Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beitrge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Freitag, 14.08.2009, 03:06 Titel:
« Irgendein CI-Befrworter » hat Folgendes geschrieben:
Es ist gut, dass gegen die Satzung jetzt geklagt wird. Nicht weil alles gut war, was programmlich gelaufen ist, sondern weil dann einmal juristisch klargestellt wird, ob diese Satzung der Landesmedienanstalten berhaupt so tief in die Programmfreiheit eingreifen darf. Bei allen Interessen, die Verbraucherschtzer vertreten, muss die Politik auch an die Existenz der Rundfunkanbieter denken.
Und da ist er wieder, der Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Freiheit der Berichterstattung, die Freiheit der Medien.
Und da ist wieder meine Behauptung, dass Call-in nichts mit der Presse- und Rundfunkfreiheit zu tun hat. Call-in ist ein reines Geschftsmodell, dass sich nicht hinter diesem hohen Gut verstecken darf. Call-in ist ein Geschftsmodell, dass dieses Grundrecht nur ausnutzt, um in einem quasi rechtsfreien Raum Menschen abzuzocken. Es fhrt das Grundrecht ad absurdum. Jeder Journalist msste sich darber im Klaren sein und sich dagegen wehren, dass sein Recht auf freie Meinungsuerung durch diese "Geschftsleute" unterhhlt und ausgenutzt wird.
Es ist geradezu absurd, wenn der Prsident des Verbandes privater Rundfunk- und Telemedien e.V. (dieser Doetz ist also eigentlich nur ein Vereinsvorsitzender mit dem Titel "Prsident") so einen unsglichen Mll verbal absondert. Will dieser Mensch die totale Freiheit fr seine privaten Anbieter? Was kommt als nchstes? Die Forderung fr die freie Berichterstattung zum Bau einer kleinen Bombe (Titel: "Was knnte der bse Nachbar machen, wenn ich nicht lieb zu ihm bin.")? Anfnge kann ich persnlich durchaus in den Sendungen erkennen, in denen "Reporter" mit versteckten Kameras zeigen, wie man problemlos Zugang zu den Wohnungen lterer Menschen erhlt und dann noch zeigt, wie man die am besten ablenken kann. Alles natrlich unter dem Deckmntelchen "Prvention" und prsentiert von Herrn Meyer einem betroffen dreinschauenden Moderator.
Langsam wirds wirklich bizarr in unserer Fernsehlandschaft. Es wird Zeit, dass ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, mindestens dieses Geschftsmodell komplett aus dem Schutz des Art. 5 GG herauszunehmen. Das wre wirklich mal wieder eine kleine Revolution.
Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Mork vom Ork Grnes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beitrge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Freitag, 14.08.2009, 14:21 Titel:
Wer Lust und Zeit hat, sollte sich hier mal den ganzen Artikel aus dem Klner Stadtanzeiger durchlesen.
Darin gibt es 2 sehr entscheidende Aussagen. Zum einen diese hier:
« Klner Stadtanzeiger » hat Folgendes geschrieben:
Zur jetzigen Eilentscheidung heit es auf Nachfrage des Klner Stadt-Anzeiger von 9Live-Sprecher Marcus Prosch: "Natrlich htten wir uns bereits in diesem Stadium des Verfahrens gewnscht, dass das Gericht die Gewinnspielsatzung auer Kraft setzt." Der Sender hofft nun auf das Hauptsacheverfahren, da "auch das Gericht die Notwendigkeit der Klrung der Gewinnspielsatzung sieht."
und zum anderen diese hier:
« Klner Stadtanzeiger » hat Folgendes geschrieben:
Die Richter verweisen in ihrem Beschluss noch auf andere mgliche Faktoren: Zwar liege der Schluss nahe, "dass durch die Anpassung der Spielregeln und des Sendeablaufs an die satzungsrechtlichen Vorgaben die Bereitschaft der Zuschauer zur aktiven Teilnahme an den Gewinnspielen zumindest whrend der ersten Monate sprbar abgenommen hat." Danach erwhnen sie noch andere Faktoren. Mit dabei: die allgemeine Wirtschaftskrise.
