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Neuerliche Abmahnung der Callactive GmbH
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  Raoul Duke
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 72
BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.01.2008, 20:36 
Titel:
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@ Speculatius: OK, aber mal ganz dumm gefragt: Es wäre doch möglich, als Privatperson (die u.U. auch mal bei einem Call-In-Anbieter angerufen hat, um im Rechtssinne persönlich geschädigt worden zu sein) eine Klage einzureichen. Und wenn man dann noch z.B. irgend welche eigenen Beweismittel hat, müsste sich doch zumindest das mittels moderner Technik erhärten lassen, oder?

wieder leichte umstellung der formulierung, speculatius
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Raoul Duke ist zur Zeit offline 
  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Dienstag, 08.01.2008, 20:45 
Titel:
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Natürlich, aber dann bist Du im Bereich der Privatklage und das Erhärten irgend welcher Beweismittel durch aufwändige Technik würde zunächst einmal auf Deine Kosten gehen. Und als Ergebnis des Prozesses würdest Du maximal diese Kosten, die Anwalts- und Gerichtskosten und die Telefongebühren erstattet bekommen.

Gut, bei einem positiven Ausgang für Dich könnte es allerdings, sozusagen als Nebenprodukt, dazu kommen, dass vielleicht doch einmal jemand von Amts wegen nachschaut oder nachschauen läßt.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Speculatius ist zur Zeit offline 
  Vladdie134
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom



Beiträge: 13
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 09.01.2008, 13:34 
Titel:
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« BARON MÜNCHHAUSEN » hat Folgendes geschrieben:
Gab es eigentlich bei den Gerichtsverhandlungen irgendeine Form der Beweisaufnahme?
Hat sich der Richter den mal ein paar Fernsehausschnitte zu gemühte geführt?
Oder wurde hier nach irgendwelchen Gesetzeslagen entschieden?
Grundsätzlich gibt es bei fast jeder Gerichtsverhandlung so etwas wie eine Beweisaufnahme. Das ist zum Einen natürlich das Vorbringen der Gründe des Antragstellers, und natürlich auch vom Antragsgegner. Und zum Anderen die Laune des Gerichts. Nicht umsonst heißt der Spruch ja auch "Vor Gericht und auf hoher See..."

Noch etwas zu Klageschriften, das liegt mir persönlich am Herzen:
« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Das kann verschiedene Gründe haben, ein wichtiger wird sein, dass der Schaden, der ja pro Anruf nur 50 Cent beträgt, unerheblich ist. Es können durchaus aber noch weitere Gründe hinzukommen.
Darüber gibt es einen passenden "Witz".

"Ein Mann kommt zu einem Bauern, und fragt ihn nach einer toten Kuh, die er für 50 Euro kaufen möchte. Der Bauer wundert sich zwar sehr, aber so muss er sie nicht noch teurer entsorgen lassen, und willigt ein.
Einen Monat später trifft der Bauer den Mann wieder, und fragt ihn, was er mit der Kuh gemacht hat. Der Mann antwortet daraufhin:
'Ich habe eine amerikanische Versteigerung mit einer lebenden Kuh für 2 Euro abgehalten. Nachdem 500 Menschen bereits geboten hatten, habe ich dem letzten Bieter die Kuh zugesprochen. Der fuhr mich an, weil die Kuh tot war. Da er keine lebende Kuh bekommen hat, habe ich ihm selbstverständlich seine 2 Euro wiedergegeben.'"

Wenn man also das Geschäftsgebahren von 9Live nicht als Postkartenspiel, wo unter tausenden Karten eine herausgefischt wird, sondern als Versteigerung betrachtet, bekommt nach Ablauf der vorgegebenen Zeit auch der Letzte den Zuschlag. Geboten wird vorher trotzdem auch von anderen.

