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Was sind die Landesmedienanstalten?
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  Cato - Ceterum censeo ...
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 61
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 87
Wohnort: am Limes
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 15.06.2006, 13:55 
Titel:  Was sind die Landesmedienanstalten?
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« redled » hat Folgendes geschrieben:
Vieleicht hat ja Cato ne Idee wo man sich noch beschweren kann?!
Man spürt in dem Beschwerdeschreiben so richtig Deine innere Erregung Cool

Da die BLM vermutlich ein Bestandteil der Abzocke ist, wäre eine andere Institution sicherlich nicht verkehrt.


Da hier über das Beschwerdeverfahren offensichtlich Unklarheiten bestehen:

Rundfunk (incl. Fernsehen) soll angeblich was mit Kultur zu tun haben, selbst wenn es â?? wie bei den Abzocksendern - Subkultur ist; daher sind hier nach unserem föderalen System die Bundesländer zuständig.

Deshalb leisten wir uns den Luxus von 15 Landesmediengesetzen (lediglich Berlin und Bran-denburg haben auf diesem Gebiet schon fusioniert) und 15 Landesmedienanstalten.

In den Mediengesetzen ist das Beschwerdeverfahren durchaus unterschiedlich geregelt. Letzt-endlich zuständig ist aber immer die Landesmedienanstalt, die den betreffenden Sender lizen-ziert hat. Entsprechende Fundstelle ist:
http://www.kek-online.de/cgi-bin/esc/beteiligung.html

Zu den einzelnen Sendern:

SAT.1, Mainz, - Lizenz von der LPR Rheinland-Pfalz
Beschwerden sind an den Veranstalter zu richten, wird der Beschwerde nicht oder nicht frist-gerecht abgeholfen, kann die LMK angerufen werden.


VIVA+, Köln; Das VIERTE, Düsseldorf, Terranova, Köln - Lizenz von der LfM NRW
Beschwerden sind an den Veranstalter zu richten, wird der Beschwerde nicht oder nicht frist-gerecht abgeholfen, kann die LfM angerufen werden.

9Live, Ismaning; Kabel 1, Unterföhring; Pro 7, Unterföhring; Tele 5, Grünwald; DSF, Isma-ning â?? Lizenz von der BLM Bayern

(Zunächst fällt die regionale Konzentration der Abzocksender auf.)

In Bayern ist natürlich alles anders: Nach dem BayMG â?? s.u. - ist rechtlich die BLM Veran-stalter der von ihr lizenzierten Sender. Das vereinfacht das Beschwerdeverfahren:

Beschwerden sind an den Veranstalter = BLM zu richten, wird der Beschwerde nicht oder nicht fristgerecht abgeholfen, â?¦ schaut der Beschwerdeführer in die Röhre, eine weitere In-stanz ist nicht vorhanden. In Bayern richtet der Täter also über sich selber â?? merkwürdige Rechtsverhältnisse.

MEGA\VISION, München â?? ohne Lizenz
Rundfunkrechtlich war dieser Sender gar kein ?Senderâ??, sondern ein ?Mediendienstâ??, der nach dem ?Mediendienststaatsvertragâ?? keiner Lizenzierung durch eine Landesmedienanstalt bedurfte. Mit der Aufnahme der Rätselsendung änderte sich dies, innerhalb von sechs Mona-ten wäre eine Lizenz bei der zuständigen Landesmedienanstalt zu beantragen gewesen. Die-ser Pflicht entzog sich MEGA\VISION durch Insolvenz. (Das sind schon attraktive Möglich-keiten im deutschen Rundfunkrecht: Melde einen ?Mediendienstâ?? an, z.B. laufende Meldung des Hochwasserstandes auf der Zugspitze, veranstalte ein knappes halbes Jahr Abzocke und mach dann dicht; melde dann wieder einen ?Mediendienstâ?? an, veranstalte â?¦.alles ganz le-gal!)

Weitere Beschwerdemöglichkeiten:

Die Landesmedienanstalten unterliegen als öffentlich-rechtliche Anstalten der Rechtsaufsicht des entsprechenden Landes, je nach Landesmediengesetz ist das i.d.R. ein bestimmtes Minis-terium. Allerdings ist diese Instanz nur zuständig für Rechtsverstöße der Landesmedienan-stalt, nicht für Sachentscheidungen. Wenn z.B. ein Zuschauer Beschwerde führt wie im aktu-ellen Fall der Italien-Fahne, die Landesmedienanstalt aber feststellt, dass hier zwar ein ?Feh-lerâ?? vorgekommen ist, eine Entschuldigung des Senders aber für ausreichend hält, versagt das Instrument der Rechtsaufsicht. Wenn aber die Landesmedienanstalt die Beschwerde innerhalb angemessener Frist nicht abschließend bearbeitet, ist dies ein Rechtsverstoß und somit Sache der Rechtsaufsicht. (Aber um keine falschen Hoffnungen zu wecken: Man wird dann die Lan-desmedienanstalt anhalten, die Beschwerde abschließend zu bearbeiten, dann wird ein Be-schwerdebescheid mit dem Inhalt ?Fehler â?? ja, Entschuldigung â?? ja, Erledigt â?? jaâ?? kommen. Hornberger Schießen nennt man so was!) â??Außerdem ist undefiniert, welchen Zeitraum die ?angemessene Fristâ?? umfasst. Es gibt da ein Ministerium in unserer Bananenrepublik, das hält 1 ½ Jahre nicht für unangemessen! Manchmal gehen die Uhren halt anders!

