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Astro TV und die Gewinnspielsatzung - Teil 2
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Montag, 17.12.2018, 11:30 
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Gibt es geheimnisvolle Energien in den Räumen von AstroTV?

Der seltsame Sinneswandel des Dr. Marco Holtz


In den letzten Jahren gab es immer wieder Fragen und Beschwerden wegen AstroTV an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Wenn überhaupt jemand bei der mabb bereit war, einen sachlichen Dialog zu führen, dann waren es die früheren Justiziarinnen der mabb. Seit einem Jahr gab es wieder einen guten Kontakt zur mabb, diesmal zum derzeitigen Justiziar Dr. Marco Holtz.

Die Gewinnspielsatzung schreibt einen Pflichthinweis vor, der in den Sendungen von AstroTV noch nie beachtet wurde, nämlich innerhalb welches Zeitraumes die Auswahl eines Anrufers vorgesehen ist. Der Betreiber von AstroTV hatte Anfang des Jahres durch eine Neuformulierung der Mitmachregeln versucht, die Pflicht zu diesem Hinweis für die eigenen Sendungen auszuhebeln. Aus den neuen Mitmachregeln ergeben sich allerdings Ungereimtheiten und Widersprüche. Das Auswahlverfahren, so wie es in einer Stellungnahme des Betreibers an die mabb dargestellt wird, ist aus meiner Sicht eindeutig rechtswidrig.

Auch die Formulierung der Anruferauswahl in den Teilnahmebedingungen ist unklar. Im April teilte mir die mabb mit, man habe den Veranstalter zu einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Stellungnahme hätten sich "Rückfragen ergeben". Einige Tage später wird "zugegeben", dass Ziffer 4 Satz 1 der Teilnahmebedingungen "nicht ganz eindeutig formuliert" sei und im Juli wird mitgeteilt, man werde "auf eine möglichst verständliche, transparente Formulierung hinwirken".

Bis dahin hatte ich von Herrn Dr. Holtz den Eindruck, dass er um eine sachliche Klärung bemüht war. Das änderte sich schlagartig nach einem Aufsichtsgespräch der mabb in den Räumen von AstroTV. Nach dem Besuch bei AstroTV bekam ich im November eine Mail. Und nun benutzte Dr. Holtz wie selbstverständlich die Formulierung, "der Redakteur" entscheide "nach redaktionellen Gesichtspunkten", also den Satz, den er vorher noch für "nicht ganz eindeutig formuliert" gehalten hatte. Keine Rede mehr von verständlichen Teilnahmebedingungen und Transparenz. Es wurde mir mitgeteilt, AstroTV komme "allen Erfordernissen der Gewinnspielsatzung" ausreichend nach. Noch offene Fragen wurden nicht mehr beantwortet. Die Mail endete mit dem Hinweis, ich solle mich mit "etwaigen weiteren Beschwerden" zukünftig über das entsprechende Postfach an die mabb wenden. "Basta" sozusagen.

Ich kann dazu nur sagen: So läuft das nicht!

Ich habe alle unbeantworteten Fragen neu gestellt und zwei Programmbeschwerden geschrieben. Bei der mabb kann man sich jetzt in den nächsten Wochen überlegen, ob man darauf antworten will. Falls es keine plausiblen Antworten gibt, wird die Rechtsaufsicht entscheiden müssen. Das sollte man sich bei der mabb gut überlegen. Falls die Rechtsaufsicht die mabb danach anweist, die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung und damit den Rundfunkstaatsvertrag in den Sendungen von AstroTV Live durchzusetzen, wäre das ein einmaliger Vorgang, der mit Sicherheit auf das Interesse der Medien stoßen würde. Andernfalls wäre ich sehr gespannt auf einen Satz wie: "Die mabb kann alle Bestimmungen der Gewinnspielsatzung auf die Gewinnspielsendungen von AstroTV anwenden, muss es aber nicht."
 
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.01.2019, 13:40 
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Wunsch-Erfüllung


Früher konnte man in einigen AstroTV Live Sendungen durch eine bestimmte "Beraterin" Geld beim Universum bestellen. Besonders Clevere bestellten nicht einfach nur den gewünschten Betrag, sondern "eine große Summe Geldes, mindestens aber ..." und erst dann nannten sie den Betrag. Auf diese Weise hat das Universum sicher viel Geld verloren und weil das Universum wahrscheinlich auch noch ziemlich blöd ist, hat es diesen Trick bis heute nicht bemerkt.

