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Die Gewinnspielregeln für Call-In-Sendungen im Radio
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
Autor Nachricht
  MrNoname
Mehrfachgewinner
Mehrfachgewinner



Beiträge: 120
BeitragVerfasst am: Freitag, 16.05.2008, 17:40 
Titel:  Die Gewinnspielregeln für Call-In-Sendungen im Radio
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Erstmal moin an alle, bin neu hier im Forum.

Auch Radiosender nutzen ja gerne die Möglichkeit mit Call-In-Shows. Mittlerweile gibt es auch entsprechende Regeln der Landesmedienanstalten. Zu finden sind sie auf der Seite ALM (www.alm.de) unter Rechtsgrundlagen, Richtlinien.
Downloadlink (pdf-file):
http://www.alm.de/fileadmin/Download/HoerfunkgewinnspieleHandreichung150108.pdf

Die Landesmedienanstalten haben sich einen sehr schönen Namen für ihre Richtlinie ausgesucht:
"Handreichung der Landesmedienanstalten für die Veranstaltung von Hörfunkgewinnspielen". Sieht für mich danach aus, dass hier versucht wurde das Wörtchen "Regeln" möglichst zu vermeiden. Schwammiger gehts nimmer.

Hier also die Regeln äähm ich meine die "Handreichung" (entspricht dem pdf-File):


Handreichung der Landesmedienanstalten
für die Veranstaltung von Hörfunkgewinnspielen
Beschluss der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten vom 15.01.2008

Vorbemerkung:
Die Handreichung lässt den Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste
e.V. für Telefonmehrwertdienste, zuletzt geändert am 22.Juni 2007,
unberührt.

Die Handreichung dient dazu, die Selbstkontrolle von Hörfunkveranstaltern zu fördern
und für die Zuhörerschaft in wesentlichen Punkten Transparenz zu schaffen, soweit diese
nicht ohnehin schon durch die Hörfunkveranstalter gewährleistet wird. Sie soll einen
grundsätzlichen Rahmen aufzeigen, in dem sich die Hörfunkveranstalter bewegen können,
ohne sich dem Risiko einer Beanstandung durch die jeweils aufsichtsführende
Landesmedienanstalt auszusetzen.

Im Folgenden werden einige wesentliche Punkte für die Durchführung von Gewinnspielen
in Hörfunkprogrammen genannt, die zu beachten sind. Die Handreichung bezieht
sich nicht auf Preisauslobungen, die ohne Telefonmehrwertdienste oder mit bestimmten
Sondernummern (Kosten z. Z. max. 14 Cent/Min) durchgeführt werden.
Wo möglich, werden Beispiele ("Best Practice") von transparenter Gestaltung angeführt,
die nicht abschließend aufgezählt sind, sondern von den Veranstaltern ergänzt oder bei
zukünftiger Weiterentwicklung der Spielformen fortentwickelt werden können.

1. Anwendungsbereich
(a) Die Handreichung gilt für Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele.
(b) Kosten, die für die Teilnahme an einem Gewinnspiel anfallen und das Transportentgelt
für eine Postkarte (aktuell 45 Cent) nicht übersteigen, stellen keinen Einsatz dar.
Das Entgelt ist dann als unerheblich anzusehen, wenn es die üblichen Übermittlungskosten
einer Erklärung entsprechend den aktuellen Kommunikationskosten nicht übersteigt.
Die Kosten i. H. v. 50 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz stellen derzeit den
Höchstbetrag dar.
(c) Wesentlicher Zweck eines Hörfunk–Gewinnspiels ist insbesondere die Schaffung
einer Hörerbindung und die Steigerung der Verweildauer.
Die zulässige Durchführung eines Gewinnspiels im Hörfunk setzt voraus, dass die ausgelobte
Gegenleistung in Form eines Sach- oder Geldpreises in Übereinstimmung mit
den Teilnahmebedingungen an den oder die Gewinner/in erbracht wird und dass der
oder die Gewinner/in entsprechend der im Rahmen des Gewinnspiels kommunizierten
Auswahlregeln ausgewählt wird.

