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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE MEDIEN » Artikel zum Thema Call-TV

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Aktuelle Nachrichten im Bereich call in
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Innenstich
Bekloppter
Bekloppter


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 275
Wohnort: NRW
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.08.2007, 19:48 
Titel:
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Ich kann mich der allgemeinen Meinung nur anschliessen.

Außerdem:

-Kindern macht gerade das Spass was verboten ist
-Kinder haben in aller Regel noch nie tatsächlich gespürt das Telefonieren Geld kostet. Da ist die Verlockung gross mit (unwissentlichem) Geld der Eltern teilzunehmen, wer kann schon auf 1000 Euro oder mehr verzichten? Für Kinder stellt ein solcher Betrag die Erfüllung vieler Träume dar.

Dass die Veranstalter mit ihrem regelmässig dahingelaberten "erst ab 18" davon kommen obwohl die tägliche Praxis zeigt dass ca. 3-10% der Teilnehmer Kinder sind finde ich bemerkenswert. Noch bemerkenswerter finde ich aber dass die Gewinne nicht ausgezahlt werden, der Einsatz aber einbehalten wird. Hier besteht Handlungsbedarf!

"Da kommt ein 16-jähriger ohne Probleme rein und ob da der Besitzer wirklich aufpasst, dass der sich NICHT vor einem Spielautomaten sitzt, bezweifle ich in den meisten Fällen stark, geschweige denn davon ob er ihn überhaupt um 24 Uhr nach Hause schickt..."

Kneipenwirte haben jetzt ganz andere Probleme, die müssen aufpassen dass keiner nach dem zehnten Bier auf die Idee kommt sich eine Fluppe anzustecken, die Geldstrafen sind je nach Bundesland sehr empfindlich.



In meinen Beiträgen sind grundsätzlich einige Buchstaben angeschnitten und zählen nicht. Außerdem hat dieses Posting keinen Stöpsel und ist deshalb als inhaltsleer zu betrachten.
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  sunnydee72
Flatliner
Flatliner



Beiträge: 6
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.08.2007, 20:00 
Titel:
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« slang » hat Folgendes geschrieben:
« Güldengelackter Bauschutt » hat Folgendes geschrieben:
1. Kinder und Jugendliche haben selbstredend KEINEN Zutritt zu Spielhallen mit Geldspielautomaten und zu Spielbanken. Und sie dürfen, das ist ja das Tolle, nicht einmal einen Einblick in eine Glücksspielhalle mit Daddelautomaten haben (deshalb sind die Fenster in diesen Läden oft zugeklebt). Aber die Landesmedienanstalten genehmigen Kindern und Jugendlichen bedenkenlos Einblick, die Möglichkeit des Zuguckens bei Zocker-Spielen im Fernsehen, wie Call-in sie veranstaltet. Und verschließen den Blick vor der Tatsache, dass Kinder nicht nur zugucken, sondern sogar anrufen ! Wie schon so oft erlebt.

Bei reinen Spielhöllen mag das so sein, dass da keine Kinder/Jugendliche reinkommen, aber wie sieht es mit einer Kneipe aus? Da kommt ein 16-jähriger ohne Probleme rein und ob da der Besitzer wirklich aufpasst, dass der sich NICHT vor einem Spielautomaten sitzt, bezweifle ich in den meisten Fällen stark, geschweige denn davon ob er ihn überhaupt um 24 Uhr nach Hause schickt...


