Anzeigen? Nett!!! Hab glaub ich in den letzten 1 bis 2 Jahren ca 10 Anzeigen gemacht, nicht gegen Call-In, aber gegen andere Strafrelevante Dinge. Es wurden ALLE eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft anscheinend nur Fälle verfolgt die sich lohnen für die Öffentlichkeit. Call-In lohnt sich für die doch gar nicht, zudem die Gerichte bisher immer auf Call-In Seite gestanden hat.
Es ist eben nicht einfach den Menschen bewusst zu machen, das Telefon als gedachtes Kommunikationsmittel nun immer mehr als Glücksspielinstrument zum Geldmachen von den privaten TV-Konzernen missbraucht wird, was ja erst durch das Breitband ermöglicht wurde.
Das ich für meine normale Kommunikation und der gebotenen Dienstleistung des Telefonierens meine anfallenden Gebühren bezahle, ist selbstverständlich und auch akzeptabel.
Die ganze Abzocke mit den Bandansagen und unzähligen Sinnlos-Votings/Umfragen aber nicht und werde ich auch nie akzeptieren, weil in meinen Augen und nach meinen Verständnis kriminell, da mit bewusstem Täuschen, Suggestion und Irreführung unter Ausnutzung bestimmter menschlicher Schwächen, wie etwa der Spiel- und Telefoniesucht verbunden ist.
Die Scheinheiligkeit mit den Hinweisen auf sein Anrufverhalten zu achten ist doch pure Gehirnwäsche da man im selben Atemzug dem Anrufer wieder was von Durchhaltevermögen bei den Anrufversuchen suggeriert.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Ebenso suggerieren die Animateure bei einem sich in die Länge ziehenden Spiel , dass sie aus reinem Gutmenschentum "nun mal einfach einen LösungsTip geben". Das sie dazu verpflichtet sind, erfährt der Zuschauer natürlich nicht.
"Der nächste große Krieg wird im Web entschieden"
Bill Gates
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: 49 Cent
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Mittwoch, 25.07.2007, 08:37 Titel:
« Fab-dizzle » hat Folgendes geschrieben:
Vielmehr muss er ja der Frage nachgehen, ob da tatsächlich niemand durchgestellt wird, die Moderatorin beim Zuschauer aber den Eindruck erweckt, es rufe niemand an.
Richtig. Könnte er prüfen. Ebenso wie die Aussage, dass es keine Lösung mehr gibt obwohl sie z. B. hier während der Sendung im Forum mitlesen und noch -zig Lösungen gepostet werden, usw...usw...
Vielleicht ist es aber ja auch so, dass die Staatsanwaltschaft München zu viele Anzeigen erhält und quasi schon vorgefertigte Einstellungsverfügungen auf Halde liegen hat?
Im übrigen empfehle ich dir mal, die Threads zu den Landesmedienanstalten, deren gute Zusammenarbeit mit den von ihnen überwachten Sendern und der Rolle der Politik dabei durchzulesen (Stichwort "Medientage München").
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
redox CITV.NL Moderator Alter: 49 Geschlecht: Beiträge: 5138 Wohnort: Kiel
Verfasst am: Mittwoch, 25.07.2007, 11:14 Titel:
Zitat:
Vielmehr muss er ja der Frage nachgehen, ob da tatsächlich niemand durchgestellt wird, die Moderatorin beim Zuschauer aber den Eindruck erweckt, es rufe niemand an.
Mal ne blöde Frage :
Müsste der Staatsanwalt dann nicht auch der Frage nachgehen, ob das Waschmittel wirklich so weiß wäscht wie in der Werbung suggeriert wird ?
Oder dass nur derjenige schlau ist, der das entsprechende Produkt kauft ? Falschaussagen gibt es in der Werbung zuhauf.
Die Leute werden tagtäglich in der Reklame für dumm verkauft.
Und 9Live preist letztlich auch nur das eigene "Produkt" an.
Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein...
Bei der Werbung ist diese vermeinliche Täuschung aber jedenfalls sozial-adäquat. Und deshalb legt man den Tatbestand auch so aus, dass er durch eben diese Werbung nicht erfüllt wird.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Fab-dizzle
ich frag mich warum dort kein notar bei diesen "gewinnshows" anwesend sein muss
da ist doch Abzocke tür und tor geöffnet
jeder glücksspielautomat in kneipen muss regelmäßig geprüft werden
nur anscheinend der hot buzzer nicht
man sollte ihn versiegeln und wie früher die iranischen atomkraftwerke mit kameras überwachen
oder noch besser:
im jeden casino turnt ein finanzbeamter rum der aufpasst dass kein geld am staat vorbei geht
der wäre genau so gut wie ein notar
Warum also wird Call-in nicht als Glücksspiel gewertet? Weil eben die deutsche Rechtsprechung sagt, dass die 0,50 Euro keinen Einsatz darstellen, sondern vielmehr sozusagen eine Art ?Eintrittsgeld?, vergleichbar mit dem Porto einer Postkarte, sind. Die Telefonkosten sollen also nur Voraussetzung für die Teilnahme an dem ?kostenlosen? Gewinnspiel sein, zumal sie weder die Gewinnchancen noch deren Höhe beeinflussen. Die Juristerei ist (wieder mal) nicht logisch, denn ohne Gewinnaussicht würde der Anrufer niemals zum Hörer greifen...