Dies hätte zur Folge, dass sehr wohl §263 StGB erfüllt werden würde, wenn falsche Lösungen als richtig gegeben werden würden, aber dazu müsste *beliebige Person, die nicht durchgestellt wurde, hier einsetzen* eine Anzeige bei der Polizei einreichen, nachweisen, dass sie dort angerufen hat, und durchgestellt wurde, dass ihr also ein finanzieller Schaden entstanden ist, dadurch, dass die richtige Lösung nicht korrekt war. Das bloße Anrufen reicht hier nicht aus, da niemand nachvollziehen kann, was die Person letztendlich gesagt hätte (möglicherweise hätte sie am Telefon auch nur gestottert und "Mübblplümpf" gesagt). Weiterhin muss dem entsprechenden Call-TV-Betreiber auch eine Absicht nachgewiesen werden. Fahrlässigkeit reicht hier bei Weitem nicht aus. Man könnte noch den Weg über die Billigung gehen, aber das zu Beweisen ist noch schwieriger. Auch ein "Muster", bspw. das Ochsenspiel, würde definitiv nicht genügen (es wird ja hypothetisch angenommen, dass Ochsen Milch geben können, sollte das Rätsel also nicht explizit als Scherzfrage, sondern als Quizfrage gespielt werden, geben Ochsen auch Milch).

Dann, und NUR dann würde ein Staatsanwalt ein weitergehendes Ermittlungsverfahren wegen §263 StGB einleiten. Die "lediglich" 50ct sind da kein Hindernis. Genauso wie bei der Kuhversteigerung, wo es nur um 2 Euro ging.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Vladdie134 ist zur Zeit offline 
  cheese
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1706
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 10.01.2008, 04:45 
Titel: Re: Einstweilige Verfügung "angebliche Aufleger/Falschantworter"
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« Mork vom Ork » hat Folgendes geschrieben:
Für alle zur Info:

ich habe am 05.01.2008 vom Münchener Landgericht eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen, in der es mir ab sofort, bei Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung, untersagt ist, in den von der Callactive GmbH produzierten Quizsendungen zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, in deren Sendungen gäbe es "angebliche Aufleger/Falschantworter", wenn dies im Sinne von "F.A.KE- oder Scheinanrufern" gebraucht wird.
...

Wenn es so formuliert wäre, fänd ich das ja klasse! Dann müsstest Du schon in die Sendung eingeladen werden und die Anrufer, mit denen der Moderator nicht sprechen kann oder die völlig abstruse Lösungsvorschläge nennen, entsprechend kommentieren! Das wäre mal eine Gaudi! Leider wird der "Herr derTeile" Dich wohl nicht dazu einladen, oder?

Mal Scherz beiseite: Es erschreckt mich, dass es ein Gericht gibt, der diesem Forum den Begriff "angeblicher Aufleger" verbieten will, wo es doch vom Begriff her - wie meine Vorredner ausgiebig erklärt haben - völlig zutreffend ist, wenn ein Klingeln von der Tontechnik eingespielt wird, um einen Anrufer anzukündigen, dann aber nix zu hören ist und der Moderator meint, da habe wohl jemand aufgelegt.

Man könnte genauso gut schreiben, und das wäre in dem Fall ja eine Tatsache: "der Moderator gibt an, es sei ein Aufleger" oder "Der Moderator hat angegeben, der Anrufer habe aufgelegt".

Ich bin überzeugt, derFriese hat recht: Dieses Forum ist so zielgenau, effektiv und populär, dass es zur Gefahr für einige besonders innovative Geschäftsmodelle wird.

Wo ist der Aufruf zum Spenden? Mork braucht Geld, um sich für unsere Sache adäquat zu wehren! Ich bin auch dafür, mehr Geld zu spenden, um einen besonders populären Anwalt mit ins Boot zu holen, der entsprechend viel Medieninteresse auslöst!


cheese Very Happy Cool



Die Nadel im Heuhaufen ist leicht zu finden:
leg alles Heu beiseite, die Nadel bleibt übrig.

Anders ist es mit der Nadel im Nadelhaufen...
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  never-call
Mehrfachgewinner
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 113
BeitragVerfasst am: Sonntag, 27.01.2008, 21:46 
Titel:
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Also mein Meister hat mal das Wort grundsätzlich erklärt.
(Hab den mal gefragt wieso er immer grundsätzlich sagt)
Antwort: grundsätzlich ist nicht verbindlich immer so, sondern mit Ausnahmen.

Damals ist mir schon aufgefallen, dass man die Wörter, haben sie auch noch so wenig
Buchstaben, auf die Goldwaage gelegt werden können.
Ich halte von solchen Wort und Buchstabenzähler nicht viel.

