Ich habe Heute Strafanzeige gegen die Katze des Nachbarn eingereicht, die scheisst mir nämlich immer in die Rosenbüsche und das sieht nicht schön aus !
The usual Suspects, meinte der bloss....., der Polizist und dann ging er zum Kaffeautomaten um einen Latte Marcciatto für 1 Franken zu beziehen.
Soviel dazu...
Hoecker, Sie sind raus !
Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Nebelspalter
Ich habe Heute Strafanzeige gegen die Katze des Nachbarn eingereicht, die scheisst mir nämlich immer in die Rosenbüsche und das sieht nicht schön aus !
ist das denn eine straftat oder mehr eine ordnungswidrigkeit....
hättest du vorher gegrübelt, könntest du jetzt ebenfalls dir einen kaffee aus dem automaten ziehen und warten, dass nachbars katze ihre knarre zuckt und die vögel aus deinem garten abschiesst....
dann würde auch der polizist seinen kaffee auch nachher verschieben....
gruß
der friese
Neulich, im Wetterbericht:
"...gegen Abend wird es zunehmend dunkler...."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: DerFriese
ist das denn eine straftat oder mehr eine ordnungswidrigkeit....
Weder noch, das hat der Nachbar hinzunehmen. Mehrere Gerichtsurteile lauten darauf, dass das zwar echt ekelig ist, aber der Katzenhalter nicht dazu aufgerfordert werden kann, weniger als 3 Katzen nicht nach draußen lassen zu können.
Im Klartext also, der Katzenbesitzer kann 2 Katzen immer nach draußen lassen, ohne Probleme. WEnn die in den Garten des Nachbarn gehen, und dort hinkacken, muss der Nachbar das eben wegmachen. Wenn er sich vor Katzen schützen will, muss er es entsprechend einzäunen.
Aber zurück zum Thema:
« KidRock » hat Folgendes geschrieben:
aber ich glaube , wenn wir alle gegen evil 9 aussagen würden , dann hätten wir eine geringe chance mehr , dass wir gewinnen könnten !
Ich glaube, du verstehst das nicht ganz... DU kannst überhaupt nicht gewinnen. Der Staat kann gewinnen, sofern die Schuld nicht als zu gering in dem einen Fall zu sehen ist, und/oder das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt wird, aber jeder einzelne Fall von betrügerischer Absicht muss nachgewiesen werden. Und zwar jeder einzelne muss zu 100% bewiesen werden. Da addiert man nicht alles auf, und hofft, so auf 100% zu kommen.
Da helfen dann auch keine Zeugen, die sagen "Ich habe das gesehen", oder "Ich weiß, dass die böse sind".
Und eines wird hier überhaupt nicht beachtet:
Der Staatsanwalt hat selbstverständlich die Möglichkeit, bereits vor Beginn des Ermittlungsverfahrens zu sagen, dass keine Straftat in seinen Augen vorliegt. Somit würde es auch zu keinem Ermittlungsverfahren kommen.
Ein Beispiel:
Jemand stiehlt mir mein Motorrad. Soll ja vorkommen. Jetzt erstatte ich Anzeige wegen Diebstahls. Ich sehe nun jemanden mit meinem Motorrad im Kreis fahren, und rufe die Polizei an, sie soll herkommen. Daraufhin erklärt der Fahrer des Motorrads, dass er und ich einen Deal hätten, er dürfe damit fahren, es wäre seines. Bevor die Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls einleitet, muss ich erst zivilrechtlich beweisen, dass dies überhaupt mein Motorrad ist. Dazu habe ich natürlich einerseits Fahrzeugbrief/-schein, Kaufvertrag, etc., aber ich muss eben erst zivilrechtlich meinen Standpunkt vertreten, bevor ich strafrechtlich eine Straftat verfolgen lasse(n kann).
Genauso könnte das auch in diesem Fall ablaufen:
Staatsanwalt klappt das Ding zu, und sagt, es müsste erst jemand seine Kosten gegenüber 9Live zivilrechtlich geltend machen, und natürlich gerichtlich gewinnen, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Und so eine Forderung kann nur jemand geltend machen, der nachweisen kann, dass er zu dem Zeitpunkt in dieser Spielrunde durchgekommen ist, und eine Lösung nach Vorgaben 9Lives gesagt hat, diese aber falsch war.
Wie ich bereits erwähnt habe: Selbst wenn man weiß, dass es falsch ist, was da läuft, man muss es erstmal beweisen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Vladdie134
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Freitag, 01.02.2008, 18:02 Titel:
EINER SCHREIBT: "...Staatsanwalt klappt das Ding zu, und sagt, es müsste erst jemand seine Kosten gegenüber 9Live zivilrechtlich geltend machen, und natürlich gerichtlich gewinnen, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Und so eine Forderung kann nur jemand geltend machen, der nachweisen kann, dass er zu dem Zeitpunkt in dieser Spielrunde durchgekommen ist, und eine Lösung nach Vorgaben 9Lives gesagt hat, diese aber falsch war...."
