauf kommen die Lemminge nicht. Hohl wa?
Tja, die Menschen wollen alles schön geredet bekommen und sich bestätigt fühlen in ihrem handeln .
Wenn alles friede freude eierkuchen ist, sind doch die lemminge zufrieden. Da weiss man doch gleich glatt das man noch lebt, wenn man diese Aufmerksamkeit für Geld genießen kann .

rechtlich gesehn vermute ich stark, dass es wohl beim teleshopping bleiben wird , aber hier werden doch klar, neun live methoden verwendet, um soviel geld wie möglich zu scheffeln . Und das halt wie schon bereits gesagt: mit runterzählen, versprechungen , glückdruckaufbau ,zeitdruckaufbau .

Dennoch ist es wohl, ein glücksspiel und gewinnspiel zu gleich .
Wie die regeln paragraphisch gesetzt und erläutert sind, hab ich mich nicht befasst , ich habe nur mitgeteilt wie meine auffassungsgabe als zuschauer ist .

Ist der Astro shop Teleshopping oder Glückdraufaufbau und Zeitdruckaufbau auf einen gewinn?
ich denke, mal es wird hier zwischen immaterieller ware und materieller ware unterschieden im ganzen . Wink
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Freitag, 13.05.2011, 16:59 
Titel:
 ­­­­

@Nico

Gute Aktion von dir! Ich glaube, da liegt eingiges im Argen und wir hier als User vom Forum sollten den Stein ins Rollen bringen und die zuständigen Anstalten über dieses dubiose Geschäft unterrichten!
Scheinbar wissen die gar nicht, was auch dein Gedächntnisprotokoll zeigt, was da wirklich an Astro Dreck im TV dargeboten wird. Shocked
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  Callpassive
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BeitragVerfasst am: Samstag, 14.05.2011, 17:07 
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@ Nico

Eigentlich sollte ein MItarbeiter der MABB wissen, ob Beratungsfernsehen als Teleshopping zu klassifizieren ist oder nicht. Schließlich ist Astro-TV bei der MABB lizensiert. Zumindest sollte es für ihn kein Problem sein, das festzustellen. Lass mich raten ... er hat sich bei Dir nicht mehr gemeldet, um die Frage zu beantworten.

« UAZ469 » hat Folgendes geschrieben:
AstroTV ist lediglich eine Version des Teleshopping ...

Das glaube ich auch.

Der Rundfunkstaatsvertrag (PDF) definiert Teleshopping so:
« Rundfunkstaatsvertrag » hat Folgendes geschrieben:
Im Sinne dieses Staatsvertrages ist Teleshopping die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt in Form von Teleshoppingkanälen, -fenstern und -spots

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die LMAen sich nicht so genau mit dem juristischem Kleinkram über Astro-TV beschäftigen wollen. Lieber alles in der Grauzone lassen, denn das ist viel praktischer. Rolling Eyes

Hier noch einmal die Links zu den Pressemitteilungen der LMA bzgl. des sog. Beratungsfernsehens:

PM vom 13.11.2008

PM vom 13.01.2009

Dann gibt es im Forum noch Infos über die Unterscheidung zwischen Glücksspiel und einem Gewinnspiel.

Die Gewinnspielsatzung ist jedenfalls nicht auf Scharlatan-TV anwendbar, denn in der Satzung heißt es ausdrücklich bei der Defintion von "Gewinnspiel" in §2:
« §2 GewSpSat » hat Folgendes geschrieben:
Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Satzung ist ein Bestandteil eines Rundfunkprogramms oder eines Telemedienangebotes, der den Nutzerinnen und Nutzern im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen, bietet.

Die GewSpSat wurde fein säuberlich vom Beratungs-Gedöhnse abgegrenzt. Man will ja nun nicht gleich zwei Branchen das Geschäft erschweren. Rolling Eyes



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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Samstag, 14.05.2011, 21:51 
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« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Eigentlich sollte ein MItarbeiter der MABB wissen, ob Beratungsfernsehen als Teleshopping zu klassifizieren ist oder nicht. Schließlich ist Astro-TV bei der MABB lizensiert. Zumindest sollte es für ihn kein Problem sein, das festzustellen. Lass mich raten ... er hat sich bei Dir nicht mehr gemeldet, um die Frage zu beantworten.

