Ich frage mich übrigens bis heute, warum Callactive nichtmal die Anrufer mit den abstrusen Falschantworten abmahnt. Diese erwecken doch durch ihre Falschantworten in geschäftsschädigender Weise den Verdacht auf Unaussprechliches.
Nichts ist rufschädigender als die Wahrheit.
Meine Beiträge haben auf den Programmablauf keinen Einfluss und sind Teil des Spiels.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: der Hotbutton
Oder wieso man eigentlich nie nachfragt, wie man auf eine Antwort wie POPCORN kommen kann, wenn man kurz vorher nach einem Sternzeichen mit S gefragt wird...
Verfasst am: Montag, 31.12.2007, 16:12 Titel:
Abmahnwahn in Deutschland
Thema Beschreibung: Der Gesetzgeber macht ein Nickerchen
Habe mich mal beim Surfen mit dem Abmahnwahnsinn in Deutschland beschäftigt und ich muss feststellen, dass auch hier anscheinend eine ungenügende Gesetzeslage herrscht.
Dazu habe ich folgenden Interessanten Zusammenfassenden Text gefunden;
Nirgendwo sonst treibt das Abmahnwesen solche Blüten wie in Deutschland.
Kein Wunder, denn: nur in Deutschland darf für die Abmahnung kassiert werden.
Das macht sie zu einem beträchtlichen Einkommensfaktor für entsprechend umtriebige Anwälte, aber auch für Gewerbetreibende zu einer spitzen Waffe gegen missliebige Konkurrenten.
Deutschland, ein Eldorado für Abmahner jeder Couleur. Und die Zeche zahlt der uninformierte Privatmensch, Freischaffende, Kleinunternehmer, für den nicht selten das Wort ?Rechtsstaat? eine ganz neue Bedeutung bekommt.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche oder tatsächliche) Rechtsverletzung zu unterlassen. Der in seinem Recht (tatsächlich oder vermeintlich) Verletzte erhebt nicht sofort Klage vor Gericht, sondern lässt dem Verursacher (?Verletzer?) von einem Anwalt ein Schreiben zustellen, in dem er aufgefordert wird, die Rechtsverletzung sofort einzustellen.
Anwälte aber arbeiten nicht gratis, sondern berechnen Honorare, die sich nach dem ?Gegenstandswert? richten und im ?Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte? (RVG) mit einigem Spielraum geregelt sind.
Dieses Honorar hat bei einer Abmahnung nun nicht etwa der Auftraggeber des Anwalts zu zahlen, sondern der Abgemahnte. Das Argument: der Anwalt handelt schließlich in seinem Interesse, da er ihm das noch teurere Gerichtsverfahren erspart. Nicht billig aber auch die Rechnung für die Abmahnung: je nach Gegenstandswert hunderte bis tausende Euro
Zu einer Abmahnung gehört immer auch eine Unterlassungserklärung (das Wort ?Unterwerfungserklärung?, wie das Dokument eigentlich recht zutreffend heißt, wird weitgehend vermieden), die der Abgemahnte unterschreiben muss. Er verpflichtet sich darin vertraglich, sein Vergehen zeitlebens nie mehr zu wiederholen, oder, falls doch, dies mit der Zahlung einer horrenden Summe zu büßen.
Der Druck ist groß: Weigert sich der Abgemahnte, die Erklärung abzugeben, ergeht im Nu eine sogenannte Einstweilige Verfügung gegen ihn ? per Gericht, aber ohne Verhandlung. Seine Argumente werden dabei nicht gehört, und unwidersprochen wird die Einstweilige Verfügung automatisch zu einer Verurteilung. Widerspricht er indessen, kommt es zur Verhandlung, und zwar ? in Internet-Dingen ? bevorzugt vor einem von seinem Wohnort möglichst weit entfernten Gericht. Denn fürs Internet gibt es keinen festen Gerichtsstand, der Anwalt hat also die Wahl, wo er ihn verklagt, und je weiter weg, desto schikanöser wird die Angelegenheit, denn damit fallen außer den Gerichts- und Anwalts- auch noch Reise- und Übernachtungskosten an.
Der Abgemahnte steht also, volkstümlich gesagt, vor der Wahl zwischen Regen und Traufe, zwischen Teufel und Beelzebub. In dieser Lage gehen die meisten den Weg des geringsten Widerstands: sie unterzeichnen resignierend die Unterlassungserklärung, zahlen zähneknirschend die ?Kostennote?, wie der Anwalt seine Rechnung nennt, und hoffen und beten, dass sie damit ihre Ruhe haben.
So läuft das auch ideal für den Abmahner. Der Anwalt hat verdient, sein Mandant erfährt durch die Unterlassungserklärung Genugtuung, die ?Gefahr? ist gebannt.
Was hinter den Kulissen passiert, interessiert freilich keinen: Sofern der Abgemahnte nicht ohnedies ein abgebrühter Strolch ist, sondern, wie in aller Regel, jemand, der sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen außer einer Lappalie in Unkenntnis der Gesetzeslage ? dieser Abgemahnte ist nun traumatisiert.