Folgendes ist keine Rechtsbelehrung: (Mork ist mein Kumpel Very Happy)

Wäre es mein Forum ich wäre schon längst aus dem EU-Raum geflüchtet.
Wenn du ein Kumpel in den Phillipinen kennst kanst ihn fragen ob er eine Domain einrichtet
für dich. Dan leitest du du diese Domain um und alles ist paletti.

Grüsse



Meine Beiträge spiegeln nur meine eigene persönliche Meinung wider und stellen keine Tatsachen dar, ausser es ist entsprechend gekennzeichnet.

hallo
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  tbshl
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner

Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 141
Wohnort: SHL
BeitragVerfasst am: Montag, 28.01.2008, 00:31 
Titel:
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« never-call » hat Folgendes geschrieben:

Antwort: grundsätzlich ist nicht verbindlich immer so, sondern mit Ausnahmen.


"Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet."

Ok, das ist von wikipedia, aber anders habe ich das auch nie gesehen.


« never-call » hat Folgendes geschrieben:
Wäre es mein Forum ich wäre schon längst aus dem EU-Raum geflüchtet.


Das halte ich nicht für besonders clever, zumindest, wenn man etwas erreichen will. Du kannst dann zwar m.o.w. ungehindert alles mögliche äussern, aber die Glaubwürdigkeit des Forums und der Schreiber würde langsam aber sicher gegen Null tendieren. Gegenargument wäre evtl., dass es dann auch moderiert wird, aber dann wäre eine Flucht auch nicht wirklich sinnvoll.
Außerdem: Die gerichtlichen Auseinandersetzungen tragen sicher keinen unerheblichen Teil zum Bekanntwerden in der Öffentlichkeit bei. Es besteht ja auch nicht ganz unbegründet die Hoffnung, dass dabei auch mal grundsätzlich (hmmm, naja, besser als nichts Wink ) richtig entschieden wird.



signature-error: COMPLETELY_CONFUSED
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  fip25



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Dienstag, 29.01.2008, 12:24 
Titel:
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Wenn man wirklich wollte, so könnte man denen, gestellte Anrufe nachweisen, falls solche Anrufe auch wirklich getätigt werden.

Man müsste die Telefonverbindungen überprüfen. Die durchgestellten Anrufe könnte man zurückverfolgen. Diese Leute dann befragen. (Mit dem neuen Überwachungsgesetz erst recht möglich)
Auch wenn da Anrufer dabei sind, die gegen Bezahlung einen gestellten Anruf tätigten. Soviele verschiedene "Falschanrufer" könnte man nicht rekrutieren, dass so was nicht ans Tageslicht käme. Irgendjemand würde früher oder später einknicken und auspacken.
werden solche Anrufe intern in der Redaktion selber getätigt, wäre der Nachweis noch einfacher, da diese Anrufer ja nicht auf der Liste erscheinen würden.

Also ist es eine Sache des Willens der Ermittlungsbehörden und den Richtern.
Käme diese Sache ans Tageslicht würde es das Aus für solche Machenschaften bedeuten.
Außerdem, sind dann den Ermittlungsbehörden die Masse an getätigten und nicht durchgestellten Anrufen bekannt. Bekommen die Aussagen der Animateurinnen wie, "Wieso ruft denn keiner an" und "Die Leitungen sind frei" eine völlig neue Note und zwar eine betrügerische Note.

Stellt sich die Frage, wer verhindert das? wie verhindert er das? und welche Motivation steckt dahinter?

Denn soclhe Call-in Sendungen stehen für den gesellschaftlichen Zerfall und den Zerfall von gutem TV.
Vor einigen Jahren wäre soetwas im TV undenkbar gewesen.

Ich sage meiner Frau ab und zu zum Scherz:" Schau mal Schatz, jetzt hat es die Zockermafia ins TV geschafft." Und die Methoden des Sressaufbaus und des Anspornens, genauso wie im Casino und bei Spielautomaten. Vergleichbar mit den Geräuschen und Geblinke überall.

Die Gewinnchancen in diesen Sendungen steigen nicht mit den Angeblich zusätzlich aufgeschalteten Leitungen. Was für ein Blödsinn.
Für Maximale Ausbeute lässt man alle Leitungen die man gemietet hat, am laufen. Alles andere wäre geschäftlicher Schwachsinn.
Die Gewinnchance liegt alleine in der Redaktion, und zwar dann, wenn der Verantwortliche den Knopf Drückt, der den nächsten Anrufer durchlässt.

