Jeder einigermaßen umsichtige Geschäftsführer hätte sich schon längst korrigierend in so manche Sendungsabläufe eingeklinkt.
Solche Korrekturen sind für das Sportquiz offensichtlich nicht gewollt, denn dann wären wahrscheinlich auch nicht mehr die gleichen Einnahmen zu erzielen.
Ein privater Sportsender kann sich nur über ein gutes Angebot von Sportsendungen profilieren. Aber Lizenzen für Übertragungsrechte sind teuer und solange es Sport1 nicht schafft, ein attraktives Sportprogramm anzubieten und sich daraus aus Werbung zu finanzieren, solange wird es das Sportquiz geben.
Nach einem Bericht des Tagesspiegel steht Sport1 gerade mal wieder davor, mit dem Konzept aus Teleshopping, Werbeclips, Sportquiz und Sendungen ohne Bezug zum Sport an die Wand zu fahren. Ein paar Stunden Sport am Tag machen eben noch keinen Sportsender.
Der Artikel des Tagesspiegel wurde schon mal im Thread Sport1 - Livediskussion gepostet. Ich halte den Artikel und die Kommentare auf der Seite des Tagesspiegel für sehr lesenswert und habe deshalb noch mal auf den Artikel verlinkt.
Damals als Sport1 noch DSF war wurde der Sender Sport1 unter anderem damit "begründet", dass man vom Image von DSF wieder zurück zu Sport wollte...
Und was hat sich geändert:
- immer noch SportQuiz
- immer noch Teleshopping
- nachts nichts Neues
Und fast der Ganze Rest stellt Sendungen wie "FC Bayern Bundesligaklassiker", "PS-Profis" in Massenausstrahlung oder sich wiederholende Magazine etc...
Und natürlich ein bisschen (Live-)Sport^^
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: mailooo
Ja, "Schwerpunkt Sport" kann man nun wirklich nicht sagen:
- 6 Stunden Erotik
- 6 Stunden Teleshopping
- 3 Stunden Call-In
- Der Rest eine Mischung aus Sport und DMAX.
Theoretisch kann man die Bundesliga-Sendungen, weswegen Fußballfans auch diesen Sender schauen auf nen anderen Sender verlegen und Sendungen wie Storage Hunters an DMAX zurückgeben.
Die Beschreibung im Wikipedia-Artikel find ich ja auch genial: (man beachte Reihenfolge!)
"Sport1 sendet ganztägig ohne Unterbrechung Teleshopping, Erotiksendungen, Call-in-Gewinnspiele, Sport und Dokumentationen."
Normalerweise würde man "Sport" ja als erstes erwähnen, aber die Reihenfolge bezeichnet meiner Meinung nach die Sendezeit der jeweiligen Kategorien.
Redakteur Tobi: "So jetzt ruft gerade wieder jemand an, aber Leitung nicht getroffen, ich hab ja auch den Knopf noch nicht gedrückt. Schade"
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Geldpaket14
ich hatte bereits am 15. April 2015 darauf hingewiesen, dass beim Sportquiz seit einiger Zeit der bildschirmfüllende Text mit den Informationen über das Auswahlverfahren (§ 10 Abs. 2 GWS) auf transparentem Hintergrund eingeblendet wird. Dies führt oft dazu, dass die Schrift nur noch schwer zu lesen ist. In § 11 Abs. 1 Nr. 4 GWS wird ausdrücklich ein "deutlich lesbarer Text" verlangt.
In der Sendung Sportquiz am 11. Mai 2015 um 9.41 Uhr wurde der Text auf transparentem Hintergrund über einer animierten Grafik des laufenden Gewinnspiels eingeblendet. Die Einblendung wurde dadurch so stark gestört, dass die Informationen zum Auswahlverfahren kaum noch lesbar waren. Ich lege wegen diesem Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung Beschwerde ein.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer gestrigen Sitzung in Leipzig über Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung entschieden:
Sport1
Bei der Live-Übertragung eines Hallenfußballturniers am 2. Januar 2016 führte die Veranstalterin ein Einzel-Gewinnspiel durch, bei dem es keine deutlich lesbaren schriftlichen oder mündlichen Hinweise zu den Teilnahmebedingungen gab.
