Ich bin heute beim surfen durch die einzelnen LMA-Seiten bei der Berliner Medienanstallt auf fdolgenden interessanten Satz gestossen:
Eine Beschwerde kann formlos in schriftlicher Form eingereicht werden (auch per E-Mail). Wichtig ist, dass sie inhaltlich begründet ist, genaue Angaben über Sendung, Sender und Sendezeit enthält und der Sendetag nicht länger als sechs Wochen zurückliegt, da die Sender nur verpflichtet sind, ihr Programm sechs Wochen aufzubewahren.
Von daher ist es wichtig, das wir zu all unseren Beschwerden auch Mitschnitte haben, denn sollte die Beschwerde mal länger dauern, kann es passieren, das der Sender womöglich gar keinen Mitschnitt mehr hat. Für solche Fälle sollten wir vorbereitet sein und entsprechende Mitschnitte zur Verfügung stellen können.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".