So ähnlich muss auch das letzte Aufsichtsgespräch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bei AstroTV abgelaufen sein. Die Verantwortlichen von AstroTV hatten sich gewünscht, dass die mündlichen Hinweise in den Sendungen nicht mehr durch die "Beraterinnen und Berater" erteilt werden, sondern "vom Band" eingespielt werden und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte zugestimmt.

Hinweise "vom Band" gab es bereits, jeweils vor Sendungsbeginn und danach stündlich mit gleichzeitig bildschirmfüllend eingeblendetem Text. Neu ist, dass die im Abstand von zehn Minuten vorgeschriebenen Pflichthinweise nun auch "vom Band" kommen, während die Protagonisten weiter im Bild zu sehen sind. Damit wird der monoton und schnell gesprochene Text zur Farce, denn das Fernsehbild ist allemal interessanter, als der nervige Text. Im besten Fall starren die Protagonisten währenddessen in die Kamera, es werden aber auch Karten gemischt, die Frisur gerichtet, mit der Regie gesprochen oder die Hinweise werden bei stummgeschaltetem Studioton einfach über die laufende "Beratung" gelegt.

Pflichthinweise sind bei den Veranstaltern von Gewinnspielsendungen unbeliebt, weil sie zu Unterbrechungen im Sendungsablauf führen. AstroTV hat bei den Bandansagen einfach mal unauffällig an der Geschwindigkeit gedreht. Das zeigt der Vergleich einer identischen Textpassage. Die Grafik zeigt erst den Hinweis vor Sendungsbeginn und dann den Hinweis alle zehn Minuten während der laufenden Sendungen.

Es gibt aber noch Luft auf der nach oben offenen Gestaltungsskala für Pflichthinweise:




Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg feiert die Bandansagen bei AstroTV als Erfolg: "Nach unserer Auffassung eliminiert dies eine erhebliche Fehlerquelle." — Verantwortlich für die "Erfüllung der Informationspflichten" sind aber nicht die "Berater", sondern die Regie und dort wurde der Pflichthinweis auf das Textlaufband am unteren Bildschirmrand im Jahr 2018 tatsächlich einfach mal mehrere Monate "vergessen". Wie naiv muss man eigentlich sein, um den schlichten Unwillen des Anbieters als "Fehlerquelle" zu bezeichnen und dem Veranstalter dann noch Bandansagen zu erlauben, die den letzten Rest des Sinns solcher Hinweise in die Tonne treten.
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Freitag, 22.02.2019, 12:20 
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Statt sich an die Regeln zu halten, scheint es den Verantwortlichen von AstroTV große Freude zu bereiten, durch Provokationen die eigene Kreativität unter Beweis zu stellen. Seit ein paar Tagen hat man die Geschwindigkeit des Laufbandes mit den vorgeschriebenen Informationen drastisch heruntergedreht, von 2:35 auf 6:44 Minuten. Da wird selbst ein Erstklässler aufgeben. Ganze Sätze zu erfassen, ist nicht mehr möglich, es sei denn, man wartet geduldig, bis nach und nach eines der 89 Wörter im Bild erscheint.

Wäre schön, wenn das demnächst mal korrigiert würde. WAVE

Falls nicht, muss ich wohl eine Mail an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg schreiben, die wahrscheinlich nach einigen Wochen mitteilen wird, dass die Gewinnspielsatzung keine Geschwindigkeit für das Laufband vorschreibt.

Da wollte die adviqo GmbH, die Betreiberin von AstroTV, wohl ähnlich "kreativ" sein, wie Sport1 im Player einen Beitrag weiter oben, nur eben "intelligenter". Vielleicht war das aber auch als Service für die eigene Kundschaft gedacht, denn bei abnehmender Intelligenz nimmt die Lesefähigkeit und damit auch die Lesegeschwindigkeit ab. Ich weiß nicht, welches Bild der Anbieter von seinen Zuschauern hat.

