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6. Auflösung der Rätsel
6.1 Zeitlicher Rahmen
Die Auflösung der Rätsel hat in der Regel nach Ablauf des Spieles bzw. bei Postkartenspielen nach Beendigung der Mitmachmöglichkeit zu erfolgen. Hiervon kann aus Gründen der redaktionellen Gestaltung abgewichen werden; jedenfalls ist eine Auflösung in der jeweiligen Sendung erforderlich.
6.1 Zeitlicher Rahmen
Die Auflösung der Spiele hat umgehend nach Spielabbruch oder -ende zu erfolgen. Spielrunden, die von einem Moderator angefangen wurden, sind auch durch diesen innerhalb seiner Sendung zu beenden. Moderationsübergreifende Spiele sind generell unzulässig.
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6.2 Inhaltliche Voraussetzungen
Die an einen fairen Wettbewerb zu stellenden Voraussetzungen erfordern, dass die Spiele transparent aufgelöst werden, d. h. für den durchschnittlichen Zuschauer muss es, insbesondere auch bei schweren Spielen möglich sein, die Lösungslogik nachzuvollziehen. Diesem Erfordernis kann auf vielfältige Art Rechnung getragen werden, sei es durch Einblendung der Fehler, Zwischensummenbildungen bei Additionsspielen o. ä. Die bloße Angabe einer Lösungszahl ist unzureichend.
6.2 Inhaltliche Voraussetzungen
Die an einen fairen Wettbewerb zu stellenden Voraussetzungen erfordern, dass die Spiele transparent aufgelöst werden, d. h. für den durchschnittlichen Zuschauer muss es, insbesondere auch bei schweren Spielen möglich sein, die Lösungslogik nachzuvollziehen. Bei Spielen, in denen der Veranstalter vordefinierte Lösungen sucht, ist der Veranstalter verpflichtet, diese durch einen Lösungsumschlag, welcher während des gesamten Spiels gut sichtbar im Bild ist, am Ende aufzulösen. Alle Rätsel sind generell so aufzulösen, daß der Lösungsweg zur vom Sender präsentierten Lösung vom durchschnittlichen Zuschauer logisch nachvollziehbar ist. Dabei hat ein Hinweis auf alle zu beachtenden Eventualitäten zu erfolgen. Der Zuschauer muss durch diese Präsentation der Auflösung bei Spielen gleicher Art in der Lage sein, ein solches Spiel beim nächsten Mal selber zu lösen. Die bloße Angabe einer Lösungszahl ist unzulässig.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".