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Erneute Schlappe für CALL-IN-TV.DE !!!
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  lorenzo2209



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Sonntag, 05.08.2007, 12:42 
Titel:
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Is schon unglaublich was es in Deutschland für Gerichte gibt...

aber das OLG in München ist ebenso wie das in Düsseldorf bekannt für seine strittigen Entscheidungen..

Ich persönlich bin sowieso davon überzeugt das beide Gerichte korrupt sind...(hoffe man darf so was sagen, denke aber schon)
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  G-Marketing
Flatliner
Flatliner



Beiträge: 6
BeitragVerfasst am: Sonntag, 05.08.2007, 12:59 
Titel: Bericht einer Münchner Bürgerbewegung
Thema Beschreibung: Unsere Unterstützung
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Wer sich mit der Medienmacht anlegt: Kritisches Forum von Schließung bedroht
In akribischer Kleinarbeit decken die sogenannten "Grünen Gnome" die Machenschaften von den TV-Sendern auf, die sogenannte Anrufgewinnspiele veranstalten. Lukrativ dürften die Anrufgewinnspiele vor allem für die TV-Macher sein. Nun sind die Macher von "Call-in-TV" verurteilt worden. Weder die Forumsbetreiber, noch die Schreiber im Forum dürfen von "verwirrten Anrufern" sprechen, die in solchen Sendungen durchkommen. Geurteilt wurde so vom "Münchner Landgericht". Das Urteil hat folgenden Inhalt:
"I. Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten, unter Bezugnahme auf von der Antragstellerin produzierte Fernseh-Quizsendungen zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, in diesen Sendungen gebe es "verwirrte Anrufer", wenn dieser Begriff als Synonym für "Fa.ke-", also "Schein-Anrufer" verwendet wird. (?)" Die Entscheidung ist rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen gibt es nicht."
Es wundert kaum, daß solche Urteile in der Medienmetropole München gefällt werden, die dort eine unglaubliche Macht besitzen. Wieder ein Fall, wo der Bürger mundtot gemacht wird und sogar noch auf den hohen Gerichtskosten sitzen bleiben wird. Wir von der Bürgerbewegung PRO München wünschen dem Forum Call-in-TV alles Gute, und hoffen, daß es in dieser Form erhalten werden kann, dazu sind auch Spenden nötig. An diesem Beispiel sehen wir wieder, wie es um unsere "Meinungsfreiheit" und die Macht der Medien wirklich bestellt ist.

Weiterführend:
Medienmagazin - Bericht über das Urteil
Call-in-TV, die Seite der "Grünen Gnome"
Fernsehkritik.tv - Mehr zu den Machenschaften des "Call-in"









http://www.promuenchen.de/aktuelles/index.html
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  Daarin
Ratefuchs
Ratefuchs

Alter: 43
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 165
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 13:45 
Titel:
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« manipulati » hat Folgendes geschrieben:
Man sollte das Urteil ad ad absurdum führen, diese Ersetzungsgeschichte ausdehnen,
ausdehnen über einen Zufallsgenerator, verlinkt auf die Recurcen des Duden,
damit das Gericht zwingen, den Gebrauch der deutschen Sprache komplett zu verbieten.
Der eine Schritt dürfte dem Gericht nach diesem Urteil doch leicht fallen,
der nächste logische Schritt ist es sowieso.

Warum willst du da denn auf halbem Wege aufhören? Wenn du den Zufallsgenerator mit allen mögliuchen Sprachen befüllst, verbieten sie dir dann den kompletten gebrauch von Sprache.
Der nächste konsequente Schritt wäre es dann die gefilterten Worte (also alle) mit zufälligen Buchstabenkombinationen befüllen zu lassen. Und selbst da wüsste immer noch jeder "regular" was gemeint ist.