Diese Rechtsprechung ist dem Grunde nach IMHO völlig nachvollziehbar, denn es wäre ja nun auch wieder nicht gerechtfertigt, irgend eine x-beliebige Verlosung (damit meine ich jetzt nicht CI) mal als (erlaubnispflichtiges) Glücksspiel und mal als (erlaubnisfreies) Gewinnspiel zu werten und das davon abhängig zu machen ob der Teilnehmer sein Lösungswort per Postkarte oder e-mail einsendet, oder anruft und es persönlich nennt.
I.Ü. ist das sogar im Spielcasino so: Einsatz ist nur das was du auf den Roulettetisch wirfst. Falls du am Eingang auch noch etwas zahlen musst (Eintritt, Mindestverzehr, etc...obwohl ich glaube dass das in der Praxis selten ist und nur in juristischer Kommentarliteratur vorkommt ), dann ist das kein Einsatz.
Der Gesetzgeber will auch gar nicht, dass alle Spiele bei denen etwas gewonnen werden kann verschwinden, sondern nur eine bestimmte Kategorie (nämlich die Glücksspiele) grade wegen der Möglichkeit immer höhere Einsätze zu bringen, reglementiert wird.
« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Eine Vermögensverfügung dürfte sogar bei einem einmaligen Einsatz von 0,50 Euro vorliegen. Liegt aber auch eine bewusste Täuschung des Veranstalters des Gewinnspiels vor?
Kommt drauf an. So fleißig wie hier mitgeschnitten wird hab ich aber kaum Zweifel daran, dass Beweise für das eine oder andere strafwürdige Verhalten schon vorliegen...
Dass sich Moderatoren von CI-Sendungen im HotButton-Verfahren dabei strafbar machen können ist jedenfalls nicht Kollege Fab-Dizzles Privatmeinung, sondern wird von anderen Juristen (inklusive mir selbst) durchaus geteilt.
Zu dem Thema gab's kürzlich einen Aufsatz in der MMR, den ich sehr erhellend fand. Wer das genauer nachlesen möchte: Becker/Ulbrich/Voß, "Tele-Gewinnspiele im Hot-Button-Verfahren: Be-trug durch Moderatoren?", MMR 2007, 149. Aus der Zusammenfassung bei Juris:
"Nach Aufzeigung des strafrechtlichen Problems durch das Verhalten der Moderatoren werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Be-trugs anhand der Problematik untersucht, wobei die Verfasser zu dem Ergebnis kommen, das der Tatbestand erfüllt sein kann. In ihrem Fazit untermauern sie ihre Ansicht und geben einen kurzen Hinweis an die Sender."
Grüße,
Z.
PS: Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit des Wortfilters - "Be-trug" sieht beschissen aus . Wie wäre es denn stattdessen mit "§ 263 StGB"?
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Zwangsvollstrecker
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 10:06 Titel:
« Zwangsvollstrecker » hat Folgendes geschrieben:
I.Ü. ist das sogar im Spielcasino so: Einsatz ist nur das was du auf den Roulettetisch wirfst. Falls du am Eingang auch noch etwas zahlen musst (Eintritt, Mindestverzehr, etc...obwohl ich glaube dass das in der Praxis selten ist und nur in juristischer Kommentarliteratur vorkommt ), dann ist das kein Einsatz.
Natürlich ist das "Eintrittsgeld" kein Einsatz. Wie du richtig schreibst, liegt ein Einsatz erst dann vor, wenn ich etwas auf den Roulettetisch werfe. Ich würde dir also zustimmen, wenn ich (zum Normaltarif) anrufen müsste um festzustellen, ob ich eine "freie Leitung" getroffen habe und mich dann entscheiden könnte, ob ich teilnehme.
Hier ist aber das "Eintrittsgeld" der Einsatz. Ich kann diesen Einsatz m. E. auch nicht mit den Kosten für eine Postkarte vergleichen: Wenn ich an einem Gewinnspiel per Postkarte teilnehme, dann gehe ich davon aus, dass jede Postkarte, dich ich versende, an der Verlosung teilnimmt. Da werden nicht von vornherein Karten aussortiert, weil sie nicht innerhalb der richtigen Zeit angkommen sind oder weil sie in den falschen Briefkasten eingeworfen wurden.
