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Artikel zu Spielesendern
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  DerFriese
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Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 11:43 
Titel:  Artikel zu Spielesendern
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ich weiß nicht....
nervt es euch, wenn ich kritische artikel poste....
vielleicht kann man ein unterforum erstellen....alle kritischen artikel in einem thread oder so....
naja...
weiter gehts....

Zitat:
Rat & Tat
Abzocke bei ?Neun-Live?




Lockt jetzt auch mit Rätseln: Der heimische Fernseher
Ein Rätsel bei Neun Live - ausgestrahlt im Juli. Die vermeintlich simple Aufgabe - addieren Sie alle Zahlen. Das reizte auch Paul Trost. Der gelernte Bilanzbuchhalter war Leiter des Rechnungswesens in einem mittelständischen Unternehmen. Zahlen sind seine Leidenschaft. Er hat mitgespielt, ist aber nicht auf das Ergebnis gekommen. Keiner der über 200 durchgestellten Anrufer kam auf die Neun Live Lösung - das Spiel lief über 4 Stunden! Kein Wunder. Anscheinend gehören auch römische Zahlen, im Text rückwärts zu lesende Ziffern, ja sogar Zahlen über Zeilenumbrüche hinweg und in anderen Sprachen in die Rechnung. Eine 9Live Abzocke mit Rätseln ohne erkennbare Lösung!


Drei Stunden rätseln
Stimmt es wirklich, dass 9Live mit Spielen ohne erkennbare Lösung sein Geld verdient? Um das zu untersuchen, zeichnen wir das Programm einer Sendewoche auf, insgesamt über 60 Stunden Material. Tatsächlich: Keiner der Anrufer konnte das vermeintlich einfache Zählspiel lösen. Dabei lief es mehrere Stunden. Zählen Sie alle Buchstaben lautet die Aufgabe. Wer dafür den Text und die Tastatur durchzählt kommt lediglich auf 99, der Sender aber präsentiert nach drei Stunden Spieldauer spöttisch ein ganz anderes Ergebnis. Zu den 99 kommen nach 9 Live Gusto noch zwei ?a?, drei ?d?, vier ?g?. Im Wort 9Live zählen zusätzlich neun ?L?, dazu noch fünfzig ?I? denn das L steht für römisch 50. Ein weiteres S versteckt sich und da C, was römisch hundert heißt. So sind im Wort Schnappi, angeblich noch 100 H zu finden.

Rätselhefte die bessere Alternative
In der Münchner Zentrale wollen wir fragen, warum sind die Spiele so untransparent? Wieso werden die Lösungswege geheim gehalten? Keine Antworten vor der Kamera, eine Stellungnahme macht 9Live nur schriftlich: Man sehe sich als Unterhaltungssender, Rätseln solle Spaß machen. ?... Dazu gehört auch die Geschicklichkeit beim Lösen und beim Finden des Lösungsweges unter Beweis zu stellen. So sind zum Beispiel römische Zahlen oder das Rückwärtslesen gängige Kniffe die sie in jedem Rätselheft finden."
Der Bilanzbuchhalter Paul Trost konnte das Rechenspiel bis heute nicht lösen. 9Live hat er aus seinem Fernseher inzwischen verbannt, kniffelt jetzt wieder in Zeitschriften. Denn dort findet er ihn - den transparenten Lösungsweg.

zuletzt aktualisiert: 07. September 2004 | 15:08



www.mdr.de


gruß
der friese
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  DerFriese
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Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 11:47 
Titel:
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Zitat:

8. Februar 2005


NEUN-LIVE-REGEL

Wer zu oft gewinnt, fliegt raus

Der TV-Sender Neun Live hat vor dem Landgericht München Recht bekommen: Er darf auch künftig bei seinen Telefon-Glücksspielen Anrufer ausschließen, die zu oft gewinnen. Der Kanal war von zwei Männern verklagt worden, denen auffällig hohe Gewinne nicht ausgezahlt wurden.


www.derspiegel.de

dazu fällt mir ein....
alle kinder fliegen aus neun live....ausser nils, der (lasst euch was einfallen)

gruß
der friese
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  DerFriese
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Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 12:02 
Titel: der legendäre plus-minus-beitrag...
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der legendäre plus-minus beitrag aus dem ersten vom 24.08.2004

Zitat:

Anrufen, anrufen, anrufen!
Rätselhafte Spielregeln bei 9live
Jeder kennt die Spiele beim Mitmachsender 9live. Aber wer kennt die Lösungen der Spiele? Wer kennt die Regeln? 9live erklärt sie bewusst nicht. Ist es zulässig, Mitmach-Spiele im TV anzubieten, ohne die Regeln zu erklären? Handelt es sich da um (verbotenes) Glücksspiel?

Autor: Sven Herold

?Anrufen, anrufen, anrufen â?? kommt Leute jetzt ganz schnell oder sollen wir das viele Geld einfach für uns behalten?â?? So und so ähnlich animieren die Moderatoren von 9live zum Mitspielen. Mit 49 Cent sind die Zuschauer am heimischen Schirm dabei. Fast 24 Stunden am Tag. Zu gewinnen gibt es Beträge bis 22.000 Euro. Außerdem wird meist noch mit einem Jackpot im fünfstelligen Bereich gelockt. Die Anforderungen für die potenziellen Gewinner sind nicht groß. Vermeintlich simple Aufgaben reizen zum Einstieg. ?Addieren Sie alle Zahlenâ??, so lautete ein Rätsel bei 9Live, ausgestrahlt im Juli, das auch Paul Trost aus der Nähe von Limburg reizte. Der gelernte Bilanzbuchhalter war lange Jahre Leiter des Rechnungswesens in einem mittelständischen Unternehmen, Zahlen sind seine Leidenschaft.

200 Anrufe, alle falsch?

Ein paarmal hat er bei 9live angerufen, um sein Ergebnis durchzugeben. Aber er kam nicht durch, landete immer bei der automatischen Ansage. Die kostet auch bereits 49 Cent. Als um 2.00 Uhr nachts die Lösung bekannt gegeben wurde, wunderte sich Trost. Denn sie lag sehr weit von seiner Berechnung weg. Auch keiner der über 200 durchgestellten Anrufer kam auf die 9live Lösung von 6574. Dabei lief das Spiel über vier Stunden. Kein Wunder, anscheinend galten auch römische Zahlen, rückwärts zu lesende Ziffern im Text, das sogar über Zeilenumbrüche hinweg und in anderen Sprachen â?? für Trost ein Unding.