Ich hab da vor Jahren, als der ganze Dreck begann eine Flash Simulation programmiert. Die Spiele haben sich inzwischen geändert. Womöglich weil man bei Software Abzocke besser nachweisen kann. Indem man das Programm analysiert.
http://www.geocities.com/filipomendez/tvgames.html

Moralisch erreicht man bei solchen Menschen nichts. Da muss man auf dem Rechtsweg etwas dagegen tun.
Meiner Meinung nach muss man denen die Lizenz entziehen!

Sie angreifen wo es nur geht.
Die mischen ja auch im Sexgeschäft mit. Diese ganzen Sexuellen Handlungen auch wenn unkenntlich gemacht, sind eindeutig und haben im TV nichts verloren. Egal ob nach 24:00 Uhr.

Wo greift da der Jugendschutz.
Welche Eltern können verhindern dass das Kind nicht doch mal in der Nacht den TV einschalten geht?

Früher war einiges in dieser Hinsicht besser und besser reguliert.
Es ist Zeit einiges an werten wieder zurück zu gewinnen. Und dieser Abschaum in die Schranken zu weisen.

Falls mich jemand wegen meiner freien Meinung dazu anzeigen möchte, kann er die Anschrift gerne kriegen.
Ich komme aus der Schweiz. Abmahnungen gibt es in der Schweiz aus gutem Grunde nicht.
Meine Adresse Kriegen Sie per PM.
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  never-call
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 113
BeitragVerfasst am: Dienstag, 29.01.2008, 16:12 
Titel:
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« tbshl » hat Folgendes geschrieben:
« never-call » hat Folgendes geschrieben:

Antwort: grundsätzlich ist nicht verbindlich immer so, sondern mit Ausnahmen.


"Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Grundlage für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet."

Ok, das ist von wikipedia, aber anders habe ich das auch nie gesehen.


« never-call » hat Folgendes geschrieben:
Wäre es mein Forum ich wäre schon längst aus dem EU-Raum geflüchtet.


Das halte ich nicht für besonders clever, zumindest, wenn man etwas erreichen will. Du kannst dann zwar m.o.w. ungehindert alles mögliche äussern, aber die Glaubwürdigkeit des Forums und der Schreiber würde langsam aber sicher gegen Null tendieren. Gegenargument wäre evtl., dass es dann auch moderiert wird, aber dann wäre eine Flucht auch nicht wirklich sinnvoll.
Außerdem: Die gerichtlichen Auseinandersetzungen tragen sicher keinen unerheblichen Teil zum Bekanntwerden in der Öffentlichkeit bei. Es besteht ja auch nicht ganz unbegründet die Hoffnung, dass dabei auch mal grundsätzlich (hmmm, naja, besser als nichts Wink ) richtig entschieden wird.


Mein Meister hat mir einprägsam beigebracht, was grundsätzlich bedeutet.
Ich bin Elektriker und grudsätzlich ist Strom gefährlich.
In einer anderen Abteilung konnte ich jemand kennenlernen der keinen Phasenprüfer benutzt hat.
Ein Grundsatz ist nicht grundsätzlich richtig.
Oder grundsätzlich ist ein angeblicher Vorfall immer noch der subjektive Eindruck des Betrachter.
Ein Beispiel ist King Kong.
Ich finde es richtig das er vom Empire-State-Building heruntergeschossen wurde ohne wenn und aber.
Grundsätzlich ist der Film aber so ausgelegt das der böse Mensch am Ende der Böse ist.
Beim alten King-Kong von 1939, war es ganz klar, King-Kong ist ein Monster.

Hier schreibt jeder subjektiv, es gibt keine objektive Sichtweise.
Deshalb kann man Mork auch nicht verantwortlich machen was jemand hier schreibt.
Nur juristen und verstrahlte Menschen, die keine eigene Meinung haben.........
Das Problem bei den Abmahnern ist, das sie die Menschen für blöd halten.
Sie wollen sich schützen, nicht das Meinungsschwache auf eine falsche Gedankenwelt gebracht werden.