Die ZAK beanstandet außerdem, dass mehrere Aussagen in der Sendung "Sportquiz" – einem Leitungsspiel, bei dem derjenige Anrufer gewinnt, der in das Studio durchgestellt wird – vom 5. September 2015 geeignet waren, die Zuschauer über das Verfahren zur Auswahl der Gewinner zu täuschen. Zudem wurde in der Sendung Zeitdruck vorgespiegelt. So wurde wahrheitswidrig immer wieder der vermeintlich nahende Durchstellungszeitpunkt angekündigt und unzulässigerweise ein Countdown verwendet.
Ebenfalls bei "Sportquiz", in den Sendungen vom 11., 14. und 15. Januar 2016, beanstandet die ZAK, dass die Stadt Mylau als Bestandteil der Lösung eines Gewinnspiels genannt wurde. Die Stadt Mylau war im Dezember 2015 mit der Stadt Reichenbach im Vogtland zur Stadt Reichenbach im Vogtland vereinigt und damit zum Sendezeitpunkt keine deutsche Stadt im Rechtssinn mehr.
Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus, um sie zur Beachtung der Gewinnspiel-Regelungen anzuhalten.
Anscheinend wurden keine Bußgelder verhängt. Eine Beanstandung kostet 1.000 Euro, normalerweise pro beanstandetem Fall. Die Beschwerde wegen der "Stadt Mylau" aus den Sendungen im Januar 2016 stammt offensichtlich von cyberhog. Die Hinweise dazu kamen von mailooo und Massresponse.
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14.09.2016
ZAK-Pressemitteilung 08/2016
Aufsichtsfälle in Programm und Werbung
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer gestrigen Sitzung in Ludwigshafen über Programm- und Werbeverstöße entschieden.
Sport1
Sport1 machte in der Sendung "Sportquiz" vom 20. Februar 2016 wiederholt irreführende Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der gesuchten Lösungsbegriffe. Die ZAK beanstandete, dass die falsche Vorspiegelung einer leichten Lösbarkeit die Zuschauer zum Mitspielen und damit zum kostenpflichtigen Anruf verleite. Einen weiteren Gewinnspielverstoß stellte die ZAK im "Sportquiz" vom 31.12.2015 fest: Aufgabe der Zuschauer war hier gewesen, auf einem Buchstabengitter sechs deutsche Städte zu finden. Entgegen der Gewinnspielsatzung war jedoch während der Sendung der Lösungszettel ausgetauscht worden. Eine solche nachträgliche Veränderung der Lösung von Gewinnspielen ist ein Verstoß gegen den Grundsatz fairer Gewinnspiele und widerspricht den Teilnehmerinteressen.
Gegen die Sender sprach die ZAK jeweils Beanstandungen aus oder verhängte Bußgelder, um sie zur Beachtung der Vorschriften anzuhalten.
Ich hatte beide Sendungen und die Diskussion im Forum nicht mitbekommen und habe eben die entsprechenden Posts gespannt nachgelesen. Besonders krass finde ich das bewusst inszenierte Schmierentheater mit dem Lösungszettel von Ballon und Milski am 31.12.2015. Schade, dass anscheinend nur der Sender dafür ein Bußgeld verpasst bekommen hat und nicht auch die Protagonisten.
Wer die Beschwerden an die BLM geschickt hat, ist aus den Threads nicht eindeutig ersichtlich. Vielleicht können der oder die betreffenden User ja mal die Antwortschreiben der BLM hier posten, sobald die angekommen sind. Die Beschlüsse der ZAK sind ja erst von gestern.