Damit sind die Beschwerdemöglichkeiten erschöpft, es bleibt natürlich der u.U. sehr kosten-trächtige Klageweg.

Ein ganz anderer Ansatz ergibt sich vielleicht hier:

Die 15 Landesmedienanstalten leisten sich 15 vielköpfige Medienräte/-kommissionen, die letztlich die entscheidenden Gremien sind. Diese Gremien sind zusammengesetzt aus den ?gesellschaftlich relevanten Gruppenâ??. Möglicherweise hat jemand Verbindung zu einer die-ser Gruppierungen und leistet dort ?Aufklärungsarbeitâ??, zumal ich mir keineswegs sicher bin, ob die Mitglieder dieser Gremien überhaupt darüber im Detail informiert sind, was von eini-gen Veranstaltern so alles veranstaltet wird, wofür sie letztendlich die Verantwortung tragen.



Rundfunk incl. Fernsehen im Rahmen des bayerischen Mediengesetzes § 2 (1) wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien*) (Landeszentrale) betrieben.

*) in einschlägigen Fachkreisen besser bekannt als PORNO\VISION
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  redled
Grünes Mitglied

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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 15.06.2006, 14:27 
Titel:
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Danke für die ausführlichen Erklärungen Cato!

Eigentlich bleibt da nicht viel Spielraum für Beschwerden Crying or Very sad
Die Konzentration der Hauptabzocker ist schon sehr verdächtig.

Diverse Werbeformen für dieses Forum könnten durchaus erfolgreich sein.

Allerdings muss das Gekrümel und Geerpel ec. etwas in den Hintergrund treten.
Es stellt die Ernsthaftigkeit der Absichten dieses Forums in Frage.
Aber das nur am Rande.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren redled ist zur Zeit offline 
  GlowingHeart
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Montag, 19.06.2006, 17:54 
Titel:  Die LMA's als erfolgreich scheiternde Organisationen.....
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« Cato - Ceterum censeo ... » hat Folgendes geschrieben:

Wenn z.B. ein Zuschauer Beschwerde führt wie im aktu-ellen Fall der Italien-Fahne, die Landesmedienanstalt aber feststellt, dass hier zwar ein ?Feh-lerâ?? vorgekommen ist, eine Entschuldigung des Senders aber für ausreichend hält, versagt das Instrument der Rechtsaufsicht.


Ich habe eine interessante, wenn auch schon etwas ältere Diplomarbeit gefunden, die da lautet:

"DIE LANDESMEDIENANSTALTEN
ALS
ERFOLGREICH SCHEITERNDE ORGANISATIONEN?"

Kontroll- und politische Funktionen der Rundfunkaufsicht in Deutschland

"Es war einmal eine Zeit, und sie liegt nicht eben weit zurück,
da man auch hierzulande sein Glück machen konnte
mit einem Bröcklein Ironie."
S. Kierkegaard, 1841


« Auszüge aus der Diplomarbeit » hat Folgendes geschrieben:
Damit ist angedeutet, daß es sich in erster Linie um eine Fallstudie von Organisationsversagen (organizational failure) handelt. Ausgangspunkt und leitende Hypothese des empirischen Teils ist das Scheitern der Aufsicht über den privaten Rundfunk. Organisationsversagen ist ein ebenso häufiges wie "relatives Phänomen, und daß es nicht gleichbedeutend mit dem Zusammenbruch und Verschwinden einer Organisation ist, ist eine in der Organisationstheorie geläufige Erkenntnis" - spätestens seitdem organizational slack zum sozialwissenschaftlichen Gemeingut gehört.

Anders gesagt: die soziale Wirklichkeit ist komplexer als die funktionale Suggestion, Organisationen, die ihrer Aufgaben verlustig gingen oder sie nicht meistern, müßten in der Folge ihre Existenz verlieren. Auch wenn das "Überleben" einer scheiternden Organisation also nicht mehr überraschend ist, stellt sich die Frage nach den Gründen dieser
Stabilität. Ein besonders pointiertes Erklärungsangebot liefert die Theorie Erfolgreichen
Scheiterns: daß Organisationen nicht trotz, sondern wegen ihres Scheiterns überleben, weil sie unlösbare Probleme symbolisch lösen - und an dieser symbolischen Lösung wie an der faktischen Nicht-Lösung politische Interessen bestehen.

....

Sie entlasten das politische System durch symbolische Politik, durch das Abfedern der Verantwortlichkeit des sich im Wohlfahrtsstaat strukturell selbst überfordernden politischen Systems für unlösbare Probleme.

