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  kknaecke
Obergnom
Obergnom

Alter: 52
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1749
Wohnort: Bielefeld
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 10:46 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:

Ich kann diesen Einsatz m. E. auch nicht mit den Kosten für eine Postkarte vergleichen: Wenn ich an einem Gewinnspiel per Postkarte teilnehme, dann gehe ich davon aus, dass jede Postkarte, dich ich versende, an der Verlosung teilnimmt.


@Speculatius,

du hast dabei einen wichtigen Punkt vergessen. Wenn ich bei einem Postkartenspiel mitmache dann weiss ich genau das mir eine Karte reicht um bei der Verlosung dabei zu sein. Ich muss aber keine 50 oder gar 100Karten schreiben um an der Verlosung teilzunehmen.(Dies wird in den meisten Fällen auch erst gar nicht zugelassen)

Bei Call-In ist der geringfügige Einsatz der Kosten einer Postkarte aber keine Gewähr dafür überhaupt an dem Spiel Teilzunehmen und seine Lösungsantwort abzugeben. Hier muss man in den meisten Fällen mehrmals anrufen um überhaupt eine Lösung zu sagen.
Es gibt ja Zuschauer die versuchen es Monate um einmal bei 9Live durchzukommen und geben so auch viele hunderte von ?uros aus um mal mitspielen zu können. In diesen Fällen kann man dann aber nicht mehr von einem geringfügigen Einsatz sprechen!

Daher sollten sich die deutschen Gerichte mal neu mit der Problematik von Call-In befassen.

Wer schon 0.50? für einen Anruf ausgibt, der sollte dann auch die Möglichkeit einer Lösungsabgabe haben!



Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 18:20 
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@kknaecke: Ne, vergessen hab ich das nicht (ich hab's ja sogar geschrieben). Ich kenn aber Leute, die wirklich und wahrhaftig bis zu 20 Postkarten verschicken, wenn sie an Preisausschreiben teilnehmen. (Oft sogar noch besonders gestaltete Shocked )

Nur: Bei 20 hört es halt auf. Und da sitzt auch niemand, der sie anbrüllt, dass sie noch weitere 20 Karten verschicken sollen weil niemand sonst die Lösung hat oder weil kein anderer teilnimmt. Außerdem ist ein Anruf mit Wahlwiederholung (und auch ohne) viel einfacher als das Schreiben einer Karte. Ferner setzt die Tätigkeit auch voraus, dass man wenigstens halbwegs nüchtern ist...



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
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Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 21:25 
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
@kknaecke: Ne, vergessen hab ich das nicht (ich hab's ja sogar geschrieben). Ich kenn aber Leute, die wirklich und wahrhaftig bis zu 20 Postkarten verschicken, wenn sie an Preisausschreiben teilnehmen. (Oft sogar noch besonders gestaltete Shocked )

Nur: Bei 20 hört es halt auf. Und da sitzt auch niemand, der sie anbrüllt, dass sie noch weitere 20 Karten verschicken sollen weil niemand sonst die Lösung hat oder weil kein anderer teilnimmt. Außerdem ist ein Anruf mit Wahlwiederholung (und auch ohne) viel einfacher als das Schreiben einer Karte. Ferner setzt die Tätigkeit auch voraus, dass man wenigstens halbwegs nüchtern ist...


o.k., mein erstes Posting. Hoffe, dass ich nicht zu viel falsch mache. Die wenigen Urteile der Zivilgerichte machen deutlich, dass man die Call-in-Spiele lieber als "Preisausschreiben" (Postkarten !!!) denn als "Glücksspiel" einordnet (klar. Letzteres hätte nämlich die unangenehme Konsequenz, dass irgendein Gericht - Zivil- oder Strafgericht - sagen müsste, in der Bundesrepublik Deutschland finde illegales Glücksspiel über verschiedene Fernsehsender statt--- und es wäre dann blöderweise noch niemandem aufgefallen, dass das so ist). Denn Glücksspiele in der BRD müssen in staatlich konzessioniernter Form stattfinden (Spielbanken, Lotto).
Seemann (auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand)
Strafgerichte sind mit solchen "Gewinnspielen" meines Wissens noch gar nicht befasst gewesen. Letztendlich verständlich insoweit, als dass kein Staatsanwalt sich an der Sache die Finger verbrennt, solange die Sender immer das O.k. der LMA erhalten. Die größte Chance, die in der Luft verpuffte, war "Alida /bei-den-Peaks-schlagt-doch-später-zu/ Lauenstein. Als die BLM die Erklärung des Senders 9Live als "plausibel" kommunizierte, war alles vorbei. Aber es gibt immer noch Wege, wenn man lang genug darüber nachdenkt.

