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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Montag, 19.06.2006, 00:20 
Titel: DSF SportQuiz vom 18.06.2006 - an die BLM
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Diese Mail ging direkt an info@blm.de :

« Marc D. an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

beim heutigen DSF-SportQuiz ist mir folgendes aufgefallen:

Das Sportquiz zeigte eine Grafik mit 8 Ländern - HOLLAND - ENGLAND - ELFENBEINKÜSTE - ECUADOR - FRANKREICH - ÖSTERREICH - USA und BRASILIEN.

Die Fragestellung zu dieser Grafik lautete:
WER IST NICHT BEI DER FUSSBALL-WM 2006 DABEI?

Bei dieser Fragestellung, welche die gesamte Sendung über eingeblendet war, und der Moderation durch die Moderatorin, die diese Frage die gesamte Sendung über mehrfach wiederholte, konnte die richtige Antwort nur ÖSTERREICH lauten, da alle anderen Länder sehr wohl bei der WM dabei sind. Während der gesamten Moderation gab es keinerlei Hinweise (weder durch eine Einblendung, noch durch die Moderatorin) darauf, das bei diesem Spiel womöglich auch auf die Flaggen in der Grafik zu achten sei. Erst, als man zum Ende der Sendung das Spiel selber auflösen musste, erhielt der Zuschauer den Hinweis, das die Flaggen der jeweiligen Länder kleine Fehler enthielten, die es zu beachten galt.

Ebenso war die Auflösung am Ende der Sendung unzureichend, da nicht ausreichend erklärt bzw. durch die Grafik ersichtlich war, welche Fehler denn nun enthalten waren. Dies verstösst gegen die von Ihnen aufgestellten Regeln.

Da mehrere Anrufer ÖSTERREICH als Ihre logische Antwort auf die Fragestellung nannten, ist davon auszugehen, das das Spielprinzip bzw. der Lösungsweg unzureichend (da ja komplett nicht vorhanden) war. Der Zuschauer also wieder mal keine Chance hatte, auf die vom Sender gesuchte Lösung zu kommen.

Ich bitte Sie, diesen Vorfall zu prüfen und mich bezueglich der Ergebnisse in Kenntniss zu setzen. Weitere Hinweise des oben genannten Vorfalls finden sie unter folgendem Link: http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=33649#33649

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Gruessen...

Marc Doehler
---


Marc Doehler
web: http://www.Call-In-TV.net
eMail: marc.doehler@citv.nl




Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 22.06.2006, 03:21 
Titel:
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Folgende Programmbeschwerde wurde heute von mir eingereicht:

« Marc Doehler an die LMA's » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Pro7 NightLoft Sendung trug sich folgender Sachverhalt zu:

Im Nightloft wurde ein Wortsuche-Spiel mit Wörtern, die auf -MANN enden gespielt. Anfangs wurden per Hot-Button in relativ kurzer Zeit recht viele Anrufer durchgestellt, die teilweise auch richtige Begriffe nennen konnten. Wie üblich wurden die Beträge, die auf den zu ratenden Begriffen standen, stetig erhöht. Als es dann so gegen 02:00 Uhr zu immer mehr Falschantworten kam, entschied sich der Sender, für einen Begriff einen Tipp zu geben. Die Moderatorin malte daraufhin ein Tier auf eine Tafel um den Begriff "DOBERMANN" zu beschreiben. Da die Regie der Ansicht war, das dies wohl zu schlecht gezeichnet worden ist, entschied man kurzer Hand, aus dem Wort DOBERMANN eine Wortsuche zu machen und schrieb die Buchstaben in folgender Reihenfolge an die Tafel: RNDABMNOE. Die nun folgende Moderation und die dazugehörige Einblendung der Gewinnsumme suggerierten nun einen Gewinn in Höhe von 2.000 Euro sofort und eine Jackpotchance auf weitere 25.000 Euro. Dies wurde deutlich durch eine Screeneinblendung unterstützt. Und in der Moderation wurde immer wieder deutlich gemacht, das derjenige, der den gesuchten Begriff lösen könne, die Chance hätte 27.000 Euro zu bekommen. Jedoch mitten im Spiel wurde die Einblendung dann plötzlich auf "bis 2000 ? + Jackpot 25.000 ?" geändert, was meines erachtens unzulässig ist. Gegen ca. 03.00 Uhr wurde dann ein Anrufer ins Studio durchgestellt, der den richtigen Begriff nennen konnte. Die Moderatorin beglückwünschte Ihn schon zu den gewonnen 2.000 Euro, hielt dann aber inne und erhielt von der Regie den Hinweis, das der Gewinner nur den Betrag gewonnen hat, der auf dem Begriff Nr 4 stünde !!!!! Das waren dann 200 Euro für den Zuschauer, der zwar dennoch zusätzlich um den Jackpot spielen durfte, aber dennoch in meinen Augen getäuscht wurde.

