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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Montag, 23.07.2007, 13:49 
Titel:
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Da ja immer wieder angesprochen:
Seit etwa Mitte 2003 beobachte ich die CI Geschichte, auch als ehem. User bei TVM,
bisher waren alle Versuche die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten vergeblich.

Ausnahme: in 2003 gegen BTV4U, aber dort spielten ganz andere Gründe eine Rolle für den Erfolg.


@E.R.PEL

Das ist mir ne wenig zu "flach"
- soll ja Leute geben die es sich nicht leisten können.
Wer "nix hat", der setzt nix aufs Spiel, wer viel hat, den kümmerts nicht weiter,
Mist ist aber, wenn da so mitten drin sitzt, und die Konsequenz dann bei "nix hat" endet.

Spätestens seit bekannt ist, das die BLM Daten von Beschwerdeführern weitergegeben hat,
ist bei mir zumindest so ne alter Spruch wieder ganz aktuell:
"Gehe nie zu deinem Fürst, wenn de nich jerufen wirst."

.
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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
In den Olymp aufgenommen

Alter: 42
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Beiträge: 1468
Wohnort: Essen-West
BeitragVerfasst am: Montag, 23.07.2007, 14:10 
Titel:
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« manipulati » hat Folgendes geschrieben:
Spätestens seit bekannt ist, das die BLM Daten von Beschwerdeführern weitergegeben hat [...]


Zwar so gut wie offtopic, aber: Es handelt sich hier keineswegs um Einzelfälle. Die LfM, also die für VIVA zuständige Landesmedienanstalt in Nordrhein-Westfalen, teilte mir (in der Sache Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten durch die Produktionsfirma von "Money Express", CA, unter dem Vorwand falscher Verdächtigungen) bekanntlich einmal mit, daß die Praxis, Programmbeschwerden 1:1 mit Namen und Adresse des Beschwerdeführers weiterzuleiten "nicht nur üblich, sondern angesichts der Komplexität des Sachverhalts unerläßlich" sei.

Mit anderen Worten kümmert man sich offenbar nicht um eine eigens erstellte Konfrontation des Senders mit der Beschwerde, sondern leitet zumindest in NRW die Programmbeschwerde mit angehefteter Bitte um Stellungnahme immer einfach 1:1 mit Namen und Adresse des Beschwerdeführers an die Produktionsfirma weiter.

Dafür, daß man sich aus dem Büroschlaf erheben und den Fall mit einer eigenen Analyse der Vorgänge im Programm beschäftigen sollte, ist der Fall einer Programmbeschwerde also viiiiiiieeeeeel zu komplex.
Selbst der entsprechende Mitschnitt wurde meiner Information nach von MTV Networks freiwillig beigelegt, die Lethargie im Büro war also so groß, daß man sich nichtmal dazu erheben konnte, ein bißchen fern zu sehen. Wozu denn auch selbst den Kopf vom Schreibtisch erheben, geschweige denn als Landesmedenanstalt das Programm selbst überprüfen, die Glotze läuft schließlich schon nach Feierabend den ganzen Tag, warum sollte man sich auch noch auffe Arbeit damit herumplagen. Und es lebt sich doch gut von den ständig fließenden, leistungsunabhängigen Rundfunkgebühren.

Darüberhinaus interessiert es die Landesmedienanstalten nicht im geringsten, was die Produktionsfirma mit dem Namen und Wohnort des Beschwerdeführers anstellt. Wer es noch nicht weiß: In meinem Fall veröffentlichte der Geschäftsführer o.g. Firma nämlich meinen Vor- und Zunamen sowie meinen Wohnort massenhaft in diesem Forum und anderen Blogs, sowohl unter verbalen Drohungen als auch unter der falschen Verdächtigung und dem Vorwand, bei meiner Person handele es sich zweifelsfrei um den User "GlowingHeart".

Die Stellungnahme der LfM fiel lapidar so aus:
"Was der Betroffene Veranstalter mit den Daten einer Programmbeschwerde tut, entzieht sich unserer Kenntnis."