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  Nico
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 26.02.2019, 23:10 
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AstroTV hat die Laufbandgeschwindigkeit wieder auf "normal" gestellt. Okay, dann soll das auch hier vermerkt werden. — Wenns denn so bleibt ... Neutral
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Freitag, 05.04.2019, 08:20 
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Es wird eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geben. Die Rechtsaufsicht liegt derzeit beim Regierenden Bürgermeister von Berlin. Die Senatskanzlei prüft nach einer Aufsichtsbeschwerde die Einhaltung von Recht und Gesetz und kann die Medienanstalt auffordern, Rechtsverletzungen zu beseitigen und künftig zu unterlassen.

Die Rechtsaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen falsche Angaben in den Teilnahmebedingungen der Gewinnspielsendungen AstroTV Live des Veranstalters adviqo GmbH, Berlin, sowie Gewinnspielsendungen, die dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes widersprechen.

Die Medienanstalt hatte zuletzt keine plausiblen Antworten auf konkrete Fragen gegeben und sich zudem geweigert, zwei Programmbeschwerden zu bearbeiten. Ich hatte Ende letzten Jahres bereits über Ungereimtheiten und Widersprüche beim Auswahlverfahren berichtet:

https://citv.nl/forum/viewtopic.php?p=198537#198537
https://citv.nl/forum/viewtopic.php?p=198597#198597

 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 27.06.2019, 01:45 
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"Ich zieh noch weiter, weil da kommen jetzt gerade ganz gut Leute rein."




Durchstellpausen in Gewinnspielsendungen sind das selbstverständliche Recht des Veranstalters, aber wann kann man schon mal hören, wie das hinter den Kulissen abläuft: Es kommen gerade sehr viele Anrufe herein und deshalb wird keiner durchgestellt. – Ob sich die Anrufer das Auswahlverfahren wohl so vorgestellt haben?

Was die Anrufer nicht wissen: Während sie sich minutenlang einwählen, besteht gar keine Chance mehr, ausgewählt zu werden, denn die Gewinnerin der nächsten "Beratung" wurde bereits gleich am Anfang der Runde ermittelt und wartet seitdem auf dem Regietelefon auf die Durchstellung in die Sendung. Dieses Auswahlverfahren ist in den Teilnahmebedingungen nicht zu erkennen und deshalb wurde am 30. April 2019 eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Aufsichtsbehörde eingereicht.
 
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  pleitegeier
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 12.11.2019, 11:38 
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Hatten wir das nicht schon einmal? Thema "mehrere Anrufer werden ausgewählt, kommen in eine engere Auswahl bzw. in die Warteschleife, und einer wird dann ausgewählt"?

Sorry, wo da der Abzocke sein soll, kann ich nicht sehen.
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  cyberhog
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 12.11.2019, 19:09 
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Lies dir den Beitrag von Nico nochmal genau durch: Es wird nicht die Art des Auswahlverfahrens bzw. der Durchstellung beanstandet, sondern die Tatsache, dass diese aus den Teilnahmebedingungen nicht hervorgeht und somit sehr viele Anrufer um ihr Geld gebracht werden. Meiner Meinung nach ist das zumindest in Ansätzen mit dem ominösen Zufallsmechanismus vergleichbar, den 9Live und Co. uns damals angepriesen haben, und somit kann man das nur als Abzocke bezeichnen. Aber vielleicht haben die vielen hohen Telefonrechnungen, die du durch diverse Call-In-Sendungen bekommen hast, deinen Blick dafür ein wenig getrübt. Wink



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  pleitegeier
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 12.11.2019, 22:07 
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Nun ja, gut. Bei Sport1 und Co. hast der Zuschauer allerdings null (in Worten: Null) Chancen, in einer Durchstellpause durchzukommen, bei 9Live gab es noch diesen dubiosen Rückrufmechanismus. Hier erhöht sich der Pool der potentiellen Kandidaten.

Ist nicht das gleiche.

Und Hey, bei FTL habe ich wenigstens was zurückbekommen. Nach ein paar Monaten.
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 13.11.2019, 12:10 
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« pleitegeier » hat Folgendes geschrieben:
Hatten wir das nicht schon einmal? Thema "mehrere Anrufer werden ausgewählt, kommen in eine engere Auswahl bzw. in die Warteschleife, und einer wird dann ausgewählt"?