Ja aber der Jugendliche hat wenn er an den Daddlautomaten zockt immer hin eine staatl. Garantierte Gewinnchance ich weiss nicht mehr wie hoch die war irgend was um 40% der einnahmen müssen wohl wieder ausgespielt werden. Ich denke mal bei CI gibt es so was nicht wirklich oder zumindest keine 40% der einnahmen.
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  mcdoener
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 52
Wohnort: Essen
BeitragVerfasst am: Freitag, 17.08.2007, 21:52 
Titel: Bischen klugscheißen zum Daddeln
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So,wieder mal ne Gelegenheit mit Wissen zu glänzen und das mit stolzer Brust raus zu posaunen !
REGISSEUR In den vorhergegangenen Beiträgen wurden einige Dinge erwähnt.
1. Jugendliche dürfen keinen Einblick auf Spielautomaten haben,die in Spielhallen stehen. Das stimmt !
Der Gesetzgeber sagt,die Werbebeleuchtung der Geräte dient dazu,Menschen zum geldreinschmeissen zu animieren.Jugendliche,denen das ja verboten ist,sind nach der Ansicht der Gesetzgeber da besonders gefährdet,da ihre Persönlichkeit noch nicht ausreichend entwickelt ist und deshalb solle bei der Personengruppe das Wecken von Begehrlichkeiten verhindert werden.
2. Die Geräte zahlen so um die 40% der Einsätze aus. Stimmt bedingt !
Der Automat zahlt mindestens 60 % der durch Umsatzsteuer geminderten Einsätze aus.Das muss auch auf den Geräten unter der Rubrik ,,Spielbedingungen,, vermerkt sein.
3. Der Zufallsgenerator in den Geräten wird hier mit dem Hotbutton verglichen.Das stimmt so nicht !
Spielautomaten verfügen in der CPU über ca. 130000 festgeschriebene Spiele,die in ca.5000 einzelne Blöcke unterteilt sind.
Diese Spiele haben festgelegte Ergebnisse , die auch nicht durch vorzeitiges betätigen der Stoptaste verändert werden können.
Auf den Geräten muss vermerkt sein: Das betätigen der Stoptaste verändert das Ergebniss des jeweiligen Spiels nicht , sondern führt nur zu einem vorzeitigen Spielende.
Der Zufallsgenerator der Geräte wurde 1994 eingeführt,weil es bei älteren Geräten möglich war mit 3 Spielergebnissen den Spielstand zu ermitteln und so zu erfahren,wieviel Geld man noch reinschmeissen muss bis z.B. zur nächsten ,,Hunderter Serie,,.
Der Zufallsgenerator bewirkt jetzt den Sprung von z.B.Block 1-Spiel 182 auf Block345-Spiel 23.
Somit ist ein ,,einlesen,, der Geräte nichtmehr möglich . Früher spielten die Kisten Block für Block runter und fingen dann wieder vorne an. Heute darf der Zufallsgenerator alle ca 130000 Spiele die selbe Stelle nur einmal anwählen.
WICHTIG ist dabei aber nur,das anders als beim Call-in Hotbutton der Zufallsgenerator beim Daddelkasten keinen direkten Einfluss auf Gewinnausschüttung nehmen kann.
Gruss vom Döner
P.S. : Wenn der geneigte Leser wissen möchte,wie das mit dem ,,einlesen,, der Geräte funktionierte,erklär ich das gerne auch noch mal gesondert ! OBERLEHRER
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
Pinnemann



Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Samstag, 18.08.2007, 15:30 
Titel:
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Langsam wird mir klar, warum dieses Forum als Kritiker-Counterpart zu Call-in in der Öffentlichkeit nicht ernst genommen wird; wenn der Portal-Aktualisierungsdurchlauf nicht gerade mit irgendwelchen Jubel- /Adelheid- /Tobias- /Sonstwer-Threads vollgekleistert ist, schmeißt man sich gegenseitig Knüppel zwischen die Beine. Das Straucheln kommt bei der zusätzlichen Unübersichtlichkeit ganz von allein.

By the way: Ich habe den Zufallsgenerator im Geldspielgerät zwar mit dem Hot-Button gleichgesetzt, aber aus einem ganz anderen Gesichtspunkt: Nämlich dass es ANDERS als bei Call-in, wo man nur rätseln kann, nach welchem Gusto der Zufallsgenerator eigentlich eingestellt ist, bei den Glücksspielgeräten eine staatliche Behörde gibt, die die ordnungsgemäße Funktion des Zufallsgenerators vorab überprüft, (und zwar in JEDEM Gerät), anschließend verplompt und (das habe ich weggelassen, weil ich es zunächst für unerheblich erachtete) in regelmäßigen Abständen neu überprüft, ob er denn wirklich auch hält, was er verspricht.