Sendung vom 31.12.2015 — Lösungszettel
Sport1 Thread ab hier
Sendung vom 20.02.2016 — Schwierigkeitsgrad
Sport1 Thread ab hier
In diesem Fall verhängt die ZAK Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro gegen den Moderator und den Redakteur der Sendung, wie die Medienhüter gegenüber DWDL.de bestätigten. Hier wurde außerdem gegenüber dem Sender ein Verfall in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.
cyberhog CITV.NL Moderator Alter: 33 Geschlecht: Beiträge: 6695 Wohnort: Brühl
Verfasst am: Donnerstag, 15.09.2016, 12:33 Titel:
Der Vollständigkeit halber, die Antwort der BLM auf meine Beschwerden vom 18. Januar ("Stadt Mylau"), 14. Februar ("Typisch Australien") und 8. März ("Kachel-Seestern"):
Zitat:
Ihre Beschwerden über Sport1 vom 18.01, 14.02 und 08.03.2016
Sehr geehrter Herr [mein Nachname],
Sie beschwerten sich am 18.01, 14.02 und 08.03.2016 über den Anbieter Sport1, genauer gesagt über verschiedene Ausgaben des "SportQuiz".
In Ihrer Beschwerde vom 14.02.2016 monierten Sie, dass die in der Sendung vom Vortag gesuchten Begriffe nichts mit der Aufgabe "Welche Begriffe <typisch Australien> suchen wir?" zu tun gehabt hätten. Wir haben den Anbieter gebeten, gemäß §§ 5 Abs. 1 und 9 Abs. 3 GWS Belegstellen für die in der Sendung gesuchten Begriffe zu übermitteln. Weil die Begriffe allesamt durch objektiv nachvollziehbare Quellen belegt werden konnten, wurde das medienrechtliche Beanstandungsverfahren eingestellt. Da es sich jedoch vorwiegend um Internetquellen handelte, wurde das Verfahren mit dem Hinweis abgeschlossen, zukünftig entsprechende Belegstellen zu sichern, die in allgemein zugänglichen Nachschlagewerken oder allgemein zugänglicher Fachliteratur enthalten sind.
In Ihrer Beschwerde vom 08.03.2016 monierten Sie, dass der in der "SportQuiz"-Sendung am 07.03.2016 gesuchte Kachel-Seestern durch Sie nicht als Tier recherchierbar war und Sie nur auf "Seesterne auf Kacheln, also Kaufangebote" stießen. Auch hier hat die Landeszentrale den Anbieter gemäß §§ 5 Abs. 1 und 9 Abs. 3 GWS um Belegstellen für die in der Sendung gesuchten Begriffe gebeten. Der Kachel-Seestern ist dabei in dem Buch "Ozeane: Die große Bildenzyklopädie" (Aschemaier, Raier u.a.; DK-Verlag ISBN 9783831010769) auf S. 310 mit Foto und Beschreibung aufgeführt (lat. Iconaster longimanus). Da es sich bei dem Buch um ein allgemein zugängliches Nachschlagewerk oder allgemein zugängliche Fachliteratur handelt, wurde auch dieses medienrechtliche Beanstandungsverfahren eingestellt.
In Ihrer Beschwerde vom 18.01.2016 monierten Sie, dass sich die Stadt "Mylau" in verschiedenen Sendungen seit 01.01.2016 unter den gesuchten Lösungen des Städte-Gitterrätsels befunden habe, wobei Mylau keine Stadt mehr sei. Die Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebenen Sendungen gesichtet, den Sachverhalt überprüft, den Anbieter dazu angehört und anschließend die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) mit dem Fall befasst. Diese beanstandete in ihrer Sitzung am 21.06.2016, dass die Veranstalterin Sport1 GmbH während der Sendung Sportquiz an drei verschiedenen Tagen durch die Auswahl der 2015 eingemeindeten ehemaligen Stadt Mylau als Teil der Lösung des Spiels "Welche 6 (bzw. 5) deutsche Städte suchen wir?" gegen § 8a RStV i. V. m. § 9 Abs. 3 der Gewinnspielsatzung (GWS) verstoßen hat.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
Bereich Programm
Wer die Beschwerden an die BLM geschickt hat, ist aus den Threads nicht eindeutig ersichtlich. Vielleicht können der oder die betreffenden User ja mal die Antwortschreiben der BLM hier posten, sobald die angekommen sind. Die Beschlüsse der ZAK sind ja erst von gestern.