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
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Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Montag, 23.07.2007, 15:00 
Titel:
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« E.R.PEL » hat Folgendes geschrieben:
Wie gesagt...der Aufwand ist zu groß...und über call-in meckern... ohne namentlich bekannt zu sein... ist ja sowieso viel schöner... ...man fühlt sich irgendwie freier... ...so ungebunden... ...so ohne Verantwortung... ...einfach herrlich...

ich weiß...übertrieben...aber es musste einfach mal raus...

« 2_Ekelpakete_für_Sie! » hat Folgendes geschrieben:

Darüberhinaus interessiert es die Landesmedienanstalten nicht im geringsten, was die Produktionsfirma mit dem Namen und Wohnort des Beschwerdeführers anstellt. Wer es noch nicht weiß: In meinem Fall veröffentlichte der Geschäftsführer o.g. Firma nämlich meinen Vor- und Zunamen sowie meinen Wohnort massenhaft in diesem Forum und anderen Blogs, sowohl unter verbalen Drohungen als auch unter der falschen Verdächtigung und dem Vorwand, bei meiner Person handele es sich zweifelsfrei um den User "GlowingHeart".

Die Stellungnahme der LfM fiel lapidar so aus:
"Was der Betroffene Veranstalter mit den Daten einer Programmbeschwerde tut, entzieht sich unserer Kenntnis."

Nun wird hier einem noch der Vorwurf gemacht, das man sich im Internet mit einem im Internet üblichen Pseudony zu schützen versucht, damit eben nicht das passiert, was dem User @"2_Ekelpakete_für_Sie!" widerfahren ist und kriminelle Kleinkapitalisten ihre bösen Spielchen damit treiben, ohne das sie dafür belangt werden. (Datenschutzmissbrauch ist kriminell)

Danke für den Schlag ins Gesicht, "@E.R.PEL"

PS: Ich habe viele meiner berechtigten Beanstandungs-E-Mails über das Call-TV-Format und die Art und Weise dieser Geldbeschaffungs-Abzocke, die sich eben nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, an die LMA's als Zuschauer mit meinen Realnamen unterschrieben, ohne das hier je verbreitet zu haben.

Langsam frage ich mich aber, angesicht solch eines Textes, warum eigentlich? Bin ich ja außer als Zuschauer, der selbst das Rätseln liebt, aber die Art und Weise der Verbreitung ablehnt, kein direkt Betroffener, wie die verarschten und abgezockten Anrufverlierer, die auf diese verbalen Suggestionen des schnellen Gewinns hereinfallen und sich viele mit überteuerten Telefonrechnungen, der ergaunerte Profit der Abzocker, verschuldet haben.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 00:58 
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« Fab-dizzle » hat Folgendes geschrieben:
Also ich wollte mich hier nur mal erkundigen, wie es mit der strafrechtlichen Verfolgung dieser Sachen aussieht. Anscheinend wurde das bislang noch nicht versucht(?). Dann werde ich das demnächst mal in Angriff nehmen. Smile

Du bist Staatsanwalt und möchtest die "Verfolgung aufnehmen"...oder wie hab ich den Beitrag zu verstehen?

Ich beobachte Call-in ja nun auch nicht erst seit gestern und mir kommt einiges komisch vor. Wenn ich mir aber die Rechtsprechung zu Call-in und die Handhabung von Strafanzeigen bei der deutschen Justiz anschaue, dann muss ich erhebliche Bedenken anmelden, dass das, was hier täglich beobachtet wird, ausreicht um Tatbestände vorzutragen, die den berühmten "Anfangsverdacht" auslösen. Du darfst in dem Zusammenhang z. B. auch nicht vergessen, dass die "Schädigung" sich auf die Kosten eines Anrufs (0,50 Euro) beschränkt.

So lange es keine Beweise für "internes Anrufen" gibt, so lange werden die Strafverfolgungsbehörden auch nicht nach solchen suchen.

Man sollte die Hoffnung aber nie aufgeben...