ABER SELBST DARAUF KAM ES DOCH GAR NICHT AN... Ich weiß nicht, wie hier mitgelesen wird Shocked , aber ich habe doch auf etwas ganz anderes fokussiert. Ich habe fokussiert auf die Tatsache, dass es absurd erschiene, wenn man - unterstellt, ein Spielhallenpächter habe unmittelbaren Vorteil aus den in den Daddelautomaten erspielten Gewinnen - AUSGERECHNET IHM es überlassen würde, zu entscheiden, wann die Zufallsgeneratoren in den einzelnen Daddelautomaten überhaupt AKTIVIERT werden.

Genau das überlässt man aber bei Call-in der Sende-Regie.

Ist dieser Widerspruch in der staatlich getragenen Handhabung zwischen zwei sich ähnelnden Glücksspielen so schwer begreifbar ? (Den Jugendschutz habe ich erst mal wieder außen vor gelassen, obgleich auch ein erheblicher Punkt -- aber ich habe das Gefühl, dass man hier nicht zu viel am Stück posten sollte, sonst wird selektiv gelesen und das führt dann auf tote Nebengleise).



Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht Evil or Very Mad
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  mcdoener
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 52
Wohnort: Essen
BeitragVerfasst am: Samstag, 18.08.2007, 21:48 
Titel:
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« Güldengelackter Bauschutt » hat Folgendes geschrieben:


By the way: Ich habe den Zufallsgenerator im Geldspielgerät zwar mit dem Hot-Button gleichgesetzt, aber aus einem ganz anderen Gesichtspunkt: Nämlich dass es ANDERS als bei Call-in, wo man nur rätseln kann, nach welchem Gusto der Zufallsgenerator eigentlich eingestellt ist, bei den Glücksspielgeräten eine staatliche Behörde gibt, die die ordnungsgemäße Funktion des Zufallsgenerators vorab überprüft, (und zwar in JEDEM Gerät), anschließend verplompt und (das habe ich weggelassen, weil ich es zunächst für unerheblich erachtete) in regelmäßigen Abständen neu überprüft, ob er denn wirklich auch hält, was er verspricht.

ABER SELBST DARAUF KAM ES DOCH GAR NICHT AN... Ich weiß nicht, wie hier mitgelesen wird Shocked , aber ich habe doch auf etwas ganz anderes fokussiert. Ich habe fokussiert auf die Tatsache, dass es absurd erschiene, wenn man - unterstellt, ein Spielhallenpächter habe unmittelbaren Vorteil aus den in den Daddelautomaten erspielten Gewinnen - AUSGERECHNET IHM es überlassen würde, zu entscheiden, wann die Zufallsgeneratoren in den einzelnen Daddelautomaten überhaupt AKTIVIERT werden.

Genau das überlässt man aber bei Call-in der Sende-Regie.

Ist dieser Widerspruch in der staatlich getragenen Handhabung zwischen zwei sich ähnelnden Glücksspielen so schwer begreifbar ? (Den Jugendschutz habe ich erst mal wieder außen vor gelassen, obgleich auch ein erheblicher Punkt -- aber ich habe das Gefühl, dass man hier nicht zu viel am Stück posten sollte, sonst wird selektiv gelesen und das führt dann auf tote Nebengleise).


Nichts für Ungut ,,Güldengelackter Bauschutt,,.
Du hast natürlich vollkommen recht,ich habe diesen Aspekt in meinen Beitrag nicht einbezogen.
Es ist für mich aber auch völlig unverständlich,wie die verantwortliche LMA diese Do-it yourself Gesetzgebung überhaupt zulassen kann.
Jeder Fachmann für Glücksspiel müsste doch sofort erkennen,das dieses Konzept reinster Abzug ist,der einzig der Ertragssteigerung dient.
Dieses ,,sich Selbstüberlassen,, eines ,,Geschäftszweiges,, ist aber ,glaube ich ,in Deutschland auch absolut einmalig. Crying or Very sad
Gruss vom Döner
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  Lesser
nUrmaler
nUrmaler