---
Interne Frage an die Kenner: Wo ist mein Avatar, den ich hochgeladen habe ? Und warum hab ich keine Signatur ?



Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht Evil or Very Mad
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  Jürgen
Flatliner
Flatliner



Beiträge: 9
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 22:23 
Titel:
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Ist es aber doch nicht so,das mehrere Quellen darab verdienen,und deshalb nichts unternehmen???
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  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

Alter: 41
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 7272
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 00:47 
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« Jürgen » hat Folgendes geschrieben:
Ist es aber doch nicht so,das mehrere Quellen darab verdienen,und deshalb nichts unternehmen???

Etwas mehr "Satz" dürfte es doch schon sein...!

Finde, als mal gerad` ins Forum reinzappender, den Zusammenhang nicht... (im chat wüsste ich sofort, was du meinst...)

Btw. willkommen im Forum...
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
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Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 07:17 
Titel:
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« E.R.PEL » hat Folgendes geschrieben:
« Jürgen » hat Folgendes geschrieben:
Ist es aber doch nicht so,das mehrere Quellen darab verdienen,und deshalb nichts unternehmen???

Etwas mehr "Satz" dürfte es doch schon sein...!

Finde, als mal gerad` ins Forum reinzappender, den Zusammenhang nicht... (im chat wüsste ich sofort, was du meinst...)

Btw. willkommen im Forum...


gemeint war mein Beitrag. @Jürgen: Bis zum Beweis des Gegenteils verdient am Call-in außer den am Mehrwertdienst Beteiligten sowie den Sendern sonst niemand.



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  manipulati
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter

Alter: 74

Beiträge: 570
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 09:57 
Titel:
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Greift Kartellrecht?

Die bomben den Zuschauer ja seit einiger Zeit auf allen Sendern mit den gleichen Spielen zu,
gestern zB. war bei dhd24 der ersten Platzhalter zu sehen (subjektiv beobachtet der erste),
bei dem der letzte Buchstabe der erste vom nächsten Wort sein musste.

Dieser Sender sollte übrigens den Beinamen "Der mit dem Essen spielt" bekommen,
da gibt es täglich "Nudeln im JackPot". Wink so was nennt sich dann auch noch "PISAQUIZ".

Zappte etwas später eher zufällig über 9Live, da lief der gleiche Spieltyp,
man kann sicher die ganze Liste der Sender aufführen von A bis Z.

Gehen die ach so "Innovativen" alle beim selben Lehrer auf Ast III inne Vorschule und verabreden sich da auf den täglich gesendeten Schwachsinn?
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  Zwangsvollstrecker



Beiträge: 3
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 10:16 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Außerdem ist die Auslobung von Geld- oder Sachprämien, unabhängig davon, ob eine richtige Lösung genannt wird, eindeutig Glücksspiel.


Stimmt nicht ganz. Glücksspiel (im Sinne des StGB) ist es halt nur wenn ein nicht unerheblicher Einsatz gezahlt wird. Ansonsten istes ("nur") ein Gewinnspiel. Die Frage ob man ein Lösungswort o.ä. braucht ist erst dann relevant wenn man einen nicht unerhablichen Einsatz hat und dann fragen muss, ob's denn nun ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist.

Re Postkarten: Die Vergleichbarkeit mit den Anrufen ist IMHO durchaus gegeben: Man schickt die Karte hin und weiß nicht ob sie gezogen wird (entspricht: man ruft an und weiß nicht ob man die Leitung trifft). Wenn die Karte dann zufällig gezogen wird (...man die Leitung zufällig getroffen hat...), dann und NUR dann nimmt irgendwer zur Kenntnis was man als Lösungswort draufgepinselt hat (...was man als Lösungswort zu sagen hat...). Das kann dann falsch oder richtig sein.

[advocatus.diaboli]Und selbst wenn bei den Postkarten erst geguckt wird was die Lösung ist und danach nur aus allen richtigen Antworten gezogen wird: Dann sind die Chancen bei Call-in sogar höher, weil man da sogar die Chance hat ne Leitung zu treffen wenn man ne falsche Antwort im Kopf hat...[/advocatus.diaboli]


Z.
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  Fab-dizzle
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 10
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 10:19 
Titel:
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Warum es sich da um ein Kartell handeln soll, will mir nicht einleuchten.