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WIRKLICH??
(1) sind STRAF- und ZIVILVERFAHREN zweierlei Paar Stiefel, dh: ich muss nicht ERST zivilrechtlich gewinnen, bevor ich strafrechtlich klagen kann;
(2) ist Abzocke ein Offizialdelikt, dh: die Staatasanwaltschaft MUSS dem erstmal nachgehen, egal ob sich jemand geschädigt fühlt.
Und (3) zum Vorsatz: EVENTUALVORSATZ genügt, dh:
"..wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns für möglich hält und ihn zugleich billigend ..in Kauf nimmt."
(Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung).
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
Die ganze Call-TV-Abzocke würde abrupt beendet, wenn der Gesetzgeber diese Hütchenspielergaunerei mit den kostenpflichtig gemachten Bandansagen ohne Gegenleistung gesetzlich aus den Verkehr ziehen würde mit der Begründung, das nur eine gültige Verbindung mit Kosten veranschlagt werden dürfte.
Aber diese ganze Call-TV-Abzocke ist doch bewusst auf diese kostenpflichtig gemachten Bandansagen ohne Gegenleistung aufgebaut und damit möglichst viele Gebühren ergaunert werden können, gibt es ja auch diese, als Folge, bewusst gesteuerten langen Durchstellpausen. Also ist doch damit schon der Vorsatz der unrechtmößigen Bereicherung aus den kostenpflichtig gemachten Telefonbandansagen im Call-TV gegeben.
Um diese vorsätzliche Gaunerei, der Gebühren-Abzocke mit den kostenpflichtig gemachten Bandansagen zu verdecken, wurde ein angeblicher ZUFALL in den langen Durchstellpausen vorgeschoben um diese Abzocke mit den gebührenpflichtig gemachten Bandansagen zu rechtfertigen. Und aus Erfahrung wissen wir doch, wo der angebliche Zufall endet, nämlich immer pünktlich zum Sendeende. Das ist ja wohl die größte TV-Verarsche seit bestehen des TV. Und es ist schlimm, das Staat, Staatsanwälte und Richter das nicht erkennen wollen, wie das private TV sich auf diese Weise bereichert und das Telefon als Glücksspielinstrument missbraucht wird.
Wenn der Staat sagen würde, KEINE kostenpflichtig gemachten Bandansagen mehr, man könne ja dafür auch ein kostenfreies Besetzzeichen dem Anrufer einspielen, wenn er zum Zeitpunkt seines Anrufes nicht zur angewählten Rufnummer durchgestellt werden kann, dann sollten ihm auch dafür KEINE Kosten entstehen.
Doch genau hier liegt ja die Masse der Gebühren, die man sich damit ergaunern kann, weil ja viele Anrufer es eben oft versuchen, mit ihrem Anrufversuch durchgestellt zu werden und genau das nutzt man eben schamlos und geldgierig aus um die Menschen mit diesen kostenpflichtig gemachten Bandansagen abzuocken um sich privat zu bereichern. Das hat nichts im Geringsten mit einem Geschäftsmodell zu tun, so wie es uns diese Abzock-Kapitalisten ständig zu suggerieren versuchen. Das ist einfach nur Geldbeschaffung ohne Gegenleistung. Mehr nicht. Sich auf diese Art und Weise zu bereichern ist abartig.
Dem Abgezockten wirft man den Knochen hin (der geringere Teil, den man als "Gewinn" den Anrufern wieder zurück gibt) und für sich selbst behält man den großen Fleischbatzen.
Wird ein Anrufer zur angewählten Rufnummer durchgestellt, also eine gültige Verbindung ins Call-TV-Studio bekommt, dann bezahlt er auch entsprechend seine Anrufgebühren. Alles andere ist Abzocke ohne Gegenleistung!
Votings und Meinungsumfragen dürften auch nur über kostenfrei Telefonnummern erfolgen um der Meinungsfreiheit gerecht zu werden, das eben jeder offen und frei seine Meinung äußern darf ohne dafür auch noch bezahlen zu müssen.
Wer Votings oder Meinungsumfragen über Call-in durchführt, dem geht es nicht wirklich um die Meinung der Menschen, so wie n-tv, sondern um den zu erzielenden Profit aus den genötigten Anrufgebühren.
Alle wissen es, das es so ist, doch keiner von den Verantwortlichen tut wirklich etwas gegen diese Massenabzockerei. Dafür wurde das TV und Telefon mit Sicherheit nicht erfunden.
