Alter: 56 Geschlecht: Beiträge: 10924 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Montag, 23.10.2006, 02:34 Titel:
Gerichtliche Urteile aus dem Bereich Call-In
Hier landen aus dem Netz gesammelte Urteile, die den Bereich der Call-In-Sendungen/Sender betreffen.
Bitte auch hier immer die Quelle angeben, wo Ihr entsprechenden Artikel herhabt.
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Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
..weiß nicht, ob das hier richtig ist oder schon mal kam...
Beim BGH-Urteil ging's um falsche Gewinnversprechen. Nicht TV, sondern Post & Internet, aber von grundsätzlichem Interesse. Unten noch der Link zur "Hoax"-Liste von dubiosen Firmen der Gewinnspiel-Branche.
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ZDF (30.05.2008):
Falsche Gewinnversprechen: BGH zeigt rote Karte
Ein "Koffer voll Geld" versprochen und nur ein "Kästchen mit Cents" geschickt. (...) Nun droht Firmen, die mit falschen Prämienversprechen auf Kundenfang gehen, Gefängnis.
(...)
"Wir zeigen nicht nur die gelbe Karte, wir zeigen die rote Karte", sagte der Senatsvorsitzende des Bundesgerichtshofs, Armin Nack, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Die ist offenbar nötig: Erst in den vergangenen Tagen hat die Offenburger Polizei wieder Wohnungen und Büros von drei Männern aus der Ortenau durchsucht, die im Verdacht stehen, durch falsche Gewinnversprechen ältere Leute in Millionenhöhe abgezockt zu haben. "Der Sumpf ist noch nicht ausgetrocknet", sagte ein Polizeisprecher.
Justiz kann Umsatz sicherstellen
(...) Zugleich ordnete der BGH an, dass die Justiz in solchen Fällen nicht nur den Gewinn, sondern den gesamten Umsatz abschöpfen und zugunsten der Opfer sicherstellen kann. (...)
Kästchen mit Cent-Münzen
Die Gewinnzusagen waren nach den Feststellungen des Landgerichts eindeutig falsch. Statt eines versprochenen "Koffers voller Geld" wurde beispielsweise eine winzige Kassette mit Ein-Cent-Münzen verschickt; "offizielle Gewinnmitteilungen" über gewonnene Autos, Fernseher oder Barschecks wurden nicht eingehalten.
"Bruttoprinzip"
Nach seinen Worten hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung, weil damit klargestellt ist, dass der Staat nach dem "Bruttoprinzip" auf den Gesamtumsatz der Firmen aus strafbaren Gewinnspielen zugreifen kann - und nicht nur auf den Gewinn, wie das Landgericht Mannheim angenommen hatte. "Jetzt haben wir ein effektives Instrumentarium", sagte Nack.
Neuer Fall in Baden
(...) durch Gewinnversprechen insbesondere von älteren Leuten über 0900er-Nummern Tag für Tag rund 10.000 Euro und damit seit Anfang vergangenen Jahres rund fünf Millionen Euro abgezockt haben. (...)
Meine Anmerkung zu diesem Urteil:
Das Gericht bezog sich bei der Urteilsfindung auf die BLM und ihre Genehmigung der Gewinnspiele bis 2011, sowie eingestellte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I aus dem Jahr 2004.
Meine Anmerkung zu diesem Urteil:
Obwohl das OLG München feststellte, dass im vorliegenden Fall wohl kein Glücksspiel vorläge (Geringwertigkeit des Einsatzes von 50 Cent), sind doch diese beiden Schlußfolgerungen des Gerichts interessant:
1. Wäre zu Mehrfachanrufen aufgerufen worden, hätte u.U. unerlaubtes Glücksspiel vorliegen können (Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze)
2. Der Spekulation der Moderatorin, dass wohl nur wenige Zuschauer dabei wären und eine Lösung hätten,
obwohl der Anrufer im gleichen Moment nur die Negativ-Bandansage ("Niete") hört, könnte als irreführende Werbung aufgefasst werden.
TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:
"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen.".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: MrNoname
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