An alle: Ich bin nur Teil des Spiels und meine Aussagen dienen nur zur Unterhaltung der Leser.
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  redled
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2131
Wohnort: Aequitas Veritas
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 17:17 
Titel:
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Zitat:
Ich werde hiermit ebenfalls aufgefordert, sämtliche Pressemitteilungen bezueglich des ersten Urteils aus diesem Forum zu entfernen. Desweiteren werde ich verpflichtet, alle "verwirrten Anrufer" aus allen Beiträgen des Forums zu entfernen. Weiterhin alle Personen / Unternehmen zu nennen, denen ich am 28 Juni 2007 die entsprechende Pressemitteilung zukommen lies - dabei ist darauf zu achten, dass ich sämtlich zu diesem Zeitpunkt genutzten Kommunikationsmittel berücksichtige und angebe.


Diesen Satz sollte man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen Wink
Warum fordert man das wohl? Ich sehe absolut keinen Anlass, dies zu tun.

Von wegen "nicht mundtot machen" ...

Einfach unglaublich, was hier abgezogen wird. Haben die Richter denn Nasenklammern ?
Ich jedenfalls kann es vor Gestank kaum noch aushalten.
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  GoldenDelicious
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner

Alter: 46

Beiträge: 107
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 18:10 
Titel:
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Tja, werden wir doch irgendwann nur noch Neusprech schreiben und reden.
Wäre doch mal eine Idee für den Wortfilter. Schreiben wir eben Neusprech. Wink Dann können Sie irgendwann noch die Litaratur von George Orwell verbieten. Na liebe(r) Richter, wie wäre es?



Der grüne Apfel.
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 21:06 
Titel:
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« redled » hat Folgendes geschrieben:

Haben die Richter denn Nasenklammern ?


...wie...meinst du, der abräumer auf allen sendern, der sich wohl mal irrtümlich bei m? eingewählt hat....der, dessen unverkennliches markenzeichen die pure nasalakrobatik ist....der aufgrund dessen auch von jedem moderator als solcher erkannt wird....der dauergewinner tobias ist ein richter am olg münchen.... Wink

würde ja zum skandalösen urteil passen.... Shocked

gruß
der friese
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  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 21:15 
Titel:
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« GoldenDelicious » hat Folgendes geschrieben:
Tja, werden wir doch irgendwann nur noch Neusprech schreiben und reden.

Also sind die M? Sendungen frei von Anrufern?
Oder ist diese Sendung einfach nur ungut?
Oder ist die Sprache von M? Anrufern Quaksprech? (Würde auch auf ERPEL passen. Wink )

Ich habe das aus Sicherheitsgründen mit Absicht in Fragen geschrieben, man weiß ja nie....



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

Mobile Datenflatrates.
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  poorGirl



Beiträge: 2
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 21:18 
Titel:  Schlupfloch
Thema Beschreibung: OLG-Urteil
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Ich meine, das OLG hat Dir hier ein Schlupfloch gelassen.
Die Beweislast, dass der strittige Begriff als Synonym für fake oder Scheinanrufer verwendet wurde, dürfte demnach beim Kläger ( der Klägerin) liegen.

Veröffentliche doch mal irgendwo die Klageschrift und dann auch noch mal beide Urteile
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  slang
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht

Alter: 43

Beiträge: 2282
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 21:21 
Titel: Re: Schlupfloch
Thema Beschreibung: OLG-Urteil
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« poorGirl » hat Folgendes geschrieben:
Ich meine, das OLG hat Dir hier ein Schlupfloch gelassen.
Die Beweislast, dass der strittige Begriff als Synonym für verwirrte Anrufer oder Scheinanrufer verwendet wurde, dürfte demnach beim Kläger ( der Klägerin) liegen.

Veröffentliche doch mal irgendwo die Klageschrift und dann auch noch mal beide Urteile

Öhhhh..., also wo die Beweislast lag weiß ich auch nicht, aber ist jetzt auch vollkommen egal, da Urteil bereits vollkündet worden ist und nicht in Berufung gegangen werden kann!