Abzocke mit undurchsichtigen Spielregeln?

9live Abzocke mit Rätseln ohne erkennbare Lösung! Dieser Meinung ist auch Ulrich Geiger aus Berlin. Wie Peter Trost scheiterte er vor einigen Monaten an einem 9live-Rätsel und wunderte sich über die seltsame Auflösung. Seither beschäftigt er sich ausführlich mit dem selbsternannten Mitmachsender, macht Computerbilder von allen Spielen und vergleicht die Ergebnisse mit der Aufgabenstellung. Geiger stellte fest, dass 9live die Lösungswege in der Regel nicht bekannt gibt, die Spielregeln von Spiel zu Spiel verändert, dadurch die Zuschauer verwirrt und damit nach seiner Meinung abzockt.

[plusminus schaut nach: 60 Stunden 9live-Spiele

Stimmt es wirklich, dass 9live mit Spielen ohne erkennbare Lösung sein Geld verdient? Um das zu untersuchen, zeichnet [plusminus das Programm einer Sendewoche auf, insgesamt über 60 Stunden Material (Beispiele daraus, siehe .pdf-Datei mit Programmbeobachtung auf dieser Seite). Tatsächlich: Keiner der Anrufer konnte diese vermeintlich einfachen Zähl-Spiele lösen â?? dabei liefen sie mehrere Stunden. Ist der selbsternannte Quizsender in Wirklichkeit ein Abzocksender? In der Münchener Zentrale will [plusmins wissen, warum die Spiele so intransparent sind und wieso die Lösungswege geheim gehalten werden. Keine Antworten vor der Kamera, die Stellungnahme nur schriftlich (siehe .pdf-Datei auf dieser Seite).

Alles Rechtens bei 9live?

Darf der Sender einfach so weitermachen? Aufsicht über 9live führt die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Hier spielen wir die Ausschnitte vor. Aber â?? alles korrekt, heißt es. Nach den Worten von BLM-Geschäftsführer Martin Gebrande müssten Zuschauer selbst wissen, ob sie an dem Spiel teilnehmen. Wer lange genug zuschaue, verstehe auch irgendwann die Regeln. Dann könne man die Rätsel auch lösen, so die Überzeugung von Gebrande. Bilanzbuchhalter Paul Trost konnte das Rechenspiel bis heute nicht lösen und auch Plusminus konnte ihm trotz eingehender Recherche nicht weiterhelfen. 9live hat er aus seinem Fernseher inzwischen verbannt, kniffelt jetzt wieder in Zeitschriften. Denn dort findet er ihn - den transparenten Lösungsweg.


plusminus-beitrag

es gibt dazu noch weitere links, unter anderem fragen der plus-minus-redaktion an neun live und die antworten des senders neun live....

programmbeobachtung


gruß
der friese
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  DerFriese
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Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 12:21 
Titel:
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Zitat:

Frage 1. Welchen rechtlichen Regelbedarf sieht die Landesregierung aufgrund der Tatsache,
dass sich neben dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen einerseits
und dem über Werbeeinnahmen finanzierten Privatfernsehen andererseits ein
neues drittes - nämlich interaktives, über Telefongebühren finanziertes - Privatfernsehen
entwickelt hat, das neue gesetzliche Regelungen erfordert?
Zur Frage der möglichen Finanzierung öffentlich-rechtlicher und privater
Rundfunkprogramme enthält der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) derzeit
folgende Regelungen:
a) Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (GVBl. 2005 I S. 118),
der am 1. April 2005 in Kraft getreten ist, wurde die auf den öffentlichrechtlichen
Rundfunk bezogene Finanzierungsregelung des § 13 Abs. 1
Rundfunkstaatsvertrag um einen Satz 3 ergänzt. Die Regelung hat nunmehr
folgenden Wortlaut:
"(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren,
Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen;
vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr. Programme und
Angebote im Rahmen seines Auftrags gegen besonderes Entgelt sind unzulässig;
ausgenommen hiervon sind Begleitmaterialien. Einnahmen aus
dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen nicht erzielt werden."
Die Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 RfStV präzisiert das in § 13 Abs. 1
Satz 2 RfStV enthaltene Verbot, entgeltpflichtige Angebote vorzuhalten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf hiernach aus Telefonmehrwert-
diensten keine Erträge bzw. Gewinne erwirtschaften. Zulässig ist es
demgegenüber, mit den von dem Anrufer gezahlten Telefongebühren die
Kosten zu decken, die für die Freischaltung und technische Bereitstellung
der entsprechenden Telefonnummern entstehen.
Der Hessische Rundfunk hat hinsichtlich seiner Programme darauf hingewiesen,
dass die dort stattfindenden Gewinnspiele nicht wirtschaftlichen
Interessen des Senders dienten, sondern das allgemeine Zuschauerinteresse
an dem Programm steigern und die Publikumsbindung verbessern
sollten. Soweit Gewinnspiele über Telefonanrufe durchgeführt würden,
stehe den Anrufern je nach Fallgestaltung die normale Rufnummer
der Redaktion oder des Studios zur Verfügung. Soweit Sonderrufnummern
geschaltet würden, sei ein fixer Betrag (max. 0,24 ?) je Anrufer an
den Telefonprovider zu bezahlen. Dieser Betrag liege weit unter den
Kosten für das Porto einer Postkarte.
b) Hinsichtlich des privaten Rundfunks findet sich die einschlägige Finanzierungsregelung
in § 43 Satz 1 und 2 des Rundfunkstaatsvertrages. § 43
RfStV lautet wie folgt:
"Private Veranstalter können ihre Rundfunkprogramme durch Einnahmen
aus Werbung und Teleshopping, durch sonstige Einnahmen, insbesondere
durch Entgelte der Teilnehmer (Abonnements oder Einzelentgelte),
sowie aus eigenen Mitteln finanzieren. Eine Finanzierung privater
Veranstalter aus der Rundfunkgebühr ist unzulässig. § 40 bleibt unberührt."
Zu den Hintergründen für den vermehrten Einsatz von Gewinnspielen ist
Folgendes zu sagen: Mit der Digitalisierung der Übertragungswege hat
sich die Zahl der privaten Fernsehkanäle deutlich vermehrt; die ohnehin
rückläufigen Werbeeinnahmen privater Fernsehveranstalter verteilen sich
auf noch mehr Fernsehprogramme als bisher. Mit der technischen Möglichkeit,
mithilfe digitaler Aufzeichnungsgeräte, so genannter Personal
Video Recorder, Werbeblöcke gezielt zu überspringen, hat sich die Lage
privater Fernsehveranstalter zudem weiter verschärft.
Viele private Fernsehveranstalter haben in den letzten Jahren deshalb
nach Möglichkeiten Ausschau gehalten, ihre Geschäftsmodelle zu diversifizieren.
Neben das Kerngeschäft Werbung treten hierbei neue Erlösformen
wie Paid-Content und Merchandising. Als besonders erfolgreich
hat sich seit einiger Zeit die Sparte der Call Media, die Verbindung von
Medienangeboten im Fernsehen und Hörfunk mit telefonbasierten Mehrwertdiensten,
erwiesen. Erfasst werden hier Sprach-, Fax-/Daten- sowie
SMS-/MMS-Anwendungen, deren Einsatz eine direkte Refinanzierungsfunktion
für den jeweiligen Veranstalter mit sich bringt. Eine ausschließliche
Finanzierung des Programms über Mehrwertdienste findet - nach
Kenntnis der Landesregierung - bisher nur bei dem "Mitmach-Sender"
Neun Live statt. Die weit überwiegende Mehrzahl der Fernsehsender
nutzt interaktive Gewinnspiele demgegenüber lediglich als zusätzliche
Ertragsquelle.
Zu den mit Call Media erzielbaren Umsätzen sei angemerkt, dass die
deutschen Fernseh- und Radiosender im Jahre 2003 mittels kostenpflichtiger Dienste über 0137- und 0190-/0900-Rufnummern insgesamt 320 Mio. ? umgesetzt haben (vgl. dazu die im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien veröffentlichte Studie von Goldhammer, K./Lessig, M.: Call-Media-Mehrwertdienste in TV und Hörfunk, BLM Schriftenreihe Band 79, München 2005, S. 14).
c) Telefonmehrwertdienste sind bisher kaum je unter medienrechtlichem,
sondern hauptsächlich unter verbraucherschutzrechtlichem Blickwinkel
im Hinblick auf die mangelnde Preistransparenz und den fehlenden Programmbezug