Ist klar, da sich 9LIVE bereits zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung bezglich Aufhebung der Satzung gewnscht htte. Aber warum weist nicht auch mal das Gericht daraufhin, die Grnde fr die imensen Umsatzeinbuen auch mal in den eigenen Reihen des Senders zu suchen? Kann sich wirklich keiner da draussen vorstellen, das diese Umsatzrckgnge etwas mit der soviel gelobten "Transparenz und Fairness" des Senders zu tun haben knnten? Sind wir hier im Forum wirklich die Einzigen? Oder sehen wir vielleicht nur ein anderes Call-In im deutschen Fernsehen als der Rest unserer Mitbrger?
By the Way:
« Klner Stadtanzeiger » hat Folgendes geschrieben:
9Live-Sprecher Marcus Prosch
Wurde Sylke Zeidler auch schon wegrationalisiert oder hat Sie etwa auch bereits freiwillig das sinkende Schiff verlassen?
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen knnen, mssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
« Klner Stadt-Anzeiger » hat Folgendes geschrieben:
Das Mnchner Unternehmen klagt ber dramatische Umsatzeinbrche, die womglich als Indiz dafr zu sehen sind, dass die Satzung greift.
[...]
So seien die Anrufzahlen im Mrz 2009 gegenber dem Vormonat um 35 Prozent eingebrochen; in den beiden Folgemonaten sei ein weiterer Rckgang um jeweils fnf Prozent zu verzeichnen gewesen." Angeblich habe es einen solchen Einbruch noch nie seit Beginn der Erfassung 2005 gegeben.
[...]
Der Sender habe, so der Beschluss, seine Zahlen mit einer eidesstattlichen Versicherung unterlegt.
Mhhh - irgendwie bin ich skeptisch, was diese Zahlen angeht. Die Anruferzahlen sind, soweit es bekannt ist, schon seit Jahren rcklufig. Wenn der Verlust in letzter Zeit tatschlich so hoch ist und die Satzung auch noch gltig bleibt, dann msste Sh9 den Laden eigentlich kurzfristig dicht machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pro7/Sat1 AG sich das lange ansieht. Warten wir mal ab.
@ MvO
Mir ist auch gerade aufgefallen, dass Sylke "Alles wird gut" Zeidler nicht mehr da ist. Im Impressum von Sh9 taucht sie auch nicht mehr auf. Groes Sthlercken im Hintergrund? Kann eigentlich nicht sein, denn Sh9 ist ja transparent.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Warum schaltet 9live eigentlich keine Spendenhotline?
Das knnte dann vielleicht so aussehen.
Um das berleben unseres Senders "9live" zu garantieren, sind wir vermehrt auf Spenden angewiesen.
Wir bitten, die Jahrelang von uns (durch 9live Animateure) Abgezockten Zuschauer um Mithilfe.
Bei Grozgigen Spenden, haben wir fr Sie einen Ratefuchs und einen Go Duster reserviert.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MNCHHAUSEN
TV-MEDIA: Und wenn doch mal jemand schwierige Lsungen findet?
Franz M.: Dann wird das oft nicht zugegeben, und die in den Kuverts hinterlegten Antworten werden unauffllig ausgetauscht, sobald die Kamera mal wegschwenkt. Das geschieht – und es geschieht nicht selten!
Wenn in den Arbeitsvertrgen Pnalen hineingeschrieben sind, die dem Vertragspartner (AN) Geldstrafen auferlegen knnen, wenn er "petzen” geht, weil der AG die Kunden vorsetzlich bescheien tut um sich zu bereichern und der AN dies dann doch nicht so gut findet, dann sollten die Pnalen in den Arbeitsvertrgen doch unwirksam werden, weil der AN zur Aufklrung von Straftaten beigetragen hat, wenn es denn wirklich der Fall sein sollte.
Wir kennen ja als Call-in Zuschauer all zu gut und oft durchgefhrte diverse Kameraschwenks bei bestimmten Situationen, offener aber noch nicht sichtbarer Inhalt eines Kartons, wo der Zuschauer dann intransparent nicht mitbekommt, was whrend des Kameraschwenks/-einblendung (hier zum Auto) wirklich passierte.
Warum sollte der ehemalige Call-in Mitarbeiter "Franz M” lgen?
Lgen nicht die, die die Call-in Abzocker in Schutz nehmen, auch durch Unttigkeit, wie es die zustndigen LMA's jahrelang praktizierten und die Call-in Abzocke gewhren liesen, nur damit die sich bereichern (finanzieren) knnen?