Ja, das hatten wir schon mal. Die Teilnehmerauswahl lief damals offensichtlich genau auf diese Weise ab. Aber das war nicht legal, weil dieser Ablauf nicht in den Mitmachregeln stand. Damals wurde das Vorhandensein von "Warteschlangen" vom Sender bestritten. Der stellvertretende Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg teilte zum aktuellen Auswahlverfahren mit:

« Dr. Marco Holtz » hat Folgendes geschrieben:
Eine Warteschleife gibt es nicht.


Ich streite derzeit mit der Medienaufsicht und der Rechtsaufsicht der Senatskanzlei über die Darstellung des Auswahlverfahrens in den Nutzungs- und Teilnahmebedingungen von AstroTV. Ich kann mal die Stellungnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg zum Auswahlverfahren posten. Zum Vergleich vorher nochmal das veröffentlichte Auswahlverfahren:

« Auswahlverfahren in den Teilnahmebedingungen » hat Folgendes geschrieben:
Die Teilnehmerauswahl erfolgt nach Anruferaufkommen und unter redaktionellen Gesichtspunkten. Danach bestimmt der Redakteur den Zeitpunkt, zu dem ein Anrufer in die Sendung gestellt wird. Dabei hat der Redakteur keinen Einfluss auf die Auswahl eines bestimmten Anrufers. Den nicht ausgewählten Anrufern wird dies durch eine Ansage mitgeteilt. Auch in diesem Fall ist der Anruf kostenpflichtig.


Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg brauchte ein ganzes Jahr, um den tatsächlichen Ablauf der Teilnehmerauswahl zu recherchieren. Am 21.03.2019 erklärte die Medienaufsicht das Auswahlverfahren dann wie folgt:

« Medienanstalt zum Auswahlverfahren » hat Folgendes geschrieben:
Es gibt bei AstroTV zwei Verfahren, mit denen Anrufer in die Sendungen gestellt werden können. Im sogenannten "manuellen Verfahren" löst der Producer/Redakteur vor Ende des jeweils laufenden Gesprächs die Auswahl des nächsten Teilnehmers aus. Dazu aktiviert er eine entsprechende Funktion der für Astro TV eingesetzten Telefonie-Software. Wird diese Funktion aktiviert, wird der jeweils nächste Anrufer auf das Regietelefon geleitet. Im sogenannten "technischen Verfahren" aktiviert der Producer/Redakteur eine Funktion der Telefonie-Software, die, sobald das Regietelefon frei ist, automatisch den jeweils nächsten Anrufer auswählt und diesen Anrufer auf das Regietelefon durchleitet. In beiden Verfahren entscheidet der Producer/Redakteur sodann nach redaktionellen Gesichtspunkten, zu welchem Zeitpunkt er den nächsten Anrufer ins Studio durchstellt. Soweit in dem Zeitraum zwischen der Durchleitung auf das Regietelefon und dem Durchstellen in das Studio für weitere Anrufer keine Chance besteht, ausgewählt zu werden, hat AstroTV gegenüber der mabb glaubhaft dargelegt, dass dieser Zeitraum auf das (technisch) Notwendige beschränkt bleibt, um bei geringem Anruferaufkommen Durchstellpausen zu verhindern.


Da man sich nicht mit Peanuts aufhalten soll, hatte ich mich in meiner Rechtsaufsichtsbeschwerde auf das "manuelle Verfahren", also auf den oben hervorgehobenen Text beschränkt. Eine solche Anruferauswahl, wie sie dort beschrieben wird, führt automatisch zu Durchstellpausen ohne Gewinnchance, wenn nach dem Ende einer laufenden Beratung niemand ins Studio durchgestellt wird.