Die Mitarbeiterin der mabb hat versprochen, die Fragen innerhalb einer Woche zu beantworten.
Die Antwort werde ich dann natürlich hier posten.
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Samstag, 21.05.2011, 00:24 
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Hier die Antwort der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb):

Die Beantwortung Ihrer Anfrage gestaltet sich schwieriger als gedacht:

Bei den Sendungen, in die man für 50 Cent und per Zufallsgenerator ausgewählt reingestellt wird, fragt sich zunächst, ob das Durchstellen in die Sendung und das Beratungsgespräch wirklich eine "geldwerte Leistung " im Sinne der Gewinnspielsatzung ist. Für diese Art halböffentlicher Beratung - denn auch die nicht anrufenden Zuschauer bekommen die Beratung ja zumindest zum Teil mit und können hieraus ihre eigenen Schlüsse ziehen - dürfte es so recht keinen Markt geben. Andererseits fragt sich in der Tat, warum auch für erfolglose Anrufversuche 50 Cent fällig werden, dies rückt die Sache wieder in die Nähe der Gewinnspielsendungen, mit entsprechenden Konsequenzen für die Informationspflichten. Wir haben den Veranstalter gebeten, uns die Sache etwas ausführlicher darzustellen, unter Umständen werden wir das dann in die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten einbringen, um zu klären, wie diese Art von Sendungen grundsätzlich einzuordnen ist.

Das Gleiche gilt für die Sendungen, die als Teleshopping gekennzeichnet sind. Hier wird uns der Sender zunächst darlegen, warum er die eine Sendung kennzeichnet und die andere nicht, danach wird das zu beraten sein.

In jedem Fall werden wir Sie vom Ausgang dieser Prüfungen unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
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  Gast

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BeitragVerfasst am: Samstag, 21.05.2011, 10:55 
Titel:
 ­­­­

@Nico

Die Antwort finde ich interessant.
Scheinbar ist die zuständige Anstalt wirklich erst jetzt auf diese Astro Abzocke aufmerksam geworden.
Vielleicht haben wir da jetzt einen Stein ins Rollen gebracht.
Ich bin gespannt, wie diese Scharlatane denen ihr Geschäftsmodell erklären werden.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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BeitragVerfasst am: Samstag, 21.05.2011, 11:55 
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« MABB » hat Folgendes geschrieben:
Die Beantwortung Ihrer Anfrage gestaltet sich schwieriger als gedacht
Shocked 2
Wie jetzt?
Laut KEK-Online sendet Astro TV seit dem 01.06.2004. Seit fast genau 7 Jahren weiß die zuständige LMA also nicht, auf welcher Grundlage die Lizenz für Astro TV gegeben wurde? Medienhb schreibt, dass die MABB am 24.5.2004 die Lizenz erteilt hat und zwar für 7 Jahre. Momentan sind die Medienhüter damit beschäftigt, ob sie Lizenz für Astro TV verlängern. Es würde mich sehr wundern, wenn das nicht durchgewunken und abgenickt wird.

Schon damals sprach Digitalfernsehen.de von einem "rasant wachsenden Interesse an astrologischen und esoterischen Inhalten in der Bevölkerung" und betonte in einem anderen Artikel:
« Digitalfernsehen.de, 2004 » hat Folgendes geschrieben:
Die Zuschauer können sich aktiv an den Sendungen beteiligen und Gespräche mit den TV-Astrologen und -Esoterikern führen. Das Programm wird bundesweit über Astra (Astra 1H 19,2° Ost) sowie vielen regionalen Kabelnetzen verbreitet. TV-Formate mit Questico-Inhalten laufen bereits seit vielen Jahren auf vielen Regionalsendern und 9Live.


« MABB » hat Folgendes geschrieben:
Wir haben den Veranstalter gebeten, uns die Sache etwas ausführlicher darzustellen, unter Umständen werden wir das dann in die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten einbringen, um zu klären, wie diese Art von Sendungen grundsätzlich einzuordnen ist.
LOL ROLLING
Das ist mal wieder ein typisches Verhalten unserer sog. Medienaufsicht. Sie schauen sich nicht das Programm von Astro TV ein paar Tage oder Wochen an, um dann selber eine Entscheidung zu treffen - Nein, sie fragen bei Astro TV nach, wie sie es denn gerne hätten. so was nennt man wohl auch "Konstruktive Gespräche", wie damals bei 9Live.