Vielen Dank fürs Lesen.
Lars


w3News.de

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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 21:54 
Titel:
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Ich bin, offenbar zusammen mit einigen anderen, der Meinung, dass man die Urteilsbegründung sorgfältig lesen muss. Bisher ist nur der Tenor veröffentlicht worden.

Und deswegen meine ich auch, dass man erst dann die (bildlich gesprochen) Kanonen 'rausholen sollte, und nicht jetzt schon.

Wenn ich das, was bisher bekannt wurde, lese, stört die also die automatische Ersetzung. OK. Nur: Wie will man unterscheiden, ob jemand "verwirrter Anrufer" geschrieben und es auch so gemeint hat oder ob eine Ersetzung erfolgte? Und die übrigen Auflagen da dürften ja auch kaum praktisch nachvollziehbar sein. Ich denke mal, dass da noch etlicher Aufklärungsbedarf erforderlich ist.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

Alter: 56
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 10925
Wohnort: Berlin
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 22:14 
Titel:
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Gregor,

da gebe ich Dir vollkommen Recht. Es bleibt abzuwarten, wie die Begründung des Gerichts ausfallen wird. Und da gilt es auch zwischen den Zeilen zu lesen. Denn selbst beim lesen jeder Zeile ist die Formulierung recht schwammig - zumindest wenn sie so ausfällt, wie das, was ich hier bereits geschrieben habe.

Ich bin nach wie vor der Meinung, das man in den ersten Beiträgen durchaus die Verwendung des Begriffs als Synonym für den ersten Vorwurf sehen kann, wenn man mag. Jedoch bin ich auch der Meinung, das sich hier sehr schnell rumgesprochen haben sollte, das ich auf Grund des ersten Vorwurfs nun mächtig Ärger am Hacken habe - und das schrieb ich hier auch mehrfach.

Von daher bin ich der Meinung, das viele User hier dazu übergegenagen sind, die fragwürdigen Anrufer deswegen als verwirrt zu bezeichnen, weil es einfach keine bessere Beschreibung für Anrufer gibt, die

a) nachdem Sie durchgestellt sind nur ein "Ähhh, Öhhh, Ähhhmm..." rausbekommen
b) wie wild weiterwählen und dann auflegen oder
c) gar nichts sagen, aber auch nicht auflegen, sondern "ausgezählt" werden

So, und wo soll ich nun entscheiden, wo man ein Synonym für den ersten Vorwurf daraus lesen könnte. Und überhaupt: warum soll ICH das entscheiden - mich stört die Verwendung des Begriffs doch nicht. Soll doch derjenige sagen, welchen Beitrag er für fragwürdig hält. Doch dieser würde sicherlich lieber alle Beiträge entfernt sehen. Aber so geht es ja nun auch nicht.

Ich für meinen Teil kann nur sagen, das ich mich in Zukunft an meine Auflagen halten werde. Aber auch für mich ist es nunmal nicht leicht zu entscheiden, was grenzwertig ist und was nicht. Nur sind eben die Zeiten vorbei, in denen mir das vorab gesteckt wurde, bevor man gerichtlich dagegen vorgeht - und ich betone an dieser Stelle, das dies kein Vorwurf an die Gegenseite ist.



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".

Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Montag, 06.08.2007, 22:40, insgesamt einmal bearbeitet
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 22:36 
Titel:
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Marc,

das ist ja das, was ich in kurzen Worten versucht habe zu schreiben. Ich kann ja noch verstehen wenn man sagt, dass eine automatische Ersetzung nicht geht, obwohl das auch schon ziemlich grenzwertig ist. Wie will man denn unterscheiden, ob jemand tatsächlich "verwirrter Anrufer" geschrieben oder ob die Forensoftware eingegriffen hat?

Und: Wenn ich also jetzt "verwirrter Anrufer" geschrieben hab, woher sollst du als Forenbetreiber wissen, wie ich das gemeint hab? Sollst du mich fragen, ob ich nicht doch in Wirklichkeit einen F-Anrufer unterstellt und das nur wegen der Abmahnung umformuliert habe?