Zitat:
Letztendlich verständlich insoweit, als dass kein Staatsanwalt sich an der Sache die Finger verbrennt, solange die Sender immer das O.k. der LMA erhalten.


Inwiefern kann sich denn ein StA an so einem Fall die Finger verbrennen? Selbst wenn er verliert, hat das für ihn persönlich keine Konsequenzen, außer, dass er verloren hat...
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
Pinnemann



Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 10:58 
Titel:
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« Fab-dizzle » hat Folgendes geschrieben:
Inwiefern kann sich denn ein StA an so einem Fall die Finger verbrennen? Selbst wenn er verliert, hat das für ihn persönlich keine Konsequenzen, außer, dass er verloren hat...


Während meiner Zeit bei Gericht war es immer ein hämisches Thema, sich über das Schicksal von Staatsanwälten auszutauschen, die, nachdem sie sich in einem öffentlichkeitswirksamen Fall zu weit aus dem Fenster gelehnt hatten, anschließend Verkehrsstrafsachen bearbeiten durften.

Was den Unterschied "Glücksspiel" - "Gewinnspiel" anbetrifft: Ich bin mir gar nicht sicher, ob bei der Begründung mit der Frage nach einem erheblich Einsatz das Pferd von hinten aufgezäumt wurde, sprich: Man musste einen Weg finden, um Preisausschreiben, die es ja nun schon Ewigkeiten gibt, nicht unter den Glücksspielbegriff fallen zu lassen und der Gegenwert einer Postkarte bot sich da an. Hätten die Gerichte damals nicht die Postkarten, sondern die Wahlwiederholungstaste am Telefon vor Augen gehabt, wer weiß, wie die Entscheidung dann ausgefallen wäre.



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  GlowingHeart
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 7103
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 11:33 
Titel:
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« Güldengelackter Bauschutt » hat Folgendes geschrieben:
Hätten die Gerichte damals nicht die Postkarten, sondern die Wahlwiederholungstaste am Telefon vor Augen gehabt, wer weiß, wie die Entscheidung dann ausgefallen wäre.

Dieser dein ausgesprochener Gedanke gefällt mir!

Nach dem Urteil der Geringfügigkeit des Einsatzes von 50 Cent pro Anruf in Vergleich zur Postkarte, braucht man Geldspielautomaten auch nicht mehr als Glücksspiel ansehen, wenn man den Einsatz von 40 Cent pro Spiel als geringfügig betrachtet. Ob ich nun mehr Cent in den Geldspielautomaten einsetze oder die Wahlwiederholtaste am Telefon drücke um mit jedem Versuch ein direktes Durchstellen zu erreichen oder am Geldspielautomaten eine Gewinnkombination, ist für mich im Grunde das gleiche. Das Telefon als missbrauchtes Glücksspielinstrument - als Einwurfschlitz zum Call-in-Glücksspiel im privaten Call-TV.

Ich kenne ja nicht die Beweggründe von vernunftbegabten, Recht sprechenden Menschen, die das aber anders sehen um so diese Glücksspiel-TV-Abzocke mit ihren (Fehl-) Urteilen weiter ermöglichen.

Es blinkt und blitz und dröhnt und brüllen die Anruf-Drücker aus dem privaten TV wie aus nem Daddelautomaten


Ständige Verfügbarkeit und das alles auch noch auf pump - eine sehr gefährliche Mischung, die schnell die Kontrolle verlieren lassen kann und lässt. Der gemachte Profit der Abzocker bestätigt ja das außer Kontrolle raten.

Der Unterschied zwischen Glücksspiel am Geldautomaten und Gewinnspiel im Abzock-TV - es gibt eigentlich keinen, da der Geldspielautomat im Gewinnfalle dir den Gewinn zwar anbietet auszuzahlen aber auch gleichzeitig zum erhöhen anbietet wie beim Gewinnspiel, wo man dem Anrufer seine Antwort aber für einen geringeren Betrag abkaufen will um nicht den hohen ausgelobten Betrag auszahlen zu müssen.

Mir gefällt dein Nickname @Güldengelackter Bauschutt (ironische Anspielung auf SHN neueste Sinnlos-"Innovation" und dein AVATAR und erkenne einen kreativen Menschen dahinter.