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  49 Cent
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 16:17 
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Moin. Dank Quotenmeter.de bin ich auf diese Seite aufmerksam geworden. Endlich. Ich wußte nicht, dass es eine solche Instanz überhaupt gibt und bin angenehm überrascht über diese professionelle Page.
Wie dem auch sei, gab es schon Bemühungen über eine Sammelklage? Ich bin juristisch zwar nicht so gut informiert wie ein Großteil der User hier und es würde mich mal interessieren, ob eine Sammelklage überhaupt einen Sinn machen würde.

Glück auf
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  Fab-dizzle
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Beiträge: 10
BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 17:14 
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Staatsanwalt bin ich (jedenfalls noch) nicht, aber Jurastudent, der seinen Schwerpunkt auf Strafrecht gelegt hat. Wink

Einen Anfangsverdacht würde ich hier schon bejahen. Denn der Eindruck, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht, drängt sich wohl jedem auf. Hier ist nun die Arbeit der Ermittlungsbehörden gefragt.
Dazu könnte es dann zum Beispiel auch gehören, dass sich Polizisten oder Staatsanwälte mal eine Sendung ansehen.

Zwar ist es richtig, dass jeder Einzelne nur 0,50? Schaden erleidet. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass ja u.U. eine Vielzahl von Bürgern geschädigt werden. Grundsätzlich würde die Staatsanwaltschaft Taten mit entsprechendem Schaden nur auf (Straf-)Antrag verfolgen. Wenn jedoch ein besonderes öffentliches Interesse besteht, sieht die Sache wieder anders aus. Meines Erachtens käge ein solcher Fall hier auch vor.

Größere Aussicht auf Erfolg hätte so eine Sache wohl besonders dann, wenn viele als Geschädigte Strafantrag stellen würden und letztlich ein Klageerzwingungsverfahren durchführen würden und man dass dann noch an die Presse weitergeben würde.
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  akuery
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 18:19 
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Klingt ,ja wäre etwas zu machen! Nur im realen peaksversprecher von miss alida ,aussagen vom exmitarbeitern es is zu wenig für die deutsche rechtssprechung .obwohl jeder der diese abzocke verfolgt am glauben an dem staate scheitern muss GLH keep cool irgendwann kriegen wir sie dann dürfen Miss Kaiser,Miss Hesch,Hr.Schradin,Hr.Wagner usw ihre lustigen,fairen und transparenten spielchen mit den insassen von Santa Fu auf face to face rüberzubringen, Schauma amol!!
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 19:15 
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« akuery » hat Folgendes geschrieben:
Nur im realen peaksversprecher von miss alida, aussagen vom exmitarbeitern es is zu wenig für die deutsche rechtsprechung

...und genau das ist das Problem Evil or Very Mad



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  Fab-dizzle
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Beiträge: 10
BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 19:22 
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« akuery » hat Folgendes geschrieben:
Nur im realen peaksversprecher von miss alida ,aussagen vom exmitarbeitern es is zu wenig für die deutsche rechtssprechung.


Ich bilde mir ein, mich ziemlich gut im Strafverfahrensrecht auszukennen. Aber diese Rechtsprechung ist mir unbekannt. Vielleicht könntest du mir da ein entsprechendes Urteil nennen? ^^
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  49 Cent
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Beiträge: 17
BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 20:34 
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Da es (noch) an Insiderinformationen mangelt, ist es sicher nicht ganz einfach, deren habhaft zu werden. Schade, dass es keinen "neuen" Günter Wallraff gibt. Aber vielleicht hat ja ein ambitionierter Journalist den Schneid, in dessen investigative Fußstapfen zu treten.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 20:55 
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Lieber @Fab-dizzle: Du bist Jurastudent und ich habe Hochachtung vor deinem Elan und möchte ihn weiß Gott nicht dämpfen. Aber lass uns das doch mal sezieren:

Der erste Angriffspunkt wäre: Handelt es sich evtl. um ein nach § 284 StGB verbotenes Glücksspiel? Wenn die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen, sondern allein und hauptsächlich vom Zufall abhängt, dann liegt ein (verbotenes) Glücksspiel vor. Zufall ist hierbei ?das Wirken einer unberechenbaren, der entscheidenden Mitwirkung der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogenen Ursächlichkeit?. Da in der Regel eine Antwort durch einfaches Nachdenken gefunden werden kann, könnte man (in einigen Fällen) auch von einem Geschicklichkeitsspiel sprechen.