Ich bitte Sie, diesen Vorfall eingehend zu prüfen, den Sender entsprechend daraufhinzuweisen und mich bezüglich der erzielten Ergebnisse zu informieren.

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen...

Marc Doehler




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Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 25.06.2006, 23:20 
Titel: SCHAUFENSTERPUPPE - 25.06.2006
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« Marc D. an die LMA » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit melde ich Ihnen folgende Programbeschwerde:


Sendung: LAS VEGAS
Moderation: TINA KAISER
DATUM: 25.06.2006
UHRZEIT: 21:00 - 23:30 UHR

VORFALL:
Die Zuschauer sollen aus dem Wort SCHAUFENSTERPUPPE weitere Wörter bilden. Dabei ist es nur erlaubt, jeden Buchstaben nur einmal zu verwenden. Dauergewinner Alfred wird in die Sendung gestellt, nennt seine Begriffe und fragt Tina Kaiser, ob auch Mehrzahlen gehen, worauf Frau Kaiser ihm entgegnet, das dies nicht möglich sei, da man ja sonst auch Wörter wie Häuser und Enten nennen könnte. Also eine klare Verneinung von Alfreds Frage.

Später dann muss Frau Kaiser wieder auflösen, weil es angeblich keine Wörter mehr gäbe bzw. keiner mehr anrufen würde um weitere 5 gesuchte Begriffe zu nennen. Bei dieser Auflösung stellt sich heraus, das der gesuchte Begriff, auf den das Traumauto ausgelobt war, der Begriff SEEFRACHTEN (eindeutig die Mehrzahl von SEEFRACHT) war.

Eindeutig ein Verstoss gegen Regel Nr. 5.2:

5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.

Eine Zusammenfassung des Vorfalls finden Sie als Video unter folgendem Link:

http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=34587#34587

Ich bitte Sie, den Vorfall eingehend zu prüfen und mich bezüglich der Ergebnisse auf dem laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen...

Marc Doehler




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BeitragVerfasst am: Sonntag, 25.06.2006, 23:26 
Titel: Beschwerde an die BLM
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[quote="Marc D. an die Bayerische Landesmedien Anstalt (BLM)"]Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit melde ich Ihnen folgende Programbeschwerde:


Sendung: LAS VEGAS
Moderation: TINA KAISER
DATUM: 25.06.2006
UHRZEIT: 21:00 - 23:30 UHR

VORFALL:
Die Zuschauer sollen aus dem Wort SCHAUFENSTERPUPPE weitere Wörter bilden. Dabei ist es nur erlaubt, jeden Buchstaben nur einmal zu verwenden. Dauergewinner Alfred wird in die Sendung gestellt, nennt seine Begriffe und fragt Tina Kaiser, ob auch Mehrzahlen gehen, worauf Frau Kaiser ihm entgegnet, das dies nicht möglich sei, da man ja sonst auch Wörter wie Häuser und Enten nennen könnte. Also eine klare Verneinung von Alfreds Frage.

Später dann muss Frau Kaiser wieder auflösen, weil es angeblich keine Wörter mehr gäbe bzw. keiner mehr anrufen würde um weitere 5 gesuchte Begriffe zu nennen. Bei dieser Auflösung stellt sich heraus, das der gesuchte Begriff, auf den das Traumauto ausgelobt war, der Begriff SEEFRACHTEN (eindeutig die Mehrzahl von SEEFRACHT) war.

Eindeutig ein Verstoss gegen Regel Nr. 5.2:

5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.

Eine Zusammenfassung des Vorfalls finden Sie als Video unter folgendem Link:

http://www.citv.nl/forum//viewtopic.php?p=34587#34587

Ich bitte Sie, den Vorfall eingehend zu prüfen und mich bezüglich der Ergebnisse auf dem laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen...