Was bringt es den Verbraucher, wenn solche Menschen wie "Franz M” keine Anzeige erstatten um den medialen Sumpf des Schwindels trocken zu legen, der Verbraucher aber weiter dem Call-in Schwindel ausgeliefert ist?
Mge uns allen und ins besondere dem noch Call-in Anrufern ein Stearinlicht aufgehen und die Finger vom Telefon lassen, wenn dir so ein Abzocker im TV hohen Gewinn verspricht. Der will dir bestimmt nichts gutes - der will nur dein Geld!
Schaut und hrt euch doch die Anrufdrcker und Bandansagenverkufer nur mal genauer an, diese verlorenen Seelen, wie sie heute quasi um Anrufe betteln und dir frech grinsend, oft aggressiv brllend ber die Kamera ins Gesicht schauen, wenn dem einen bei Lgen das linke Auge zu zucken beginnt oder der andere an seine eh schon angefressenen Fingerngel kaut.
Jetzt sind es schon 3 Call-in Aussteiger die, wenn auch versteckt, von uns vermuteten Vorgnge hinter den Kameras besttigen. Darf so TV weiter missbraucht werden und dann auch noch vom Grundgesetzt gedeckt?
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
In dem schon erwhnten Bericht des Klner Stadtanzeigers vom 13.08.09 wird von 9live unter anderem beklagt, dass die Regeln in die Finanzierungsgarantie eingriffen...
Nun habe ich, weil das doch fr einen Laien recht merkwrdig klingt, mal versucht herauszufinden, was das im Zusammenhang mit 9live bedeuten knne...
Dieses Wort an sich wirkt auf den ersten Blick einfach. Es ist im Rundfunkstaatvertrag und diversen Gerichtsurteilen mehrfach erwhnt, jedoch zielt es eher in Richtung ffentlich-Rechtliches Fernsehen.
Spoiler:
Auszug aus einem Antrag aus dem Jahr 2007 der Fraktion der SPD (Landtag von Baden-Wrttemberg) und Stellungnahme des Staatsministeriums:
Die vom Bundesverfassungsgericht gegenber dem ffentlich-rechtlichen
Rundfunk ausgesprochene Finanzierungsgarantie besagt, dass die Erfllung
der Aufgabe der Rundfunkanstalten zur Grundversorgung der Bevlkerung
mit Rundfunkangeboten durch eine bedarfsdeckende Finanzierung gewhrleistet
sein muss. Dies bedeutet wiederum, dass nach heutigem Stand ein wie
auch immer geartetes Finanzierungsmodell in der Lage sein muss, den Bedarf
fr die Grundversorgung aufzubringen, der momentan bei ca. 7,3 Mrd. Euro
liegt.
Kurz gesagt: Ich kapiers nicht.
Aufs erste Lesen hin verlangt 9live also eine Garantie fr eine Finanzierung ihres Geschftsmodells?
Dass ihnen eine Garantie zuteil wird, dass sie ihr Geschftsmodell so einrichten drfen, dass es kostendeckend und gewinnbringend arbeitet? Und niemand darf es dann angreifen, weil sonst nicht garantiert wre, dass es sich lohnt???
Fragen an die Juristen und sonstigen Fachleute hier:
Wer kann das mal verstndlich erklren, wie durch die -in Zusammenarbeit mit 9live aufgestellten- Regeln die Finanzierungsgarantie des Senders untergraben werden knnte?
Was wren die Folgen, wre dem tatschlich so?
Wer kommt fr solche Garantien auf?
Hat man als Unternehmer generell ein Anrecht auf eine "Finanzierungsgarantie", so, wie man ja auch generell das Recht auf Berufsfreiheit hat?
Das wre doch das Ende aller Firmenpleiten, oder?
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beitrge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Samstag, 15.08.2009, 19:18 Titel:
« sauerwerder » hat Folgendes geschrieben:
Wer kann das mal verstndlich erklren, wie durch die -in Zusammenarbeit mit 9live aufgestellten- Regeln die Finanzierungsgarantie des Senders untergraben werden knnte?
Was wren die Folgen, wre dem tatschlich so?
Wer kommt fr solche Garantien auf?
Hat man als Unternehmer generell ein Anrecht auf eine "Finanzierungsgarantie", so, wie man ja auch generell das Recht auf Berufsfreiheit hat?