Alter: 34
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 73
Wohnort: In der Nähe von Berlin
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 19:53 
Titel:
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Nüchtern gesehen hat jedes Konzept eines Glücksspiels oder ähnlichem das Ziel eines Profits - jeder möchte aus seiner Geschäftsidee reich und erfolgreich werden. Nebeneffekt ist generell die Unterhaltung der Teilnehmer und Zuschauer. Jedoch, wenn ich Methoden wie "angeschnittene" Buchstaben sehe; wie ich merke, dass stundenlang keiner durchkommt und somit ein Rätsel ewig zu sehen ist, macht es doch weder dem Zuschauer, weil er die Lösung meist schon längst weiß und keine Abwechslung hat noch dem Teilnehmer spaß, der (fast) nie durchkommt (ich gebe mal den Hinweis auf diesen Ausschnitt aus 9Live: http://www.youtube.com/watch?v=CS0nTiqtPfE&mode=related&search= ) oder falsch antwortet, da nicht ausreichend genug erklärt wird, wie man an das Spiel herangeht oder nicht weiß, was man nun zählen darf oder nicht. Ich fokussiere mich jetzt mal auf die "Expertenrunden" oder wie sie noch genannt werden möchten, da man hier diese Probleme schon gut sieht, sowie auf die "Welche xyz gibt es wirklich" und auf "Zähle alle pqr".

Wenn sich doch alles von mir zu kompliziert liest, liegt es daran, dass keiner durchkommt Razz Ruft alle gemeinsam an, dann stehen andere auf der Leitung ^^
Der Lösungsumschlag liegt aber notfalls bei mir unterm Tisch Rolling Eyes



Gebt es zu: Ihr liebt Call In
Warum sagt man nicht schlechtes Call-In? - Man sagt ja auch nicht tote Leiche...
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
Pinnemann



Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Sonntag, 19.08.2007, 20:55 
Titel:
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« Lesser » hat Folgendes geschrieben:
Nüchtern gesehen hat jedes Konzept eines Glücksspiels oder ähnlichem das Ziel eines Profits - jeder möchte aus seiner Geschäftsidee reich und erfolgreich werden. Nebeneffekt ist generell die Unterhaltung der Teilnehmer und Zuschauer.


Und genau an dem Punkt ist die kritische Begutachtung der unterschiedlichen Glücksspiele (nebst ihrem Unterhaltungswert) angebracht: Wo ist bei Roulette oder meinetwegen bei den nun mehrfach zitierten Daddelautomaten der reine Glücksspielcharakter (Gewinn oder Verlust hängen vom Zufall ab) durchbrochen ? Der Zufall ist GARANTIERT, dafür stehen die Kontrollmechanismen im Casino (wo angeblich sogar die Kessel der Tische regelmäßig ausgewechselt werden, damit keiner auf die Idee kommt, ein System zu entdecken) und die Überwachung der Croupiers, bei Geldspielautomaten die technische Kontrolle durch eine Bundesbehörde.

Nirgendwo in diesen Bereichen gibt es das reichlich merkwürdige "Zufalls Shocked system", das von den LMA abgenickt ist und das ausschließlich an der Laune eines Sende-Regieleiters gekoppelt ist- Und zwar in der Weise, dass er aus seinem Gusto heraus irgendwann im Verlauf der Sendung entscheidet, den Zufallsgenerator, der bis zu dem bestimmten Zeitpunkt abgeschaltet und gar nicht im Stande war, aus den heißlaufenden Leitungen überhaupt irgendjemanden zufällig herauszufiltern, endlich überhaupt zu AKTIVIEREN.



Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht Evil or Very Mad
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  El Jiro
Der wahre Nils
Der wahre Nils


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 423
Wohnort: Köln
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 23.08.2007, 13:20 
Titel:
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« heise online » hat Folgendes geschrieben:
Geplante Einschränkung von Gewinnspielen in Niedersachsen gerügt

Dem Bitkom geht der Entwurf des niedersächsischen Innenministeriums für ein Gesetz zur Umsetzung des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrags der Länder zu weit. Anders als die Vorhaben anderer Bundesländer enthalte die ... weiter

Quelle: heise.de
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  mapo
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 112
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 23.08.2007, 17:44 
Titel:
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Das ist doch eine scheinheilige Argumentation, dass es nur 50 Cent kosten würde. Ein Anruf kostet tatsächlich soviel, aber dabei bleibt es nicht. Süchtige versuchen mehrfach die Nummer zu wählen, also steigern sie ihren Einsatz. Dazu wird man doch auch im TV animiert, oder sagen die TdSs "Rufen sie nur einmal pro Spiel an"? Nein, es heißt doch "treffen sie eine Leitung", also impliziert dies automatisch mehrfaches Anrufen.