diskutiert worden. Erörtert wurden und werden sie auch in
straf- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht (siehe dazu die Beantwortung
der Fragen 9 und 10).
Das Thema "Stärkung des Verbraucherschutzes bei TV-Gewinnspielen"
beschäftigt die Länder seit geraumer Zeit. Ihre Regierungschefs haben
am 15./16. Dezember 2004 hierzu den in der Anlage beigefügten Beschluss
gefasst. Er sieht vor, dass die Landesmedienanstalten bis Ende
2005 einen Erfahrungsbericht über die Praxis und die Auswirkungen von
TV-Gewinnspielen vorlegen sollen. Zugleich wird auch die Bundesregierung
um einen Bericht zur Wirksamkeit der Handlungsmöglichkeiten der
Bundesnetzagentur (vormals: Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post) gebeten.
Die Landesregierung wird sich nach Eingang der Erfahrungsberichte und
gegebenenfalls in Abstimmung mit den anderen Ländern eine Meinung
darüber bilden, ob im Hinblick auf Telefonmehrwertdienste - jenseits eines
telekommunikationsrechtlichen Handlungsbedarfs - auch ein spezifisch
medienrechtlicher Handlungsbedarf erwächst.


hessischer landtag


gruß
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  DerFriese
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Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 14:28 
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hier nochmals in lurzfassung die meinung des gerichts in punkto glücksspiel....

Zitat:

Gericht: 9Live betreibt kein Glücksspiel!
24. Mai 2005 - 11:29 Uhr

München / Freiburg - Die Quizsendungen bei 9Live sind kein unerlaubtes Glücksspiel. Das hat das Landgericht Freiburg in einem nun verkündeten Urteil entschieden. Erstmals ist damit die gängige Rechtsauffassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten. Mit seiner letztinstanzlichen Entscheidung schließt sich das Landgericht ausdrücklich der Beurteilung der Staatsanwaltschaft München I an, die im April letzten Jahres ihre Ermittlungen gegen 9Live nach intensiver Prüfung eingestellt hatte.

Die Kosten pro Anruf bei 9Live sind der Entscheidung des Gerichts zufolge ein unerheblicher Einsatz. Bereits deshalb fallen die Quizsendungen nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel nach § 284 StGB. Die Berufungskammer widersprach damit der Auffassung einer Amtsrichterin des Amtsgerichts Freiburg.

Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus.


urteil

gruß
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  Maitre
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Beiträge: 142
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 16:01 
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Zitat:

Wenn das Telefon zum Geldspielgerät wird

Für das Glücksspiel gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Ohne behördliche Erlaubnis ist deren öffentliche Veranstaltung verboten. Dabei sind nicht nur Organisation und Durchführung des Spiels mit Strafe bedroht, sondern auch die Teilnahme.
rp / Quelle: teltarif.ch

Und die Anforderungen sind durchaus hoch: Wer beispielsweise die behördliche Erlaubnis will, Geldspielgeräte aufzustellen, muss mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Auszug aus der Schuldnerkartei, Führungszeugnis und bis zu 1000 Euro zum Gewerbeamt. Die erlaubten Formen des Glücksspiels sind zumeist an strenge Regeln geknüpft. Bei Geldspielgeräten sind etwa maximaler Einsatz, maximaler Gewinn, minimale Ausschüttungsquote und minimale Dauer eines Spiels fest vorgeschrieben. In einer Gaststätte dürfen nicht mehr als zwei Geräte aufgestellt werden. Jugendlichen ist die Teilnahme verboten.

Der Spielsucht vorbeugen

Dem Wirt, der trotzdem Kinder an den Automaten spielen lässt, drohen Strafen. Beim Lotto gibt es zwar kein Einsatzlimit und extrem hohe Gewinne, aber immerhin ist die Zahl der Ausspielungen begrenzt. Ein Teil der Einsätze fließt an die Wohlfahrtsverbände. Ziel aller dieser Regeln ist - zumindest auf dem Papier - der Spielsucht vorzubeugen und zu verhindern, dass sich Menschen um Haus und Hof spielen.