Die Landesmedienanstalten erwarten vor diesem Hintergrund, dass der zuständigen
Landesmedienanstalt die Einhaltung dieser Anforderungen auf Anfrage durch Vorlage
geeigneter Unterlagen nachgewiesen wird.

2. Kommunikation der Kosten
(a) Kosten pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Die Mitteilung dieser Kosten muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei jeder Nennung
einer Telefonnummer oder SMS-Nummer im Rahmen des Programms sowie bei
der Präsentation der Spielregeln und Teilnahmebedingungen im Internet erfolgen.
(b) Best Practice-Beispiele
Kosten für Anrufe von Mobiltelefonen oder aus dem Ausland
Es ist zuhörerfreundlich, auf die häufig höheren Kosten für die Teilnahme mittels Mobiltelefon
oder aus dem Ausland hinzuweisen, sofern diese Telefonnummern aus dem
Ausland zu erreichen sind.
Kontrolle des Telefonierverhaltens
Von manchen Veranstaltern wird - besonders hörerfreundlich – dazu aufgefordert, das
Telefonierverhalten zu kontrollieren.

3. Teilnahmeberechtigung
Minderjährige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Hinweise auf
die Tatsache, dass Gewinne nicht an Minderjährige ausgeschüttet werden, haben bei
jeder Ankündigung eines Gewinnspiels als auch während eines Gewinnspiels, jedes
Mal, wenn eine konkrete Teilnahmemöglichkeit, insbesondere durch die Angabe einer
Telefonnummer, eröffnet wird, zu erfolgen. Von dieser Vorgabe kann bezüglich der Häufigkeit
der Hinweise zwischen 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr abgewichen werden.

4. Inhalt und Umfang der Spielregeln/Teilnahmebedingungen
(a) In den Spielregeln/Teilnahmebedingungen im Internet müssen mindestens bekannt
gegeben werden:
(aa) der Spielablauf/Art und Weise des Spiels und
(bb) das für das Spiel geltende Auswahlverfahren mit Angabe der Chance, d.h. der Höhe
der Wahrscheinlichkeit des Teilnehmens oder des Weiterkommens (z.B. . "jeder
100. Anruf wird durchgestellt", "der Telefoncomputer wählt zufällig einen Anruf aus,
der durchgestellt wird", "es findet eine automatische Vorauswahl unter allen Anru-
fen statt", etc.) bzw. der Hinweis darauf, dass aus der Zahl der eingehenden Anrufe
eine zufällige Vorauswahl getroffen wird.
Ausreichend ist der Hinweis auf einen von einem externen Telefonie-Dienstleister
betriebenen Auswahlmechanismus, wenn sich daraus die Wahrscheinlichkeit der
erfolgreichen Teilnahme ergibt. Es hat ein ausdrücklicher Hinweis zu erfolgen, dass
nicht jeder Anruf, der Telefonkosten verursacht, in die Sendung durchgestellt wird.
(b) Im Internet sind in den Spielregeln/Teilnahmebedingungen zusätzlich zu erläutern:
(aa) die ggf. fehlende Teilnahmeberechtigung bestimmter Teilnehmergruppen wie der
Ausschluss Minderjähriger sowie die Tatsache, dass Gewinne nicht an Minderjährige
ausgeschüttet werden und
(bb) die Unterscheidung zwischen garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance, soweit
die Gewinnspielmechanik diese Unterscheidung vorsieht, und
(cc) die ggf. auch für vergebliche Anrufe (außerhalb der Spielrunden, gescheitert in der
Zufallsauswahl etc.), die nicht zur Beteiligung am Spiel führen, anfallenden Kosten
und
(DUMPFDROHNE) die Möglichkeit der Sperrung von Mehrwerttelefonnummern durch den Netzbetreiber.