Wir sind alle Individuen
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  Nico
Schokokuss
Schokokuss


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Beiträge: 398
Wohnort: Wiesbaden
BeitragVerfasst am: Montag, 23.05.2011, 00:40 
Titel:
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Mail an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb):

Sehr geehrte Frau xxx,

dass die nicht anrufenden Zuschauer des Beratungsfernsehens von Astro TV aus dem Mitverfolgen der so genannten Beratungen für sich selber einen Nutzen ziehen könnten, ist eine nahe liegende Annahme, aber bei genauerer Betrachtung nicht richtig. Diese Annahme wäre sicher zutreffend bei fachlich fundierter psychologischer Beratung, bei der zum Beispiel bestimmte Verhaltensmuster auch auf andere Zuschauer übertragbar wären. Anders liegt es bei den so genannten Beratungen von Astro TV, bei denen zum Beispiel die durch Kartenlegen gewonnen Erkenntnisse ausdrücklich immer nur für den jeweiligen Anrufer zutreffend sein sollen und nicht für jemand anderen. Das Mitverfolgen der Beratungen wird für die Zuschauer also eher ein Anreiz sein, am kostenpflichtigen Einwahlverfahren teilzunehmen, um nach dem Zufallsprinzip ausgewählt zu werden und so selber eine individuelle Beratung zu erhalten.

Da sich diese Beratungssendungen praktisch ausschließlich durch die Einnahmen aus den erfolglosen Anrufen finanzieren, werden die Zuschauer ständig dazu aufgefordert, sich während der laufenden Beratung neu einzuwählen.

Darüber hinaus enthalten diese Sendungen auch immer wieder Abläufe, wie man sie in Gewinnspielsendungen beobachten kann: Durchstellpausen von einer halben Stunde, ein Herunterzählen zum Einwählen, 2-Minuten-Uhren oder über längere Zeit das laute Ticken des Zufallsgenerators. Zudem wird immer wieder der Eindruck erweckt, dass man zu bestimmten Zeitpunkten besonders gute Chancen hätte, ins Studio durchgestellt zu werden, zum Beispiel weil schönes Wetter sei und kaum jemand zuschaut, weil die meisten beim Einkaufen seien oder weil gerade Ferien sind. Um die Behauptung zu untermauern, dass man besonders gut ins Studio durchkommen könne, werden die ins Studio durchgestellten Anrufer abgefragt, wie oft sie sich eingewählt hätten. Dabei kommen oft, bezogen auf eine Stunde Sendezeit, Ergebnisse heraus, die durch eine mathematische Zufallswahrscheinlichkeit nicht mehr zu erklären sind.

Die Definition des so genannten Beratungsfernsehens von Astro TV als Teleshopping muss in jedem Fall an der Tatsache scheitern, dass die nicht für eine Beratung ins Studio durchgestellten Anrufe kostenpflichtig sind und ein Entgelt in Höhe von etwa 30 Cent pro Anruf aus den Kosten für die Einwahl über den Mehrwertdienst Astro TV zufließt.

Liebe Frau xxx, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich auch auf dem Laufenden halten könnte, falls sich nach der Stellungnahme des Veranstalters umfangreicherer Beratungsbedarf ergibt, zum Beispiel durch die Vorlage zur Beratung bei der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten.

Sollten Sie an den Aufzeichnungen der Sendungen von Astro TV interessiert sein, die meine oben gemachten Ausführungen belegen, bin ich gerne bereit, Ihnen diese Mitschnitte zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
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  mabb
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 10
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.05.2011, 16:09 
Titel:
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Hallo erstmal! Ich bin diejenige, mit der Nico telefoniert und gemailt hatte.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
@ Nico

Eigentlich sollte ein MItarbeiter der MABB wissen, ob Beratungsfernsehen als Teleshopping zu klassifizieren ist oder nicht. Schließlich ist Astro-TV bei der MABB lizensiert. Zumindest sollte es für ihn kein Problem sein, das festzustellen.


Es gibt ja nicht "das" Beratungsfernsehen, sondern es kommt sehr auf die konkrete Gestaltung an. Ich denke aber auch, es sollte feststellbar sein, wobei das nicht immer ohne Probleme geht, auch bei anderen Phänomenen im Rundfunk nicht.

« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Die GewSpSat wurde fein säuberlich vom Beratungs-Gedöhnse abgegrenzt. Man will ja nun nicht gleich zwei Branchen das Geschäft erschweren. Rolling Eyes

Das Gesetz selbst sagt nur etwas zu Gewinnspielen und deshalb können wir nur dazu auch eine Satzung erlassen.

Die Medienanstalten wurden nicht primär zum Verbraucherschutz errichtet. Schon gar nicht können wir aus allem, was irgendwie schief läuft im Fernsehen, gleich eine Ermächtigungsgrundlage dazu basteln, nun auch tätig zu werden.

Wenn ihr bei "Wer wird Millionär" mitmachen wollt, müsst ihr zig mal anrufen, bis ihr überhaupt mal zu einem Computer durchkommt, der wenigstens "eure Personalien aufnimmt". Allerdings wird dieses Telefonat nicht gesendet. Ist das die Sache der Medienanstalten, des Verbraucherschutzes, der BNetzA oder von wem? Nun wird das Telefonat gesendet, was ändert sich dadurch?

