Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:08 Titel:
Rechtslage zu Mass Response
Bei all diesem Dreck, der da in den letzten Wochen und Monaten aus Wien zu uns gespühlt wird stellt sich für mich eigentlich nur eine Frage: würden sich die Abzocker überhaupt auf ein Verfahren einlassen? So wie ich das deutsche Recht verstehe, bedeutet Abmahngebühr (bei uns gibt es so was nicht) eine Zahlung, also ein Rückzieher (quasi eine Entschuldigung in Form einer Geldleistung). Was ist, wenn ich diese Gebühr bezahlen würde und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würde? Bekäme ich im Falle einer Niederlage von MR vor Gericht meine Kosten erstattet?
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 17:57 Titel:
Wenn die Abmahnung anerkannt und bezahlt wird, gibt es kein Gerichtsverfahren. Wozu auch? Man hat ja praktisch anerkannt, dass man einen Fehler gemacht hat.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Verschoben am: Freitag, 30.10.2009, 12:01 Uhr von Callpassive Verschoben von Videos zum diskutieren nach rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen
zohaa3492
Beiträge: 1
Verfasst am: Dienstag, 02.12.2014, 11:39 Titel:
Beim Ausfüllen der Lottoscheine und Anrufen bei Call-In- Sendungen wird die"Wirtschaft" von den Kids angekurbelt; das ist ja alles kostenpflichtig. Bei der derzeitigen Inflation nicht übel! www.pass4-sure.biz
Bei Pockerveranstalten muss zwar auch Preisgeld gezahlt werden,es fällt aber idR sofort auf, falls ein Jugendlicher sich anmeldet. Somit kein "Geldfluss, keine Ankurbelung der Wirtschaft!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: zohaa3492
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