Zitat:
7. Übermittlung von MMR und internen Dienstanweisungen an die Aufsicht
führende Landesmedienanstalt
Sender, die Fernseh-Gewinnspiele veranstalten, haben verbindliche Spielregeln (Mitmachregeln) aufzustellen und der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt unaufgefordert die neueste Fassung der MMR und evtl. existierender (interner) Dienstanweisungen vorzulegen. Deren Überprüfung ist zur Kontrolle der Spielformate neben der Auswertung von Sendemitschnitten erforderlich.
7. Übermittlung von MMR und internen Dienstanweisungen an die Aufsicht führende Landesmedienanstalt
Neue Spielmodi dürfen ohne die vorherige Genehmigung durch die kontrollführenden Aufsichtsbehörden nicht gespielt werden. Genehmigte neue Spielmodi sind dem Zuschauer im Vorfeld deutlich zu erklären. Neu eingeführte Spielmodi sind ausführlich im Videotext und auf der Hompage des Veranstalters zu erklären.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".