Sendung vom 31.12.2015 — Lösungszettel
Sport1 Thread ab hier
Antwortschreiben der BLM vom 08.11.2016
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 01. Januar 2016
Sehr geehrter Herr [...],
Sie beschwerten sich am 01.01.2016 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter Sport1.
Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 31.12.2015, von 18:30-20:30 Uhr, in der der Lösungszettel zum Spiel "Welche 6 deutschen Städte suchen wir?" (Buchstabengitter) ausgetauscht worden sei.
Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft. Dem Anbieter sowie den beteiligten Personen wurde anschließend im Rahmen einer Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon diese auch Gebrauch machten. Zur Feststellung des Verstoßes wurde daraufhin die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) mit der Prüfung des Falles befasst.
Anfang Oktober kam dieses Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Entscheidung der ZAK und durch den zugestellten Bußgeldbescheid durch die Landeszentrale nun zu einem vorläufigen Abschluss. Da Rechtsmittel eingelegt wurden, ist der Bescheid bislang nicht rechtskräftig. Nach Eingang der Einspruchsbegründung wird das Verfahren voraussichtlich an das zuständige Amtsgericht abgegeben werden.
Es wird aber selbstverständlich auch weiterhin Aufgabe der Landeszentrale sein, die Einhaltung der Bestimmungen der Gewinnspielsatzung bei Sport1 zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang danken wir Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar und wir nehmen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung jederzeit gerne entgegen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Bereich Programm
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: mailooo
cyberhog CITV.NL Moderator Alter: 33 Geschlecht: Beiträge: 6695 Wohnort: Brühl
Verfasst am: Freitag, 18.11.2016, 00:20 Titel:
Gestern befand sich folgendes Schreiben in meinem Briefkasten:
Zitat:
Ihre Beschwerde über Sport1 vom 22. Februar 2016
Sehr geehrter Herr [mein Nachname],
Sie beschwerten sich am 22.02.2016 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter Sport1.
Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Gewinnspielsendung "SportQuiz" vom 20.02.2016, von ca. 20:00 - 23:00 Uhr, in der das Spiel "Welche Tiere mit A an 2. Stelle suchen wir?" gespielt wurde. Ihrer Meinung nach waren die Aussagen des Moderators irreführend, in denen er behauptete, "dass "alles lösbar" wäre, nur um am Ende das Gegenteil aufzudecken."
Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung gesichtet und den Sachverhalt überprüft. Dem Anbieter wurde anschließend im Rahmen einer Anhörung im medienrechtlichen Beanstandungsverfahren die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon diese Gebrauch machten. Zur Feststellung des Verstoßes wurde daraufhin die Kommission für Aufsicht und Zulassung (ZAK) mit der Prüfung des Falles befasst.
Anfang Oktober kam dieses Beanstandungsverfahren durch die Entscheidung der ZAK und durch den mittlerweile zugestellten Beanstandungsbescheid durch die Landeszentrale zu einem vorläufigen Abschluss. Da noch Rechtsmittel eingelegt werden können, ist der Bescheid bislang nicht rechtskräftig.
Es wird selbstverständlich weiterhin Aufgabe der Landeszentrale sein, die Einhaltung der Bestimmungen der Gewinnspielsatzung bei Sport1 zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang danken wir Ihnen für Ihre Beschwerde, denn jede Beschwerde von Zuschauern stellt bei der Programmaufsicht eine zusätzliche und wertvolle Informationsquelle dar und wir nehmen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung jederzeit gerne entgegen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname] [Nachname]
Bereich Programm
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