Marc Doehler
---


Marc Doehler
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Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
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BeitragVerfasst am: Freitag, 30.06.2006, 02:17 
Titel:
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« Marc D. an die Landesmedienanstalt » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im heutigen Kabel1 FilmQuiz wurde ein Flaggenrätsel gespielt, in dem es darum ging aus 8 gezeigten Flaggen die Flaggen zu nennen, die es wirklich gibt. Bei den Acht Flaggen handelte es sich um die Flaggen von Deutschland, Argentinien, Japan, Schweden, Brasilien, England, Türkei und Frankreich. Jeweils über den abgebildeten Flaggen standen die Namen der jeweiligen Länder. Offensichtlich war der Fehler zur Deutschlandflagge, da unter dem Wort Deutschland die Belgische Flagge abgebildet war. Dieses Spiel wurde rund 50 Minuten gespielt, wobei die Flaggen kein einziges Mal in "Fullscreen" gezeigt wurden. Zum Schluss der Sendung wurde das Spiel durch den Sender selber aufgelöst, jedoch lediglich durch einen Screen, der die angeblichen Fehler in den Flaggen markierte. Es wurden keinerlei Hinweise auf die Art der Fehler gegeben.

Meine Beschwerde richtet sich dahingehend, das hier mal wieder vom Sender gegen die von den Landesmedienanstalten festgelegten Regeln verstossen wurde: Regel Nr.

3.3 Bildmanipulationen
Spiele, bei denen absichtlich zu Spielzwecken veränderte Bilder verwendet werden, sind erlaubt, wenn sie grundsätzlich für das Medium Fernsehen geeignet sind und davon auszugehen ist, dass die technische Ausstattung des durchschnittlichen Fernsehhaushalts eine Lösung des Spiels zulässt. Unzulässig sind daher insbesondere ?angefressene" Buchstaben, verzerrte Graphikspiele oder eine schlechte graphische Auflösung. Auf die unterschiedliche Darstellung insbesondere bei verschiedenen Bildschirmformaten (16:9, 4:3) und Bildschirmkategorien (Plasma-Bildschirm, PCBildschirm etc.) ist zu achten.

sowie ein Verstoss gegen Regel Nr.

5.2 Irreführung/Falschinformationen
...
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.

Ich möchte Sie bitten, diesen Vorfall zu prüfen und den Sender auf die gemachten Fehler hinzuweisen. Bitte halten sie mich über die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen...
Marc Doehler




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Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Freitag, 14.07.2006, 02:55 
Titel: Kabel1 FilmQuiz vom 14.07.2006
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« Marc D. and die Landesmedienanstalten » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Ausgabe des Kabel1 FilmQuiz wurde wieder einmal ein Spiel gespielt, in dem es für den Zuschauer darum ging, aus 7 dargestellten Flaggen die jenigen rauszufinden, die es wirklich gibt.

Das Spiel wurde wie so oft mit einer Grafik unterstützt, die in keinster Weise für das Medium Fernsehen qualitativ geeignet war. Wieder war es den Zuschauern nicht möglich, die von Kabel1 festgelegte Lösung zu nennen, so das der Sender am Ende dieses Rätsel selber auflösen musste.

Dabei wurden 2 Flaggen (Frankreich und USA) als falsch gegeben, in denen ich nach eingehender Prüfung durch Zuhilfenahme div. Grafikprogramme beim besten Willen keine Fehler finden konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich nocheinmal auf die Regel 3.3 der Gewinnspiel Regeln erinnern, in denen es heisst:

3.3 Bildmanipulationen
Spiele, bei denen absichtlich zu Spielzwecken veränderte Bilder verwendet werden, sind erlaubt, wenn sie grundsätzlich für das Medium Fernsehen geeignet sind und davon auszugehen ist, dass die technische Ausstattung des durchschnittlichen Fernsehhaushalts eine Lösung des Spiels zulässt. Unzulässig sind daher insbesondere ?angefressene" Buchstaben, verzerrte Graphikspiele oder eine schlechte graphische Auflösung. Auf die unterschiedliche Darstellung insbesondere bei verschiedenen Bildschirmformaten (16:9, 4:3) und Bildschirmkategorien (Plasma-Bildschirm, PCBildschirm etc.) ist zu achten.