Spiele ohne Grenzen

Doch diese strengen Regeln scheinen nicht für Gewinnspiele zu gelten, die übers Fernsehen veranstaltet werden. So wirbt 9 live für "je 333.333,33 Euro", mit denen die Jackpots bei "Alles auf Rot" prall gefüllt seien. Um derartig viel Geld kann man an keinem der frei aufstellbaren Automaten spielen. Eine 0137-Nummer frisst in Verbindung mit der Wahlwiederholungstaste das Geld schneller als jeder Spielautomat. Sie ist zudem weniger transparent, denn das im Groschengrab versenkte Geld fehlt unmittelbar danach im Geldbeutel, während die "dicke Rechnung" bei 0137 erst eine bis fünf Wochen später kommt. Inzwischen ist man auch auf kaum einem Kanal mehr vor 0137 sicher. Selbst auf dem "Familiensender" Super-RTL fragt abends der Moderator bei "voll total" vor der Werbung die Zuschauer, ob sie sich die Haushaltskasse etwas aufbessern wollen. Alles, was man tun müsse, sei, bei einer bestimmten 0137-Rufnummer anzurufen.

"Mitmachfernsehen" gibt es schon lange

Nun ist an sich das "Mitmachfernsehen" fast so alt, wie das Medium selber. Schon seit über drei Jahrzehnten gibt es beispielsweise die Wahl zum Tor des Monats. Regelmäßig wurden dazu von den Zuschauern Millionen Postkarten auf den Weg geschickt. Das war zwar ebenfalls nicht billig, doch gibt es eine Menge Unterschiede zwischen dem klassischen "Tor des Monats" mit Postkarten-Teilnahme und aktuellen 0137-Gewinnspielen: Es gab keine Ausschüttungen an den Sender. Je mehr Einsendungen es gab, um so mehr Arbeit hatte der Sender mit dem Zählen der Stimmen. Anders hingegen bei 0137, wo die Technik das Zählen abnimmt. Je mehr Teilnehmer anrufen, desto mehr verdient zudem der Sender. Dieser hat folglich ein starkes Interesse, besonders erfolgreiche Spiele wiederholt stattfinden zu lassen, um noch mehr Geld zu verdienen. Das Schreiben von Postkarten kostet Zeit.

Das limitiert die Zahl der Teilnahmeversuche automatisch. Mehrfachteilnahme war verpönt. Es gab Sportschau-Sendungen, in denen vor der Ziehung des Gewinners demonstrativ einige Teilnahmekarten weggeschmissen wurden, mit dem Hinweis, dass es sich hier um die Karten solcher Zuschauer handelt, die mehrfach an derselben Wahl teilgenommen hätten. Die Zahl der Teilnehmer wurde genannt. Damit konnte sich jeder selbst ausmalen, dass seine Gewinnchancen nicht hoch sind. Die Wahl, nicht das Spiel, stand im Mittelpunkt der Sendung. Es wurden nicht unnötig Emotionen geschürt. Nach einer Wahlrunde stand das "Tor des Monats" fest. Anders als bei den diversen Casting-Shows, in denen Woche für Woche über fast dieselben Kandidaten neu abgestimmt wird.

Ziel: Jackpot knacken

Das Hauptargument der Spieleveranstalter ist, dass die 0137 heute mit 49 Cent in etwa so viel kostet, wie die Postkarte damals. Es greift jedoch aus den oben genannten Gründen zu kurz. Es ist einfach etwas anderes, ob 1 Million Zuschauer aus Spaß an der Sache beim "Tor des Monats" mitwählen, oder ob 1000 gewinnsüchtige Zuschauer jeweils krampfhaft 1000 mal versuchen, bei derselben Nummer durchzukommen, um endlich den Jackpot zu knacken. Übrigens: Heutzutage ist die Teilnahme an der Wahl zum "Tor des Monats" per Internet sogar kostenlos möglich.

Limits und Fazit

Ohne großen technischen Aufwand wäre es möglich, die Anrufzahlen zu 0137 zu begrenzen. So könnte man z.B. ein Limit von zehn Anrufen pro Tag und Anschluss einführen. Die Veranstalter würden die Auflage bekommen, für einen Zweck (z.B. ein bestimmtes Gewinnspiel) nicht mehr als eine Rufnummer zu verwenden. Eine weitere Sicherungsmaßnahme wurde auch im Zusammenhang mit Dialern oft diskutiert: Die diversen Sondernummern wie 0137 oder 0190 könnten bei der Installation des Anschlusses grundsätzlich gesperrt werden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch würden sie freigeschaltet. Jedoch ist es eher unwahrscheinlich, dass es hier zu Besserungen kommt. Von einem geplanten Gesetz bezüglich des Verbots der Gewinnspiele ist nichts mehr zu hören. Und so werden Hütchenspieler weiterhin von der Polizei gejagt werden, während Fernsehsender mit gerade noch legalen Gewinnspielen ihre Umsätze weiter steigern. Und die Telefongesellschaften sind ebenfalls drauf und dran, in den lukrativen Markt einzusteigen. Künftig wollen sie nicht nur die Leitungen bereit stellen, sondern auch gleich die zugehörigen Sendungen produzieren. 06.09.2004


Quelle http://www.isa-casinos.de/articles/6943.html



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  Maitre
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 20:32 
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Zitat:

Telefonrechnung über 23 000 Euro
Rentnerin kommt davon Vergleich vor Kammergericht geschlossen
von Helga Labenski

Spielschulden sind Ehrenschulden, sagt der Volksmund. Juristen sprechen weniger plastisch von einer "unvollkommenen Verbindlichkeit". Beides meint, daß man Schulden aus Glücksspielen vor Gericht nicht einklagen kann. Daß der 4. Senat des Berliner Kammergerichts auch die Quizsendungen des Fernsehsenders 9live für Glücksspiele hält, hat der Rentnerin Inge F. Zahlungen an die Telekom AG von 23 087,10 Euro erspart. Für diesen Betrag sollte die 58jährige Schönebergerin, die wegen einer Knochenerkrankung im Rollstuhl sitzt, an 44 Tagen mehr als 47 000mal über das sogenannte T-Vote-System beim Quizsender angerufen haben. Nach einem Vergleich vor dem Kammergericht gibt sich die Telekom nun mit 3000 Euro zufrieden, die Inge F. in Raten abzahlen kann. Das Landgericht hatte die Schwerstbehinderte noch zur Zahlung der vollen Summe verpflichtet.


Für Inge F.s Anwalt Wolfgang Thoms steht fest: "Die Telekom hat den Vergleich geschlossen, weil ihr an einem Urteil nicht gelegen war." Dabei hatte das Gericht an der Korrektheit der Rechung gar keinen Zweifel. Während der Sitzung hatte es die Telekom aber darauf hingewiesen, daß es sich nicht nur bei dem an den Sender abgeführten Gebührenanteil um eine nicht einklagbare "unvollkommene Verbindlichkeit" nach § 762 BGB handeln könnte, sondern auch bei dem Teilbetrag, den der Telefonanbieter für die Nutzung seiner Technik einbehält.