Es ist unbestritten das 8Live saublöd ist. (Unbestritten ist es so)
nicht angeblich sondern nicht mal grundsätzlich.



Meine Beiträge spiegeln nur meine eigene persönliche Meinung wider und stellen keine Tatsachen dar, ausser es ist entsprechend gekennzeichnet.

hallo
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 12.03.2008, 00:58 
Titel:
 ­­­­

wenn ich so einen kinderscheiß lese dann steigt mir echt das adrenalin in die pampa.
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  MaddinW
Rindenfloh
Rindenfloh



Beiträge: 21
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 26.03.2008, 11:41 
Titel:
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Ich habe eine Frage; habt ihr eigentlich irgendwelche rechtlichen Schritte gegen MAx Schradins öffentlicher Beleidigung der "grünen Gnome" eingeleitet?Ich bin gerne grüner Gnom und finde dieses Forum ziemlich cool,aber habt ihr euch das gefallen lassen?
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  Ollowayne
nUrmaler
nUrmaler



Beiträge: 76
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 26.03.2008, 20:07 
Titel:
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« MaddinW » hat Folgendes geschrieben:
Ich habe eine Frage; habt ihr eigentlich irgendwelche rechtlichen Schritte gegen MAx Schradins öffentlicher Beleidigung der "grünen Gnome" eingeleitet?Ich bin gerne grüner Gnom und finde dieses Forum ziemlich cool,aber habt ihr euch das gefallen lassen?

Wegen so was vor Gericht zu ziehen wär doch Kasperletheater.



Zeitreisen werden Grammatik komplizierter gemacht haben.
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  GeorgeOrwell
Ratefuchs
Ratefuchs

Alter: 49
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 159
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 27.03.2008, 19:14 
Titel: Rechtliches
Thema Beschreibung: Anrufer
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@fip25

Was du geschrieben hast ist im Prinzip richtig, rechtlich aber leider nicht so einfach. Wenn du privat eine Klage einreichst musst du die Beweise erbringen, und Geschädigter sein. Nun bist du eine Privatperson, eine Telefongesellschaft wird dir keinerlei Material bezüglich Telefonlisten aushändigen. Bleibt der Staatsanwalt, hier müsstest du Material, Mittschnitte, Stimmenvergleiche usw. mitbringen, um deinen Verdacht zu erhärten. Je mehr, desto besser, ansonsten droht die Einstellung. Der Staatsanwalt kann dann die Herausgabe von Telefonlisten verlangen. Dabei kommt aber oft nicht viel heraus, ein User hat ja Klage bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, im entsprechenden thread kannst du dich über die Fortschritte informieren. Bisher ist nicht viel passiert.
Die Call-In-Sender haben rechtliche Grauzonen perfekt ausgelotet.
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  cheese
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1706
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Samstag, 24.05.2008, 19:11 
Titel: Re: Einstweilige Verfügung "angebliche Aufleger/Falschantworter"
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Ich bin überzeugt, derFriese hat recht: Dieses Forum ist so zielgenau, effektiv und populär, dass es zur Gefahr für einige besonders innovative Geschäftsmodelle wird.

Deshalb wiederhole ich meinen Vorschlag:

Ich bin dafür, mehr Geld zu spenden, um einen besonders populären Anwalt mit ins Boot zu holen, der entsprechend viel Medieninteresse auslöst!

cheese Very Happy Cool

Wo ist der Aufruf zum Spenden? Mork braucht Geld, um sich für unsere Sache adäquat zu wehren!



Die Nadel im Heuhaufen ist leicht zu finden:
leg alles Heu beiseite, die Nadel bleibt übrig.

Anders ist es mit der Nadel im Nadelhaufen...
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  Grüner_Gnom_mit_Telefon

Alter: 32
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 3
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 28.08.2008, 13:31 
Titel:
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langsam wird es echt albern von denen, entweder die CA hat wirklich seeeehr zurückgehende einnahmen oder sie waren zu faul im duden nachzugucken, weil so etwas kann man dann doch auch als behauptung ohne beweise werten, wofür unser MvO schon auf 20.000 € verklagt worden ist, es ist albern!

und zum rechtsstreit:
wenn in diesem forum ein anwalt vorhanden ist, könnte der nicht auch (kostenlos oder mit rabbat)helfen?
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