Desweiteren wurde die Auflösung mal wieder nur durch einen Screen unterstützt, auf dem die angeblichen Fehler eingekreist waren. Es erfolgten keinerlei Hinweise auf die Fehler durch die Moderation, und somit sind die Fehler für mich nicht nachvollziehbar. Auch hier berufe ich mich auf die Regeln zu den Gewinnspielen, in denen es unter Punkt 6.2 am Ende heisst: die bloße Angabe eine Lösungszahl ist unzulässig, somit wohl auch die bloße Anzeige eine Lösungsscreens.

Ich möchte Sie daher Bitten, den Sender auf seine Fehler aufmerksam zu machen und künftige Wiederholungen solcher Machenschaften zu unterlassen. Bitte informieren Sie mich bezüglich der Ergebnisse. Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen...
Marc Doehler




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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 30.07.2006, 01:28 
Titel:
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« MD an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf 9Live lief heute Nacht ein Gitterrätsel, in dem der Zuschauer Fernsehserien erraten musste. Nachdem der Sender wieder mal eine längere Durchstellpause hatte, entschied man sich in der Regie, die noch verbleibenden Serien aufzulösen, bis auf eine, die auch nur als Abkürzung im Gitter stand. Genau genommen waren es sogar noch 2 Serien, die man dort als Abkürzung noch hätte finden können. Die gesuchte des Senders (BB für Big Brother) und ER für Emergency Room. Der Sender entschied sich für BB (Big Brother), welches aber schonmal keine Serie, sondern vom Format her eine Fernseh-Show ist. Aber ok, man verrät ja durch mehrere Tipps quasi die Lösung. Während der anstehenden Durchstellpause erhöht man die Gewinnsumme stetig bis auf 3.000,- Euro sicher plus der Jackpotchance auf 30.000,- Euro. Gegen 01:57 stellt man eine Anruferin durch, die leider eine Falschantwort abgibt, worauf der Sender den Jackpot einfach streicht, da man ja keine Zeit mehr habe und einen neuen Anrufer durchstellt.

Und genau hier bin ich der Meinung, das der Sender mit der ständigen Einblendung der Gewinnsumme und der Jackpotchance die Zuschauer mal wieder nur so richtig abzockte. Über rd. 30 Minuten offeriert man dem Anrufer, er habe eine Chance auf den Jackpot und zum Schluss streicht man diesen dann einfach so. Hätte man nach der Falschantwort umgehend einen weiteren Anrufer durchgestellt, hätte man auch noch die Zeit für das Jackpot-Spiel gehabt.

Wann unternimmt die BLM endlich etwas gegen solche Machenschaften ? Denn dies ist nicht meine erste Programmbeschwerde bezüglich der Machenschaften dieser Call-In-Sender. Wozu existieren die Regeln der BLM zu den Gewinnspielen im Fernsehen, wenn sich die entsprechenden Sender in keinster Weise daran halten und die entsprechenden Kontrollorgane nichts dagegen unternehmen.

Ich möchte Sie daher freundlichst darum bitten, diesen Vorfall genauestens zu untersuchen und mich bezüglich der Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten. Mit freundlichen Grüßen...

Marc Doehler aus Berlin


So, wollen doch mal sehen, ob Sie damit durchkommen.



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Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 03.08.2006, 23:18 
Titel: Regelverstoss bei der Kommunikation der Kosten
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« MD an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben gennanten Sendung verstieß der Sender eklatant gegen die Regel Nr 1.2 der Regeln der BLM zu TV-Gewinnspielen. In dieser Regel heisst es explizit (ZITAT):

1.2 Kommunikation der Kosten
Die Höhe der Kosten aus dem deutschen Festnetz ist zum einen in den Mitmachregeln (MMR) darzulegen. Zum anderen hat eine deutliche permanente Bildschirmdarstellung der Kosten zu erfolgen. Weiterhin sind Hinweise zu den Kosten in der Moderation zu erteilen...

In dieser Sendung wurde aber zum Ende der Sendung die gesamte Grafik, bis auf den Hotbutton, ausgeblendet. Und zwar für eine Dauer von 6 Minuten, in der das Spiel aber noch voll im Gange war. Zwar wurde während der Moderation auch weiterhin auf die Kosten eines Anrufes hingewiesen, aber die 'Regel besagt ja, das dieser Hinweis PERMANENT als Grafik einzublenden ist.

Ich möchte Sie daher bitten, diesen Verstoss zu anden und mich bezüglich der Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten.

Mit freundlichen Grüßen...
Marc Döhler

PS: Ein Mitschnitt dieses Vorfalls liegt meinerseits vor.