Außerdem ist die Auslobung von Geld- oder Sachprämien, unabhängig davon, ob eine richtige Lösung genannt wird, eindeutig Glücksspiel.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Ich kann diesen Einsatz m. E. auch nicht mit den Kosten für eine Postkarte vergleichen: Wenn ich an einem Gewinnspiel per Postkarte teilnehme, dann gehe ich davon aus, dass jede Postkarte, dich ich versende, an der Verlosung teilnimmt.
@Speculatius,
du hast dabei einen wichtigen Punkt vergessen. Wenn ich bei einem Postkartenspiel mitmache dann weiss ich genau das mir eine Karte reicht um bei der Verlosung dabei zu sein. Ich muss aber keine 50 oder gar 100Karten schreiben um an der Verlosung teilzunehmen.(Dies wird in den meisten Fällen auch erst gar nicht zugelassen)
Bei Call-In ist der geringfügige Einsatz der Kosten einer Postkarte aber keine Gewähr dafür überhaupt an dem Spiel Teilzunehmen und seine Lösungsantwort abzugeben. Hier muss man in den meisten Fällen mehrmals anrufen um überhaupt eine Lösung zu sagen.
Es gibt ja Zuschauer die versuchen es Monate um einmal bei 9Live durchzukommen und geben so auch viele hunderte von ?uros aus um mal mitspielen zu können. In diesen Fällen kann man dann aber nicht mehr von einem geringfügigen Einsatz sprechen!
Daher sollten sich die deutschen Gerichte mal neu mit der Problematik von Call-In befassen.
Wer schon 0.50? für einen Anruf ausgibt, der sollte dann auch die Möglichkeit einer Lösungsabgabe haben!
Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: kknaecke
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 18:20 Titel:
@kknaecke: Ne, vergessen hab ich das nicht (ich hab's ja sogar geschrieben). Ich kenn aber Leute, die wirklich und wahrhaftig bis zu 20 Postkarten verschicken, wenn sie an Preisausschreiben teilnehmen. (Oft sogar noch besonders gestaltete )
Nur: Bei 20 hört es halt auf. Und da sitzt auch niemand, der sie anbrüllt, dass sie noch weitere 20 Karten verschicken sollen weil niemand sonst die Lösung hat oder weil kein anderer teilnimmt. Außerdem ist ein Anruf mit Wahlwiederholung (und auch ohne) viel einfacher als das Schreiben einer Karte. Ferner setzt die Tätigkeit auch voraus, dass man wenigstens halbwegs nüchtern ist...
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
@kknaecke: Ne, vergessen hab ich das nicht (ich hab's ja sogar geschrieben). Ich kenn aber Leute, die wirklich und wahrhaftig bis zu 20 Postkarten verschicken, wenn sie an Preisausschreiben teilnehmen. (Oft sogar noch besonders gestaltete )
Nur: Bei 20 hört es halt auf. Und da sitzt auch niemand, der sie anbrüllt, dass sie noch weitere 20 Karten verschicken sollen weil niemand sonst die Lösung hat oder weil kein anderer teilnimmt. Außerdem ist ein Anruf mit Wahlwiederholung (und auch ohne) viel einfacher als das Schreiben einer Karte. Ferner setzt die Tätigkeit auch voraus, dass man wenigstens halbwegs nüchtern ist...
o.k., mein erstes Posting. Hoffe, dass ich nicht zu viel falsch mache. Die wenigen Urteile der Zivilgerichte machen deutlich, dass man die Call-in-Spiele lieber als "Preisausschreiben" (Postkarten !!!) denn als "Glücksspiel" einordnet (klar. Letzteres hätte nämlich die unangenehme Konsequenz, dass irgendein Gericht - Zivil- oder Strafgericht - sagen müsste, in der Bundesrepublik Deutschland finde illegales Glücksspiel über verschiedene Fernsehsender statt--- und es wäre dann blöderweise noch niemandem aufgefallen, dass das so ist). Denn Glücksspiele in der BRD müssen in staatlich konzessioniernter Form stattfinden (Spielbanken, Lotto).
(auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand)
Strafgerichte sind mit solchen "Gewinnspielen" meines Wissens noch gar nicht befasst gewesen. Letztendlich verständlich insoweit, als dass kein Staatsanwalt sich an der Sache die Finger verbrennt, solange die Sender immer das O.k. der LMA erhalten. Die größte Chance, die in der Luft verpuffte, war "Alida /bei-den-Peaks-schlagt-doch-später-zu/ Lauenstein. Als die BLM die Erklärung des Senders 9Live als "plausibel" kommunizierte, war alles vorbei. Aber es gibt immer noch Wege, wenn man lang genug darüber nachdenkt.
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Interne Frage an die Kenner: Wo ist mein Avatar, den ich hochgeladen habe ? Und warum hab ich keine Signatur ?
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
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