Rechtsanwalt Thoms glaubt, daß diese Äußerungen des Oberlandesgerichts das Aus für TV-Gewinnspiele per Telefon bedeuten könnten. Telekom-Sprecher Frank Domagala winkt jedoch ab. "Wir haben diesen Vergleich nur aus sozialen Gründen akzeptiert, um dieser schwerstbehinderten Frau die hohe Zahlung und den Gang zur nächsten Instanz zu ersparen", sagte er.


Artikel erschienen am Sa, 2. Juli 2005


Quelle http://www.welt.de/data/2005/07/02/740384.html



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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 20:49 
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Aus der "Sonntag Aktuell" vom 11. September 2005

    "Die Mär vom Mitmachsender"


Zum Vollbild des ganzseitigen Zeitungs-Beitrag (2573 x 1884, 1,5 MB)
http://img146.imagevenue.com/loc109/th_b0ad8_SonntagAktuell20050911.JPG

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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 09.02.2006, 21:20 
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nochmalhessischer landtag aus einem der oberen postings....

Zitat:

Frage 10. Verstoßen derartige Programmformate gegen weitere bundesrechtliche Vorschriften
oder gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz?
Interaktive TV-Gewinnspiele, wie sie z.B. von Neun Live mit großem wirtschaftlichen
Erfolg für den Sender angeboten werden, beschäftigten und
beschäftigen die Gerichte vornehmlich unter dem Blickwinkel der unerlaubten
Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB) (siehe dazu unter a) und
des Betruges (§ 263 StGB, dazu unter b). Eine Wettbewerbswidrigkeit kann
sich - je nach Einzelfall - schließlich im Hinblick auf die §Â§ 3, 4 Nr. 5, Nr.
6 und Nr. 11 UWG (dazu siehe unter c) ergeben.
a) Nach § 284 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer ohne behördliche Erlaubnis
öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet. Die Veranstaltung bloßer Gewinnspiele
ist demgegenüber zulässig, solange sie nicht mit dem Erwerb von
Waren oder der Inanspruchnahme von Leistungen des Gewinnspielveranstalters
gekoppelt sind (vgl. § 4 Nr. 6 UWG - dazu siehe unter c).
Der Abgrenzung von Glücksspiel und Gewinnspiel kommt im Rahmen
der Tatbestandsvoraussetzungen des § 284 StGB eine große Bedeutung
zu. Beide Begriffe sind gesetzlich nicht definiert, sondern ihre Definitionen
wurden von der Rechtsprechung entwickelt. Um Gewinnspiele handelt
es sich hiernach, wenn der Teilnehmer keinen (direkten) entgeltlichen
Einsatz leistet oder die Fähigkeiten/Fertigkeiten des Teilnehmers
über den Ausgang entscheiden. Glücksspiele sind solche, die einen direkten
entgeltlichen Einsatz erfordern und bei denen der Teilnahmeerfolg
nicht von den Fähigkeiten und Kenntnissen und dem Grad der Aufmerksamkeit
des Spielers bestimmt wird, sondern zumindest überwiegend
vom Zufall abhängt.

Entscheidend für die Abgrenzung zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel
ist, dass der Teilnehmer an Gewinnspielen/Preisausschreiben keinen
vermögenswerten Einsatz erbringt, der sich beim Ausbleiben eines Gewinns
als Verlust niederschlägt (vgl. BGH NJW 1987, 852). Im Einzelnen
ist diese Abgrenzung jedoch gerade bei interaktiven TV-Gewinnspielen
noch ungeklärt:
So ist z.B. offen, ob und wann die Aussicht auf einen Gewinn bei richtigen
Antworten auf besonders banale Fragen aus einem Gewinn- ein bloßes
Glücksspiel werden lassen kann; hier dürfte die Gewinnchance nicht
mehr von besonderen Kenntnissen des Teilnehmers, sondern angesichts
der Vielzahl richtiger Antworten allein vom Ergebnis einer Auslosung
und damit vom Zufall abhängen.