Ich kann nur den Vorschlag unterstützen, dass pro Spiel nur ein Anruf pro Telefonnummer berechnet wird. Das dürfte den Call-In-Abzockern wohl kaum schmecken, aber dann wäre der Gesetzgeber glücklich und der Einsatz wäre wirklich klein pro Spiel. Außerdem wäre die Chancengleichheit zwischen den Spielern (pro Telefonnummer) gegeben.
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  DF1AS
ischwerdbekloppt
ischwerdbekloppt

Alter: 64

Beiträge: 485
Wohnort: JO52gg
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 23.08.2007, 18:00 
Titel:
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« mapo » hat Folgendes geschrieben:
Das ist doch eine scheinheilige Argumentation, dass es nur 50 Cent kosten würde. Ein Anruf kostet tatsächlich soviel, aber dabei bleibt es nicht. Süchtige versuchen mehrfach die Nummer zu wählen, also steigern sie ihren Einsatz. Dazu wird man doch auch im TV animiert, oder sagen die TdSs "Rufen sie nur einmal pro Spiel an"? Nein, es heißt doch "treffen sie eine Leitung", also impliziert dies automatisch mehrfaches Anrufen.

Ich kann nur den Vorschlag unterstützen, dass pro Spiel nur ein Anruf pro Telefonnummer berechnet wird. Das dürfte den Call-In-Abzockern wohl kaum schmecken, aber dann wäre der Gesetzgeber glücklich und der Einsatz wäre wirklich klein pro Spiel. Außerdem wäre die Chancengleichheit zwischen den Spielern (pro Telefonnummer) gegeben.

Technisch machbar wäre das leicht. Aber so ein Spielmodus stünde natürlich dem so erfolgreichen Geschäftsmodell gegenüber. Das wäre mit Sicherheit das Aus.

Bei den Postkarten hindert dich aber auch niemand, mehr als eine Karte einzusenden. (Obwohl ich mich erinnere, dass es früher Preisausschreiben gab, bei denen man angeblich disqualifiziert wurde, wenn man mehrere Karten verschickt hatte. Wenn die es überhaupt irgendwie - fast unwahrscheinlich, oder? - gemerkt hätten.) So kannst du auch mehrfach einen geringfügigen Einsatz bei Call-in verquasten.

Der eigentlich entscheidende Unterschied für mich besteht aber noch darin, dass von den 50 Telefon-Cents ein großer Teil dem Veranstalter zugute kommt. Von dem Postkartenporto sieht er nichts. Es sei denn, er vereinbarte sich mit der Gelben Post, so dass er für jede zugestellte Postkarte ebenfalls einen Anteil bekäme.
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  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 23.08.2007, 18:04 
Titel:
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Also eigentlich fand ich die BITKOM bisher nicht schlecht, was die so fordern, aber das? Ist halt doch ein Verband voller Lobbylisten und wenn man dies hier liest, sieht man dass die keine Ahnung von Call-In-TV haben:

« Heise Online » hat Folgendes geschrieben:
Von Gewinnspielen über Telefon-Mehrwertdienste sieht der Bitkom zudem "keinen übermäßigen Spielanreiz" ausgehen. Die Spielaktionen seien vielmehr zeitlich beschränkt und die Kosten für die Gewinnspielteilnahme aufgrund des geringen festen Verbindungsentgelts nicht beträchtlich sowie "nachvollziehbar und überschaubar".


Ich glaube ich schreibe denen mal ne E- Mail...



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
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  mr.Jones
Giotto
Giotto



Beiträge: 1229
Wohnort: Berlino
BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.08.2007, 03:16 
Titel: Re: Bischen klugscheißen zum Daddeln
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« mcdoener » hat Folgendes geschrieben:
So,wieder mal ne Gelegenheit mit Wissen zu glänzen und das mit stolzer Brust raus zu posaunen !
REGISSEUR In den vorhergegangenen Beiträgen wurden einige Dinge erwähnt.
1. Jugendliche dürfen keinen Einblick auf Spielautomaten haben,die in Spielhallen stehen. Das stimmt !
Der Gesetzgeber sagt,die Werbebeleuchtung der Geräte dient dazu,Menschen zum geldreinschmeissen zu animieren.Jugendliche,denen das ja verboten ist,sind nach der Ansicht der Gesetzgeber da besonders gefährdet,da ihre Persönlichkeit noch nicht ausreichend entwickelt ist und deshalb solle bei der Personengruppe das Wecken von Begehrlichkeiten verhindert werden.