PS: *** Dieser Beitrag wird erst geprüft, bevor er online geht. ***
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Eine Strafanzeige kann man stellen(oder es liegt so was vor) , wenn ein öffentliches Interesse vorliegt oder man zeigt selbst einen an wegen dem B-Wort anzeigt.
Leider bewegt sich das ganze Call-In-"Gewerbe" in einer rechtlichen Grauzone was auch von so Sendern wie 9xxxx und bei VIVA der Money XXXXXX schamlos ausgenutzt wird.
Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: kknaecke
Es ist ja nicht so, dass das böse B-Wort noch nie im Zusammenhang mit CI gebracht wurde und noch nie darüber diskutiert wurde. Also hier mal ein paar Links zu dem Thema:
Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungsverfahren gegen 9Live ein (April 2004): Presseportal
Auf dieses Urteil bezieht sich auch heute die die BLM, wie man bei deren Fragen und Antworten-Rubrik lesen kann.
Wikipedia bietet natürlich auch einen Einstieg in das Thema.
In diesem Forum wurde unter anderem hier und da darüber diskutiert. Aber auch im Bereich "Medien" wird man fündig. Einfach mal die Suchfunktion des Forums nutzen.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Montag, 18.02.2008, 17:13 Titel:
STRAFANZEIGE NOCH UNTERWEGS?
Also ich habe ja bei der Berliner Staatsanwaltschaft am 28. Januar Strafanzeige gegen 9live u.a. erstattet (s.o.). Per Einschreibebrief.
Gestern habe ich mal angerufen und bei der StA nachgefragt, was denn usw.., da ich bisher noch keine Bestätigung erhalten habe.
Die sehr freundliche Dame in der Registratur der StA konnte die Sache nicht finden und riet mir, noch mal ca. 2 Wochen zu warten und, falls dann immer noch kein Echo gekommen ist, eine KOPIE der Anzeige an die StA zu schicken (deutlich als KOPIE markiert).
Frage: wie lange dauert es denn so gewöhnlich, bis man auf seine Strafanzeige eine Eingangsbestätigung bekommt?
Thx, e
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
Klingt sicherlich unglaublich, dass so was in diesem Land überhaupt möglich ist, aber möchte Dir in diesem Zusammenhang ein erschreckendes Erlebnis nicht vorenthalten:
Habe auch in einer Sache (also nichts mit Call-In) wochenlang nichts gehört.
Dann anwaltlich nachfragen lassen, und es wurde offen zugegeben, dass mein Schrieb vernichtet worden sei, weil man davon ausging, dass ich mich "wohl noch mal melden würde, wenn ich darauf beharren würde."[sic!]
Da ich das aber nicht getan habe, innerhalb einer fiktiven mir selbstverständlich unbekannten Frist, ging man davon aus, dass ich ich kein Interesse mehr an einer Nachverfolgung gehabt hätte.
Daraus wurde eine etwa 6 Jahre andauernde Geschichte, wobei der eigentliche Filz in den Amtsstuben unter den Tisch gefallen ist.
Der Rest ist zu meinen Gunsten ausgegangen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Also ich besitze in solchen Fällen auch nur Halbwissen, meine aber, dass man innerhalb von 4 Wochen zumindestens eine Empfangsbestätigung der Polizei bekommen soll, wenn nicht sogar muss und das in Deutschland eigentlich jede Anzeige auch verfolgt werden muss. Wobei allerdings der Staatsanwalt sagen kann, dass das geringfügig ist, aber halt nicht die Polizei, die hat gar keine andere Wahl, egal was sie davon halten.
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel...
PS.: @eckberk
Du hast doch die Anzeige per Einscreiben geschickt, kann man da nicht nachschauen ob das Ding überhaupt angekommen ist? Müsste auf www.post.de gehen. Und wäre es nicht besser, einfach zur nächsten Polizeistelle zu gehen und da die Anzeige aufgeben, dann kann niemand sagen, dass da was verloren gegangen ist und Du hast gleich was in der Hand...
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Dienstag, 19.02.2008, 02:27 Titel:
JETZT BIN ICH VÖLLIG PERPLEX
Vielen Dank, lieber Slang, für den Hinweis auf das Nachforschen von Sendungen per post.de! Hab ich gerade gemacht und da steht:
"Die Annahme der Sendung wurde beim Zustellversuch am 31.01.2008 verweigert. Die Sendung wird an den Absender zurückgesandt.Leider konnten zu dieser Sendung keine weiteren Informationen gefunden werden."
Wie bitte??? Die Staatsanwaltschaft soll die Annahme meines Briefes verweigert haben??? Jetzt bin ich völlig perplex. Zurückgekommen zu mir ist der Ebf bisher nicht... Also jetzt nochmal dasselbe (Kopie) bei der Polizei??? Oder, wie die nette Dame von der StA mir geraten hat, nochmal KOPIE an die StA???
Jemand Erfahrung und eine Idee??
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
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