....

Von allen anderen Fällen unterscheidet die Landesmedienanstalten, daß sie essentielle politische Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates sind oder zumindest sein sollten. Bei ihrer Aufgabe sind sie ohne - demokratische legitimierte - Konkurrenz. Es ergibt sich das Paradoxon der staatsnahen Staatsferne als Kennzeichen der Privatfunkaufsicht. Die Besonderheiten der Landesmedienanstalten rekrutieren sich aus der medienspezifischen Ressource "Staatsferne". Der (verfassungsgerichtliche) Begriff führt sowohl zur Autonomie der Landesmedienanstalten in Organisationsfragen als auch zur leistungsunabhängigen Versorgung mit greifbareren Ressourcen, vor allem zu einer (durch die Koppelung an die Rundfunkgebühr) nicht nur konstanten, sondern indexierten Finanzierung.

Rundfunkspezifisch sind, wie gesehen, weiter ein "sektoral überproportionales" parteipolitisches Interesse an fast schon traditioneller "Manipulation" der Rundfunkaufsicht und auf Länderebene wirtschaftspolitische Interessen an einer "Alibi-Kontrolle" mit höchster Priorität der Schonung der Veranstalter. Zu dieser Betrachtung gehört, daß die Landesmedienanstalten als "in die Welt geworfene Geschöpfe" des Verfassunggerichts quasi zur Instrumentalisierung einladen. Wird evidentes Organisationsversagen wie in dieser Untersuchung festgestellt, lautet die Diagnose: zumindest handelt es sich um Permanent Failing Organizations.

Quelle der Diplomarbeit: Erfolgreich scheiternde Organisationen


Man muss sich schon etwas Zeit nehmen zum Lesen und wird sich der Sinnlosigkeit des eigenen Handelns (Beschwerden) und das Pseudohandelns der Anderen (LMA's) bewusst.

Mir wollten lange Zeit zwei Zahlen, aus einem Jahresbericht, nicht aus dem Kopf -
32 Millionen ? Jahresfinanzierung aus staatlich, öffentlichen Gelder der GEZ-Gebühren und ?nurâ?? 75 Stunden Programmbeobachtung im Jahr. Das sind gerade mal etwas mehr als 3 Tage in einem Jahr mit 365 Tagen.

Erfolgreich scheiternde Organisationen definiert sich nach meinen Verständnis also:

Organisationen: die 15 Landesmedienanstalten

Erfolgreich: indexierte Finanzierung (Koppelung an die Rundfunkgebühr)

Scheitern: (Bsp. BLM) Bei 75 Stunden Programmbeobachtung kann man natürlich keine wirkliche Kontrolle durchführen und kratzt nur im Promillebereich an der Oberfläche. Dadurch wurde wohl auch die Ausbreitung des Call-In-Geschwür mit seinen perfiden Abzockformaten erst möglich.


Fazit:
Was also fehlt ist klar eine demokratisch legitimierte Konkurrenz zu den Kontrollmächten der LMA's, die ja allein stehend, eine Monopolstellung in ihren jeweiligen Ländern einnehmen.

Konkurrenz währen Privatfirmen, die Auftragsausführende Programmbeobachtungen durchführen und auf rechtliche Verstöße untersuchen und das eben nicht nur 75 Stunden im Jahr sondern 24 Stunden am Tag!

Und das wohl Wichtigste, es muss eine wirtschaftspolitische Interessenentflechtung stattfinden.


Die BLM, eine der LMA's mit den wohl meisten Beschwerdeeingängen, sind nachweislich dazu gar nicht in der Lage, zur allumfassenden Programmkontrolle ihrer lizenzierten TV-Sender, wie sie es auch selbst zugestehen. Bei zu vielen, unsinnigen Feierlichkeiten, sogar doppelt durchgeführt zu einem Anlass und aus GEZ-Gebühren finanziert, lässt es sich eben weniger kontrollieren.

Es kann nicht sein, das eine LMA gleichzeitig der gesetzliche Veranstalter der zu kontrollierende Medien ist.

Die Selbstkontrollen der Verbraucher mit Eingaben werden bewusst auf die lange Bank geschoben, 3 Monate bis ein halbes Jahr oder gar ignoriert, wodurch die Eingabe mit jedem verstrichenen Tag, Woche und Monat an Aktualität und Gegenstand verliert.

Ist das der wirtschaftspolitische Interessenschutz als höchste Priorität zur Schonung der zugelassenen Veranstalter, der man im Grunde ja selbst ist? (nur auf die BLM bezogen)
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Montag, 19.06.2006, 20:06 
Titel:
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@glowing....ich will ja nicht zickig sein....

aber...hier habe ich diese diplomarbeit schon einmal angepriesen....

also...nichts für ungut.... Cool


gruß
der friese
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  Haider459



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 30.10.2014, 18:25 
Titel:
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Vielleicht sollte sich jeder hier registrierte User an die entsprechenden Stellen wenden.



ali
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