Tja, und was sagt man dann dazu...



und dazu...



Da laufen die Automaten im Schaufenster des Spielsalons einfach so durch, mit all ihrem Geblinke und der Gewinnchance mitten auf die Straße (aufgenommen in Frankfurt/M. vor ein paar Tagen).



freundliche Grüße. mr.Jones
Wer Völkerrecht bricht gehört vor Gericht. Wer den Rechtsstaat unredlich mißbraucht - auch.

Ich verwende die Worte "verwirrte Anrufer", "angeblich" u.a. in ihrer Bedeutung und nicht als Synomym für was anderes...
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  Jigsaw
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 47
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2015
BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.08.2007, 14:30 
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Zitat:
OLG Koblenz stärkt Meinungsfreiheit in Internetforen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 862/06) ist im Rahmen von Meinungsäußerungen in Internetforen auch überzogene oder gar ausfällige Kritik an einem Unternehmen möglich, sofern dabei die Auseinandersetzung mit der Sache und nicht eine reine Diffamierung im Vordergrund stehe.

Im konkreten Fall hatte ein User in einem Forum die Verfügungsklägerin mehrfach als "Betrüger" bezeichnet und mit dem Satz "die XY GmbH gibt es gar nicht" vor dem Unternehmen gewarnt. Dieses hatte daraufhin beantragt, den Forenbetreiber zu verpflichten, die entsprechenden Beiträge unverzüglich zu löschen. Nachdem das Unternehmen bereits vor dem Landgericht Koblenz in erster Instanz gescheitert war, hat nunmehr auch das OLG Koblenz die Berufung zurückgewiesen.

Zwar könne grundsätzlich gegen den Betreiber eines Internetforums ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen. Der Betreiber eines Forums sei aber nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen. Erhalte er allerdings Kenntnis, so müsse er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen. Im vorliegenden Fall jedoch fehle es jedoch trotz Kenntnis des Forenbetreibers an einem Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin.

So sei der Satz "die XY GmbH gibt es gar nicht" keine unwahre Tatsachenbehauptung. Vielmehr handele es sich bei dem Posting um die Schilderung von Erfahrungen, die der Verfasser des Beitrags mit der GmbH gemacht habe und die im Gesamtzusammenhang gesehen werden müsse. Der Verfasser hat erkennbar nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass es die Verfügungsklägerin nicht gibt, sondern er hat vielmehr herausstellen wollen, dass diese nicht mit der Deutschen Rettungsflugwacht zusammenarbeitet.

Bei den Formulierungen "Achtung Betr*ger unterwegs! XY GmbH" sowie die "Betr*ger vom XY" handele es sich darüber hinaus nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen. Der Verfasser wolle erkennbar nicht zum Ausdruck bringen, dass die Verantwortlichen der XY GmbH bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, sondern er wolle vielmehr Warnungen und Ratschläge für den Fall einer Kontaktaufnahme durch Werber der XY GmbH erteilen.

In der öffentlichen Auseinandersetzung muss nach Ansicht der Richter auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird. Wäre dies nicht der Fall, bestünde "die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses". Dementsprechend seien Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt, soweit sie nicht darauf gerichtet seien, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal zu beleidigen. Bei den umstrittenen Inhalten handele es sich noch um subjektive Meinungsäußerungen, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegten und nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik überschritten. Insbesondere ginge es dem Verfasser in erster Linie um die Auseinandersetzung in der Sache und nicht um die persönliche Herabsetzung der Verfügungsklägerin.

Eine Berufung schlossen die Richter des OLG aus. Die Rechtssache sei nicht von grundsätzlicher Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. (Joerg Heidrich)


http://www.heise.de/newsticker/meldung/95039

Das finde ich doch sehr interessant.
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