Willkommen an BO(A)RD! Cool
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
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Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Freitag, 27.07.2007, 13:50 
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Nach ein bisschen Herumlesen: Mit der Frage Glücksspiel oder nicht hat sich schon das Reichsgericht befasst. Und ja, ich hatte Recht: Noch im Jahr 1986 sagte der Bundesgerichtshof en passant, dass man beim Glücksspiel einen nicht unerheblichen Einsatz voraussetzen müsse, damit man dieses vom Unterhaltungsspiel abgrenzen könne. Da gab?s aber noch kein Call-in? Es ging also nur um eine (aus heutiger Sicht missglückte) Grenzziehung zu den beliebten und unverfänglichen Preisausschreiben.

Ich habe mir jetzt folgendes überlegt: Zwei parallele Stränge sind es, die zu prüfen sind und deren Wege es im gegebenen Falle zu beschreiten gilt:

1. Die Nachweisung, dass es sich bei Call-in der bekannten Machart um ein Mitmachangebot mit ausgeprägtem Glücksspielcharakter handelt, bei welchem die Anrufer zuweilen in beträchtlichem Ausmaß Geld verspielen (hierfür ist die Beobachtung von Vorfällen, in welchen die Anrufer sich ihren Verdruss über die überhöhten Telefonrechnungen / stillgelegten Festnetzanschlüsse von der Seele reden, sehr wichtig);

2. Die weitere Beobachtung der Praktiken im Hinblick auf die Frage, ob und in welcher Weise Spielregeln verletzt werden oder Ungereimtheiten passieren, die einen hinreichenden Betrugsverdacht auslösen.

Ich werde mal am Wochenende in mich gehen und ? unter Einbeziehung des Hinweises auf Daddelautomaten ? mal etwas zur Nähe des Call-ins zum bzw. zu seiner Übereinstimmung mit der Glückspieldefinition verfassen.

Übrigens: Bewegtgründe der Gerichte, deren Entscheidungen aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar sind, gibt es nicht. Die Richter haben einfach nur zu wenig Erfahrung und handeln aus ihrer Sicht nach bestem Wissen und Gewissen.

Das Wikipedia zum Call-in-Gewinnspiel recht schmalbrüstig ist, hier ein anderer link: http://www.wikiweise.de/wiki/Call-in-Gewinnspiel

P.S.: Ja, die Idee mit meinem Nick kam mir, als ich mich verwundert fragte, was da für ein Dreck auf dem Laufband liegt. Cool



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  Cato - Ceterum censeo ...
nUrmaler
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Beiträge: 87
Wohnort: am Limes
BeitragVerfasst am: Sonntag, 29.07.2007, 22:59 
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Da es hier mit Jura und Gewinn-/Glücksspiel immer wieder durcheinander geht, mal eine Klarstellung:

Zur Definition "Glücksspiel" hat der BGH mit Entscheidung 4 StR 260/02 - Beschluss vom 28. November 2002 - folgendes verlautbart:

1. Das Wesen des Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB besteht nach allgemeiner Auffassung darin, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGHSt 2, 274, 276; 29, 152, 157; 36, 74, 80).

2. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei die Spielverhältnisse, unter denen das Spiel eröffnet ist und gewöhnlich betrieben wird, also die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers (BGHSt 2, 276). Den Maßstab hierfür bildet das Publikum, für das das Spiel eröffnet ist, nicht der geübtere oder besonders geübte Teilnehmer. Ist ein Spiel danach ein Glücksspiel, so behält es diese Eigenschaft auch für den besonders geübten oder versierten Spieler, der den Spielausgang besser abschätzen kann als ein weniger geübter oder versierter (BGH aaO).

3. Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement aber ein Übergewicht zukommt. Das Überwiegen des Zufalls wird jedoch nicht bereits dadurch in Frage gestellt, dass über den Ausgang anhand bestimmter Kriterien eine begründete Vorhersage getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren bestimmt wird, die für den Spieler weder beeinflussbar noch vorausberechenbar sind (vgl. auch BGHSt 2, 139, 140/141).

4. Gerade der eher "unbedarfte" (Hervorhebung durch den Verf.) Spieler bedarf des Schutzes vor den Gefahren des Glücksspiels."


Natürlich betreiben die Call-In-Sender Glücksspiele, das hat bereits das Landgericht München I hinsichtlich 9Live unter dem Az: 29 O 12315/04 in seinem Urteil, verkündet am 2.2.2005, festgestellt: "Die von der Beklagten veranstalteten Quizsendungen stellen Glücksspiele ? dar."

Leider wird in der Presse immer wieder ein Urteil des Landgerichts Freiburg wie folgt falsch zitiert: ?Kein Glücksspiel bei 9Live?. Tatsächlich aber hat das Landgericht Freiburg unter dem Az. 3 S 308/04 in seinem Urteil vom 12.05.2005 entschieden, dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt: " ?handelt es sich bei dem von der Streitverkündeten betriebenen Quiz nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB."