Unterschiedlich beurteilt wird auch, unter welchen Voraussetzungen,
z.B. bei Telefon-Gewinnspielen, das zu zahlende Entgelt als Spieleinsatz
gewertet werden kann. Bei Telefongewinnspielen über 0190- oder 0137-
Nummern erhält der Telefonanbieter für die Verbindung nur einen Teil
der Gebühren; der Großteil fließt dem Veranstalter zu (vgl. dazu bereits
auch die Antwort zu Frage 4). Genau hierin könnte ein versteckter Einsatz
liegen; denn der Anrufer hätte den kostenpflichtigen Anruf ohne
Aussicht auf eine Gewinnchance nicht getätigt. Somit stehen die Aussicht
auf einen Gewinn und die Zahlung des Verbindungsentgelts in einer
zwingenden Abhängigkeit zueinander (vgl. dazu ausführlich z.B. Kleinschmidt,
Interaktive Gewinnspielshows im TV - Eine illegale Glücksspielveranstaltung?,
MMR 2004, 634 ff.; ferner Eichmann/Sörup, Das
Telefongewinnspiel - Zwischen Strafbarkeit und Wettbewerbsverstoß,
MMR 2002, 142, 144). Nach herrschender Meinung macht das Vorliegen
eines Einsatzes allein ein Spiel freilich noch nicht zum Glücksspiel.
Gefordert wird vielmehr eine "nicht ganz unbeträchtliche Leistung" (vgl.
Tröndle/Fischer, StGB und Nebengesetze, 52. Auflage 2004, § 284
StGB Rdn. 3 a). Unerheblich ist ein Einsatz, wenn er die üblichen Kosten
der Kommunikationsmedien nicht übersteigt. Hierzu zählt etwa das
übliche Postkartenporto zuzüglich der Kosten für die notwendigen Informationsträger
(Postkarte, Papier, Briefumschlag). Die bei den meisten
Telefongewinnspielen erhobene Gebühr von 0,49 ? wäre hiernach z.B.
als unerheblich anzusehen.
Allerdings sind die tatsächlichen Abläufe bei interaktiven Gewinnspielen
bisweilen durchaus problematisch: Wird der Teilnehmer durch vermeintlich
niedrige Gebühren und eine entsprechend suggestive Moderation dazu
aufgefordert, immer neue Versuche zu unternehmen, am Spiel teilzunehmen,
so kann die Summe der vielen erfolglosen Anrufe - ein kostenloses
Besetztzeichen wird gerade nicht geschaltet; jeder neuerliche Versuch
schlägt mit weiteren Kosten für den Anrufer und entsprechenden
Erträgen beim Sender zu Buche - erhebliche Ausmaße erreichen. Eine
solche Konstellation kann je nach den Umständen des Einzelfalles als
Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB in Betracht kommen (vgl. dazu
Hecker/Ruttig, "Versuchen Sie es noch einmal"
, GRUR 2005, 397/398).
b) Laut Information der LPR Hessen wurden gegen Neun Live über einen
längeren Zeitraum auch Ermittlungen wegen Betruges (§ 263 StGB) geführt.
Dem Sender wurde vorgeworfen, mit unlauteren Methoden, manipulierten
Besetztzeichen und Gewinnervorauswahl eine Steigerung der
Anruferzahlen erreicht zu haben. Das Ermittlungsverfahren wurde im
Jahre 2004 eingestellt.
Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde im letzten Jahr auch
gegen den Sender BTV4U in Baden-Württemberg eingeleitet.
c) Nach § 4 Nr. 6 UWG liegt ein im Sinne von § 3 UWG wettbewerbswidriges
Handeln vor, wenn die Teilnahme von Verbrauchern an einem
Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder
der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, es sei
denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der
Ware oder der Dienstleistung verbunden. § 4 Nr. 6 UWG bestätigt damit
das bis dahin nur durch die Rechtsprechung entwickelte Koppelungsverbot.
In der Begründung zu § 4 Nr. 6 UWG ist ausdrücklich klargestellt,
dass eine Koppelung mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung auch
dann vorliegt, wenn der Verbraucher für die Teilnahme am Preisausschreiben
oder Gewinnspiel eine Mehrwertdienste-Rufnummer anrufen
muss, weil in diesem Falle eine über den Basistarif für die Übermittlung
hinausgehende Zahlung erforderlich ist. Zu näheren Einzelheiten, insbe
sondere zu möglichen Ausnahmen vom Koppelungsverbot, sei auf die
ausführliche Darstellung bei Hecker/Ruttig, a.a.O, S. 394 ff., verwiesen.
Eine Wettbewerbswidrigkeit im Sinne der §Â§ 1, 3 und 4 UWG kommt -
zusammengefasst - jedenfalls dann in Betracht,
- wenn der Veranstalter die Teilnehmer nicht vor der Teilnahme darüber
informiert, dass auch der erfolglose Teilnahmeversuch kostenpflichtig
ist (§ 4 Nr. 5 UWG),
- wenn über die Erfolgsaussichten des Teilnahmeversuchs getäuscht
wird, z.B. durch die wahrheitswidrige Behauptung, es rufe derzeit
niemand an und die Leitungen seien frei (§ 4 Nr. 5 UWG),
oder
- wenn nur eine Vielzahl kostenpflichtiger Anrufe zur eigentlichen
Teilnahme führt und der Anruf unter dem Blickwinkel der üblichen
Übermittlungskosten mit der Einsendung einer Postkarte nicht vergleichbar
ist (§ 4 Nr. 6 UWG).
Festzuhalten ist hierbei allerdings, dass im Fall eines entsprechenden
Wettbewerbsverstoßes nur ein Wettbewerber und die in § 8 Abs. 3 Nr. 2
bis 4 UWG Genannten, mangels Aktivlegitimation hingegen nicht einzelne
Zuschauer Unterlassung verlangen können.


herrgottnochmal.....habe den text durchgelesen und oben zitierten teil mal herauskopiert....
dort steht drin, wo die gesetzeslücke ist - definition von gewinnspiel und glücksspiel gibt es als solche nicht so, wie man sich das wünscht.....
weitere interssante teile habeich mal rot markiert.....
wenn ich die letzte rotmarkierte stelle lese, frage ich mich als laie, warum es einen freispruch für neun live gab....???


gruß
der friese
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  DF1AS
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BeitragVerfasst am: Freitag, 10.02.2006, 14:45 
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« GlowingHeart » hat Folgendes geschrieben:
Aus der "Sonntag Aktuell" vom 11. September 2005

    "Die Mär vom Mitmachsender"


Wie kann eigentlich das Bild von TVmatrix sein? Das ist doch ein Bild aus dem Fernsehen, wie es jeder mitschneiden kann!
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BeitragVerfasst am: Freitag, 10.02.2006, 15:52 
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« DF1AS » hat Folgendes geschrieben:
Wie kann eigentlich das Bild von TVmatrix sein? Das ist doch ein Bild aus dem Fernsehen, wie es jeder mitschneiden kann!

Ich nehme an, den Screenshot hatte damals einer von euch ins Forum gesetzt und die Sonntag Aktuell hatte sich den dort rauskopiert. Somit müsste die Quellenangabe "TVmatrix" eigentlich korrekt sein. Oder ist das Urheberrecht bei Foreneinträgen ein anderes ...?!



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übrigens....
diesen artikel habe ich bei TVmatrix gefunden:

Zitat:


In eigener Sache: Heutige Ausgabe der FAS

In einem in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung veröffentlichten Bericht über die neuen Spiele von Neun Live wurde auch auf TVmatrix Bezug genommen.

Am Ende eines Artikels über die neuen Neun-Live-Spiele, die vom Sender selbst als "knifflig" bezeichnet werden, von einer großen Personengruppe, der auch Anwälte angehören, dagegen als handfester Abzocke, wurde in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erwähnt:



Ein herzliches Dankeschön dafür an den Autor Stefan Niggemeier, der bereits 1998 in der Süddeutschen Zeitung dafür sorgte, dass Leo Kirch auf unseren Vorgänger "ContraSieben" aufmerksam wurde und die Initiative schlussendlich so viel Positives im TV erreichen konnte. Die Redaktion möchte sich zudem bei den vielen Usern bedanken, denen diese Ehre zuteil wird. Ohne sie wäre TVmatrix nur eine normale Seite über das Fernsehen wie viele andere im World Wide Web.




