Eine interessante Ausarbeitung eines Jurastudenten habe ich gefunden,
Quergelesen, scheint nicht viel herzugeben. Im Gutachtenstil brav zur Lösung, dass alles kein Abzocke. Teils auch veraltet, weil er die nagelneuen, in Gemeinschaft mit den Sendern toll ausgearbeiteten Bestimmungen der ALM gar nicht berücksichtigen konnte.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
Alter: 42 Geschlecht: Beiträge: 69 Wohnort: Nähe Köln
Verfasst am: Dienstag, 07.08.2007, 18:03 Titel:
Ja, die Ausarbeitung ist vom Wintersemester 2005/2006 .... wie gesagt, die Ansätze sind gut... klar, die Lösungen, die geboten werden sind einfach gehalten, aber zumindest ist es etwas, woran man anknüpfen kann... mehr wollte ich ja auch gar nicht damit sagen
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
Wo liegt denn der Unterschied ob das Forum automatisch den Begriff ersetzt oder ein Moderator?
Ganz einfach: Der Mensch ist (glücklicherweise) den Maschinen immer noch ein Stück voraus: er kann aus dem Kontext entscheiden, ob ein Begriff so gemeint ist, wie gesagt, oder eben nicht. Die Messlatte dazu ist freilich äußerst diffizil und sicherlich nicht pauschal objektiv... aber zumindest existiert sie, was bei der automatischen Ersetzung nicht der Fall ist.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: andreasoymann
von diesen "Stammschreibern" jeder den Aufruf von Marc gelesen und sich in Bezug auf diese Bezeichnung zurückgehalten hat
, hat auch jeder gelesen, was durch die automatische Ersetzung passiert... genau darauf gründet dieses Urteil!
« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Allerdings bin ich entschieden der Meinung, dass das Urteil, wäre die Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden, völlig anders ausgefallen wäre.
Dies mag kurzfristig gedacht durchaus zutreffend sein, mittel- bzw. langfristig bin ich der Überzeugung, daß auch ohne unterzeichnete Unterlassung der Produzent trotzdem alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, um eben diese Aussagen zu verhindern! Lediglich der prozessale Weg wäre etwas anders gewesen... und vielleicht auch damit das Ergebnis... wie gesagt: ... hätte wäre könnte ...
A.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: andreasoymann
Weitere Taktiken, um "Dein OLG" zu vermeiden : Kurzfristige Änderung des Wohnsitzes in andere OLG-Zuständigkeiten.
Also Marc wohnt in Berlin und das OLG ist in München, ich glaube hier liegt der Gerichtsstand beim Kläger!
Darum geht es nicht! Vielmehr bedarf es grundsätzlich zuallererst einmal einer "ladungsfähigen Anschrift"... und wenn die sich wöchentlich ändert, dazu noch im gleichen Zyklus die automatische Wortersetzung, wird es für einen potenziellen Kläger schon schwieriger...
A.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: andreasoymann
Es ist auf jedenfall eine bodenlose Frechheit was manche Leute abziehen! Der Richter hat doch keine Ahnung was wirklich los ist! Und der Herr der Firma lacht sich ins Fäustchen! Da kann man nicht einfach so zu sehen!
Dann hat der Anwalt die falsche Verteidigungsstrategie gehabt? Vorhin habe ich mal über die Argumente gelesen, und ich fand es irgendwie daneben, wie er argumentiert hatte.
Kommt mir das nur so vor, oder war es tatsächlich so?
Die Sonne geht auf beim niveauvollsten Sender Deutschlands, aber auch bei 9Live
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Strike Eagle
Also Marc wohnt in Berlin und das OLG ist in München, ich glaube hier liegt der Gerichtsstand beim Kläger!
Das kann sogar noch ekliger gehalten werden. Wenn etwas in z.B. Buxtehude aus dem Netz gezogen wird (Forum - Netz), dann kann der Gerichtsstand sogar in Buxtehude sein - Weil der Tatort in diesem Falle Buxtehude wäre.
Will sagen: Netzsachen könnten durch die "Tatortregelung" (§ 9 StGB "Ort der Tat"(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte.) überall verhandelt werden.
Im Klartext: Wenn jemand irgendwo (in Deutschland) etwas klagewürdiges aus dem Netz zieht, und klagt, ist dort wo er gezogen hat (nachzuweisen!!!) der Tatort, also auch Sitz der Klage und nicht unbedingt der Sitz des Klägers.
"Seit ihr schon lange hier?" - "Seit schreibt man mit 'd'." - "Seid wann das denn?"
["Es ist spät, ich bin müde und ich will ins Bett" - Ein Redakteur bei 9Live irgendwann im September 2007]
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Undulatus
Verschoben am: Samstag, 10.07.2010, 10:03 Uhr von Callpassive Verschoben von rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen nach Das Forum und seine Rechtsstreitigkeiten
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