Ich bin wirklich an Meinungsaustausch interessiert, man kann immer dazulernen. Aber natürlich werde ich hier keine Daten aus konkreten Verwaltungsverfahren posten.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.05.2011, 17:02 
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@ mabb

Zuerst einmal: Ich finde es wirklich gut, dass sich jemand von einer LMA hier meldet und etwas schreibt. (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du wirklich von der MABB bist.) Soweit ich weiß, ist das in diesem Forum eine Premiere und dafür gibt es von mir einen APPLAUS

Nur zur Sicherheit: Das meine ich völlig ironiefrei und genau so, wie es da steht.

« mabb » hat Folgendes geschrieben:
Es gibt ja nicht "das" Beratungsfernsehen, sondern es kommt sehr auf die konkrete Gestaltung an.

Gut - dann gehen wir nur von Astro-TV und deren "konkreter Gestaltung" aus. Diesen Sender gibt es seit 2004. Wie kann es also sein, dass es seit 7 Jahren nicht klar ist, auf welcher Grundlage dieser Sender bzw. sein Programm lizensiert wurde?

« mabb » hat Folgendes geschrieben:
Die Medienanstalten wurden nicht primär zum Verbraucherschutz errichtet.

Jaaa - das haben wir auch schon mehrfach festgestellt. Wink
Leider ist das so, aber das ist ein anderes Thema.

« mabb » hat Folgendes geschrieben:
Schon gar nicht können wir aus allem, was irgendwie schief läuft im Fernsehen, gleich eine Ermächtigungsgrundlage dazu basteln, nun auch tätig zu werden.

Wie gesagt - Astro TV gibt es seit 7 Jahren. Es geht also nicht um "gleich" oder sofort. Bei den CI-Sendungen hat es auch viele Jahre gedauert, bis eine rechtssichere Satzung zustande kam.

Das sog. Beratungsfernsehen bzw. Astro TV nutzt seit vielen Jahren die Gutgläubigkeit vieler Menschen aus und macht damit einen ordentlichen Gewinn. Wie kann es also sein, dass ein Fernsehsender bzw. die dahinter stehenden Firmen sich an bestimmten Bevölkerungsschichten bereichern, ohne dass eine LMA einschreitet? Wo ist bei Astro TV ein Mehrwert für die Zuschauer zu erkennen? Was berechtigt Beratungssender dazu, einen eigenen Fernsehkanal in Deutschland zu haben, um ihre "Ideologie" zu verbreiten?

« mabb » hat Folgendes geschrieben:
Ich bin wirklich an Meinungsaustausch interessiert, man kann immer dazulernen.

Jepp - sehe ich auch so. Dann wollen wir mal sehen, wie weit wir kommen.

« mabb » hat Folgendes geschrieben:
Aber natürlich werde ich hier keine Daten aus konkreten Verwaltungsverfahren posten.

Das erwartet auch niemand. Es ist einfach wesentlich besser, einen Ansprechpartner direkt im Forum zu haben. Vor allem können die Antworten schneller ausgetauscht werden, was z.B. bei der BLM schon mal ein paar Monate dauern kann (falls man überhaupt eine Antwort bekommt).

Also: Willkommen im Club



Wir sind alle Individuen
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Freitag, 27.05.2011, 17:39 
Titel:
 ­­­­

Astro TV - Stephan G. Schulz (Fragen zur Gesundheit) Das Vierte vom 27.05.2011

In diesem Zusammenschnitt der Sendung Lebensberatung mit dem "Astrologen" Stephan G. Schulz werden auch Fragen zur Gesundheit beantwortet, was in solchen TV Formaten absolut verboten ist!

Video:
http://www.dailymotion.com/video/xiy49v_astro-tv-stephan-g-schulz-fragen-zur-gesundheit-das-vierte-27-05-2011_lifestyle

PS: Hierzu ging bereits eine Beschwerde an die zuständigen Organe per E-Mail raus!
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  TommyAUT
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2324
Wohnort: Österreich
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.05.2011, 18:23 
Titel:
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@ seytania: Ich bin mir nicht sicher, wie hier die Rechtsgrundlage aussieht. Aber Stephan G. Schulz ist offenbar (im Gegensatz zu den meisten anderen Astro-Tv-"Beratern") geprüfter Heilpraktiker, was ein in Deutschland anerkennter Beruf ist. Schulz hatte in der Vergangenheit schon öfters erwähnt, dass er in der Funktion als Heilpraktiker Aussagen über die Gesundheit machen darf.

Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht. Die Tatsache, dass er dies aber schon seit jeher macht, spricht allerdings genug Bände ...



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