Zur zuletzt gestellten Frage: Natrlich nicht (es sei denn, man ist eine Bank ). Hier geht es (wieder) um das hohe Recht der Meinungsfreiheit. Nach Einfhrung des Privatrundfunks gab es z. B. Stimmen, die den ffentlich-Rechtlichen ein Werbeverbot aufzwingen wollten. Weil den privaten Anbietern dadurch natrlich Einnahmen entgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat dann festgestellt, dass die .-r. Anbieter eine besondere Verpflichtung zur Information haben und dass die Finanzierung durch ein "duales System" (Gebhren plus Werbung) sichergestellt sein muss. Das ist einmal die Finanzierungsgarantie des .-r. Rundfunks. Wer fr die Garantie gerade steht? Der Gebhrenzahler. Denn bei einer Unterfinanzierung werden (schlicht gesagt), nach einem vorgeschriebenen Prfverfahren, die Gebhren erhht.
Die privaten Anbieter haben auch einen Informationsauftrag, allerdings gegenber dem .-r. Rundfunk nur einen eingeschrnkten. Wenn also ein privater Anbieter zugelassen wird, dann muss auch fr den sichergestellt sein, dass er aus (zunchst einmal) irgend welchen Einnahmen sein Programm finanzieren kann, in der Regel ber die Werbung. Wenn 9Live jetzt die Finanzierungsgarantie einklagt, dann wird es so sein, dass der Sender nur dann seiner "Informationspflicht" nachkommen kann, wenn auch hier seine Finanzierung gesichert ist. Da 9Live sich aber fast ausschlielich ber seine Anrufer finanziert, und wenn man glaubt, dass durch die neuen Gewinnspielregeln diese weniger anrufen, dann wrde man in die Finanzierungsgarantie eingreifen. Wre genau so, als wenn man jetzt einem Sender verbieten wrde, keine Waschmittelwerbung mehr auszustrahlen.
Kommt also jetzt das Gericht zu dem Schluss, dass die neuen Regeln Grund fr den Anruferrckgang sind und kommt ferner das Gericht zu dem Schluss, dass dieser wertvolle Sender, der ja praktisch rund um die Uhr die Brger mit Informationen versorgt, dadurch gefhrdet ist, dann wre es durchaus mglich, dass ... ja, was eigentlich?.... es berhaupt keine Regeln mehr geben darf? ...der Sender die Regeln selbst aufstellt? Ich wei es nicht.
Was lernen wir daraus? Das Geschftsmodell Call-in muss raus aus dem Schutz der Freiheit der Berichterstattung. Es hat da berhaupt nichts zu suchen. Die Grundberlegungen des BVerfG sind ja durchaus nachvollziehbar, richtig und gut. Aber was, bitteschn, hat dieser (sorry) Dreckssender mit Journalismus, Berichterstattung und Meinungsfreiheit zu tun? Auer, dass sie es schamlos ausnutzen.
Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Mork vom Ork Grnes Mitglied Alter: 56 Geschlecht: Beitrge: 10925 Wohnort: Berlin
Verfasst am: Samstag, 15.08.2009, 20:07 Titel:
Btw: hier mal die original Presseerklrung der BLM zur Ablehnung des 9LIVE Antrages vor dem Bayerischen Gerichtshof.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen knnen, mssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
schumis2001 CITV.NL Moderator Alter: 48 Geschlecht: Beitrge: 2568
Verfasst am: Samstag, 15.08.2009, 21:08 Titel:
« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Schutz der Rezipienten und Gewinnspielteilnehmer zu verbessern, kann auch mit dem Argument wirtschaftlicher Einbuen beim Sender nicht auer Kraft gesetzt werden.
Na, das ist doch schn zu lesen. (Ejos!!!)
« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Es ist Aufgabe der Sender, die Spielgestaltung an den Vorschriften der Satzung zu orientieren.
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beitrge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Samstag, 15.08.2009, 21:31 Titel:
« Bayerischer Verwaltungsgerichtshof » hat Folgendes geschrieben:
Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Schutz der Rezipienten und Gewinnspielteilnehmer zu verbessern, kann auch mit dem Argument wirtschaftlicher Einbuen beim Sender nicht auer Kraft gesetzt werden.
Die Begrndung ist vllig richtig und in Ordnung. Aber den Satz muss man wirklich einmal zu sich nehmen, ihn auf der Zunge zergehen lassen und dann auskotzen, weil dahinter die Argumentation von 9Live steht.