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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Freitag, 18.08.2006, 02:07 
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« Marc D. an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal wurde in der Sendung "NIGHTLOFT" des Senders Pro7 gegen bestehede Regeln zu Gewinnspielen im TV verstossen.

Folgender Sachverhalt: der Sender spielte in seine heutigen ausgabe ein Spiel, in dem der Zuschauer aufgefordert war, sämtliche möglichen Tassen auf eine ständig eingeblendeten Grafik zu zählen.

Regel Nr. 5.2 der LMA-Regeln zu Gewinnspielen besagt unter anderem: "Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen."
Diese Regel wurde jedoch missachtet, da während der gesamten Zeit kein einzig brauchbarer Tip zur Lösungslogik gegeben wurde.

Desweiteren wurde bei der Auflösung dieses Rätsels gegen Regel Nr. 6.2 verstossen. Darin heisst es unter anderem: "Die an einen fairen Wettbewerb zu stellenden Voraussetzungen erfordern, dass die Spiele transparent aufgelöst werden. D. h. für den durchschnittlichen Zuschauer muss es, insbesondere auch bei schweren Spielen möglich sein, die Lösungslogik nachzuvollziehen...
Die bloße Angabe einer Lösungszahl ist unzureichend.
"

Die Moderatorin präsentierte zum Ende jedoch lediglich einen Lösungsumschlag mit der gesuchten Zahl. Auch hier erfolgten keinerlei Hinweise zum Lösungsweg, um auf die genannte (gezeigte) Lösung zu gelangen.

Da dies nicht der erste Verstoss dieser Art und auch nicht meine erste Meldung bezüglich Verstösse gegen geltende Regeln ist, möchte ich Sie herzlichst bitten, endlich mal härter gegen solche Machenschaften vorzugehen. Wozu gibt es diese abgesegneten Regeln, wenn die entsprechenden Kontrollbehörden in keinster Weise gegen Verstösse dieser Art vorgehen ?

Bitte seien Sie so nett und halten mich über die eingeleiteten Massnahmen auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen...
Marc Doehler


Mal sehen, was passiert...



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  tweety
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BeitragVerfasst am: Sonntag, 10.09.2006, 16:16 
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heut wurde es mir auch zu bunt, das mal eine Bescherde an die brandenburgische LMA von meiner Seite raus ging

PS: hab ein bissel von MvO Wortlaut gemopst

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

heute Nachmittag 10.September 2006 in der Sendung ab 16.00Uhr 9Live Pronto mit Anna Heesch gab es folgenden Sachverhalt:

Es war ein Buchstabenfeld im Bild sehen (jeder Buchstabe stand für einen Geldbetrag), woraus die Aufgabe bestand möglichst lange Wörter zu bilden um möglichst eine hohe Gewinnsumme zu erzielen.
Weder sichtbar im Bild bzw. im Info-Crawl noch verbal (dies erst nach Falschantworten falls überhaupt) wurde darauf hingewiesen das die Buchstaben weder doppelt verwendet werden dürfen noch das Namen ebenfalls nicht erlaubt sind.
Dies mag ein Fehlverhalten seitens 9Live darstellen, im schlimmsten Falle stellt es sich sogar als arglistige Täuschung der Anrufer dar.

Ich bitte Sie, diesen Vorfall eingehend zu prüfen, den Sender entsprechend daraufhinzuweisen und mich bezüglich der erzielten Ergebnisse zu informieren.




Lasst euch nicht verarschen, vor allem nicht beim call-in
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 12.09.2006, 01:05 
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« Marc D. an die LMA » hat Folgendes geschrieben:
In der heutigen Ausgabe der Sendung VIVA+ NACHTSCHICHT wurde erneut gegen bestehende Regeln zu Call-in-Gewinnspiele verstossen, und zwar gegen Regel:

5.3 Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem Anrufen enthalten.

Es lief über mehrere Minuten ein Laufband am oberen Bildschirmrand, indem deutlich folgendes zu lesen war:

UNSER BONUS: WER 6 MAL ANRUFT, BEKOMMT EINEN ANRUF VON UNS GESCHENKT!

Dies verstösst ja wohl eklatant gegen die oben genannte Regel. Bislang wurde dies immer nur "im versteckten" getan, nun macht man es schon ganz offensichtlich und ohne Scham. Ich frage mich immer wieder, warum es diese Regeln überhaupt gibt???