Inzwischen ist auch das schon wieder Schnee von gestern. Eine erste Darstellung des Auswahlverfahrens durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 17.09.2018 war schlicht falsch und die aktuelle vom 21.03.2019 ist unvollständig und aus meiner Sicht bewusst irreführend. Die Auseinandersetzung geht in die nächste Runde und das kann noch Monate dauern.
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Montag, 30.12.2019, 01:30 
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Ich hatte in meinem letzten Beitrag darüber berichtet, dass ich auch die aktuelle Beschreibung des "manuellen Auswahlverfahrens" durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für falsch halte. Der stellvertretende Direktor der Medienanstalt teilte nun vor ein paar Wochen dazu mit:

« Dr. Marco Holtz » hat Folgendes geschrieben:
[...] in den Spielrunden, in denen längere Pausen entstehen können, ist das manuelle Verfahren aktiv [...] In diesen Runden wartet kein Anrufer auf dem Regietelefon [...] Die Darstellung in meiner E-Mail vom 21.03.2019 ist insoweit falsch bzw. missverständlich.


Okay, einigen wir uns auf "falsch".

Das bedeutet, dass es bei AstroTV ganz normale Durchstellpausen gibt, deren Länge allein der Redakteur bestimmt und das führt automatisch zu der Verpflichtung, die Bestimmung nach § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 einzuhalten, die vorschreibt, die Nutzer über den Zeitrahmen zu informieren, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist. — Genau das wird von AstroTV und der Medienaufsicht seit Jahren erfolgreich verhindert und die Begründung dafür liest sich dann zum Beispiel so:

« Stellvertretende Justiziarin der mabb » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr xxx,

wie Ihnen Herr Dr. Holtz bereits mitgeteilt hatte, hat die ZAK hat einen Verstoß gegen § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GWS in der Sitzung vom 23. Januar 2018 verneint. Die ZAK ist das inhaltliche Entscheidungsgremium für die mabb in derartigen Fällen.

Würde man das inhaltlich anders sehen würde dies zu folgender Situation führen: Wenn AstroTV (ähnlich wie Sport1 bei Call-in-Sendungen) in den Hinweisen sagen würde, dass mindestens bis Ende der Sendung ein Anrufer durchgestellt wird, würde dies den Anforderungen der GWS genügen (bei Sport1: "Ein Spiel dauert maximal bis Sendungsende"). Dies spiegelt aber nicht das Prinzip von AstroTV wieder – hier sollen ja und werden tatsächlich auch mehr Nutzer pro Stunde durchgestellt. Der Hinweis, dass bis Sendungsende mindestens ein Nutzer durchgestellt wird wäre daher auch unter Verbraucherschutzgründen nicht zielführender.

Für weitere Beschwerden wenden Sie sich bitte an beschwerde@mabb.de.

Mit freundlichen Grüßen


Dazu die Antwort:

« Nico » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau xxx,

ich weiß nicht, was Sie mit dem Hinweis auf die Call-In-Sendungen von Sport1 sagen wollen. Die Bestimmung des § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 schreibt vor, die Nutzer über den Zeitrahmen zu informieren, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist und nicht, dass ein Spiel bis maximal zum Sendungsende dauert. Wenn das im sogenannten Sportquiz so gehandhabt wird, ist das eine Idee von Sport1, die in der Tat den Anforderungen der Gewinnspielsatzung genügt, es bleibt aber eine Absurdität, die keine Blaupause für andere Veranstalter darstellt. Niemand zwingt die Veranstalterin von AstroTV Live in ihren Gewinnspielsendungen ebenfalls mitzuteilen, dass ein Spiel maximal bis zum Sendungsende dauert. Die Annahme, dass § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 zu genau dieser Nutzerinformation führen würde, ist völlig irrig. Wie wäre es denn, wenn die Veranstalterin in den Sendungen von AstroTV Live den Zuschauern einfach mitteilen würde, innerhalb welches Zeitraumes eine Teilnehmerauswahl vorgesehen ist und wenn sich die Veranstalterin Durchstellpausen bis zu einer halben Stunde vorbehält, dann teilt man in den Sendungen eben mit, dass eine Teilnehmerauswahl spätestens nach 30 Minuten erfolgt. Das wäre auch unter Verbraucherschutzgesichtspunkten zielführend.