--------------------------------------------------------------------------------
Quelle: FAS

Sonntag, 12.10.2003 - 17.02 Uhr
von Andreas Herpich


nun gut....
es soll pacemaker geben, die schon mal dem feld davongelaufen sind und gewonnen haben...

in diesem sinne...

gruß
der friese
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BeitragVerfasst am: Montag, 13.02.2006, 11:43 
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artikel mit äusserungen des 9live geschäftsführers markus wolter.... Shocked

« FAZ » hat Folgendes geschrieben:

Fernsehen
Harald Schmidt und Sex
Von Michael Seewald


24. Oktober 2005 Wer bei Marcus Wolter ins Büro kommt, blickt auf eine breite, weiße Magnettafel, die mit roten und grünen Edding-Stiften beschriftet wurde. Zu entziffern ist ein Schriftzug: ?Casino Royal? steht da. Ein Teil des noch geheimen Sendeschemas, mit dem 9Live vom 7. November an - wie Wolter es nennt - eine ?neue Stufe der Senderentwicklung? zünden will: ?Wir sind auf dem Weg, ein richtiger Partizipationssender zu werden. Wir sind die ersten, die das Kundenfernsehen einführen.?


Marcus Wolter ist Geschäftsführer von 9Live. Seit 2002 ist er bei dem Sender, der am Anfang alles andere als profitabel war. Mitte 2003 wurde der Hamburger Mitglied der Geschäftsführung und fürs operative Geschäft verantwortlich. Durch den Verkauf des Senders an Pro Sieben Sat.1 habe sich für ihn ?gar nichts? geändert, sagt Wolter, ?außer daß ich bisher an die Euvia-Vorstandsvorsitzende Christiane zu Salm berichtet habe und nun an den Vorstand der Pro-Sieben-Gruppe?.

Kritik am DSF

Vor Wolters Schreibtisch flimmern zwei Fernseher. Auf dem einen verfolgt er das eigene Programm. An den Bildschirm hat er einen Zettel mit dem Wort ?unwiderstehlich!!!? geklebt. Auf dem anderen wirkt das Deutsche Sportfernsehen. ?Der Markt für Call-TV wird enger und rauher?, sagt Wolter. An der Konkurrenz vom DSF, die in Ismaning vis-à-vis ihr Geschäft betreibt, läßt er kein gutes Haar. ?Die anderen denken ja zum Glück noch, Call-TV sei nur: links ein Fehlerbild und rechts eine Moderatorin. Wir als Marktführer wissen, daß das nicht so ist.?

Er selbst sei als Sportfan traurig, ?daß sie beim DSF nicht mehr wissen, ob sie Sportsender oder Call-TV sind. In Wirklichkeit gibt es beim DSF nur noch eine Sportübertragung der Zweiten Bundesliga am Sonntag abend, und der Rest ist Call-TV, dazu ein trauriges und schlecht gemachtes.? Umgehend bietet uns Wolter eine Wette um 10 000 Euro an, daß die 51 000 Euro, die man in diesem Augenblick angeblich beim DSF gewinnen könne, ?nicht rausgehen werden. Nicht heute, nicht morgen und nicht nächstes Jahr. Die können nicht rausgehen, weil ich die Materie kenne.? Da fragt man sich natürlich, wie es bei 9Live tatsächlich ist.

?Wir sind fair?

Der beschlipste 9Live-Moderator stellt auf Bildschirm Nummer eins seiner Kundschaft gerade für ein Worträtsel bescheidene hundert Euro in Aussicht. ?Wir sind fair, wir haben eine große Transparenz und würden uns freuen, wenn die Mitbewerber auch nach diesen Regeln arbeiten würden?, sagt Wolter und prägt den denkwürdigen Satz: ?Kein Sender der Welt kann gegen seine Zuschauer erfolgreich sein.? Was für ein schönes Rätsel.

Vor zwei Wochen habe ein Zuschauer bei 9Live mehr als 42.000 Euro gewonnen, der höchste ausbezahlte Gewinn habe satte 120.000 Euro betragen. Doch das sind alles Peanuts gegen die Gewinnmöglichkeiten, die 9Live vom 7. November an bieten will. In ?Casino Royal? sollen Gewinne bis zu einer Million Euro möglich sein, und auch ein Porsche sei zu haben. Wenden wir uns aber einmal für einen Moment vom Glücksspiel ab, dürfen wir wohl feststellen, daß der größte Gewinn für jeden Zuschauer ein kleiner Coup ist, den man dem Minisender mit 0,3 Prozent Zuschauerquote nicht zugetraut hätte: Ausgerechnet 9 Live hat die gesamten alten Harald-Schmidt-Shows von Sat.1 erworben, um sie ?zur besten Sendezeit bei uns zu wiederholen?, wie Wolter stolz sagt: ?Wir werden Harald Schmidt einmal die Woche als ,Best of' senden und mehrfach in der Woche mit einer Schnipselprogrammierung arbeiten: Die besten Gags und seine besten Stand-ups werden ins Programm geflasht.? Übrigens sei Schmidt ja ?ein Freund unseres Hauses, weil wir ihm immer wieder frei- oder unfreiwillige Steilvorlagen liefern.? Und weil man auch die Erotik-Darstellerin Julia Pirelli im Programm hat, glaubt Wolter ein Angebot für die ?ganz breite Masse? zu haben. ?Alles zusammengemischt: Harald Schmidt, beste Talkshowschnipsel, Selbstgemachtes und Erotik - das paßt sehr gut, und in kleinen Schnipseln paßt es sogar perfekt.?

Das Ikea des Fernsehens

Der Geschäftsführer glaubt, daß die Zeiten, da 9Live das Schmuddelkind des Fernsehens war, vorbei sind. ?Wir sind auf dem Weg, Kult zu werden, wir sind vom Aldi zum Ikea des Fernsehens geworden. Jeder weiß, daß er bei uns ein gutes Angebot bekommt, es hat Charme und es ist eine eigene Welt, die schwer kopierbar ist.? Dieses wunderbare Fernseh-Ikebana wartet mit einer weiteren Überraschung auf: ?Bis Ende des Jahres werden wir den größten TV-Kundenclub Deutschlands haben, nämlich 450.000 aktive 9Live-Gold-Mitglieder.? Seit März habe man diese Clubmitglieder unter den Anrufern rekrutiert. Nun bekommen die 9Live-Clubber für jeden Anruf neun ?Goldies?, wofür es wiederum ?spannende Preise, beispielsweise Freianrufe und Treuejackpots?, gebe. ?Der eine?, sagt Wolter belustigt, ?sammelt Payback-Punkte, unsere Kunden sammeln Goldies. Das hätte uns kleinem Sender doch wieder niemand zugetraut, daß wir den größten Kundenclub akquirieren.?