Welche Frechheit und welche Chuzpe steckt eigentlich hinter der Begrndung zum Antrag auf Auerkraftsetzung der Gewinnspielregeln? Da wird festgestellt, dass der Gesetzgeber den Schutz der Lemminge verbessern mchte. Und da kommen die daher und argumentieren...jaaaa, aber wenn der Schutz verbessert wird, dann verdienen wir nicht mehr so viel. Das ist so, als ob ein Ferrari-Fahrer sagt: Wenn ich schon so viel Geld fr ein Auto ausgebe, dann will ich auch mit 160 km/h an dem rtlichen Kindergarten vorbeibrettern drfen. Schutz der Kinder hin oder her, is doch egal.
Wenn sie den Antrag ehrlich formuliert htten, dann htte er so, oder hnlich, aussehen mssen:
"Der Antragsteller konnte bisher ohne jegliche Aufsicht und ohne, dass die LMA eine Handhabe zum Einschreiten hatten, die Gewinspielteilnehmer gnadenlos verppeln und abzocken. Der bse Gesetzgeber aber hat dem Treiben dadurch ein Ende gemacht, dass er die LMA zur Ausarbeitung einer neuen Gewinnspielsatzung aufgefordert hat. Nachdem die LMA diesem Auftrag gefolgt sind, haben sie dem Antragsteller in vorauseilendem Gehorsam diese nocheinmal zur berarbeitung vorgelegt. Die so - im Grunde genommen vom Antragsteller selbst - ausgearbeitete Fassung ist dann von der ALM abgesegnet und in Kraft gesetzt worden. (Es war auch nichts anderes erwartet worden.) Der Antragsteller und seine Mitbewerber haben danach unisono Hurra geschrieen und sich ber die neue Satzung gefreut. Hat sie diesen doch so wunderbare neue Features wie die "Servicecentergewinner" beschert.
Schon vor einigen Jahren haben fhrende Mitarbeiter des Antragstellers festgestellt, dass Call-in ein Kundenverbrennungsprogramm ist. Die Beteiligten wussten also, dass irgendwann die Anruferzahlen einbrechen wrden. Offenbar hat der Antragsteller den Bogen berspannt mit der Folge, dass ein erheblicher Rckgang der Anrufe zu verzeichnen ist. Nun ist die Existenz des Antragstellers gefhrdet. Da er aber seiner Informationspflicht nachkommen muss, mssen die Anrufe wieder zunehmen. Natrlich wei der Antragsteller, dass das mit der neuen Satzung berhaupt nichts zu tun hat. Aber schlielich ist der Antragsteller ein Fernsehsender, und als solcher unterliegt er keinerlei Vorschriften. Deswegen muss das Gericht feststellen, dass sowohl die Gewinnspielsatzung als auch die berwachung des informellen Teils der Sendungen, wozu auch die Quizspiele gehren, unzulssig sind. Der Antragsteller betrachtet solche Eingriffe als Zensur. Schlielich sind wir ja nicht in China.
Wenn der Antragsteller erst einmal machen kann, was er will, dann werden auch die Anruferzahlen wieder in die Hhe schnellen. Tun sie es nicht, dann knnte der Antragsteller die Kosten fr einen Anruf nach und nach auf 1 - 2 Euro erhhen. Es wre ja noch schner, wenn dem Antragsteller da Vorschriften gemacht werden knnen. Wo bleibt denn die Freiheit der Berichterstattung und die Informationsfreiheit?"
Das Wort "Wrde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Fr Geld wrde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Vielleicht geht der Schuss ja auch nach hinten los.
Die Gerichte knnten ja die LMA's dazu verurteilen noch mehr Regelungen in die Gewinnspielregeln reinzuschreiben.
Wenn festgestellt wird, dass die Gewinnspielregeln nicht zu scharf sondern zu lasch sind wre das doch mglich oder
Oder ist das nach dem deutschen Recht nicht mglich?
Ich wrde es jedenfalls gut finden, wenn z.B. die Anzahl der Anrufer eingeblendet werden msste.
Hab ich oben ja schon mal geschrieben (oder in einem anderen Thread): Falls das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass es sich nicht um Gewinn- sondern Glcksspiele handelt, wirds zappenduster.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Sbelzahntiger" (Rainald Grebe)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Twipsy
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