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie sich dieser Bewschwerde annehmen und den Sender entsprechend ermahnen.

Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen...

Marc Doehler




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BeitragVerfasst am: Montag, 25.09.2006, 19:40 
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« Marc D. an die LMAs » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

und wieder einmal wurde gegen bestehende Regeln der BLM zu Fernsehgewinnspielen verstossen.

In der Sendung von Marc Wagner soll der Zuschauer 2 neue Begriffe aus dem Wort FLEISCHWURST mit jeweils mindestens 5 Buchstaben bilden. Sollten die 2 genannten Begriffe des Zuschauers mit den von 9LIVE ausgesuchten Begiffen übereinstimmen, so winken dem Zuschauer 10.000,- Euro als Gewinnsumme.

Regel 5.2 der BLM besagt eindeutig, das irreführende und falsche Aussagen JEDER ART unzulässig sind.

Herr Wagner behauptet in seiner Moderation jedoch dreist, das sich aus dem Wort FLEISCHWURST nicht viele Begriffe bilden liessen und somit die Chance auf den grossen Gewinn sehr hoch seien.

Dies ist schlichtweg falsch, da sich aus diesem Wort 393 neue Begriffe bilden lassen. Nun aus diesen 393 Begriffen auch noch die 2 zu treffen, die 9LIVE sucht, diese Chance liegt bei ca. 77.000:1 !!!! Die Chance ist also alles andere als hoch.

Ebenso wird bei 9LIVE auch immer wieder gegen die AUFLEGER-Regel verstossen. In dieser heisst es, das nach einem Aufleger SOFORT ein weiterer Kandidat durchzustellen ist. 9LIVE jedoch startet danach immer öfter eine 2 oder 3-Minuten Uhr um einen weiteren Kandidaten durchzustellen.

Ich möchte Sie daher bitten, endlich gegen diese dauernden Regelverstöße massiv vorzugehen. Ebenso möchte ich über die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen...
Marc Doehler




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  fanta5
Hot-Button-Killer
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BeitragVerfasst am: Montag, 23.10.2006, 11:15 
Titel: Norman Magolei
Thema Beschreibung: Beleidigung vom 21.10.2006
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Ich habe keine mail gesendet sondern mich heute telefonisch bei der für 9Live zuständigen LMA über die "Entgleisung" des Herrn N. Magolei vom 21.10.2006 bezüglich der User dieses Forums beschwert.

Man sicherte mir zu, dass dieser Vorfall unverzüglich dem zuständigem Mitarbeiter übergeben wird (geschah noch während des Telefonats) und sich dieser der Beschwerde meinerseits annehmen wird.

Über den weiteren Verlauf werde ich besonders Herrn Magolei wissen lassen.


...
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BeitragVerfasst am: Freitag, 27.10.2006, 19:19 
Titel: ZÄHLEN SIE ALLES, WAS ROT IST
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« Marc D. an die zuständige LMA » hat Folgendes geschrieben:
Regelverstoss bei Neun Live.

Heute, am Freitag den 27.10.2006 verstiess der Sender Neun Live mal wieder gegen die Auslegungsregeln zu Gewinnspielen im TV der Landesmedienanstalten. Gespielt wurde ein Spiel, in dem es darum ging, in einer Grafik alles zu zählen was rot ist. Abgebildet waren ein Wecker, der mit Hilfe von roten Digitalzahlen die Uhrzeit 09:38 anzeigte. Darunter ein in roten Buchstaben geschriebener Text, auf dem stand: "WECKER STELLEN NICHT VERGESSEN! LG, TORSTEN"

Das Spiel lief über einen Zeitraum von mehr als Eineinhalb Stunden. Am Ende wurde das Rätsel durch blosse Präsentation einer Lösungszahl aufgelöst. Es wurden keinerlei Hinweise darauf gegeben, wie sich diese Lösung zusammensetzt. Dies ist ein deutlicher Verstoss gegen die Regel 6.1 der Landesmedienanstallten, in denen es ganz klar heisst: "Die bloße Angabe einer Lösungzahl ist unzureichend."

Ich möchte Sie daher freundlichst darum Bitten, den Sachverhalt zu klären und den Sender um Stellungnahme und Unterlassung solcher Praktiken entsprechend zu rügen.

Bitte setzen Sie mich bezüglich der Ergebnisse dieser Beschwerde in Kenntnis. Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen...

Marc Doehler




Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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