Deswegen denke ich genau wie du: Begründung abwarten und Satz für Satz analysieren.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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  DerFriese
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3179
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 23:03 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Marc,

das ist ja das, was ich in kurzen Worten versucht habe zu schreiben. Ich kann ja noch verstehen wenn man sagt, dass eine automatische Ersetzung nicht geht, obwohl das auch schon ziemlich grenzwertig ist. Wie will man denn unterscheiden, ob jemand tatsächlich "verwirrter Anrufer" geschrieben oder ob die Forensoftware eingegriffen hat?

Und: Wenn ich also jetzt "verwirrter Anrufer" geschrieben hab, woher sollst du als Forenbetreiber wissen, wie ich das gemeint hab? Sollst du mich fragen, ob ich nicht doch in Wirklichkeit einen F-Anrufer unterstellt und das nur wegen der Abmahnung umformuliert habe?

Deswegen denke ich genau wie du: Begründung abwarten und Satz für Satz analysieren.


die frage ist doch, was kommt als nächstes....
verwirrte anrufer war aufgrund der wortsperre die alternative....es ging ja darum, dass mit f.a.ke- oder s.cheinanrufern eine unwahre behauptung aufgestellt wurde, die nicht zu beweisen ist.... Exclamation Question
da hat herr mayerbacher schon recht, ist nicht erlaubt.... Rolling Eyes
nun aber den alternativevorschlag verwirrte anrufer abzumahnen, der ja bewusst neutral gewählt ist, halte ich für schwachsinnig....
es wäre doch jede alternative abgemahnt worden, selbst wenn die forensoftware aus f.a.ke- oder s.chein-anrufer punkte gemacht hätte....
Spoiler: 
was wohl für mich bitter gewesen wäre.... Wink


was kommt denn nun als nächstes...wenn die forensoftware aus allen abgemahnten begriffen kreuzchen macht...werden dann die abgemahnt, weil ein kreis von insidern bescheid weiß....
ist das der beginn eines langwierigen katz- und mausspiels, in dem wir alternativbegriffe einsetzen, die dann per se wieder und wieder abgemahnt werden....

gruß
der friese
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  andreasoymann
Flatliner
Flatliner



Beiträge: 9
BeitragVerfasst am: Montag, 06.08.2007, 23:05 
Titel:
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« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:

das ist ja das, was ich in kurzen Worten versucht habe zu schreiben. Ich kann ja noch verstehen wenn man sagt, dass eine automatische Ersetzung nicht geht, obwohl das auch schon ziemlich grenzwertig ist. Wie will man denn unterscheiden, ob jemand tatsächlich "verwirrter Anrufer" geschrieben oder ob die Forensoftware eingegriffen hat?


Genau das ist der Punkt, an den sich das Münchner Gericht hängt... gerade WEIL es automatisch ersetzt wurde und eben nicht im Zusammenhang betrachtet wurde .. durch einen Automatismus, einen blöden Bot, der keine Zusammenhänge erkennen kann ... PAUSCHAL ersetzt, ebenso publiziert, daß es so ersetzt wird ... und somit vermeintlich für jeden erkennbar FA_verwirrte_KE gemeint war! Bei individueller Löschung / Ersetzung der entsprechenden Worte in den betreffenden Posts hätte es ein anderes Urteil gegeben... hätte wäre könnte...

Wenn ich 100x schreibe: Du bist ein Arschloch... und irgendjemand verbietet mir, dich so zu nennen, ich daraufhin ankündige, daß ich "Arschloch" durch "Pissnelke" automatisch ersetzen lasse, wirst du mich trotzdem zur Rechenschaft ziehen... nicht wegen der "Pissnelke", sondern weil zu offensichtlich ist, daß ich "Arschloch" meine!

Und daß nicht unbedingt zu erkennen ist, wann ich wirklich "Pissnelke" meine, macht die Sache für die Richter nicht unbedingt einfacher...

A.
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