Die Unterscheidung zwischen erlaubt und unerlaubt (=strafbar) ist abhängig vom Einsatz; bei Telefonkosten von 0,49 Cent/Anruf wird nach Rechtssprechung und hL von einem Bagatelleinsatz ausgegangen. Die Frage, ob Aufforderungen zu Mehrfachanrufen diese Bagatellgrenze sprengen und damit ein erlaubtes Glücksspiel zu einem unerlaubten und somit strafbaren Glücksspiel machen, wird in der juristischen Literatur bejaht, ist leider aber noch nicht höchstrichterlich (vom BGH) entschieden.

Zum Thema Strafanzeigen nach §263 StGB

Es bestehen reichlich Erfahrungen mit Strafanzeigen in München. Aus dieser Erfahrung heraus präge ich mal nach juristischer Manier folgenden satirisch-sarkastischen ?Leidsatz? mit leider allzu realistischem Hintergrund:

Solange bei Call-In nicht vor laufender Kamera gemordet oder gehurt wird, wird kein bayerisches Staats- und Aufsichtsorgan den wohlgenährten A?llerwertesten bewegen. Wobei ich bei der Hurerei noch meinen Zweifel habe ?

Zu Begründung:
Die bayerische staatsbesitzende Partei will bekanntlich München zum führenden Medienstandort Deutschlands ausbauen, schließlich braucht man ja Erfolgsmeldungen, um von den eigenen Korruptions-, Fleisch- und Parteiskandalen abzulenken. Diesem Ziel haben sich alle politischen und politisch gelenkten Institutionen unterzuordnen als da sind:
Wissenschaftsministerium
Justizministerium
Wirtschaftsministerium
Staatsanwaltschaft
Generalstaatsanwaltschaft
und auch die hochverehrte BLM Bayerische LandesMillionärsversorgungsanstalt unter ihrem PräsidENTCHEN Ring (E.R.PEL halt den Mund!!)

Mit allen Konsequenzen! Auch mit der Konsequenz, dass zu Gunsten einiger weniger Arbeitsplätze bei den Call-In-Sendern, mit deren Schaffung die o.g. Partei im nächsten Wahlkampf glänzen will, einige Tausend Abgezockte finanziell notleidend werden. Aber Letztere sind ohnehin keine Staatsparteiwähler.

Deutschland ? eine Bananenrepublik ? und Bayern ist die Steigerung davon!

Vielleicht sollte man mal die Kölner Staatsanwaltschaft ? zuständig für CC, Nick und Viva ? einschalten, da gibt es zwar auch einen ?Klüngel?, aber der umfasst andere Bereiche.



Rundfunk incl. Fernsehen im Rahmen des bayerischen Mediengesetzes § 2 (1) wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien*) (Landeszentrale) betrieben.

*) in einschlägigen Fachkreisen besser bekannt als PORNO\VISION
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  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
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Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Montag, 30.07.2007, 07:46 
Titel:
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« Cato - Ceterum censeo ... » hat Folgendes geschrieben:
Solange bei Call-In nicht vor laufender Kamera gemordet oder gehurt wird, wird kein bayerisches Staats- und Aufsichtsorgan den wohlgenährten A?llerwertesten bewegen. Wobei ich bei der Hurerei noch meinen Zweifel habe
Laughing

Vielen Dank für deine Ausführen. Das ist doch mal was. Sorry übrigens, dass das bei mir ein bisschen durcheinandergegangen ist, ich war halt noch nicht richtig eingelesen. Ich glaube, dass viele Menschen sich überhaupt nicht im Klaren darüber sind, was CI ist (die gucken konservativ ihre gleichen Programme und wundern sich allenfalls, wenn sie versehentlich über so eine Sendeveranstaltung stolpern). Die unglaubliche Schmierenkomödie von gestern abend mit 9 Stunden 40 Minuten SCHAUMBAD-Durchstellpause zeigt einmal mehr, dass eine breite Öffentlichkeit besser aufgeklärt werden muss, damit der Druck von außen sich erhöht. Das bedeutet aber wahrscheinlich, dass man wirklich bei Adam und Eva mit der Aufklärung anfangen muss, weil die Leute gar nicht glauben werden, dass es Menschen gibt, die das wenige Geld, das sie besitzen, beim Sender auf Bandansagen abliefern.



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