Durchstellpausen sind in den Gewinnspielsendungen von AstroTV Live keine seltenen Ausnahmen, sondern gehören zum ständigen Repertoire der Sendungen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg verfügt doch über ein vollautomatisches Aufzeichnungssystem. Schauen Sie mal rein. Oder ist es meine Aufgabe, Ihnen eine lückenlose Aufstellung aller Durchstellpausen der letzten drei Monate zu liefern? Durchstellpausen von einer Viertelstunde sind nach meinen Beobachtungen der letzten Tage in den Abendsendungen keine Seltenheit. Allein eine solche Durchstellpause macht dann ein Viertel einer Sendestunde aus. Den Sendungen trotzdem eine hohe Durchstellgeschwindigkeit zu attestieren und dabei ausschließlich auf die Blitzrunden abzuheben, verkennt die Wirklichkeit.

Sie verweisen darauf, dass die ZAK in solchen Fällen das inhaltliche Entscheidungsgremium für die mabb sei und dass dieses einen Verstoß gegen § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 in der Sitzung am 23. Januar 2018 verneint habe. Dann sollten Sie sich als aufsichtsführende und zuständige Medienanstalt vielleicht nochmal Ihre eigene Vorlage ansehen, mit der Sie den Fall bei der ZAK eingebracht haben. Im Juni 2016 hatte die ZAK noch eine Beanstandung wegen der Nichtbeachtung der Bestimmungen gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, § 11 Abs. 1 Nr. 2 gegen den Sender ausgesprochen, die der Sender danach schlicht ignorierte. Soll ich jetzt davon ausgehen, dass die Veranstalterin vor der Sitzung der ZAK am 23. Januar 2018 im Rahmen der Anhörung nicht deutlich gemacht hatte, dass sie die Pflicht zur Erteilung von Hinweisen gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, § 11 Abs. 1 Nr. 2 in ihren Gewinnspielsendungen für unzumutbar hält?

Was wäre eigentlich, wenn Ihnen die Veranstalterin morgen mitteilen würde, dass sie sich an die freiwillige Selbstverpflichtung nicht mehr gebunden fühlt, die es allen "Beraterinnen" und "Beratern" untersagt, in den Sendungen Aussagen zu Tod und Gesundheit zu treffen? Ich vermute mal, dann müssten die Medienanstalten erhebliche Anstrengungen unternehmen, um anstelle der Selbstverpflichtung entsprechende rechtlich verbindliche Regeln für das sogenannte Beratungsfernsehen zu schaffen. Ich will mal den Gedanken in diesem Zusammenhang nicht weiter vertiefen. Sie werden sich in Ihrer Haltung bezüglich der Pflichthinweise bei AstroTV Live keinen Millimeter bewegen. Das ist auch deshalb so, weil sich die Medien für den Spartensender in der Regel nicht interessieren und schon gar nicht dann, wenn es um Hinweispflichten geht.

Mit freundlichen Grüßen


Die Medienanstalt hat auf die Mail bisher mit Schweigen reagiert.
 
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  Nico
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BeitragVerfasst am: Freitag, 20.03.2020, 00:50 
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Ignoranz, Inkompetenz und der offensichtliche Unwille
einer Aufsichtsbehörde





Programmbeschwerde
an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg

wegen

Verstoß gegen §§ 5 GWS Abs. 1 und 10 GWS Abs. 2
Verstoß gegen § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6

in den Gewinnspielsendungen
AstroTV Live.


In den Gewinnspielsendungen der Veranstalterin adviqo GmbH, Berlin gibt es zwei Verfahren, mit denen Anrufer in die Sendungen gestellt werden.


Im ersten Modus, dem sogenannten technischen Verfahren, aktiviert der Redakteur eine Funktion der Telefonie-Software, die, sobald das Regietelefon frei ist, automatisch den jeweils nächsten Anrufer auswählt und auf das Regietelefon durchleitet. Dort wartet der Teilnehmer auf seine Durchstellung ins Studio. Der Redakteur stellt den Teilnehmer unmittelbar nach dem Ende des laufenden Gespräches ins Studio durch.


Im zweiten Modus, dem sogenannten manuellen Verfahren, aktiviert der Redakteur eine Funktion der Telefonie-Software, die es ihm ermöglicht, den Zeitpunkt für die Auswahl eines Teilnehmers frei zu bestimmen.


Es gibt somit zwei Spielmodi mit unterschiedlichen Auswahlverfahren. Dies muss in den Sendungen auch so kommuniziert werden. Die Zuschauer sind vorab über den Spielmodus zu informieren, nach dem gespielt werden soll. Hierbei ist insbesondere genau darzulegen, wie die konkrete Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt.