Er versteht die Welt nicht mehr, kann nicht verstehen, dass es in Deutschland möglich ist, für etwas, was ihm nicht vorher gesagt wurde, dermaßen als kriminell abgestempelt und finanziell zur Ader gelassen zu werden. Vielen Abgemahnten ist denn auch der Weg in die Selbständigkeit, das Auftreten im Internet, die Freude an den neuen Möglichkeiten völlig vergällt. Denn er weiß ja auch: Sollte er ? dummerweise, muss man ehrlich sagen ? denselben Fehler noch einmal begehen, ist die Vertragsstrafe fällig und er kann sich fortan als vollends ruiniert betrachten.
Das in Deutschland einmalige Problem liegt nun darin, dass der finanzielle Anreiz der ?bezahlten Abmahnung? dazu ermuntert, die Kanonen zur Erlegung möglichst vieler Spatzen in Stellung zu bringen. Jeder Spatz ist einer in der Hand, und in der Summe geben diese Spatzen einen Riesenbatzen.
In den anderen Ländern der EU hingegen, in denen es ähnliche Gesetze und ebenso viele zur Abmahnung Berechtigte (?Aktivlegitimierte?) gibt, ist die Abmahnung kaum ein Thema. Denn hier darf kein Geld dafür verlangt werden.
Damit erledigt sich das von selbst. Denn wer sähe einen Sinn darin, etwa all den Verstößchen gegen das Teledienstegesetz nachzulaufen, wenn nicht jeder einzelne Fund ordentlich etwas einbrächte?
So heißt es denn auch in einer hochoffiziellen Studie:
?Im Recht der übrigen Mitgliedstaaten ist eine ähnliche dogmatische Durchdringung des Problemkreises der Verletzung außerwettbewerbsrechtlicher Normen nicht auszumachen. Auch eine vergleichbare Rechtsdurchsetzung ist nicht feststellbar. (...) Auch das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen scheint ein typisch deutsches zu sein. Da die meisten Mitgliedstaaten der Abmahnung keine vergleichbare Bedeutung einräumen, insbesondere die Kosten dieser nicht geltend gemacht werden können, gibt es selbst in Ländern mit ähnlich weiter Aktivlegitimation keinen Anreiz zur Verfolgung von Bagatellverstößen.?
Quelle: ?Elemente einer Harmonisierung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in der Europäischen Union, Rechtsvergleichende Untersuchung im Auftrag des Bundesministerium der Justiz? von Professor Dr.Dr.h.c.mult. Gerhard Schricker und Dr. Frauke Henning-Bodewig, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München Juli 2001
Na dann " Happy New Year !"
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
ich habe am 05.01.2008 vom Münchener Landgericht eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen, in der es mir ab sofort, bei Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung, untersagt ist, in den von der Callactive GmbH produzierten Quizsendungen zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, in deren Sendungen gäbe es "angebliche Aufleger/Falschantworter", wenn dies im Sinne von "F.A.KE- oder Scheinanrufern" gebraucht wird.
Gegen diese einstweilige Verfügung werde ich jedoch Berufung einlegen. Denn auch hier stellt sich mir die Frage, wer letztlich entscheidet, ob die Formulierung im Sinne eines "Scheinanrufers" gebraucht wurde?!?
Dennoch weise ich daraufhin, diesen Begriff ab sofort unbedingt zu vermeiden.
Beiträge, die sich nicht an dieses Verbot halten, auch ansatzweise, werden ab sofort gelöscht!
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Montag, 07.01.2008, 19:55, insgesamt einmal bearbeitet
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Mork vom Ork
Beiträge, die sich nicht an dieses Verbot halten, auch ansatzweise, werden ab sofort gelöscht!
so siehts aus....
traurig, dass der herr der teile soweit kommt und keiner etwas machen kann....
mein vorschlag....
einen sonderthread "callactive-quizshows", in dem mit überspitzter freundlichekit alles lobgepriesen wird, was dort produziert wird, vielleicht kann man dann hier wieder ungestört ohne drohende abmahnung oder unterlassungen sich dem tagesgeschäft widmen.....
langsam wirds peinlich da...in münchen....
gruß
der friese
Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: DerFriese
traurig, dass der herr der teile soweit kommt und keiner etwas machen kann....
Muss man denn unbedingt "etwas machen"? Da reicht doch schon fast das normale, sachliche Protokoll aus.
Mal ein Beispiel: Ich fahre ja häufiger an die Nordsee. Als ich im letzten Herbst auf meiner Kopfbedeckung einen großen, weißen Fleck hatte, musste ich nicht erkären, dass mir da 'ne Möwe draufgeschissen hat. Jeder, der es sah, wusste sofort Bescheid.... (In diesem Fall könnte man auch sagen: Der Urheber der Scheiße wurde sofort erkannt.)
Zitat:
langsam wirds peinlich da...in münchen....
Das ist es m. E. schon lange. (m. E. = "Abkürzung für meines Erachtens")
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
redox CITV.NL Moderator Alter: 49 Geschlecht: Beiträge: 5138 Wohnort: Kiel
Verfasst am: Montag, 07.01.2008, 20:40 Titel:
Irgendwann können einem da die Formulierungen ausgehen...