Da aber bei Call-in in jedem Fall mehr Zuschauer anrufen als ins Studio durchgestellt werden, ist das Zufallselement der eigentlichen Erreichung des Ziels (Abgabe der Lösung) vorgelagert.

Wir haben also ein Glücksspiel. (Die Fälle, in denen es ?nur für's Durchkommen? einen Geld- oder Sachpreis gibt, lass ich mal außen vor.)

Warum also wird Call-in nicht als Glücksspiel gewertet? Weil eben die deutsche Rechtsprechung sagt, dass die 0,50 Euro keinen Einsatz darstellen, sondern vielmehr sozusagen eine Art ?Eintrittsgeld?, vergleichbar mit dem Porto einer Postkarte, sind. Die Telefonkosten sollen also nur Voraussetzung für die Teilnahme an dem ?kostenlosen? Gewinnspiel sein, zumal sie weder die Gewinnchancen noch deren Höhe beeinflussen. Die Juristerei ist (wieder mal) nicht logisch, denn ohne Gewinnaussicht würde der Anrufer niemals zum Hörer greifen...

Eine Kumulierung der Kosten für einen einzelnen Anruf steht dem ? nach der Rechtsprechung ? nicht entgegen, weil nämlich ja bei jedem Anruf wieder eine Gewinnchance besteht und der Anrufer selbst bestimmen kann, wie oft er diese Chance wahrnimmt.

Das müsste erst einmal hierfür reichen. Kommen wir zu einem eventuellen Be-trug, den du ja verfolgen möchtest:

Du kannst unbesorgt sein, die Staatsanwaltschaft München, die z. B. für den Sender 9live zuständig ist, hat da schon einige Routine aufgebaut, will sagen, dass du nicht der erste bist, der auf die Idee einer Strafanzeige verfällt.

Wie du sicher weißt, enthält der Tatbestand des Be-truges vier Merkmale, die in kausalem und funktionalem Zusammenhang zueinander stehen müssen: Die Täuschung über Tatsachen, die zu einem Irrtum führen, der eine Vermögensverfügung bedingt und zu einem Vermögensschaden führt. Täuschung ist dabei ein Verhalten, durch das im Wege der Einwirkung auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen eine Fehlvorstellung über Tatsachen erzeugt wird, Irrtum ist jede unrichtige Vorstellung über Tatsachen. Dabei muss der Getäuschte die behauptete Tatsache für wahr halten oder von deren Wahrheit ausgehen. Und dann muss der Getäuschte auch noch zu einer Verfügung über sein Vermögen veranlasst werden.

Eine Vermögensverfügung dürfte sogar bei einem einmaligen Einsatz von 0,50 Euro vorliegen. Liegt aber auch eine bewusste Täuschung des Veranstalters des Gewinnspiels vor?

Man könnte denken, dass das z. B. in dem Falle gegeben ist, in dem über Stunden ein einfaches Spiel gespielt wird, kaum jemand durchgestellt wird, oder wenn doch eine Falschantwort abgibt und fünf Sekunden vor Ende der Sendung kommt die richtige Antwort. Sicher. Sieht komisch aus. Wird aber von den Landesmedienanstalten überwacht und tagtäglich abgesegnet. Also von einer staatlichen ?quasi?-Behörde, die für diese Tätigkeit zuständig ist. Und wenn dann mal was auffällt, gehen die dem ja "gnadenlos" nach (wie die Sache mit den Alidapeaks beweist Rolling Eyes ).

Das wird jeden Staatsanwalt beruhigen.