5. Moderation
In der Moderation müssen in vertretbarer Kürze folgende Hinweise erfolgen:
(a) auf die Höhe der Kosten eines Anrufes und
(b) auf die Spielregeln/Teilnahmebedingungen im unter 4.(a) genannten Umfang und die
Informationen im Internet
(c) auf die Tatsache, dass Gewinne nicht an Minderjährige ausgeschüttet werden.
Häufigkeit:
Während das Gewinnspiel "on air" läuft (also nicht in der Vor-Ankündigungsphase oder
zu Tageszeiten, in denen lediglich auf die später stattfindende Spielrunde hingewiesen
wird), muss die Moderation die oben unter 4.(a) und 5.(b) genannten Angaben mindestens
einmal pro Stunde machen.
Die unter 5.(a) und (c) genannten Hinweise müssen bei jeder Nennung einer Telefonnummer
erfolgen (siehe auch 3. Teilnahmeberechtigung).
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere
über die Spieldauer, die Beendigung des Spiels, den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik
der Aufgabe, sowie über die Spielregeln und die Einwahlchance unzulässig.
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.

6. Aufleger
Sollte ein Zuhörer der in die Sendung durchgestellt worden ist auflegen oder nicht antworten,
ist unverzüglich nach den technischen Möglichkeiten ein weiterer Zuhörer
durchzustellen.

7. Abschluss eines Gewinnspiels
Nach Abschluss eines Gewinnspiels müssen die Auflösung und der Gewinner/die Gewinnerin
im laufenden Programm und im Internet bekannt gegeben werden, soweit der
Gewinner/die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seiner/ihrer Daten einverstanden ist.
Zeitlicher Rahmen
Die Auflösung des Gewinnspiels hat in der Regel nach Ablauf des Spieles bzw. bei
Postkartenspielen nach Beendigung der Mitmachmöglichkeit zu erfolgen. Hiervon kann
aus Gründen der redaktionellen Gestaltung abgewichen werden; jedenfalls ist eine Auflösung
in der jeweiligen Sendung erforderlich.
Eine fest ausgelobte Gewinnsumme wird im Falle der richtig genannten Lösung ausgespielt.



TV Magazin "Kassensturz", SF1, vom 24.06.08 über Call-In-Shows im Schweizer Fernsehen produziert durch Mass Response:

"Georg With aus dem aargauischen Teufenthal zeigt «Kassensturz» die Fernsehsendung, die ihn am meisten ärgert: Sie heisst Swissquiz. «Es ist kein Quiz, ich kann das gar nicht lösen, weil ich nie ins Studio komme. Es ist reine Abzocke», sagt With. Aus seiner Sicht sollte man diese Sendung abstellen."
.
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren MrNoname ist zur Zeit offline 
  potzblitz2000
Legende
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Alter: 58
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1039
Wohnort: München
BeitragVerfasst am: Donnerstag, 29.05.2008, 17:29 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger

Das sind im Prinzip einfach die bisherigen Gewinnspielregeln für das Radio heruntergebrochen. Gewinnspielregeln sind im Internet also zur Verfügung zu stellen. Aber die wesentlichen Eckpunkte stehen schon am Anfang: Förderung der Selbstkontrolle der Hörfunkveranstalter. Gesetzliche Handhabe sieht anders aus; alles also wie gehabt. Rolling Eyes



nicht mehr da. Evil or Very Mad
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren potzblitz2000 ist zur Zeit offline 
  alinamike



Beiträge: 1
BeitragVerfasst am: Montag, 29.12.2014, 15:58 
Titel:
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hatte ich keinerlei Einfluss darauf, was genau das Problem war/ist und wann dieses behoben werden kann/konnte?



http://www.lssu.edu/
www.test-king.com/onlinecourses/GMAT.htm
http://www.pmc.edu/
http://test-king.com/cert-TOGAF.htm
http://www.newhaven.edu/
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