Spannend wäre es jetzt noch, wenn man den Begriff "ehrlicher Anrufer" verwenden würde...
Ob CallActive dann irgendwann juristisch untersagen lässt zu schreiben, bei ihnen gäbe es "ehrliche Anrufer" ?
Es wird immer verrückter...
Es war schon immer etwas teurer, etwas dümmer zu sein...
Die Damen und Herren aus München sollten sich vielleicht wieder stärker auf ihr Tagwerk konzentrieren. Denn ein seriöserer Anstrich würde dem produzierten Sendeformat bestimmt nicht schaden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: istwohlso
Alter: 34 Geschlecht: Beiträge: 73 Wohnort: In der Nähe von Berlin
Verfasst am: Montag, 07.01.2008, 21:39 Titel:
naja, vielelicht darf man noch "anrufer mit absurder antwort" nennen. ich finde diese sache an sich mies, aber in deutschland gehen derzeit grundrechte im bereich der digitalen kommunikation meines erachtens unter, aber es soll ja nützlich sein
Gebt es zu: Ihr liebt Call In
Warum sagt man nicht schlechtes Call-In? - Man sagt ja auch nicht tote Leiche...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Lesser
Ich fine es schon beeindruckend wie, Du, Mork vom Ork dieses Board nach diesen vielen einstweiligen Verfügungen (Anfeindungen) von callactiv weiter am laufen hältst.
Ich habe da mal eine Frage:
Gab es eigentlich bei den Gerichtsverhandlungen irgendeine Form der Beweisaufnahme?
Hat sich der Richter den mal ein paar Fernsehausschnitte zu gemühte geführt?
Oder wurde hier nach irgendwelchen Gesetzeslagen entschieden?
Wenn ich Richter wäre, würde mich das schon interessieren über was ich da entscheide.
DIE KLEINEN HÄNGT MAN UND DIE GROßEN LÄSST MAN LAUFEN
Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
Von allen Call in Sendungen hat money express die dümmsten Zuschauer.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MÜNCHHAUSEN
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 08.01.2008, 12:05 Titel:
« BARON MÜNCHHAUSEN » hat Folgendes geschrieben:
Gab es eigentlich bei den Gerichtsverhandlungen irgendeine Form der Beweisaufnahme?
Du meinst sicher eine Beweisaufnahme dahingehend, ob die unterstellten Behauptungen richtig oder falsch sind. Die gibt es nicht, weil es nicht darum geht. Es zunächst einmal darum, ob eine Behauptung überhaupt justiziabel ist. Ist sie es, dann muss der Behaupter die Richtigkeit beweisen, nicht das Gericht. Kann er es nicht, hat er die Arschkarte gezogen.
Zitat:
Hat sich der Richter den mal ein paar Fernsehausschnitte zu Gemüte geführt?
Ein guter Richter (oder wenigstens der Beisitzer) sollte das schon machen, aber nur um den Fall von allen Seiten beleuchten zu können und dann eventuell die Entscheidung für die Klagewürdigkeit einer Behauptung etwas weiter einzugrenzen.
Zitat:
Oder wurde hier nach irgendwelchen Gesetzeslagen entschieden?
Natürlich gibt es ein Gesetz, aber wenn Du Dich mit den Urteilen, die erst einmal die Gesetzesauslegung in eine Richtung lenken sollen, beschäftigst, wirst Du sehen, dass das Gebiet (zwangsläufig) für die Justiz neu ist und dass hier tatsächlich von Gericht zu Gericht anders entschieden wird, zum Teil sogar völlig gegensätzlich.
Zitat:
DIE KLEINEN HÄNGT MAN UND DIE GROßEN LÄSST MAN LAUFEN
Ich weiß nicht, ob man das in diesem Fall so sagen kann. Einmal weil ich die Callactive GmbH nicht wirklich für "groß" halte, und zum anderen, weil man sicher auch über einige Dinge, die ich tue, spekulieren könnte, aber im Falle des öffentlichen Vorwurfs einer Straftat würde ich auch schon gerne Beweise sehen wollen.
Dass man aber schon bestimmte Worte oder Formulierungen "denklogisch" umdeutet um dann bösen Willen zu unterstellen, ist in meinen Augen schon ... sagen wir... grenzwertig.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Hier geht es nur um Behauptungen und die müssen bewiesen werden.
Wenn nicht dann kommt die Arschkarte. Alles klar.
Oder denen müsste mal ein Lapsus wie bei 9live passieren (schlagt doch später zu).
Aber selbst dann passiert nichts.
Ich glaube wenn man sich von Staatsanwaltlicher Seite mal um das Problem kümmern würde, dann gebe es bestimmt Möglichkeiten denen den Gar auszumachen.
Aber solange sich keine öffentliche Behörde oder Versicherung abgezockt fühlt, wird sich nichts ändern.
Es ist schon traurig.
Bei uns in der DDR hätte es so was nicht gegeben. Wir wollten sowieso nur das Westgeld. Die Mauer hätte stehen bleiben können.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: BARON MÜNCHHAUSEN
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