Gebühren für Anrufe, die in's Leere gehen? Kein Straftatbestand. Die Sender weisen darauf hin, ebenso wie (neuerdings) darauf, dass man dem Gequatsche des Moderators keine Beachtung schenken soll, schließlich ist er Teil des Spiels.

So lange die Landesmedienanstalten nicht einschreiten, so lange wird kein Staatsanwalt die für den eindeutigen Nachweis des Be-truges erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Denke aber bitte jetzt nicht, dass das was da steht, meine Meinung ist. Ich würde es auch begrüßen, wenn wirklich einmal ein Staatsanwalt sich profilieren möchte und die ganze Brut mit Beschlagnahmen und Durchsuchungen überzieht. Bis dahin ist aber noch ein langer Weg.



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  49 Cent
Kleiner grüner Gnom
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 21:45 
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Wenn jeder Regelverstoß, jede noch so kleine Auffälligkeit und jede Hinwegsetzung über das LMG sekundös dokumentiert wird, kann man davor die Medienwächteraugen doch nicht verschließen, oder? Alles schauen dem Übel zu, jeder weiß und verurteilt es zutiefst, doch niemand tut letztendlich etwas dagegen und beendet diesen Irrsinn. Liegt das etwa tief verwurzelt in der deutschen Mentalität, wie die jüngere Geschichte es leider schon oft gezeigt hat?
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  9liver
Bekloppter
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Wohnort: Schwerin
BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 21:55 
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« 49 Cent » hat Folgendes geschrieben:
Wenn jeder Regelverstoß, jede noch so kleine Auffälligkeit und jede Hinwegsetzung über das LMG sekundös dokumentiert wird, kann man davor die Medienwächteraugen doch nicht verschließen, oder? Alles schauen dem Übel zu, jeder weiß und verurteilt es zutiefst, doch niemand tut letztendlich etwas dagegen und beendet diesen Irrsinn. Liegt das etwa tief verwurzelt in der deutschen Mentalität, wie die jüngere Geschichte es leider schon oft gezeigt hat?


Ich stimme deiner Aussage voll zu, jedoch können die LMA's nach der aktuellen Rechtssprechung nichts machen, außer mit dem Finger zu zeigen und Duuh! Duuh! sagen. Was die Sender sich denken, sieht man jeden Tag im TV, das ist denen total egal...



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  Fab-dizzle
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 24.07.2007, 22:00 
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Also diese Sache mit dem Glücksspiel würde ich ohnehin außen vor lassen und mich lieber gleich auf die schweren Vorwürfe stürzen.

Deine Prüfung scheint auf den ersten Blick Hand und Fuß zu haben. Wink
Und es scheint ja wohl so zu sein, dass die StA keine Lust hat, das zu verfolgen. Denn anders kann ich mir nicht erklären, weshalb man sich da auf die Aussagen der LMA stützt. Schließlich haben die ja von Strafrecht keine Ahnung, oder?
Und ob das Verhalten mit einer weiten Auslegungen anderer Vorschriften in Einklang steht oder nicht, darf einen StA eigentlich nicht kümmern.

Vielmehr muss er ja der Frage nachgehen, ob da tatsächlich niemand durchgestellt wird, die Moderatorin beim Zuschauer aber den Eindruck erweckt, es rufe niemand an.
Weiter dürfte die Kausalität zwischen der Behauptung, dass niemand anrufe, und dem Anruf wohl als evident bezeichnet werden.

Und wenn die StA mal "Aussteiger" vorladen würde, könnten die ja aus dem Nähkästchen plaudern.
Einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, dürfte in einem solchen Fall dann wohl kein großes Problem darstellen.

Aber mir scheint, als hättest du dich mit dem Thema schon ausführlicher beschäftigt und wenn das tatsächlich so läuft wie du schilderst - wovon ich einfach mal ausgehe - liegt es wohl tatsächlich am Unwillen de,r an sich zur Verfolgung verpflichteten, StAe.

Dabei dürften sie sich dann doch sogar während ihrer Arbeitszeit hübsche Frauen im Fernsehen ansehen... Wink
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