Informationen zum Auswahlverfahren müssen die Funktionsweise des eingesetzten Auswahlverfahrens angeben.

In den Gewinnspielsendungen AstroTV Live wird den Zuschauern derzeit über das Auswahlverfahren mitgeteilt:


Die Teilnehmerauswahl erfolgt nach Anruferaufkommen und unter
redaktionellen Gesichtspunkten. Danach bestimmt der Redakteur
den Zeitpunkt, zu dem ein Anrufer in die Sendung gestellt wird.


Diese Darstellung ist für das technische Verfahren schlicht falsch, weil die Teilnehmer automatisch ausgewählt werden und der Redakteur den jeweils auf dem Regietelefon wartenden Teilnehmer sofort nach dem Ende des laufenden Gespräches in die Sendung durchstellen muss.


Die aktuellen Informationen zum Auswahlverfahren sind bestenfalls dazu geeignet, die Anrufer hinters Licht zu führen. Was soll der Hinweis, die Teilnehmerauswahl erfolge nach "Anruferaufkommen"? Welches Anruferaufkommen ist gemeint, ein hohes oder ein geringes? Welchen Informationswert hat das für die Zuschauer? Und die "redaktionellen Gesichtspunkte" sind an Unschärfe nicht zu überbieten.

Was bedeutet "danach"? Etwa dass die Teilnehmerauswahl nach Anruferaufkommen und unter redaktionellen Gesichtspunkten erfolgt und der Redakteur erst "danach" über den Zeitpunkt der Durchstellung entscheidet, oder soll damit gesagt werden, dass Anruferaufkommen und redaktionelle Gesichtspunkte die Entscheidungskriterien für den Redakteur sind? Sollen die Nutzer raten, was gemeint ist?




In den Gewinnspielsendungen AstroTV Live gibt es Durchstellpausen, deren Länge allein der Redakteur bestimmt und das führt im manuellen Verfahren zu der Verpflichtung, die Bestimmung nach § 10 GWS Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 einzuhalten, die vorschreibt, die Nutzerinnen und Nutzer über den Zeitrahmen zu informieren, in dem die Auswahl einer Nutzerin oder eines Nutzers vorgesehen ist.


Wiesbaden, den 20. März 2020
 
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  Nico
Schokokuss
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 17.06.2020, 23:44 
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Blitzrunden


sind Spielrunden, in denen "Anrufer in schneller Abfolge in das Studio durchgestellt" werden, erklärte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg mal vor gut einem Jahr. Irgendwie logisch und an der Definition war bis jetzt auch grundsätzlich nichts falsch. Doch da hatte man nicht mit der Innovationsfähigkeit der Regie von AstroTV gerechnet. Seit Neuestem gibt es Blitzrunden mit Durchstellpausen.



Quelle: AstroTV Live 06.06.2020


In der Zeit von 23:45 bis 23:51 Uhr und 23:52 bis 23:58 Uhr wurde jeweils 6 Minuten niemand durchgestellt. Währenddessen schlug der Animateur die Zeit tot und wies mehrfach darauf hin, dass man sich in einer Blitzrunde befinde.



Quelle: AstroTV Live 14.06.2020


Auch hier wurde von 22:40 bis 22:50 Uhr niemand durchgestellt, also ganze 10 Minuten, während die Animatöse ihren Redefluss auf Dauerbetrieb gestellt hatte. Bis zum Ende der Sendung folgte noch eine Durchstellpause von 22:53 bis 22:59 mit 6 Minuten.

Und in der ganzen Zeit blieb natürlich der Hinweis BlitzRunde eingeblendet. — Tolle Idee. APPLAUS
 
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  Geldpaket14
Obergnom
Obergnom


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Beiträge: 1631
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 18.06.2020, 16:06 
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Das erinnert mich ein bisschen an die Zeit bei Folx TV, als man von den "letzten Sekunden" sprach und das auf ganze 8 Minuten gestreckt hat:





Redakteur Tobi: "So jetzt ruft gerade wieder jemand an, aber Leitung nicht getroffen, ich hab ja auch den Knopf noch nicht gedrückt. Schade"
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