Zitat:
2.4 Ausschluss übriger Personen
Ein Ausschluss von einzelnen Zuschauern darf nur anhand abstrakt-genereller Regelungen erfolgen, die im Vorfeld bekannt gegeben wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Zuschauer unlautere Mittel einsetzen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber anderen Mitspielern zu verschaffen.
2.4 Ausschluss übriger Personen
Ein Ausschluss von Zuschauern darf nur anhand von abstrakt-generellen Regelungen erfolgen, wenn diese dem Zuschauer im Vorfeld bekannt gegeben wurden. Gleiches gilt für solche Zuschauer und Personen, die unlautere Mittel einsetzen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber anderen Mitspielern zu verschaffen versuchen. Der auszuschliessende Zuschauer ist im Vorfeld über den geplanten Ausschluss zu informieren. Die Gründe des Ausschlusses müssen den entsprechenden Aufsichtsbehörden sowie der auszuschliessenden Person plausibel dargelegt werden.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".