Mit diesem Kundenunterpfand gedenkt Wolter zu wuchern, er denkt über neue Werbeformen nach und schwärmt von seinen interaktiven Zuschauern. Worin die Interaktivität bestehe? ?Er soll uns anrufen.? Von einer Revolution spricht Wolter im Zusammenhang mit seinem ?Kundenfernsehen?. Sätze wie ?Was gibt es Netteres, als sich in einer langweiligen Werbepause zu 9Live zu zappen, in einer klar vorgegebenen Zeit seine Rätsel zu lösen, mit einem gutaussehenden Moderator zu plaudern, seine eigene Stimme im Fernsehen zu hören und vielleicht auch noch ein Auto oder 20.000 Euro gewinnen zu können?? gehen ihm ohne jeden Anflug von Ironie über die Lippen. Natürlich weiß er auch, daß der Seher sich im Schnitt nur für dreieinhalb Minuten zu 9Live verirrt.

Der Chef sieht mit

Doch Wolter mag seinen Laden. ?Wir sind eine Fabrik, die täglich achtzehn Stunden Live-Fernsehen macht.? Sie wird vom Chef dabei rund um die Uhr beobachtet. ?Natürlich rufe ich auch schon mal in einer Sendung an, wenn mir was nicht paßt?, sagt er und schwärmt zugleich vom familiären Miteinander der Mitarbeiter, deren Zahl unter seiner Ägide von achtzig auf 120 wuchs. Die Moderatoren arbeiten hier um ihr Leben. ?Wir sind ein Durchlauferhitzer, und wir brauchen Bewegung, was Gesichter angeht. Die machen hier alle einen harten Job. Wer sich durchsetzt, ist gut, wer nicht, verläßt uns wieder. Einen Rentenvertrag hat hier kaum jemand.?

Marcus Wolter, der erst dieser Tage nach München gezogen ist, nimmt sich da sicher nicht aus. ?Das hier ist mein erstes Angestelltenverhältnis.? Schon während des Studiums habe er sich selbständig gemacht und mit dem ehemaligen Soap-Star Andreas Elsholz erste CDs produziert. Sein zweiter Autor im eigenen Musikverlag sei ein gewisser Stefan Raab gewesen, dessen erste Schritte bei Viva er managte. Über Stationen wie Premiere und Sony kam Wolter zur eigenen kleinen Produktionsfirma, die für MTV und später 9Live produzierte, wo Christiane zu Salm auf den umtriebigen Unternehmer aufmerksam wurde.

Jetzt denkt Wolter über neue Werbeformen nach, wie den immer wieder anders ?gespielten Werbespot. Die Werbung kann sich bei uns ganz neu erfinden. Da sehe ich noch Potential.? Irgendwie ist dieses Büro mit den zwei Fernsehern und der Magnettafel wohl doch zu klein für diesen Marcus Wolter. Harald Schmidt wird noch viel Freude an seinen Steilvorlagen haben. Spätestens wenn sich Wolter seinen Lebenstraum erfüllt und Corny Littmann als Präsident des FC St. Pauli beerbt. ?Aber das hat noch Zeit.? Vorher ist noch Programmreform bei 9Live.


Text: F.A.Z., 24.10.2005, Nr. 247 / Seite 42
Bildmaterial: dpa


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noch ein artikel diesmal zum thema btv 4u....
alles schon ein bißchen älter...febraur 2004.....

Zitat:


Zukunft in den Sternen
BTV 4U erhält befristete Sendelizenz â?? und will klagen

Jetzt wird alles besser. Alles anders. ?Ich will weg von den Spielenâ??, sagt
Thomas Hornauer, 43, Eigentümer des baden-württembergischen Satellitensenders
BTV 4U. Dabei war das Geschäftsmodell einst dem Sender Neun
Live nachempfunden, der mit Anrufen zu Quizfragen viel Geld verdient.
Vielleicht hat der Sinneswandel etwas mit Ermittlungen der Justiz zu
tun. Zwei Tage vor Weihnachten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart an
fünf Orten mit 35 Polizisten Firmenräume durchsucht. Behördensprecher
Eckhard Maack: ?Bei BTV 4U besteht eine große Diskrepanz zwischen der
suggerierten und der tatsächlichen, sehr geringen Gewinnchance.â?? Die
Aussicht am Telefon durchzukommen sei, so Maack, sehr klein. Nach mehreren
Anzeigen ermittelt die Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf ?Abzocke
und strafbare Werbungâ??. Nun will der attackierte Hornauer
?die Spielesendungen komplett einstellenâ?? â?? um BTV 4U als ?kompetentes
Baden-Württemberg-Fernsehen zu etablierenâ??. Den finanziellen Verlust
durch Wegfall der Telefonerlöse mache der Imagegewinn wett â?? dadurch
gebe es, hofft er, mehr Werbung. Die Landesanstalt für Kommunikation
(LFK) in Stuttgart hat dem Sender am Montag noch einmal unter
strengen Auflagen eine befristete Sendelizenz bis Jahresende gewährt:
BTV 4U muss ein neues Programmschema und einen Finanzplan bis 2011
vorlegen. Der SPD-Landtagsabgeordnete und LFK-Medienrat Klaus Käppeler:
?Eine endgültige Lizenzvergabe halte ich für problematisch, solange
die Staatsanwaltschaft noch ermittelt.â??
Schon bei der ersten Lizenzvergabe im April 2003 hatte es nur eine
zeitlich begrenzte Erlaubnis gegeben â?? auch wegen der umstrittenen Spiele.
Zudem waren Hornauer enge Kontakte zu einer Sekte und zum Porno-Geschäft
vorgeworfen worden. Jetzt prüft BTV 4U eineKlage gegen
die Medienaufsicht. Ein Sprecher: ?Es ist nicht nachvollziehbar, wieso es wieder
nur eine befristete Lizenz gibt.â?? Damit könne BTV 4U keine langfristigen
Werbeverträge abschließen. Die Zukunft steht also in den Sternen,was
man wörtlich nehmen kann: Bis zu vier Stunden am Tag bringt der Sender
Astrofon live â?? dabei können sich Zuschauer für 1,86 Euro pro Minute
von Astrologen beraten lassen. Auch die neuen Baden-Württemberg-Formate
sind ?Mitmachfernsehenâ??: Anrufen, Meinung äußern, zahlen.
Hornauer verdient dabei übrigens doppelt â?? er stellt über die ihm gehörende
Telekommunikationsfirma ?Telekontorâ?? dem Sender die 0190- und
0137-Nummern zur Verfügung.

Jürgen Bätz



www.juergenbaetz.de/arbeitspr.html


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